Anfrage: Umsetzung des Ladeinfrastrukturkonzeptes von 2020

Anfrage zur Beantwortung zur Ratsversammlung am 21. Juli 2021

Im Ladeinfrastukturkonzept von 2020 (VI-DS-03289-NF-02-Ifo-05) wird im Trendszenario für das zweite Quartal 2025 ein Bestand von 10.206 E-Fahrzeugen in der Stadt Leipzig prognostiziert.

Das Planungstool weist dafür einen Bedarf von 816 Ladesäulen und 1.632 Ladepunkten aus. Von dieser Anzahl der Ladepunkte werden 92 für intermodale Verknüpfungspunkte, 494 für Stellplatzanlagen und 1.046 für das übrige Stadtgebiet ausgewiesen. Der größte Bedarf an Ladesäulen besteht nach dieser Berechnung in der Innenstadt, in Stadtgebieten mit hoher Mehrfamilienhausdichte sowie an großen Einkaufszentren (Sachsen-Park, Löwen-Park, Paunsdorf-Center).

Im Stadtgebiet sind Stand 01.04.2020 bereits 217 öffentlich zugängliche Ladepunkte vorhanden. Somit besteht bis 2. Quartal 2025 noch ein Bedarf von 1.388 Ladepunkten, die sich wie folgt auf die Stadtbezirke verteilen:

  • Mitte (406 Ladepunkte)
  • Nordost (47 Ladepunkte)
  • Ost (230 Ladepunkte)
  • Südost (120 Ladepunkte)
  • Süd (82 Ladepunkte)
  • Südwest (75 Ladepunkte)
  • West (119 Ladepunkte)
  • Alt-West (95 Ladepunkte)
  • Nordwest (22 Ladepunkte)
  • Nord (169 Ladepunkte)
  • 6 Sondergebiete (24 Ladepunkten)

 

Parallel zu dieser Ausbaustrategie werden durch die wachsende Anzahl an Elektroautos immer mehr Bedarfe vor allem in bevölkerungsstarken und von Mehrfamilienhäusern geprägten Stadtteilen laut. Menschen, die bereits elektromobil unterwegs sind und sich mittels Kabel vom Erdgeschoss/Keller zum Stellplatz mangels öffentlich im Wohnumfeld verfügbarer Ladesäulen selbst zu helfen versuchen, werden von den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes abgestraft, da sie nicht über eine entsprechende Baugenehmigung für das notgedrungen über den Gehweg verlegte Kabel verfügen würden.

Wir fragen daher wie folgt an:

  1. Wie hoch ist die Anzahl an öffentlichen Ladesäulen bzw. -punkten in der Stadt Leipzig zum Ende des 2. Quartals 2021 und der o.g. noch offene Bedarf in den einzelnen Stadtbezirken entsprechend Trendszenario?
  2. Wie hat sich bislang die Anzahl der in Leipzig angemeldeten privaten und dienstlichen Elektroautos entwickelt und inwieweit entspricht das den prognostizierten Wachstumszahlen der Ladeinfrastrukturkonzeption?
  3. Welche Maßnahmen zum weiteren Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sind in diesem und im nächsten Jahr geplant?
  4. Welche Handlungsempfehlung haben die Mitarbeiter*innen des Stadtordnungsdienstes hinsichtlich der Beurteilung von privaten Ladevorgängen zwischen Wohnung und Stellplatz?

 

Antwort der Verwaltung vom 21. Juli 2021

 

Zu 1.)

Anzahl Ladepunkte pro Stadtbezirk (öffentlich und halböffentlich)

Stadtbezirk Ziel 2025 Bestand 2.Q. 2021 Bedarf
Mitte 499 83 -416
Nordost 54 77 +23
Ost 249 32 -217
Südost 124 15 -109
Süd 99 34 -65
Südwest 81 13 -68
West 121 16 -105
Altwest 118 25 -93
Nordwest 33 38 +5
Nord 192 28 -164
Gesamt 1594 361 -1.233

Quellen: Bundesnetzagentur, Stadtwerke Leipzig, www.goingelectric.de

In den Sondergebieten ist der Baufortschritt noch nicht soweit, dass dort Ladeinfrastruktur bereits besteht.

