Anfrage: Umsetzung des Klimanotstandsbeschlusses - Dienstreisen und Kompensationszahlungen

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 24. Januar 2024

Der Stadtrat hat im Zuge der Ausrufung des Klimanotstandes entschieden, dass die Fuhrparks der Stadt und ihrer Eigenbetriebe und Unternehmen schrittweise komplett auf nichtfossile Antriebe umgestellt werden. Erste Schritte sind hier bereits erfolgt, weitere stehen noch aus. Für Dienstreisen und die dabei genutzten Verkehrsträger gibt es selbstverständlich eine damit korrespondierende Erwartungshaltung, dass möglichst auf fossil angetriebene Verkehrsträger verzichtet wird.

Entsprechend der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zu „Ausgleichszahlungen für Dienstreisen“ (VII-DA-00606) müssen Bedienstete der Stadtverwaltung und ihrer Eigenbetriebe für Dienstreisen mit Luftfahrzeugen und Verkehrsmitteln mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger eine Ausgleichzahlung in den „Klimaschutzfonds der Stadt Leipzig“ leisten. Zu den Dienstreisen mit Verkehrsmitteln mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger zählen Fahrten mit Dienstkraftfahrzeugen, dienstlich genutzten Privatfahrzeugen und Car-Sharing-Fahrzeugen, die die entsprechende Technik besitzen. Ausgenommen werden Dienstreisen, die ausschließlich innerhalb des Umweltverbundes (Bus, Straßenbahn, Zug, Taxi) vorgenommen werden.

Die Dienstanweisung gibt leider nicht genügend Anreize zum Verzicht auf fossil betriebene Verkehrsträger. Die Erfassung der Dienstreisen mit Luftfahrzeugen und Verkehrsmitteln mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger erfolgt durch die zentrale Reisestelle beim Hauptamt. Seitens des Hauptamtes erfolgt eine jährliche Auflistung der vorgenommenen Dienstreisen vom 01.11 des vorangegangenen Jahres bis zum 30.10 des laufenden Kalenderjahres. Die tabellarische Auflistung nach 4.2 (1) ist dem zuständigen Amt digital zu übergeben.

Die in den „Klimaschutzfonds Stadt Leipzig“ einfließenden Mittel werden zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet, welche die negative Beeinflussung der Klimabilanz der Stadt Leipzig durch die Flugreisen und Nutzung von Verkehrsmitteln mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger kompensieren. Dies können sein:

  • Projekte zur CO2-Kompensation durch Begrünung im Stadtgebiet Leipzig
  • Projekte zur Ablösung fossiler Energieträger durch Nutzung erneuerbarer Energien in Liegenschaften der Stadt Leipzig
  • Projekte zur Energieeinsparung in Liegenschaften der Stadt Leipzig
  • Projekte zur Förderung nachhaltiger Mobilitätsangebote für Stadtmitarbeiter/-innen
  • Projekte zur Unterstützung von Klimaschutzprojekten in Partnerstädte
  • Projekte zur Unterstützung von Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern im Rahmen der Mitgliedschaft im Klima-Bündnis

Die Entscheidung über die projektbezogene Verwendung der Mittel aus dem „Klimaschutzfonds Stadt Leipzig“ obliegt letztlich dem zuständigen Amt.

Wir fragen dazu an:

  1. Wie viele Dienstreisen mit Kompensationsverpflichtung wurden durch die Ämter in den vergangenen Jahren 2021 und 2022 und bislang in 2023 dem Hauptamt gemeldet? (Bitte tabellarische Übersicht für 2021-2023)
  2. In welcher Höhe und für welche Dienstreisen (Verkehrsträger) wurden Ausgleichzahlungen wurden in den Klimaschutzfond der Stadt Leipzig eingezahlt und wofür wurden diese projektbezogen verwendet? (Bitte tabellarische Übersicht für 2021-2023)
  3. Welchen Anteil hatten Dienstreisen mit nicht fossil betriebenen Verkehrsträgern (Fahrrad, ÖPNV, Zug, Car-Sharing mit E-Auto, privates/dienstliches E-Auto) am Gesamtaufkommen an Dienstreisen und welche Unterschiede zeigen sich dabei zwischen den Ämtern und den Eigenbetrieben? (Bitte tabellarische Übersicht für 2021-2023)
  4. Welche zusätzlichen Anreize, Maßnahmen und Regelungen gibt es bereits in den Ämtern, Dezernaten und Eigenbetrieben über die besagte Dienstanweisung hinaus, um darauf hinzuwirken, dass Dienstreisen möglichst klimafreundlich erfolgen und deren Anteil stetig zu steigern und welche Schritte sind noch geplant?
  5. Für kommunale Unternehmen gilt die Empfehlung sich ebenfalls an der VII-DA-00606 „Ausgleichszahlungen für Dienstreisen“ anzuschließen. Wie wird das in den kommunalen Beteiligungsunternehmen (mit mind. 51% Beteiligung) gehandhabt?

