Anfrage: Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 23. Oktober 2024
Die Hitzetage und Starkregenereignisse dieses Jahres zeigen, wie notwendig umfassende Klimaanpassungsmaßnahmen sind. Mit der Erarbeitung eines Gesamtkonzepts sowie eines Sofortmaßnahmenprogramms auf Initiative der bündnisgrünen Ratsfraktion sowie weiteren Einzelmaßnahmen und Förderrichtlinien hat sich die Stadt bereits auf den Weg gemacht. Weitere Maßnahmen wie eine Förderung von Entsiegelung und Begrünung sind noch nicht umgesetzt. Die einzelnen Maßnahmen bergen dabei einen erheblichen Kostenaufwand, der nicht allein durch die Kommune zu finanzieren ist. Dem tragen EU, Bund und Freistaat durch eine Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen zunehmend Rechnung. Hierbei ist fraglich, in welchem Umfang diese Förderangebote für kommunale Projekte genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
- Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um eine bessere Inanspruchnahme bestehender Förderrichtlinien wie die Gründachförderrichtlinie zu erreichen (z.B. zielgruppengerechte Kommunikation, Berücksichtigung im Rahmen der Bauherrenberatung u.a.)?
- Für welche Fördermaßnahmen der Stadt, die für den Bereich Klimaanpassung relevant sind, gab es mehr Anträge, als bewilligt werden konnten (unter Angabe der Fördermaßnahme und des überzeichneten Volumens)?
- Bis wann wird die durch den Rat beauftragte Förderung für Entsiegelung und Begrünung vorgelegt (VII-HP-08723)?
- Für welche Projekte hat die Stadt in den letzten drei Jahren Anträge im Rahmen bestehender Förderungen von EU, Bund und Freistaat für Klimaanpassung und Stadtgrün gestellt (unter Angabe des Projekts, der Förderrichtlinie, des finanziellen Umfangs und Bewilligung/Nichtbewilligung)?
- In welchem Umfang konnten angemeldete Maßnahmen für das Sofortmaßnahmenprogramm Klimaanpassung (VII-DS-09199, Anlage 1) nicht berücksichtigt werden (unter Angabe des Projekts und des finanziellen Umfangs)? Wie wird deren Umsetzung im Jahr 2025 sichergestellt?
- Auf welche Weise werden verwaltungsintern Maßnahmen der Klimaanpassung koordiniert? Inwieweit könnte ein ähnliches Modell wie jenes der Klima-Satelliten hierfür zielführend sein?
Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung vom 23. Oktober 2024
Die Antwort ist entsprechend der Fragen strukturiert.
1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um eine bessere Inanspruchnahme bestehender Förderrichtlinien wie die Gründachförderrichtlinie zu erreichen (z.B. zielgruppengerechte Kommunikation, Berücksichtigung im Rahmen der Bauherrenberatung u.a.)?
Die Gründachförderrichtlinie wird optimal, in dem Sinne, dass die bereitgestellten Mittel in Höhe von 500.000 EUR ausgereicht werden, in Anspruch genommen.
2. Für welche Fördermaßnahmen der Stadt, die für den Bereich Klimaanpassung relevant sind, gab es mehr Anträge, als bewilligt werden konnten (unter Angabe der Fördermaßnahme und des überzeichneten Volumens)?
In der Gründachförderung ist das Antragsvolumen höher als die bereitgestellten Mittel in Höhe von 500.000 EUR. Nach derzeitigem Stand werden vsl. weitere 200.000 EUR benötigt. Die zusätzlich erforderlichen Mittel werden aus den für Entsiegelung und Hofbegrünung vorgesehenen Mitteln in die Gründachförderung übertragen. Die Förderung von Projekten zur Entsiegelung und Hofbegrünung konnte noch nicht erfolgen, weil die Anpassung der Fachförderrichtlinie noch nicht beschlossen worden ist.
3. Bis wann wird die durch den Rat beauftragte Förderung für Entsiegelung und Begrünung vorgelegt (VII-HP-08723)?
Der Entwurf der Vorlage ist aktuell im verwaltungsinternen Mitzeichnungsverfahren. Ziel ist es, die geänderte Fassung der Ratsversammlung im Januar 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Für welche Projekte hat die Stadt in den letzten drei Jahren Anträge im Rahmen bestehender Förderungen von EU, Bund und Freistaat für Klimaanpassung und Stadtgrün gestellt (unter Angabe des Projekts, der Förderrichtlinie, des finanziellen Umfangs und Bewilligung/Nichtbewilligung)?
Projekt: DAS-A.1: Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Leipzig – Erstellung eines nachhaltigen Klimaanpassungskonzeptes.