Die hier vorliegende Liste beinhaltet sowohl Ladestationen an der Straße, damit also öffentliche Ladestationen, als auch Ladestationen im halböffentlichen Bereich, z. B. bei Supermärkten. Einige der Ladestationen im halböffentlichen Bereich stehen nicht rund um die Uhr zur Verfügung, da sich diese in den Parkhäusern der Supermärkte befinden, welche nachts geschlossen sind. Jedoch stellt gerade dieses wachsende Angebot einen wichtigen Teil der Ladeinfrastruktur dar, da sich das Verhalten vom „tanken“ zum spontanen Laden ändert, wenn sich die Möglichkeit bietet.

Darüber hinaus stehen den Nutzer*innen von E-Fahrzeugen Möglichkeiten zur Installation von privaten Ladepunkten zur Verfügung. So wurden zum Beispiel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über 600.000 Ladestationen im privaten Bereich gefördert. Leider war es laut Aussage der KfW nicht möglich eine Gesamtzahl für Leipzig zu erfahren. Die Zahl der Antragstellungen und die Tatsache, dass das Förderprogramm bereits dreimal neu geöffnet wurde, zeigt jedoch den großen Bedarf von Ladeinfrastruktur im privaten Bereich. Grundlage für diese Entwicklung hat sicherlich auch der Beschluss des „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) im Jahr 2020. Hiermit wurde ein Rechtsanspruch auf die Ermöglichung von Ladeinfrastruktur auch im Mietwohnungsbereich geschaffen.

Zu 2.)

Die Anzahl der in Leipzig privat bzw. dienstlich genutzten E-Fahrzeuge wird statistisch nicht erfasst. Es können daher nur Aussagen zu den Antriebsarten vorgenommen werden.

In Leipzig sind zum 01.01.2021 1.358 Elektro-Pkw und 5.772 Hybrid-Pkw, davon 1.136 Plug-In-Hybrid zugelassen. Somit sind 2.495 Fahrzeuge zu Beginn des Jahres 2021 auf Ladeinfrastruktur angewiesen gewesen. Dies entspricht einem sehr hohen Anstieg zum Vorjahr um rund 80 %.

Zum Zeitpunkt 01.01.2021 sind zudem 70 Elektro-Nutzfahrzeuge und 14 Hybrid-Nutzfahrzeuge gemeldet. Der höchste Bestand an Elektro-Nutzfahrzeugen (13 Stück) wird in Neulindenau verzeichnet.

Zu 3.)

Die Stadtverwaltung hat im letzten Jahr einen Prozess für die Beantragung von Ladeinfrastruktur entwickelt, um das Verfahren zu vereinheitlichen. Nächstes Ziel wird es sein, die Beantragung und Bearbeitung zu digitalisieren. Dies ist im Besonderen dadurch notwendig, weil die Zahl der Ladestationen mit dem wachsenden E-Fahrzeug-Markt mithalten soll.

Eine Planung zum Ausbau der Ladeinfrastruktur besteht aktuell nicht, da der Aufbau den am Markt agierenden Unternehmen offensteht. Die Stadtverwaltung steht aber mit mehreren interessierten Unternehmen dazu im Austausch, damit weitere Ladestationen in diesem und den folgenden Jahren bedarfsgerecht errichtet werden können.

Zu 4.)

Zunächst einmal muss richtiggestellt werden, dass die Vorbemerkung der einreichenden Fraktion, wonach „[…] Menschen, die bereits elektromobil unterwegs sind und sich mittels Kabel vom Erdgeschoss/Keller zum Stellplatz mangels öffentlich im Wohnumfeld verfügbarer Ladesäulen selbst zu helfen versuchen, […] von den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes abgestraft [werden] […]“ ausdrücklich nicht den Tatsachen entspricht. Diesbezügliche Feststellungen wurden durch den Außendienst des Stadtordnungsdienstes bisher nicht getroffen und folgerichtig auch keine Maßnahmen bzw. Sanktionierungen veranlasst. Bzgl. Fragestellung Nr. 4 kann nach Rücksprache mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt nachfolgender Rechtsstandpunkt mitgeteilt werden.

Grundsätzlich würde man bei solchen Sachverhalten von einer Sondernutzung ausgehen, die allerdings nicht erlaubnisfähig wäre. Das Ladeinfrastrukturkonzept stellt ausdrücklich auf den Ausbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur oder deren Errichtung auf privaten Grundstücken und damit auf deren Nutzung ab. Die in der Fragestellung beschriebene Ladeform ist im Konzept nicht vorgesehen.

Sollten durch die Außendiensteinheiten des Ordnungsamtes derartige Feststellungen getroffen werden, erfolgt mittels Feststellungsprotokoll eine Information an das Verkehrs- und Tiefbauamt zur entsprechenden Einzelfallprüfung und Entscheidung.

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