 

Antwort der Stadtverwaltung vom 24. Januar 2024

1) Wie viele Dienstreisen mit Kompensationsverpflichtungen wurden durch die Ämter in den vergangenen Jahren 2021 und 2022 und bislang in 2023 dem Amt für Digitalisierung und Organisation gemeldet?

In beigefügter Tabelle sind die Dienstreisen mit Kompensationsverpflichtung für die Jahre 2021 – 2023 (Stand: 31.10.2023) aufsummiert sowie ins Verhältnis zur Beschäftigtenzahl gesetzt. Erfreulicherweise sinkt die Zahl der Dienstreisen mit Kompensationsverpflichtung vom Jahr 2022 zum Jahr 2023, obwohl die Beschäftigtenzahl steigt. Als weiterer Vergleichspunkt dient die Anzahl der Dienstreisen im Jahr 2019, vor Beginn der Coronapandemie.

 

Dienstreisen mit Kompensationsverpflichtung

 

2019

2021

2022

2023

Dienstreisen mit fossilen betriebenen Verkehrsträgern

 

3.959

3.053

3.242

2.557

Zahl der Beschäftigten*

8.443

 9.047

 9.258

 9.521

Zahl der Dienstreisen je 100

Beschäftigte/n*

 

47

34

35

27

Tabelle 1: Dienstreisen mit Kompensationsverpflichtung

 

*Angestellte, Beamtinnen und Beamte, Auszubildende sowie Studentinnen und Studenten

 

Mit der Vorlage VII-Ifo-06924 informierte die Verwaltung zudem Anfang 2023 über die eigene Fahrzeugflotte und deren Entwicklung. Darin wurde bereits als Kennzahl ausgewiesen, dass innerhalb des Zeitraumes 2012 bis 2022 von 10 Jahren die zurückgelegten Kilometer pro Bediensteten um 43 % gesenkt werden konnten.

2) In welcher Höhe und für welche Dienstreisen (Verkehrsträger) wurden Ausgleichszahlungen in den Klimaschutzfonds der Stadt Leipzig eingezahlt und wofür wurden diese projektbezogen verwendet?

In Tabelle 2 sind die Dienstreisen - aufgeteilt nach Verkehrsträger - aufgeführt, für die Ausgleichszahlungen in den Klimaschutzfonds der Stadt Leipzig eingezahlt wurden. Zu beachten ist, dass auf Grund des oben geschilderten IT-Fehlers im Abfragemodus, für die Jahre 2021 und 2022 eine geringere Anzahl an Fahrten Privat-PKW mit Verbrennungsmotor ausgewiesen wurde (Tabelle 2). Daran orientierten sich letztendlich die Kompensationszahlungen.

 

 

2019

2021

2022

2023

 

Anzahl

Anzahl

KompZ

Anzahl

KompZ

Anzahl

KompZ

Flüge

167

12

518 €

44

3.359 €

101

6.960 €

PKW- Fahrten

3.792

3.041

11.709 €

3.198

9.287 €

2.456

9.479 €

Gesamt

3.959

3.053

12.227 €

3.242

12.646 €

2.557

16.439 €

Tabelle 2: Aufteilung Dienstreisen mit Kompensationszahlungen (KompZ) nach Verkehrsträger

Hinweis: Auf Grund eines im Jahr 2023 festgestellten IT-Fehlers im Abfragemodus (LOGA) sind in den Jahren 2021 und 2022 nicht alle Privat-PKW-Fahrten mit Verbrennungsmotor im Rahmen der Kompensation ausgewiesen worden. Die zuständigen Fachabteilungen arbeiten an der Korrektur. Die entsprechenden Zahlungen werden geleistet, sind allerdings noch nicht in der Tabelle 2 enthalten.

Eine Verwendung der Mittel hat in den angefragten Jahren nicht stattgefunden, weil die Mittel für ein wirkungsvolles Projekt genutzt werden sollen. Hierzu ist es notwendig, die Mittel über einen gewissen Zeitraum „anzusparen“. Dies erfolgt im Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz.

