Anfrage: Umsetzung und Kontrolle der Vorgaben zu fairen Honoraren in der Leipziger Kulturförderung

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 27. August 2025

Faire Vergütung ist für die Existenzsicherung von Kulturschaffenden in Leipzig und die Qualitätssicherung im Kulturbereich von großer Bedeutung. Sie sichert die Vielfalt der Kulturlandschaft und trägt zur Resilienz dieser bei.

Deshalb legt die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur)“ fest, dass Honorar- und Personalaufgaben zuwendungsfähig sind, die „in angemessener Höhe veranschlagt werden". Weiter heißt es: "Als Richtlinie sind dafür die Empfehlungen der entsprechenden Fachverbände heranzuziehen."

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Welche konkreten Unterstützungsleistungen bietet die Stadt Leipzig für geförderte Institutionen an, um die Bestimmung und Umsetzung fairer Honorare zu erleichtern? Gibt es beispielsweise Beratungsangebote, Handreichungen oder Schulungen zu diesem Thema?

2. Welche Mechanismen existieren, um die Einhaltung dieser Vorgabe zu überprüfen?

3. Wie wurde die Anforderung zur Zahlung angemessener Honorare in den Förderjahren 2023 und 2024 durch die geförderten Einrichtungen umgesetzt? Liegen hierzu Evaluierungen oder Erhebungen vor?

4. Wurden Fälle bekannt, in denen die Vorgabe nicht eingehalten wurde und wenn ja, welche Konsequenzen hatte dies?

Antwort der Verwaltung vom 19. August 2025

Frage 1: Welche konkreten Unterstützungsleistungen bietet die Stadt Leipzig für geförderte Institutionen an, um die Bestimmung und Umsetzung fairer Honorare zu erleichtern? Gibt es beispielsweise Beratungsangebote, Handreichungen oder Schulungen zu diesem Thema?

Antwort:

Grundsätzlich gilt für alle Fragen, dass die Honorarempfehlungen zur angemessenen Vergütung im Kulturbereich keinen verpflichtenden Charakter besitzen und den Kulturakteuren lediglich eine Orientierung bieten um eine angemessene Vergütung durch die Träger und Antragstellenden zu ermöglichen. Aufgrund des empfehlenden Charakters werden Förderentscheidungen nicht in zwangsweiser Abhängigkeit von der Einhaltung der Empfehlungen getroffen.

Im Jahr 2024 wurde die „Honorar-Matrix für Künstler/-innen und Kulturakteure in Sachsen“ des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWKT) veröffentlicht. Die Honorar-Kommission des SMWKT hat Empfehlungen zur angemessenen Vergütung von Kulturakteuren im Freistaat Sachsen erarbeitet. Sie gibt Vorschläge für eine praxisnahe Vergütung. Die Honorar-Matrix Sachsen (PDF 0.8MB) wurde entwickelt, um als Orientierung für die Berechnung von Honoraren bei Projekten und Veranstaltungen zu dienen. Diese Matrix schafft Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Kulturbereichen.

Im Informationsverteiler der Abteilung Kulturförderung im Kulturamt der Stadt Leipzig wird regelmäßig auf Angebote wie Fortbildungen, Handreichungen, etc. hingewiesen und diese entsprechend beworben. Außerdem informieren die Mitarbeiter/-innen des Kulturamtes regelmäßig in ihren Antragsberatungen und Trägergesprächen zu angemessenen Vergütungen mit Bezug auf die Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände. Die Umsetzung einer angemessenen Vergütung liegt jedoch bei den Antragstellern.

Frage 2: Welche Mechanismen existieren, um die Einhaltung dieser Vorgabe zu überprüfen?

Antwort:

Die Höhe und Angemessenheit wird im Bereich der Institutionellen Förderung von den Fachmitarbeiter/-innen der Abteilung Kulturförderung und im Bereich der Projekt- und Basisförderung zusätzlich durch die Fachbeiräte geprüft. Deutlich zu niedrig angesetzte Honorare können negativen Einfluss auf die Förderempfehlung haben.

Frage 3: Wie wurde die Anforderung zur Zahlung angemessener Honorare in den Förderjahren 2023 und 2024 durch die geförderten Einrichtungen umgesetzt? Liegen hierzu Evaluierungen oder Erhebungen vor?

Antwort:

Es gibt zum heutigen Stand keine spezifisch für die Stadt Leipzig erarbeitete Evaluation oder Erhebung zum Thema. Aussagen können erst nach Einführung des digitalen Fördermittelmanagements und der Bearbeitung von Förderverfahren in diesem getroffen werden, da erst dann eine maschinenlesbare Auswertung möglich ist.

Frage 4: Wurden Fälle bekannt, in denen die Vorgabe nicht eingehalten wurde und wenn ja, welche Konsequenzen hatte dies?

Antwort:

Es handelt sich wie bereits dargelegt nicht um Vorgaben. Im Bereich der Projektförderungen kann es bei sehr geringen angesetzten Honoraren zu niedrigen Voten der vom Kulturamt eingesetzten Fachbeiräte kommen. Projekte, welche mit niedrigen Voten versehen werden erhalten in der Regel keinen Fördervorschlag durch die Kulturverwaltung.

Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass in den Sparten der freien Kunst und Kultur unterschiedliche Empfehlungen gelten.

Zurück