Anfrage: Umsetzung Zebrastreifenprogramm 2015/2016
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 26. Oktober 2016
In Leipzig ist durch die stetig wachsende Bevölkerungszahl eine Zunahme des Verkehrsaufkommens zu verzeichnen, sodass der Bedarf an sicheren Querungsmöglichkeiten ungebrochen hoch ist. Mit dem Haushalt für 2015 und 2016 wurden daher auf Initiative unserer Fraktion Mittel für ein Zebrastreifen- und Querungshilfenprogramm beschlossen. Die Markierung von Zebrastreifen ist gegenüber der Errichtung einer Lichtsignalanlage eine deutlich wirtschaftliche Alternative. Die Stadt Berlin praktiziert ein solches Programm seit 2001 erfolgreich und stellt selbst jährlich 1 Mio. € zur Verfügung. So konnten in Berlin bereits über 300 neue Fußgängerüberwege geschaffen werden.
Hierzu fragen wir an:
- Welche Beträge wurden in den Jahren 2015 und 2016 jeweils tatsächlich verplant und ausgegeben?
- Welche Maßnahmen wurden über das Programm finanziert?
- Wird das Programm im Haushaltsplanentwurf weiter finanziert? Wenn ja, wie hoch sind die eingestellten Mittel?
Antwort in der Ratsversammlung am 26. Oktober 2016
Bürgermeisterin Dubrau:
Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Kommen wir zur Umsetzung des Zebrastreifenprogramms 2015/2016.
Zu Frage 1: Es wurden 2015/2016 straßenverkehrsrechtlich in der Bismarckstraße und in der Martinstraße Fußgängerüberwege angeordnet. Im Fachjargon heißen diese FGÜ. Insofern, da man hier ja oft mit Abkürzungen arbeitet, würde ich diesen Begriff jetzt auch benutzen, das geht etwas schneller. Der FGÜ in der Martinstraße befindet sich derzeit noch in der Planung und soll 2017 realisiert werden. Da es sich bei beiden um Schulwege handelt, werden diese aus dem PSP-Element Schulwegsicherung finanziert.
Zu Frage 2: Aus dem sogenannten Zebrastreifenprogramm wurden insofern 2015 und 2016 keine FGÜ finanziert, da die Mittel aus dem anderen PSP-Element gekommen sind.
Zu Frage 3: Außer im Rahmen der regelmäßigen Anordnung von FGÜ im Zusammenhang mit Kreisverkehren sind aktuell keine weiteren als Einzelstandort angeordnet und bisher auch für 2017 nicht geplant. Das hängt jedoch nicht nur mit dem fehlenden Bedarf von besonders gesicherten Querungsmöglichkeiten zusammen, sondern auch mit den Einsatzkriterien und den engen Einsatzgrenzen entsprechend der Richtlinie für die Anordnung von Fußgängerüberwegen. Diese heißt R-FGÜ 2001.
Zudem sind in Leipzig die Straßen im Nebennetz bereits vollständig in Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Dort sind Fußgängerüberwege im Regelfall entbehrlich. Auf dem Hauptstraßennetz sind dagegen zumeist bauliche Lösungen zur Verbesserung der Querungsbedingungen der Fußgänger notwendige Mittel der Wahl, da hier die örtlichen bzw. verkehrlichen Voraussetzungen für Fußgängerüberwege oft nicht gegeben sind. So sind zum Beispiel die zulässigen Verkehrsstärken des Kfz-Verkehrs überschritten, es sind mehr als zwei Fahrspuren pro Richtung oder Straßenbahngleise ohne eigenen Baukörper zu überqueren, oder es sind bereits Lichtsignalanlagen in der Nähe.
Aus den genannten Gründen sollen die in 2017 und 2018 für den Ergebnishaushalt im Rahmen des Budgets eingeplanten Mittel für das Zebrastreifenprogramm in Höhe von jeweils 20.000 Euro mit der Vorbereitung und Realisierung weiterer baulicher Querungshilfen zur Verbesserung der Querungsbedingungen für Fußgänger und somit im Sinne des Zwecks des beschlossenen Programms eingesetzt werden.
Sofern auch im Weiteren der Bedarf an zusätzlichen Einzelstandorten für Fußgängerüberwege da ist, werden diese aus dem Programm für Querungshilfen und Zebrastreifen realisiert oder im Zusammenhang mit entsprechenden Baumaßnahmen realisiert.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bin doch relativ überrascht über die Antwort, weil in der Karl-Tauchnitz-Straße zum Beispiel Querungshilfen gebaut wurden. Wir haben über die Querungshilfen in Stötteritz mehrfach im Ausschuss diskutiert, bis wir eine Lösung gefunden haben. Dabei waren Finanzen ein großes Thema. Am Ende hatten wir dann eine Lösung.
Dass wir aber auf der einen Seite so lange darüber diskutieren und auf der anderen Seite dann die Gelder, die zur Verfügung stehen, gar nicht genutzt werden, das kann ich jetzt erst einmal nicht so richtig nachvollziehen.
Es wurde auch relativ sicher im Ausschuss darüber berichtet, was in der Umsetzung geplant war. Dazu fällt mir die Lassallestraße ein. Jetzt sagen Sie, dass die Mittel, die im Zusammenhang mit der Haushaltsplanverhandlung eingestellt wurden, überhaupt nicht abgerufen wurden.
Bürgermeisterin Dubrau:
Sorry, die Fragen waren zu dem Zebrastreifenprogramm und nicht zu dem Querungshilfenprogramm. Umsetzung des Zebrastreifenprogramms ist meine Frage gewesen. Die habe ich beantwortet. Dort werden Mittel teilweise vom Zebrastreifen- in das Querungshilfenprogramm übergeben.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ja, nur das Zebrastreifenprogramm ging im Haushalt als Teil von Straßenunterhaltung auf. Da ging es sozusagen aus einem kleinen Antrag in ein ganz großes Budget auf. Jetzt stellen wir eine Kleine Anfrage und Sie nehmen das ganz, ganz klein und gehen nicht einmal auf die Querungshilfen ein. Wir hätten gern an all diesen Punkten Zebrastreifen gehabt. Die Verwaltung hat immer Querungshilfen gemacht, weil sie gesagt hat: Wir können als Stadtrat keine Zebrastreifen fordern.
Okay, das habe ich verstanden, aber ich fühle mich nicht sonderlich gut dabei, wenn Sie die Frage so kleinkariert dann interpretieren.
Bürgermeisterin Dubrau: Es tut mir leid, aber dann müsste die Frage beim nächsten Mal entsprechend formuliert werden. Ansonsten halte ich mich natürlich an die Frage.