3) Welchen Anteil hatten Dienstreisen mit nicht fossil betriebenen Verkehrsträgern (Fahrrad, ÖPNV, Zug, Car-Sharing mit E-Auto, privates/dienstliches E-Auto) am Gesamtaufkommen an Dienstreisen und welche Unterschiede zeigen sich dabei zwischen den Ämtern und den Eigenbetrieben? (Bitte tabellarische Übersicht für 2021-2023)

In den Tabellen 3a und 3b ist der Anteil der Dienstreisen mit nicht fossil betriebenen Verkehrsträgern für die Jahre 2021 – 2023 (Stand 31.10.2023) getrennt nach Ämtern und Eigenbetrieben dargestellt. Aus dieser Statistik geht hervor, dass bei der Durchführung der Dienstreisen mehr und mehr auf fossil betriebene Verkehrsträger verzichtet wird.

 

 Ämter

2021

2022

2023

 

 

 

 

Dienstreisen Gesamt

4.285

5.928

6.193

 

100%

100%

100%

Dienstreisen mit nicht fossil betriebenen Verkehrsträgern

1.232

2.686

3.636

in %

28,75%

45,31%

58,71%

Dienstreisen mit fossilen betriebenen Verkehrsträgern

3.053

3.242

2.557

in %

71,25%

54,69%

41,29%

Tabelle 3a: Dienstreisen der Ämter mit nicht fossil betriebenen Verkehrsträgern

 

 

Eigenbetriebe

2021

2022

2023

 

 

 

 

Dienstreisen Gesamt

538

1.026

1.197

 

100%

100%

100%

*Dienstreisen mit nicht fossil betriebenen Verkehrsträgern

142

422

551

in %

26,39%

41,13%

46,03%

Dienstreisen mit fossilen betriebenen Verkehrsträgern

396

604

646

in %

73,61%

58,87%

53,97%

Tabelle 3b: Dienstreisen der EB mit nicht fossil betriebenen Verkehrsträgern

 

Bei Fahrrädern und speziell bei nextbike ist der Anteil an Dienstreisen schwer darzustellen, da das Angebot auch im privaten Kontext genutzt werden kann und eine verlässliche Zahl daher nicht ausgegeben werden kann (in Bezug auf Dienstreisen).

Hinsichtlich Car-Sharing sind folgende Kosten angefallen::
2020: 107.829,22€
2021: 129.098,37€
2022: 178.991,67€
Daraus lässt sich schließen, dass aufgrund steigender Kosten auch der Anteil am CarSharing auf die gesamte Mobilität innerhalb der Verwaltung wächst.

Hinsichtlich nextbike können folgende Zahlen angegeben werden:

 

 

Jan

Feb

Mrz

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

Ausleihen

2022

 

 

 

 

100

86

89

54

80

77

100

101

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl Registrierungen

2022

 

 

 

 

 

39

42

46

54

57

68

72

Anzahl neu

2022

 

 

 

 

32

7

3

4

8

3

11

4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausleihen

2023

156

156

220

212

590

1197

1242

1328

1584

1070

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl Registrierungen

2023

78

82

91

95

264

326

362

402

452

475

 

 

Anzahl neu

2023

6

4

9

4

169

62

36

40

50

23

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auch hier erhöhen sich die Teilnehmerzahlen (und dadurch die Kosten), was für eine intensivere Nutzung spricht. So waren es zu Beginn des Pilotprojektes im Mai 2022 noch 32 registrierte Nutzerinnen und Nutzer aus der SVL. Mittlerweile sind wir bei 475 Accounts, wobei die Tendenz weiter steigend ist. Zusätzlich wurden mit knapp 1.600 Ausleihen im September 2023 so viele Räder wie noch nie zuvor entliehen (sowohl im dienstlichen als auch im privaten Kontext, lässt sich nicht weiter unterscheiden).

4) Welche zusätzlichen Anreize, Maßnahmen und Regelungen gibt es bereits in den Ämtern, Dezernaten und Eigenbetrieben über die besagte Dienstanweisung hinaus, um darauf hinzuwirken, dass Dienstreisen möglichst klimafreundlich erfolgen und deren Anteil stetig zu steigern und welche Schritte sind noch geplant?

Die großen Hebel sind hierbei das Jobticket (Zuschuss/Förderung seit 2021 (Gesamtfördersumme 2021: 257.481,54€ und 2022: 262.823,33€)) sowie die mittlerweile vollendete Einführung des JobRads (Ende 2023). Dabei kann beides in Anspruch genommen werden, wobei nur auf das Jobticket ein zusätzlicher Arbeitsgeberzuschuss gezahlt wird. Dieser beläuft sich auf monatlich 15,01€, wobei bei einer MDV-Monatskarte zusätzlich 16% Rabatt gewährt werden.

