Anfrage: Umsetzungsstand des Ratsbeschlusses „Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig“

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21.11.2024

Am 13.12.2023 wurde der Ratsbeschluss des gemeinsamen Antrages der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur „Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig“ gefasst.

Im Umsetzungsstand von 21. Mai 2024 berichtet die Verwaltung, dass der Prüfauftrag in BP1 umgesetzt wurde und die Ergebnisse verwaltungsintern abgestimmt würden. Die Forderungen des Beschlusses aus BP2, nämlich bereits ab 2024 als Sofortmaßnahme 10 Kindertagesstätten in Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten der Stadt Leipzig, die über einen besonders hohen Sozialindex verfügen, mindestens unter Beibehaltung der personellen Kapazitäten hinsichtlich der zu betreuenden Kinder gezielt durch nur begrenzt wiederzubesetzender Plätze zu entlasten (indirekte, temporäre Erhöhung des Personalschlüssels für eine verbesserte pädagogische Arbeit), sind nach Aussage der Verwaltung ebenfalls in den Prüfauftrag eingeflossen und werden ebenfalls nach erfolgter verwaltungsinterner Abstimmung vorgestellt. Diese Vorstellung im Jugendhilfeausschuss ist bislang nicht erfolgt. Der von der Verwaltung angesetzte nächste Termin zur Beschlusskontrolle ist für Mai 2025 geplant. Momentan laufen jedoch die Haushaltsverhandlungen und seitens der Verwaltung wurde dargestellt, dass die Umsetzung dieses Beschlusses auf 2027 verschoben werden muss. Dies erscheint aus Sicht unserer Fraktionen als nicht hinnehmbar und auch nachteilig für die Stadt Leipzig und ihre frühkindliche Bildungsstrategie.

Hinsichtlich der laufenden Haushaltsverhandlungen haben wir deshalb folgende Fragen:

  1. Warum wurde die Sofortmaßnahme in 2024, also in 10 Kindertagesstätten in Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten der Stadt Leipzig, die über einen besonders hohen Sozialindex verfügen, mindestens unter Beibehaltung der personellen Kapazitäten hinsichtlich der zu betreuenden Kinder gezielt durch nur begrenzt wiederzubesetzender Plätze eine Entlastung (indirekte, temporäre Erhöhung des Personalschlüssels für eine verbesserte pädagogische Arbeit) vorzunehmen, bislang nicht umgesetzt?
  2. Wie wurden die Beschlusspunkte 1 und 2 geprüft und zu welchem Ergebnis ist die Verwaltung hinsichtlich einer bevorzugten Umsetzung des Antrages gekommen?
  3. Welche jährlichen Kosten wären in 2025 und 2026 mit einer Umsetzung der Beschlusspunkte 1 und 2 verbunden?
  4. Welche Abwägungen wurden vorgenommen, die mit der Umsetzung verbundenen Mehrkosten bzw. die fehlenden Vorteile aus einer um zwei/drei Jahre verzögerten Umsetzung für die frühkindliche Bildungsstrategie gegeneinander darzustellen und zu gewichten?
  5. Welche externen Förderungen könnten seitens des Freistaates oder aus EU-Mitteln dahingehend eingeworben werden?
  6. Wie würde man bei sozialindiziertem Vorgehen bei der Auswahl der Kindertagesstätten mit dem Ausschluss doppelter Förderungen aus der ESF-Förderrichtlinie KINDER STÄRKEN umgehen?

 

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 21. November 2024

  1. Warum wurde die Sofortmaßnahme in 2024, also in 10 Kindertagesstätten in Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten der Stadt Leipzig, die über einen besonders hohen Sozialindex verfügen, mindestens unter Beibehaltung der personellen Kapazitäten hinsichtlich der zu betreuenden Kinder gezielt durch nur begrenzt wiederzubesetzender Plätze eine Entlastung (indirekte, temporäre Erhöhung des Personalschlüssels für eine verbesserte pädagogische Arbeit) vorzunehmen, bislang nicht umgesetzt?

Das Amt für Jugend und Familie hat gemäß Beschlusspunkt 1 unmittelbar mit dem Auftrag begonnen, eine Erhöhung des Personalschlüssels und der Sachkosten zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung wurden auch die Maßgaben des Beschlusspunktes 2 geprüft. Hierbei wurde deutlich, dass die Auslastung der infrage kommenden Kindertageseinrichtungen zum Stichtag 02.01.2024 zwischen 58 % und 100 % lag. Eine gleichberechtigte Entlastung war unter diesen Umständen nicht abbildbar. Da sich die personelle Besetzung stets am Bedarf orientiert, war zum Prüfzeitpunkt kein Personal über Bedarf in den Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Weiterhin hätte man den betroffenen Kindertageseinrichtungen vermutlich Schaden zugefügt, da die nicht aufgenommenen Kinder perspektivisch in den Folgejahren gefehlt hätten.

