Anfrage: Umsetzung von Fassadenbegrünungen

Anfrage zur Beantwortung am 16. Dezember 2020

Am 30. Oktober 2019 wurde der Antrag des Jugendparlamentes „Fassadenbegrünung“ in Form des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Darin wurde die Verwaltung beauftragt, bis Ende 1. Quartal 2020 zu prüfen, welche Liegenschaften im Eigentum der Stadt Leipzig sich für eine Fassadenbegrünung eignen. Über das Ergebnis sollte die Stadtverwaltung den Stadtrat bis zum 1. Quartal 2020 informieren und auf dieser Grundlage bis zum 2. Quartal 2020 Maßnahmen zur Fassadenbegrünung an mindestens drei Gebäuden umsetzen. Darüber hinaus sollte die Stadtverwaltung bis zum 3. Quartal 2020 einen Maßnahmenplan zur Fassadenbegrünung an den weiteren, laut Prüfergebnis geeigneten, Liegenschaften erarbeiten.

Die Finanzierung des Projektes Kletterfix sollte zudem dynamisiert und bedarfsgerecht ausgestaltet und bis zum 3. Quartal 2020 Richtlinien zu Voraussetzungen und Umsetzung straßenseitiger Fassadenbegrünung erarbeitet werden.

Seitdem ist ein Jahr vergangen, ohne dass ein Umsetzungsbericht ersichtlich ist, noch, dass in betreffenden Gremien informiert wurde. Auch bereits umgesetzte Maßnahmen sind uns nicht bekannt.

Wir fragen deshalb an:

  1. Welche Liegenschaften wurden als geeignet identifiziert?
  2. Welche Maßnahmen zur Fassadenbegrünung wurden im Zuge dessen an welchen Gebäuden umgesetzt? Und welche sind wann geplant?
  3. Wurde das Projekt Kletterfix wie beauftragt dynamisiert und welche Mittel sind dafür im kommenden Doppelhaushalt im Vergleich zum HH 19/20 vorgesehen?
  4. Wie steht es um die Erarbeitung der beauftragten Richtlinien zu Voraussetzungen und Umsetzung straßenseitiger Fassadenbegrünung?
  5. Wie gedenkt die Verwaltung den Stadtrat künftig über den Fortgang zu informieren?

Antwort der Verwaltung vom 16. Dezember 2020

Zu 1.)

Seitens des Amtes für Gebäudemanagement waren gemäß Hausmitteilung vom 04.02.2020 folgende Projekte für eine Fassadenbegrünung angedacht:

  • Giebel Typenbauschule Dösner Weg 27
  • Neubau Gymnasium (jetzt Gesamtschule) Gerichtsweg
  • Giebel Typenbauschule An der Kotsche.

Zu 2.)

An den Objekten 33. Schule, 35. Schule, Oberschule Liebertwolkwitz und Gesamtschule Erfurter Straße wurden Fassadenbegrünungen realisiert.

Die Fassade der 33. Schule in der Anhalter Straße wurde mit Wildem Wein begrünt. Die Realisierung erfolgte im Zuge der Fassadensanierung Mitte der 1990er Jahre. Gemäß Luftbild existiert derzeit eine Fassadenbegrünung im Sockelbereich an der Ostfassade bis zur Höhe der Fenster im Erdgeschoss. Der aktuelle Zustand vor Ort ist nicht bekannt.

Die Fassade des Südgiebels der 35. Schule in der Virchowstraße wurde mit Blauregen auf Rankhilfen begrünt. Die Realisierung erfolgte ebenfalls Mitte der 1990er Jahre im Zuge der Komplexsanierung. Die Begrünung musste allerdings inzwischen (2014/2015) wieder entfernt werden, da Bauwerksabdichtungsmaßnahmen erfolgten.

Die Fassade der Oberschule in Liebertwolkwitz, Am Angerteich wurde mit Wildem Wein begrünt. Eine partielle Neupflanzung am Südgiebel erfolgte nach Bauwerksabdichtungs­maßnahmen in den Jahren 2014/2015.

Eine Fassadenbegrünung an der Gesamtschule Erfurter Straße 14 wurde in den Jahren 2019/2020 realisiert. Das Foto zeigt das Rankgerüst in der Bauphase, ohne Begrünung.

Neben den realisierten Fassadenbegrünungen befinden sich aktuell zahlreiche Objekte des Amtes für Gebäudemanagement (AGM) und der Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH (LESG) in der Planung. Hierzu zählen das Gymnasium Mannheimer Straße 128 (AGM), der Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule (LESG), der Neubau Grundschule Böhlitz-Ehrenberg (LESG) und die Erweiterung der Apollonia-von-Wiedebach-Schule (LESG).

