Anfrage: Unterbliebene Hissung der Regenbogenflagge am 16.07.2016

Interfraktionelle Anfrage der Stadträt*innen Frau Dr. Gesine Märtens, Herr Tim Elschner, Frau Naomi Pia Witte,
Herr Marco Götze, Frau Ute Elisabeth Gabelmann, Herr Sebastian Walther

Mit dem Ratsbeschluss RB IV-1530/09 vom 18.03.2009 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, jährlich zum Tag des Christopher-Street-Days die Regenbogenflagge vor dem Neuen Rathaus zu hissen.

In diesem Jahr wurde die Flagge am Tag der Eröffnung der CSD-Veranstaltungswoche, 08.07.2016, durch die Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke in Vertretung des OBM aufgezogen, jedoch unterblieb die Hissung der Regenbogenflagge am Tag der CSD-Demonstration, 16.07.2016, sodass an diesem Tage im Rahmen des Aufzuges mehr als 6000 Menschen am Neuen Rathaus vorüberzogen und sich über das Fehlen der Flagge wunderten.

Darum fragen wir:

  1. Warum unterblieb die Hissung der Regenbogenflagge am 16.07.2016.
  2. Wer wäre für die Hissung der Regenbogenflagge am 16.7. 2016 verantwortlich gewesen?
  3. Wie gedenkt der OBM die Umsetzung des RB IV-1530/09 künftig sicherzustellen?
  4. Unter welchen Umständen ist eine Hissung der Flagge während der gesamten Veranstaltungswoche (wie diesem Jahr erstmals von der Universität Leipzig praktiziert) möglich?

Die Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1.
Die Stadt Leipzig unterstützt seit 2003 das Anliegen des CSD verstärkt. Das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann, insbesondere die  Beauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweise, koordiniert die verschiedensten gleichstellungspolitischen Aktivitäten im Rahmen der Christopher-Street-Day-Veranstaltungen. In der Regel weist die Stadt Leipzig auf  besondere Veranstaltungen oder internationale Gedenktage mit entsprechenden Bannern am Übergang vom Stadthaus zum Neuen Rathaus hin. Mit dem Ratsbeschluss RB IV-1530/09 wurde die Sonderbeflaggungen aus besonderen Anlässen (DA 17/2007, 3.2.) vom Oberbürgermeister angeordnet und die Regenbogenflagge vor dem Neuen Rathaus gehisst. Der Oberbürgermeister hat – soweit es sein Terminkalender erlaubt – die Flagge persönlich aufgezogen; in diesem Jahr erfolgte die Beflaggung öffentlichkeitswirksam durch die Kulturbürgermeisterin. Die Regenbogenflagge ist neben der Tibet-Flagge die einzige Ausnahme, die vor dem Neuen Rathaus, trotz der strengen protokollarischen Regeln, jeweils für einen Tag hängt. Der Oberbürgermeister hat sich bei der Umsetzung des Ratsbeschlusses für eine Beflaggung am 1. Tag der Veranstaltungswoche, dem 08.07.2016, entschieden, da somit gleichzeitig die Gelegenheit bestand, den Empfang der Stadtratsfraktionen zu unterstützen.

In den kommenden Jahren wird – wie in den Vorjahren auch – wieder an beiden Tagen (Empfang und Demonstration) die Regenbogenflagge vor dem Neuen Rathaus gehisst.

Zu Frage 2.
Das Referat für Gleichstellung von Mann und Frau ist für die Koordination verschiedener gleichstellungspolitischer Aktivitäten zuständig. Das Referat Protokoll ist für die Umsetzung der Beflaggungsordnung verantwortlich.

Zu Frage 3.
Der Oberbürgermeister wird – soweit es seine Dienstverpflichtungen ermöglichen – persönlich oder durch Vertretung eines/einer Beigeordneten die Regenbogenflagge vor dem Neuen Rathaus hissen und damit die Weltoffenheit der Stadt Leipzig demonstrieren.

Zu Frage 4.
Die Stadt Hamburg praktiziert seit zwei Jahren die Aktion "hamburg zeigt flagge". Viele Behörden, Unternehmen und Kirchen beteiligen sich an der Aktion, in dem sie entlang der Paradestrecke die Regenbogenflagge hissen. Soweit in Leipzig eine vergleichbare, unterstützenswerte Initiative beabsichtigt ist, wird auch die Stadtverwaltung eine Beteiligung prüfen.

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