Anfrage: Umsetzung Zebrastreifenprogramm 2015/2016

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 26. Oktober 2016

In Leipzig ist durch die stetig wachsende Bevölkerungszahl eine Zunahme des Verkehrsaufkommens zu verzeichnen, sodass der Bedarf an sicheren Querungsmöglichkeiten ungebrochen hoch ist. Mit dem Haushalt für 2015 und 2016 wurden daher auf Initiative unserer Fraktion Mittel für ein Zebrastreifen- und Querungshilfenprogramm beschlossen. Die Markierung von Zebrastreifen ist gegenüber der Errichtung einer Lichtsignalanlage eine deutlich wirtschaftliche Alternative. Die Stadt Berlin praktiziert ein solches Programm seit 2001 erfolgreich und stellt selbst jährlich 1 Mio. € zur Verfügung. So konnten in Berlin bereits über 300 neue Fußgängerüberwege geschaffen werden.

Hierzu fragen wir an:

  1. Welche Beträge wurden in den Jahren 2015 und 2016 jeweils tatsächlich verplant und ausgegeben?
  2. Welche Maßnahmen wurden über das Programm finanziert?
  3. Wird das Programm im Haushaltsplanentwurf weiter finanziert? Wenn ja, wie hoch sind die eingestellten Mittel?

Antwort in der Ratsversammlung am 26. Oktober 2016

Bürgermeisterin  Dubrau:
Sehr  geehrter  Oberbürgermeister!  Meine  Damen  und  Herren!  Kommen  wir  zur  Umsetzung  des  Zebrastreifenprogramms 2015/2016.
Zu  Frage  1:  Es  wurden  2015/2016  straßenverkehrsrechtlich  in  der  Bismarckstraße  und  in  der Martinstraße   Fußgängerüberwege   angeordnet. Im  Fachjargon  heißen  diese  FGÜ.  Insofern,  da man  hier  ja  oft  mit Abkürzungen  arbeitet,  würde ich  diesen  Begriff  jetzt  auch  benutzen,  das  geht etwas schneller.  Der  FGÜ  in  der  Martinstraße  befindet  sich  derzeit  noch  in  der  Planung  und  soll  2017  realisiert werden.  Da  es  sich  bei  beiden  um  Schulwege handelt,  werden  diese  aus  dem  PSP-Element Schulwegsicherung  finanziert.

Zu  Frage  2:  Aus  dem  sogenannten  Zebrastreifenprogramm  wurden  insofern  2015  und  2016 keine  FGÜ  finanziert,  da  die  Mittel  aus  dem  anderen PSP-Element gekommen sind.

Zu Frage 3: Außer im Rahmen der regelmäßigen Anordnung   von   FGÜ   im   Zusammenhang   mit Kreisverkehren  sind  aktuell  keine  weiteren  als Einzelstandort  angeordnet  und  bisher  auch  für 2017  nicht  geplant.  Das  hängt  jedoch  nicht  nur mit  dem  fehlenden  Bedarf  von  besonders  gesicherten Querungsmöglichkeiten zusammen, sondern  auch  mit  den  Einsatzkriterien  und  den engen  Einsatzgrenzen  entsprechend  der  Richtlinie für die Anordnung von Fußgängerüberwegen. Diese heißt R-FGÜ 2001.

Zudem sind in Leipzig die Straßen im Nebennetz bereits  vollständig  in  Tempo-30-Zonen  ausgewiesen. Dort sind Fußgängerüberwege im Regelfall  entbehrlich.  Auf  dem  Hauptstraßennetz  sind dagegen  zumeist  bauliche  Lösungen  zur  Verbesserung  der  Querungsbedingungen  der  Fußgänger  notwendige  Mittel  der  Wahl,  da  hier  die örtlichen bzw. verkehrlichen Voraussetzungen für Fußgängerüberwege  oft  nicht  gegeben  sind.  So sind  zum  Beispiel  die  zulässigen  Verkehrsstärken   des   Kfz-Verkehrs   überschritten,   es   sind mehr  als  zwei  Fahrspuren  pro  Richtung  oder Straßenbahngleise  ohne  eigenen  Baukörper  zu überqueren,  oder  es  sind  bereits  Lichtsignalanlagen in der Nähe.