Eine Fassadenbegrünung soll am Westgiebel des Gymnasiums Mannheimer Straße 128 umgesetzt werden. Darüber hinaus besteht auch die Option der Begrünung für den Ostgiebel. Hierzu gibt der Generalübernehmer ein Angebot ab.

Für den Südgiebel des Erweiterungsneubaus an der Johannes-Kepler-Schule ist eine Fassadenbegrünung vorgesehen. Das Gebäude ist fertiggestellt und die Unterkonstruktion ist bereits montiert. Eine Bepflanzung erfolgt in Kürze.

Beim Neubau der Grundschule Böhlitz-Ehrenberg BA 2.2 erfolgt ein Ausbau zur Vierzügigkeit. Hier werden die Möglichkeiten der Begrünung des Südostgiebels im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung geprüft.

Im Rahmen der Kapazitätserweiterung der Schule am Leutzscher Holz bieten sich Möglichkeiten zur Begrünung an den neuen stirnseitigen Giebeln. Allerdings eignen sich diese Eckbereiche auch für eine Bepflanzung mit Bäumen, die ein säulenartiges Wachstum aufweisen. Es muss also im Rahmen der weiteren Außenanlagenplanung abgewogen werden, welche Variante realisiert werden sollte.

Des Weiteren wurde im Zuge der 1. Änderung des Baubeschlusses zum Projekt Erweiterung der Apollonia-von-Wiedebach-Schule seitens des Stadtrates auch hier die Prüfung von Begrünungsmöglichkeiten am Neubaukörper beantragt und beschlossen. Diese erfolgt nun im Rahmen der weiteren Projektabwicklung. Da es sich bei diesem Projekt allerdings um einen Holzbau handelt, ergeben sich mit hoher Wahrscheinlichkeit lediglich Möglichkeiten im massiv auszubildenden Erdgeschossbereich.

Zu 3.)

Die Dynamisierung des Projekts Kletterfix ist im Rahmen des kommenden Doppelhaushalts vorgesehen. Hierfür ist eine Erhöhung der finanziellen Mittel von bisher 30.000 € (Haushalt 2019/2020) um 20.000 € auf 50.000 € im Haushalt 2021/2022 vorgesehen.

Zu 4.)

Mit Blick auf die Planung, Berücksichtigung des Brandschutzes, Umsetzung und Pflege von Vorhaben zur Fassadenbegrünung bestehen bereits umfangreich ausgearbeitete Richtlinien, beispielsweise von Seiten der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. oder der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes, mit welchen bereits in der Einzelfallentscheidung geplant wird.

In Anlehnung an diese Richtlinien gelten für eine Prüfung von Fassadenbegrünungs­maßnahmen in Leipzig z. B. folgende Kriterien:

  • ­ Eignung der Baukonstruktion des Gebäudes hinsichtlich Bauweise und Ausführungsart der Fassade
  • ­ Brandschutzkonzept des Gebäudes; ggf. Zustimmung von Branddirektion/Feuerwehr erforderlich
  • ­ Umweltbedingungen (z. B. Himmelsrichtung, Bewässerungsmöglichkeiten, Abstände zu benachbarten Objekten, sonstige mögliche Störfaktoren)
  • ­ Pflegemöglichkeiten
  • ­ Umsetzung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Kosteneffizienz, Kosten der Unterkonstruktion, Möglichkeit der Anerkennung als Ersatzpflanzung etc.)

Auf dieser Grundlage erarbeitet das Amt für Stadtgrün und Gewässer derzeit ein Fassadenbegrünungskonzept, welches einer gesamtstädtischen Förderung straßen- und innenhofseitiger Fassadenbegrünungsprojekte dient. Die Konzepterstellung nimmt dabei sowohl die Liegenschaften der Stadt Leipzig, deren Töchter als auch privatwirtschaftliche Liegenschaften in den Fokus. Im Rahmen der Erarbeitung werden zudem Grundlagen für eine ämterübergreifende Zusammenarbeit mit Hinblick auf die Identifizierung und Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen geschaffen. Weiterhin werden organisatorische, finanzielle sowie rechtliche Rahmenbedingungen und Bedarfe thematisiert und daraus hervorgehende Maßnahmen vorgeschlagen und beschrieben.

Das Konzept befindet sich derzeit noch in der Erarbeitungsphase und soll im II. Quartal 2021 fertiggestellt werden.

Zu 5.)

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer erarbeitet ein Fassadenbegrünungskonzept, welches zur Beschlussfassung in den Stadtrat eingebracht werden soll. In das Fassadenbegrünungs­konzept soll ein Berichtswesen integriert werden, womit u. a. die realisierten Fassaden­begrünungsmaßnahmen innerhalb der Stadt Leipzig kommuniziert werden können.

Zurück