Anfrage: Umsetzung des Stadtratsbeschlusses VII-A-08928-NF-04 Leipziger Friedhöfe erhalten und aufwerten

Link zur Anfrage VIII-F-00910 im Ratsinformationssystem

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 19. März 2025

Im April 2024 beauftragte die Ratsversammlung den Oberbürgermeister, Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der städtischen Friedhöfe zu ergreifen und im Rahmen eines Friedhofsentwicklungskonzeptes zusammenzuführen. Ein Arbeitsstand soll dem Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung bis zum 2. Quartal 2025 vorgelegt werden, das Entwicklungskonzept soll dem Stadtrat bis zum 1. Quartal 2026 vorgelegt werden. Auch die nicht-städtischen Friedhofsträger sollen bei der Erarbeitung entsprechender Maßnahmenpläne bzw. Friedhofsentwicklungskonzepte unterstützt werden.

Der Beschluss der Ratsversammlung sieht explizit vor: „Die für eine Zusammenarbeit erforderlichen Personalstellen werden im Haushalt 2025/26 angemeldet und eine ausreichende Finanzierung des Konzepts wird sichergestellt.“

Am 26.02.2025 informierte die Stadtverwaltung über einen Umsetzungsbericht den Stadtrat, dass eine Umsetzung nicht im Sinne des Beschlusses erfolgen wird. In der Information heißt es: „Die Bereitstellung finanzieller Ressourcen für die Erstellung des städtischen Friedhofsentwicklungskonzeptes ist im Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.“

Im Oktober 2024 stellten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE die Anfrage „Mehr Transparenz im Haushaltsplanverfahren herstellen“ (VIII-F-00244), in der eine Auflistung aller Stadtratsbeschlüsse erbeten wurde, die in den Haushaltsjahren 2025/26 „ausgesetzt, nur teilweise oder gar nicht mehr umgesetzt“ werden. In Rahmen der Beantwortung wurde der Ratsversammlung keine Information zur (teilweise) ausgesetzten Umsetzung des Beschlusses VII-A-08928-NF-04 übermittelt.

Dazu fragen wir:

  1. Seit wann wusste die Stadtverwaltung, dass die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen zur Umsetzung des Beschlusses nicht vorgesehen waren?
  2. Warum findet sich der Beschluss nicht in der Auflistung zur Beantwortung der Anfrage VIII-F-00244?
  3. Im Umsetzungsbericht führt die Stadtverwaltung aus: „Auf Grund des Umfangs und den erforderlichen zeitlichen und organisatorischen Klärungsbedarfen, ist es nicht möglich, die im Beschluss vorgegebenen Termine einzuhalten.“ Welche Terminkette schlägt die Stadtverwaltung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vor?
  4. Welche weiteren Stadtratsbeschlüsse, die in der Beantwortung der Anfrage VIII-F-00244 nicht genannt werden, wird die Verwaltung in den Haushaltsjahren 2025/26 aussetzen, nur teilweise oder gar nicht mehr umsetzen?

Antwort vom 19. März 2025

Frage 1:

Seit wann wusste die Stadtverwaltung, dass die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen zur Umsetzung des Beschlusses nicht vorgesehen waren?

Im Zuge der gemeinsamen Priorisierung zur Aufstellung des Haushaltsplans für 2025/2026 war seit Oktober 2024 transparent nachvollziehbar, dass für die Erarbeitung eines Friedhofsentwicklungskonzepts keine zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Dies schließt nicht aus, dass täglich durch die Kolleginnen und Kollegen der Fachabteilung Friedhöfe im Amt für Stadtgrün und Gewässer konzeptionell wie praktisch die Belange der städtischen Friedhöfe (Unterhaltung wie Investitionen) bearbeitet werden.

Festzustellen ist, dass bereits mit der Vorlage VII-DS-09198 zur Friedhofsgebührensatzung und deren Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 20.06.2024 sowie der Abstimmung über den Änderungsantrag VII-DS-09198-ÄA-01 durch den Stadtrat entschieden wurde, keine über den Vorschlag der Stadtverwaltung hinausgehenden zusätzlichen Haushaltsmittel für das Friedhofswesen ab 2024 ff. zur Verfügung zu stellen.

Frage 2:

Warum findet sich der Beschluss nicht in der Auflistung zur Beantwortung der Anfrage VIII-F-00244?

Der Beschluss des Stadtrates VII-A-0828 wird weder „ausgesetzt“ noch „nicht umgesetzt“. Der Umsetzungsbericht weist lediglich darauf hin, dass die in der Beschlussfassung gesetzten Termine nicht eingehalten werden können. Demzufolge war der Beschluss nicht von der Anfrage VIII-F-00244 erfasst und wurde entsprechend auch nicht in der Aufstellung aufgelistet.

Frage 3:

Im Umsetzungsbericht führt die Stadtverwaltung aus: „Auf Grund des Umfangs und den erforderlichen zeitlichen und organisatorischen Klärungsbedarfen, ist es nicht möglich, die im Beschluss vorgegebenen Termine einzuhalten.“ Welche Terminkette schlägt die Stadtverwaltung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vor?

Eine neue Terminkette wird in Abstimmung mit dem FA UKO, nach der im Umsetzungsbericht dargelegten Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern der kirchlichen Friedhöfe zu den wesentlichen Inhalten eines Friedhofsentwicklungskonzeptes, festgelegt. Zum weiteren Vorgehen wird zeitnah im FA UKO berichtet. Auch werden im FA UKO im Ergebnis der Haushaltsbeschlussfassung 2025/2026 die geplanten Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen auf den städtischen Friedhöfen nochmals vorgestellt.

Frage 4:

Welche weiteren Stadtratsbeschlüsse, die in der Beantwortung der Anfrage VIII-F-00244 nicht genannt werden, wird die Verwaltung in den Haushaltsjahren 2025/26 aussetzen, nur teilweise oder gar nicht mehr umsetzen?

Stadtratsbeschlüsse zum Friedhofswesen sind von der Anfrage VIII-F-00244 nicht betroffen.

Eine sonstige Betroffenheit ist nicht bekannt.

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