Aus  den  genannten  Gründen  sollen  die  in  2017 und  2018  für  den  Ergebnishaushalt  im  Rahmen des  Budgets  eingeplanten  Mittel  für  das  Zebrastreifenprogramm  in  Höhe  von  jeweils  20.000 Euro  mit  der  Vorbereitung  und  Realisierung  weiterer baulicher Querungshilfen zur Verbesserung der  Querungsbedingungen  für  Fußgänger  und somit  im  Sinne  des  Zwecks  des  beschlossenen Programms eingesetzt werden.
Sofern  auch  im Weiteren  der  Bedarf  an  zusätzlichen  Einzelstandorten  für  Fußgängerüberwege da  ist,  werden  diese  aus  dem  Programm  für Querungshilfen  und  Zebrastreifen  realisiert  oder im   Zusammenhang   mit   entsprechenden   Baumaßnahmen realisiert.

Stadtrat  von  der  Heide (Bündnis  90/Die  Grünen):  Ich  bin  doch  relativ  überrascht  über  die Antwort,  weil  in  der  Karl-Tauchnitz-Straße  zum Beispiel  Querungshilfen  gebaut  wurden.  Wir  haben  über  die  Querungshilfen  in  Stötteritz  mehrfach im Ausschuss diskutiert, bis wir eine Lösung gefunden haben. Dabei waren Finanzen ein großes  Thema.  Am  Ende  hatten  wir  dann  eine  Lösung.
Dass  wir  aber  auf  der  einen  Seite  so  lange  darüber diskutieren und auf der anderen Seite dann die  Gelder,  die  zur  Verfügung  stehen,  gar  nicht genutzt  werden,  das  kann  ich  jetzt  erst  einmal nicht so richtig nachvollziehen.
Es  wurde  auch  relativ  sicher  im Ausschuss  darüber  berichtet,  was  in  der  Umsetzung  geplant war.  Dazu  fällt  mir  die  Lassallestraße  ein.  Jetzt sagen  Sie,  dass  die  Mittel,  die  im  Zusammenhang  mit  der  Haushaltsplanverhandlung  eingestellt wurden, überhaupt nicht abgerufen wurden.

Bürgermeisterin Dubrau:
Sorry, die Fragen waren  zu dem Zebrastreifenprogramm und nicht  zu dem  Querungshilfenprogramm.  Umsetzung  des Zebrastreifenprogramms  ist  meine  Frage  gewesen.  Die  habe  ich  beantwortet.  Dort  werden  Mittel   teilweise   vom   Zebrastreifen-   in   das   Querungshilfenprogramm übergeben.

Stadtrat  von  der  Heide (Bündnis  90/Die  Grünen): Ja, nur das Zebrastreifenprogramm ging im Haushalt  als  Teil  von  Straßenunterhaltung  auf. Da ging es sozusagen aus einem kleinen Antrag in  ein  ganz  großes  Budget  auf.  Jetzt  stellen  wir eine  Kleine  Anfrage  und  Sie  nehmen  das  ganz, ganz  klein  und  gehen  nicht  einmal  auf  die  Querungshilfen  ein.  Wir  hätten  gern  an  all  diesen Punkten  Zebrastreifen  gehabt.  Die  Verwaltung hat  immer  Querungshilfen  gemacht,  weil  sie  gesagt  hat:  Wir  können  als  Stadtrat  keine  Zebrastreifen fordern.
Okay,  das  habe  ich  verstanden,  aber  ich  fühle mich  nicht  sonderlich  gut  dabei,  wenn  Sie  die Frage so kleinkariert dann interpretieren.

Bürgermeisterin  Dubrau: Es tut  mir  leid,  aber dann  müsste  die  Frage  beim nächsten  Mal  entsprechend  formuliert  werden.  Ansonsten  halte ich mich natürlich an die Frage.

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