Anhand dieser Sachverhaltsdarstellungen wurde entschieden, die Grundgedanken des Beschlusspunktes 2, nämlich eine bessere personelle Ausstattung sowie eine bessere Sachkostenpauschale, in den Gesamtprüfprozess eines Models zur besseren Ausstattung von Kindertageseinrichtungen einfließen zu lassen.

  1. Wie wurden die Beschlusspunkte 1 und 2 geprüft und zu welchem Ergebnis ist die Verwaltung hinsichtlich einer bevorzugten Umsetzung des Antrages gekommen?

Wie unter Frage 1 bereits erläutert, wurde die fachliche Entscheidung getroffen, die Beschlusspunkte 1 und 2 in einem Gesamtprüfprozess zu betrachten. Um beiden Beschlusspunkten gerecht zu werden, wurden im Gesamtprozess 15 Kindertageseinrichtungen berücksichtigt (fünf Kitas aus Beschlusspunkt 1 und zehn Kitas aus Beschlusspunkt 2). In den weiteren Schritten wurden unter anderem die sozialindizierten Kriterien gemäß Beschlusspunkt 1 a) des Antrags berücksichtigt und erweitert.

Das Ergebnis des Prüfauftrags ergab demnach, dass mit einem geringeren finanziellen Aufwand (3.891.951,00 € gegenüber 5.548.664,20 €) gegenüber dem Ursprungsbeschluss in 15 Einrichtungen eine Absenkung des Betreuungsschlüssels in der Krippe von 1:5 auf 1:4 und im Kindergarten von 1:12 auf 1:10 umgesetzt werden kann. Zusätzlich können die ESF-finanzierten Sozialarbeiter/-innenstellen bis zum Ende des Programms gesichert werden und die Sachkostenpauschale würde auf 75 € pro Kind steigen.

Eine detaillierte Erläuterung hierzu ist der Anlage 1 Punkt 1 zu entnehmen.

  1. Welche jährlichen Kosten wären in 2025 und 2026 mit einer Umsetzung der Beschlusspunkte 1 und 2 verbunden?

Die Gesamtkosten sind in der Beantwortung der Frage 2 benannt. Eine detaillierte Erläuterung ist der Anlage 1 dem Punkt 2 zu entnehmen.

  1. Welche Abwägungen wurden vorgenommen, die mit der Umsetzung verbundenen Mehrkosten bzw. die fehlenden Vorteile aus einer um zwei/drei Jahre verzögerten Umsetzung für die frühkindliche Bildungsstrategie gegeneinander darzustellen und zu gewichten?

Die Abwägungen wurden bereits in den Fragen 2 und 3 behandelt. Sie konzentrierten sich vor allem auf ein ausgewogenes Portfolio, das dazu beitragen sollte, einen nachvollziehbaren und verbesserten Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen mit besonders hoher sozialer Belastung zu etablieren. Aus diesem Grund wurden die Inhalte der Beschlusspunkte 1 und 2 miteinander kombiniert und in einen Gesamtprozess eingebunden, der darauf abzielte, dass 15 Leipziger Kindertageseinrichtungen von einem verbesserten Personalschlüssel profitieren und zusätzlich eine erhöhte Sachkostenpauschale erhalten.

  1. Welche externen Förderungen könnten seitens des Freistaates oder aus EU-Mitteln dahingehend eingeworben werden?

Alle bekannten Fördermöglichkeiten wurden zum Prüfzeitpunkt bereits genutzt oder kamen aufgrund des Ausschlusses einer Doppelförderung (siehe KINDER STÄRKEN 2.0) nicht infrage.

  1. Wie würde man bei sozialindiziertem Vorgehen bei der Auswahl der Kindertagesstätten mit dem Ausschluss doppelter Förderungen aus der ESF-Förderrichtlinie KINDER STÄRKEN umgehen?

Von den im Prüfauftrag identifizierten 15 Kindertageseinrichtungen nehmen 13 am Förderprogramm „KINDER STÄRKEN 2.0“ teil. Da das Vorhaben der Vorlage VII-A-08652-NF-03 zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig im Rahmen der Förderrichtlinie als Doppelförderung identifiziert wurde, bestünde für diese 13 Einrichtungen kein Anspruch auf weitere Förderung.

Da das Aufgabenprofil der Kita-Sozialarbeit, insbesondere in den hochbelasteten Einrichtungen, als vorrangig angesehen wurde, berücksichtigte der Verwaltungsvorschlag eine eigenständige Finanzierung der entsprechenden Förderstellen bis zum Projektende.

Alternativ hätten die Stellen mit Beginn der kommunalen Förderung geendet, und den Beschäftigten wäre keine weitere Perspektive geboten worden. Ein Nachrücken anderer Einrichtungen in das Förderprogramm „KINDER STÄRKEN 2.0“ ist nicht vorgesehen.

Der Verwaltungsvorschlag sah vor, die Kita-Sozialarbeit nach Wegfall der Förderung im Projekt „KINDER STÄRKEN 2.0“ durch die Stadt Leipzig eigenständig zu finanzieren.

 

Anlage 1

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