→ Die Entwicklung des Jobrades kann aktuell noch nicht evaluiert werden (frühestens voraussichtlich Anfang 2025)
→ Fördersumme des Jobtickets stieg bisher, was auf ein größeres Volumen an Tickets hindeutet
→ Mini-Werkstatt in Fahrradkeller großer Liegenschaften: so kann das eigene (Job)Rad auch bequem und vor Ort repariert werden

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Hebel für die kurzen städtischen Dienstreisen zwischen den Liegenschaften stellt das Bikesharingmodell der Stadtverwaltung dar (s. Frage 3). Konkret geht es dabei um den sog. Businesstarif der Firma nextbike by TIER. Dieser erlaubt den städtischen Bediensteten kostenlos Fahrräder der besagten Firma unbegrenzt oft jeweils für bis zu einer Stunde pro Tag auszuleihen. So können Kolleginnen und Kollegen unkompliziert, schnell und vor allem klimafreundlich zwischen den unterschiedlichen städtischen Arbeitsorten pendeln. Dieses Angebot wird bisher sehr positiv wahrgenommen und genutzt (Vertragsverlängerung über 2024 hinaus wird angestrebt).

Darüber hinaus wird im Zuge der Smart City Challenge Anfang 2024 der Öko:check pilotisiert und spätestens zu Beginn des zweiten Quartals 2024 auf die komplette SVL ausgerollt. Der Öko:check ist ein webbasierter Treibhausgasrechner, um Kommunen, Verwaltungen und Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität effektiv und niederschwellig zu unterstützen. Mit der benutzerfreundlichen Anwendung können Mitarbeitende ihren individuellen CO2-Fußabdruck berechnen und konkrete Schritte zur Reduzierung ihrer Emissionen identifizieren. Gleichzeitig ermöglicht das Tool der Verwaltung, die gesammelten Daten zu nutzen bzw. auszuwerten. Dieser Rechner konzentriert sich dabei u. a. auf Mobilitätseffekte, welche sowohl im privaten als auch im dienstlichen Kontext auftreten (bspw. Pendlermobilität und Dienstreisen). Dabei soll er einerseits aufzeigen, welche Mobilitätsformen den persönlichen Fußabdruck wie stark beeinflussen und andererseits nützliche Informationen und Wissensinputs mit auf den Weg geben, um so das Bewusstsein der Bediensteten zu dieser Thematik einfach und leicht anzuregen.
Weitere Informationen und Bilder unter folgendem Link:

M.O.O.CON Öko:check: Der CO₂-Rechner für Mitarbeitende - M.O.O.CON | Die Strategieberater (moo-con.com)

5) Für kommunale Unternehmen gilt die Empfehlung sich ebenfalls an der VII-DA-00606 „Ausgleichszahlungen für Dienstreisen“ anzuschließen. Wie wird das in den kommunalen Beteiligungsunternehmen (mit mind. 51% Beteiligung) gehandhabt?

Zum jeweiligen Umsetzungsstand klimaschutzrelevanter Beschlüsse berichten inzwischen viele Beteiligungsunternehmen im Rahmen eines gesonderten Klimaschutzberichtes (L-Gruppe, LWB). Dieser wird jährlich den Gremien wie Aufsichtsräten, Verwaltungsausschüssen und Fachausschüsse zur Verfügung gestellt bzw. in diesen seitens der jeweiligen Geschäftsführung vorgestellt.

Abschlussbemerkung

Anzumerken ist, dass die Stadt Leipzig die Erreichung der Ziele Nachhaltige Mobilität sowie Vorsorgende Klima- und Energiestrategie durch interne Mobilität anstrebt. Im Rahmen dessen informierte sie anhand der VII-Ifo-06924 über die eigene Fahrzeugflotte und deren Entwicklung. Hauptsächlich wurde dabei der Anteil der Pkw und Kleinbusse im Eigentum, die zur ausschließlichen, dienstlichen Personenbeförderung dienen, reduziert und u. a. durch Carsharing ersetzt. So konnten im Rahmen des Umbaus der Fahrzeugflotte seit 2012 mindestens 659 t CO2 gespart werden. Die konsolidierten Dienstkraftfahrzeuge (DKFZ) wurden u. a. durch Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad, ÖPNV und Carsharing oder durch batteriebetriebene Elektrofahrzeuge als DKFZ ersetzt. Circa 84 t CO2 wurden während der Nutzung durch Carsharingfahrzeuge ausgestoßen, so dass saldiert circa 575 t CO2 durch die Stadtverwaltung eingespart wurden. Besonders zu erwähnen ist, dass innerhalb von 10 Jahren die zurückgelegten Kilometer pro Bediensteten um 43 % gesenkt werden konnten.

 

Tabelle 4: Vergleich Entwicklung Anzahl DKFZ (Stand: 31.12.2022, Ausnahme Kilometer: 31.12.2021)

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