Förderrichtlinie: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Finanzieller Umfang: 224.850,30 EUR
Bewilligung/Nichtbewilligung: bewilligt
Projekt: „Leipzig lebt Biodiversität – konzipieren, koordinieren, integrieren, umsetzen, kommunizieren und evaluieren“
Förderrichtlinie: Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Finanzieller Umfang: ca. 1.150.000 EUR (Gesamtsumme)
Bewilligung/Nichtbewilligung: Prüfung läuft
Projekt: Fokus Stadtplatz: Grün, kühl, nebenan – Praxisbeispiel „Anger Gohlis“ Planung, Errichtung und Aufwertung des bestehenden Stadtplatzes und damit Verbesserung der Grünsituation, Kurzaufenthaltsfunktion sowie optische Aufwertung
Förderrichtlinie: „Nachhaltig aus der Krise“ II.4 innerstädtische Abkühlung, Verschattung, Durchlüftung
Finanzieller Umfang: Fördermittel 340.242,91 EUR (Eigenmittel 29.720,84 EUR
Bewilligung/Nichtbewilligung: bewilligt; Antragsnummer 100595892, SAB, Beantragung 2.8.2021, Bescheid vom 23.9.2021, Änderungsbescheid 11.8.2022
Projekt: Klimakomfortzone Stephaniplatz, Leipzig – Fokus Stadtplatz: Grün, kühl, nebenan – Reallabor
Förderrichtlinie: Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel
Finanzieller Umfang: Fördermittel 3.566.328 EUR (Eigenmittel 1.188.777 EUR) (bis Ende 2028)
Bewilligung/Nichtbewilligung: vorläufige Zusage des Fördermittelgebers; Bewilligung durch Fördermittelgeber vsl. im Nov./Dez. 2025
Projekt: Aufbau eines Forums zur Entwicklung der Leipziger Auenlandschaft (Schlobachshof)
Förderrichtlinie: ANK – Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum
Finanzieller Umfang: ca. 11.600.000 EUR (Gesamtsumme)
Bewilligung/Nichtbewilligung: nicht bewilligt am 12.04.2024
Projekt: Naturschutzgroßprojekt
Förderrichtlinie: chance.natur – Förderrichtlinie Naturschutz
Finanzieller Umfang: 2023: 98.994,38 EUR sowie 2024: 131.992,50 EUR
Bewilligung/Nichtbewilligung: Antrag am 05.08.2024 gestellt, Prüfung läuft
Projekt: Klimaangepasstes Waldmanagement
Förderrichtlinie: Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement
Finanzieller Umfang: ca. 4.450.000 Mio. EUR (Projekt I)
Bewilligung/Nichtbewilligung: Antrag am 05.08.2024 gestellt, Prüfung läuft
Projekt: Klimaangepasstes Wassermanagement in der Region – Weiterführung und Etablierung eines Projekt- und Umsetzungsmanagements
Förderrichtlinie: FR-Regio
Finanzieller Umfang: 108.675 EUR
Bewilligung/Nichtbewilligung: bewilligt am 19.06.2923, 10/2023-09/2025
Projekt: Lebendige Luppe – Teilabschnitt Zschampert Süd
Förderrichtlinie: RL-GH
Finanzieller Umfang: 2.200.000 Mio. EUR
Bewilligung/Nichtbewilligung: 31.01.2024 Antrag gestellt, Bearbeitung läuft noch
Projekt: Lebendige Luppe – Teilabschnitt Burgaue
Förderrichtlinie: RL-GH
Finanzieller Umfang: 168.000 EUR
Bewilligung/Nichtbewilligung: Antrag soll noch im November 2024 gestellt werden
Projekt: „Gewässersystem Schlosspark Lützschena – Historisches Wassermanagement in der Leipziger Auenlandschaft für den Klimawandel stärken“
Förderrichtlinie: Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (Bundesprogramm vom BBSR)
Finanzieller Umfang: 3.300.000 EUR (inkl. 15% Eigenanteil)
Bewilligung/Nichtbewilligung: bewilligt
Projekt: „Klimaangepasst und denkmalgerecht: Schwanenteichsanierung im Leipziger Promenadenring“
Förderrichtlinie: Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (Bundesprogramm vom BBSR)
Finanzieller Umfang: 1.275.000 EUR (inkl. 15% Eigenanteil)
Bewilligung/Nichtbewilligung: nicht bewilligt 2022
5. In welchem Umfang konnten angemeldete Maßnahmen für das Sofortmaßnahmenprogramm Klimaanpassung (VII-DS-09199, Anlage 1) nicht berücksichtigt werden (unter Angabe des Projekts und des finanziellen Umfangs)? Wie wird deren Umsetzung im Jahr 2025 sichergestellt?
Im Sofortmaßnahmenprogramm wurden 17 Maßnahmen in Anlage 1 benannt. Für weitere 39 Maßnahmen lagen interne Vorschläge vor. Nach Priorisierung wurden diese nicht weiterverfolgt. Die Gründe für die Nichtberücksichtigung wurden umfangreich, insbesondere im FA UKO am 27.02.2024, erläutert eine Umsetzung ist auch für das Jahr 2025 nicht vorgesehen.
6. Auf welche Weise werden verwaltungsintern Maßnahmen der Klimaanpassung koordiniert? Inwieweit könnte ein ähnliches Modell wie jenes der Klima-Satelliten hierfür zielführend sein?
Maßnahmen der Klimaanpassung sind in der Regel keine grundlegend neuen Maßnahmen, vielmehr handelt es sich um die Intensivierung, Modifizierung oder Reduzierung von bereits laufenden Maßnahmen, Projekten oder Prozessen. Zu nennen sind bspw. Stadtplanung, Grünplanung, Gesundheitsvorsorge oder Katastrophenschutz. Somit sind oftmals bereits Strukturen der Zusammenarbeit mit üblicherweise einem federführenden Amt etabliert.
Um den Anforderungen der Klimaanpassung ggf. besser gerecht zu werden, gibt es in einzelnen Handlungsfeldern ämterübergreifende bzw. über die Stadtverwaltung hinausgehende Koordinierung. Zu nennen sind das Lenkungsnetzwerk wassersensible Stadtentwicklung oder der Koordinierungskreis Gesundes Leipzig.
Im Dez. III wird derzeit im Rahmen eines Förderprojektes (s. o.) ein Klimaanpassungskonzept für die Stadt Leipzig erarbeitet. Im Rahmen dieses Projektes soll auch untersucht werden, inwieweit der Klimaanpassungsprozess verstetigt werden kann und optimiert werden muss.