Anfrage: Umsetzung des Sitzbankkonzepts

Anfrage zur Beantwortung am 19. April 2023

Mit Beschluss vom 17.06.2020 wurde das Sitzbankkonzept von der Ratsversammlung beschlossen.Dabei wurde die Stadtverwaltung beauftragt, das Sitzbankkonzept Innenstadt Leipzig zügig bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2021 umzusetzen, die Anlieger*innen in geeigneter Weise zu informieren und den Stadtrat jährlich über den Umsetzungsstand zu informieren. Darüber hinaus wurde beauftragt, das Sitzbankkonzept für die Stadtbezirke und Ortschaften mit einer Akteurs- und Bürgerbeteiligung fortzuschreiben und dazu dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2021 ein Beteiligungskonzept vorzulegen. Die Stadtverwaltung wurde ebenfalls beauftragt, bei Straßen(neu)planungen neben Fahrradbügeln stets auch Sitzgelegenheiten an dafür geeigneten Standorten miteinzuplanen und bei Realisierung der Straßen(neu)planungen auch umzusetzen.Schließlich sollte eine Erweiterung des „Ausstattungskatalog für den öffentlichen Raum“ und der darin enthaltenen Banktypen vorgenommen werden, bei der die stadträumliche Situation eines für Sitzgelegenheiten geeigneten Standortes, unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten und -formen sowie künstlerisch gestaltete Umsetzung bzw. Kombination mit Kunstwerken zu berücksichtigen sind. Mehr als zwei Jahre nach Beschlussfassung ist zu fragen, in welchem Umfang das Sitzbankkonzept umgesetzt wurde.

1. In welchem Umfang wurde das Sitzbankkonzept Innenstadt umgesetzt?

2. Wurde eine Beteiligung für ein Sitzbankkonzept für Stadtbezirke und Ortschaften durchgeführt, falls nicht, bis wann ist dies geplant?

3. Werden bei Straßen(neu)planungen Sitzgelegenheiten an geeigneten Standorten berücksichtigt und nach welchen Kriterien erfolgt dies?

4. Nach welchem Verfahren erfolgt derzeit eine nachträgliche Aufstellung von Sitzgelegenheiten in den Ortsteilen?

5. Welche Änderungen und Erweiterungen des Ausstattungskatalogs für den öffentlichen Raum wurden vorgenommen?

6. In welchem Umfang existieren in Leipzig barrierefreie Sitzbänke mit Vorrichtungen für Rollstühle und Rollatoren?

Antwort vom 18. April 2023

  1. In welchem Umfang wurde das Sitzbankkonzept Innenstadt umgesetzt?

2022 wurden aus dem Sitzbankkonzept zwei Standorte umgesetzt.

  • Rundbank Ostseite Nikolaikirchhof
  • Sitzauflagen auf Sitzmauer am Wilhelm-Leuschner-Platz, Eingang zur Petersstraße
  • Der Standort Salzgäßchen wird über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ gefördert und befindet sich derzeit in der Planung.

Weitere Standorte konnten aus Kapazitätsgrenzen nicht umgesetzt werden. Eine Stellenausschreibung (VzÄ) für das zuständige Fachamt Amt für Stadtgrün und Gewässer befindet sich derzeit in der Ausschreibung, so dass vorbehaltlich der Zustimmung der Landesdirektion mit einer Stellenbesetzung ab dem 3. Quartal 2023 zu rechnen ist. Damit wird die Voraussetzung für eine zügigere Umsetzung der Bankstandorte aus dem Sitzbankkonzept Innenstadt gegeben sein.

2. Wurde eine Beteiligung für ein Sitzbankkonzept für Stadtbezirke und Ortschaften durchgeführt, falls nicht, bis wann ist dies geplant?

Das Beteiligungskonzept für ein stadtweites Sitzbankkonzept wurde vom Stadtplanungsamt angearbeitet und im „Forum für Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement“ diskutiert. Wegen Priorisierung des Stadtplatzprogramms sowie des Basismoduls Hauptachsen aus dem Rahmenplan Mobilitätsstrategie 2030 pausiert die Weiterarbeit am Beteiligungskonzept derzeit. Die Weiterarbeit ist in der 2. Jahreshälfte 2023 vorgesehen.

3. Werden bei Straßen(neu)planungen Sitzgelegenheiten an geeigneten Standorten berücksichtigt und nach welchen Kriterien erfolgt dies?

