Anfrage: Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Errichtung einer Kindertagesstätte in der Holbeinstraße

Anfrage vom 2. Juni 2016 zur Beantwortung in der Ratsversamlung am 22. Juni

Der Stadtrat beschloss in seiner Haushaltssitzung am 18. März 2015:

"In der Holbeinstraße ist ein 3-geschossiger Kitaneubau, entsprechend den Ergebnissen der Variantenuntersuchung, zu errichten. Dazu werden im Jahr 2015 Planungsmittel i.H.v. 70 T€ und im Jahr 2016 500 T€ für den Baubeginn bereitgestellt. In diesem Zusammenhang ist das benachbarte Grundstück für die Errichtung einer Quartiersgarage öffentlich auszuschreiben."
Die geplante Eröffnung war ursprünglich für Mitte 2017 vorgesehen, wurde aber bereits vor einem halben Jahr auf frühestens Ende 2018 verschoben. Im Jugendhilfeausschuss wurde nunmehr mitgeteilt, dass die Stadt entgegen der ursprünglichen Planung nicht mehr selbst bauen will, sondern die städtische Entwicklungsgesellschaft LESG damit beauftragt werden soll.


Wir fragen an:

  1. Wann hat sich die Stadtverwaltung aus welchen Gründen gegen eine selbstständige Errichtung der Kita entschieden.
  2. Warum wird die Planung der vom Stadtrat beschlossenen Errichtung der dreigeschossigen Kita Holbeinstraße, trotz des großen Betreuungsbedarfes im Stadtteil so enorm verzögert?
  3. Mit welchem konkreten Auftrag wurde/wird die LESG wann versehen?
  4. Hat das Liegenschaftsamt bereits mit der Kündigung der Garagenverträge begonnen? Wenn nein, warum nicht? Welche Kündigungsfristen liegen längstens vor und bis wann müssen die Kündigungsschreiben fristgerecht zugestellt werden?
  5. Wurde das zur Verfügung gestellte Geld im städtischen Haushalt 2015 und 2016 bereits für Planungen bzw. für die Beauftragung der LESG genutzt? Welche Mittelbindung und -nutzung erfolgte bislang konkret und wird im Jahr 2016 noch erfolgen?
  6. Warum wurde die Errichtung und Betreibung der beabsichtigten Quartiersgarage nicht längst ausgeschrieben? Wann ist dies mittlerweile geplant? Welche Voraussetzungen sind dafür noch zu schaffen?
  7. Wie schätzt die Verwaltung allgemein den Umgang mit dem Stadtratsbeschluss und dem Handlungsbedarf der unbefriedigenden Betreuungssitzungssituation in Schleußig/Plagwitz ein und wie gedenkt sie daran etwas nachhaltig zu verbessern?

Antwort der Verwaltung:

  1. In einem längeren Abwägungsprozess unter Beachtung der besonderen Situation des Standortes und Berücksichtigung der Erfahrungen der LESG im Bereich der Planung und Errichtung von Kin-   dertageseinrichtungen wurde Ende 2015 entschieden, die LESG als Dienstleister mit der Errichtung der Kita in der Holbeinstraße zu beauftragen.

    2. 
    Die verschiedenen Varianten der Machbarkeitsstudie waren auf ihre Geeignetheit und Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen. Die Planung des Projekts erforderte eine differenzierte Betrachtung, die Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und die intensive Abstimmung aller Beteiligten. Die Vorlage zum Planungsbeschluss für den Neubau der Kindertageseinrichtung und eines Parkhauses in der Holbeinstraße 58 soll zeitnah in die verwaltungsinterne Abstimmung gehen.

    3.
    Die LESG soll mit der Planung eines dreistöckigen Kita-Neubaus mit einer Kapazität von 165 Plätzen (davon 45 Krippeplätzen) bis zur Leistungsphase 3 beauftragt werden.

    4. 
    Eine Kündigung der Garagenverträge soll erst nach entsprechender Beschlussfassung erfolgen. Die Kündigungsfristen betragen zwischen einem Monat und drei Monaten. In einem Fall kann nur jährlich zum 31.10. mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Der entsprechende Vertrag sieht jedoch ein Klausel vor, die eine außerordentliche Kündigung erlaubt, „wenn das Gelände zur Erfüllung gesellschaftlicher oder volkswirtschaftlicher Aufgaben benötigt wird.“

    5.
    2015 standen 70.000 € für die Planung zur Verfügung. Diese Mittel wurden in das Jahr 2016 übertragen. 2016 stehen 500.000 € für die Planung des Neubaus zur Verfügung. Die Finanzierung des Neubaus der Kindertageseinrichtung wurde in das Förderprogramm „Brücken in die Zukunft“ aufgenommen. Bisher erfolgte keine Mittelbindung. Mit Planungsbeschluss wird die LESG mit der Entwurfsplanung beginnen.

    6.
    Nach entsprechender Beschlussfassung soll die Ausschreibung für die Errichtung des Parkhauses durch einen Investor erfolgen. Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind eine Teilung des Grundstücks und die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den einschlägigen Bestimmungen.

    7.
    Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist nach wie vor groß. Der Ausbau des Kita-Netzes muss vorangetrieben werden.

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