Im Rahmen von Straßenplanungen wird standardmäßig geprüft, ob und wo Sitzbänke eingeordnet werden können. Der Einsatz erfolgt dort, wo aus planerischer Sicht ein Aufenthalt am „wahrscheinlichsten“ ist. Weiterhin wird die Einordnung von Sitzbänken davon bestimmt, ob Flächen für das Verweilen und ein freier unterirdischer Bauraum vorhanden sind:

  • Orte mit hohen Fußgängerfrequenz, wie Geschäftsstraßen und Plätze, sind für die Einordnung von Sitzgelegenheiten prädestiniert.
  • Bei der Gestaltung von verkehrsberuhigten Bereichen sind Sitzbänke ein zwingend erforderliches Ausstattungselement (z. B. Umgestaltung Stünzer Straße derzeit in Planung).
  • Im Zusammenhang mit der Begrünung gründerzeitlichen Straßen im Nebennetz wird standardmäßig geprüft, ob und wo „Verweilflächen“ in das historisch geprägte Straßenbild eingeordnet werden können. So sind beispielsweise Bankstandorte in der Shakespearestraße, Emilienstraße, Cöthner und Mottelerstraße vorgesehen.
  • Ebenso wird bei großen Gehwegecken geprüft, ob ein Solitärbaum – und im Zuge dessen auch eine Sitzbank - eingeordnet werden kann.

4. Nach welchem Verfahren erfolgt derzeit eine nachträgliche Aufstellung von Sitzgelegenheiten in den Ortsteilen?

Nachträgliche Aufstellungen von Sitzbänken in den Ortsteilen erfolgen entweder mittels Anträge über Brauchtumsmittel in den Ortschaften oder Stadtbezirksbudgets. Weiterhin werden bei Spielplatzerneuerungen bei Bedarf zusätzliche Bänke aufgestellt. Um Ausschreibung und Bau effizient zu gestalten, werden einzelne Maßnahmen aus den Stadtbezirksbudgets an verschiedenen Standorten zu einem Maßnahmenpaket gebündelt. Folgende Bankstandorte werden u.a. im Frühjahr 2023 in den Ortsteilen realisiert:

  • 3 Bänke Heiterblickallee in Paunsdorf
  • 1 Bank in der Nähe der Menzellinde, Lazarusstraße/Leostraße, Abtnaundorf
  • 1 Bank Ossietzkystraße/Robert-Blum-Straße, Abtnaundorf
  • 1 Bank Don-Carlos-Straße, Portitz
  • 1 Bank „In der Rietzschkeaue“ zum Eingang Stünzer Park, Mölkau
  • 1 Bank auf dem Spielplatz Rehbacher Anger
  • 3 Bänke auf dem Spielplatz „An den Linden“ in Rückmarsdorf

5. Welche Änderungen und Erweiterungen des Ausstattungskatalogs für den öffentlichen Raum wurden vorgenommen?

Mit den Vorbereitungen zur Aktualisierung des Ausstattungskatalogs wurde dieses Jahr begonnen. Inhaltlich gibt es noch keine Liste neuer oder auszusondernder Elemente, weil die Abfrage in der Verwaltung, bei der Stadtreinigung und der LVB noch erfolgen wird.

6. In welchem Umfang existieren in Leipzig barrierefreie Sitzbänke mit Vorrichtungen für Rollstühle und Rollatoren?

Der Ausstattungskatalog der Stadt Leipzig enthält mit derzeit 13 Banktypen eine erkennbare Vielfalt an Sitzmöbeln im „Design für alle“. Die Banktypen entsprechen den Anforderungen der DIN 18040 Barrierefreies Bauen. Die Vielfalt an Banktypen spiegelt die Vielfalt der Nutzerinnen und Nutzer und deren unterschiedliche Bedürfnisse an Sitzhöhen, Sitztiefe, Sitzneigung, Lehnen bzw. Lehnenfreiheit, Auflagen etc. wider. Die in Grünanlagen am häufigsten verwendeten Sitzbänke (Typ Leipzig 1 und Calma) mit Rücken- und Armlehne sind seniorengerecht und für die in Grünanlagen typische längere Verweildauer sehr gut geeignet. Durch die Anordnung von Sitzbänken in ausreichenden Abständen wird ermöglicht, die Rollstuhlfahrer bzw. Rollatorennutzer „in die Mitte“ zu nehmen. Dieses Prinzip wird zukünftig nicht nur vereinzelt, sondern bei allen Projekten berücksichtigt. Dieses Vorgehen entspricht dem Inklusionsgedanken bei weitem besser, als sogenannte „Rollstuhl- oder Seniorenbänke“, die durch eine festgelegte Platzzuweisung eher stigmatisieren als integrieren. Sogenannte „Rollstuhl- und Seniorenbänke“ sind im öffentlichen Raum nicht verbaut.

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