Anfrage: Verfahrenslots*innen

Anfrage: Verfahrenslots*innen

Gemeinsame Anfrage mit SPD für den Behindertenbeirat

Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist der Gesetzgeber auf Bundesebene einen Schritt weiter in Richtung eines inklusiven SGB VIII gegangen. Das Ziel der sog. „Großen Lösung“ war bzw. ist es, die Eingliederungshilfen für alle Kinder mit Behinderungen – unabhängig von der Art der Beeinträchtigung – unter dem Dach des Jugendamtes zu bündeln. Dies sollte die politische Agenda bis 2028 werden.
Mit dem KJSG führte der Gesetzgeber zudem ein, dass zur Erreichung des politischen Ziels sog. Verfahrenslots*innen zum einen Ansprechpersonen für Familien selbst sind, um die richtigen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Außerdem sollen diese neuen Aufgaben die Strukturen der Jugendämter weiter in Richtung eines inklusiven Systems führen. Aus der Gesetzesbegründung heißt es dazu:

„Der Verfahrenslotse ist in Abgrenzung zu Beratungsangeboten anderer Sozialleistungssysteme explizit auf die Perspektive der Bedarfslagen von Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Inhaltlich unterscheidet er sich somit von bestehenden Angeboten durch die spezifische Ausrichtung auf die Adressatengruppe ‚junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien‘. Zudem ist es die Aufgabe des Lotsen, diese Adressatengruppe durch das gesamte Verfahren – vom Antrag bis zum Abschluss der Leistungsgewährung – zu begleiten und damit eine zeitnahe und auf den individuellen Bedarf abgestimmte Leistungsgewährung zu begünstigen. Eine solche Begleitung ist bisher nicht vorgesehen. Der Verfahrenslotse wird auf Wunsch der Leistungsberechtigten tätig. Gesetzliche Beratungs- und Unterstützungspflichten der Sozialleistungsträger bleiben unberührt. Überdies können der Bedarf an Unterstützung des Transformationsprozesses der öffentlichen Jugendhilfe miterfüllt und Wissenstransfer gewährleistet werden. Hierzu erstattet der Verfahrenslotse insbesondere dem örtlichen Träger der Jugendhilfe – etwa gegenüber dem Jugendhilfeausschuss – halbjährlich Bericht.“ 1

Somit ist es nachvollziehbar, dass auch in Leipzig Verfahrenslots*innen benötigt werden. Eingestellt wurden zwei Personen, das Konzept wurde bereits im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Jedoch findet man keine Informationen dazu auf der Seite der Stadt. Wie der aktuelle Stand ist, ist also unklar.

Weiterhin besteht die realistische Möglichkeit, dass die vielfach angekündigte „Große Lösung“ als umfassende Reform der Eingliederungshilfe durch die aktuelle Koalition auf Bundesebene nicht kommen könnte. Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert, wenn die Stadt Leipzig eigene Wege geht, die das eigentliche politische Ziel der „Großen Lösung“ auf Stadtebene in eigener Verantwortung kontinuierlich umsetzt. Ein Beispiel ist Berlin; hier werden alle Kinder mit Behinderungen schon seit mehreren Jahrzehnten durch die Träger der Jugendhilfe eingliederungshilferechtlich versorgt – unabhängig von der Bundesebene.

Daher fragen wir an:

  1. Wie viele Verfahrenslots*innen sind gegenwärtig in der Stadtverwaltung aktiv?
  2. Welche Aufgaben erfüllen die Verfahrenslots*innen im Sinne der gesetzlichen Ziele des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)?
  3. Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über die strategischen Ziele der Bundespolitik hinsichtlich der Weiterverfolgung der „Großen Lösung“ bzw. „Inklusiven Lösung“?
  4. Inwiefern geht die Stadt Leipzig in eigener Verantwortung Wege, um die Schnittstellen der Eingliederungshilfe im SGB VIII und IX zu harmonisieren?

                                                                                                                

1siehe unter https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926107.pdf, S. 79f. (abgerufen am: 28.10.2025)

Antwort vom 26. November 2025

zu 1.) Wie viele Verfahrenslots*innen sind gegenwärtig in der Stadtverwaltung aktiv?

Die Stadt Leipzig hatte zur Umsetzung des § 10b SGB VIII zunächst zwei Stellen für die Funktion der Verfahrenslots/-innen eingerichtet. Eine der beiden Stellen wurde aufgrund eines Personalabgangs vakant; die zweite Stelle konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht fortgeführt werden. Vor dem Hintergrund des im Doppelhaushalt am 12.03.2025 beschlossenen Stellenabbaus sowie bestehender weiterer Vakanzen hat die Jugendamtsleitung entschieden, diese Stellen nicht nachzubesetzen.

Aktuell sind daher keine Verfahrenslots/-innen in der Stadt Leipzig im Einsatz.

Stattdessen wurden die personellen Ressourcen in den gesetzlich verpflichtenden Bereichen – insbesondere der wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie dem Allgemeinen Sozialen Dienst – konzentriert, um die obligatorischen Aufgaben der Jugendhilfe sicherzustellen.

zu 2.) Welche Aufgaben erfüllen die Verfahrenslots*innen im Sinne der gesetzlichen Ziele des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)?

Nach § 10b SGB VIII sollen Verfahrenslots/-innen junge Menschen und ihre Familien in komplexen Schnittstellenlagen zwischen Leistungen nach SGB VIII und SGB IX unterstützen. Ziel ist es, die Verfahren zu koordinieren, Übergänge zu begleiten und Orientierung im Hilfe- und Leistungssystem zu bieten.

Die bisherige praktische Erfahrung der Stadt Leipzig zeigt jedoch, dass die gesetzliche Aufgabenbeschreibung des § 10b SGB VIII in wesentlichen Punkten unklar und interpretationsbedürftig ist. Insbesondere die Abgrenzung zu bestehenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen (z. B. Beratung nach § 10a SGB VIII, EUTB-Angebote nach SGB IX, Ombudsstellen) bleibt offen.

Die Einführung des Verfahrenslotsen führte damit nicht zu einer spürbaren Entlastung der Familien, sondern zu zusätzlichen Schnittstellen und parallelen Strukturen, die die Komplexität eher erhöhten.

Die Erfahrungen der Stadt Leipzig bestätigen außerdem, dass der Ressourcenbedarf erheblich ist und das geforderte Kompetenzprofil – insbesondere Kenntnisse in Recht, Inklusion, Kommunikation und Verwaltung – nur schwer am Arbeitsmarkt zu finden ist. Die praktische Reichweite des Angebots blieb begrenzt; betroffene Menschen konnten nur in geringem Umfang erreicht werden. Dies wurde auch in den Zwischenberichten an den Jugendhilfeausschuss dargestellt.

zu 3.) Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über die strategischen Ziele der Bundespolitik hinsichtlich der Weiterverfolgung der „Großen Lösung“ bzw. „Inklusiven Lösung“?

Nach Kenntnisstand der Stadtverwaltung hält der Bund an der Zielsetzung fest, langfristig eine „Große Lösung“ zu realisieren – also die vollständige Zusammenführung der Leistungen für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung im SGB VIII. Eine konkrete politische Zeitplanung oder verbindliche Festlegung zum weiteren Vorgehen liegt derzeit jedoch nicht vor und eine entsprechende bundesgesetzliche Vorgabe ist damit zeitnah nicht zu erwarten.

Die Einführung der Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII ist aus Sicht der Stadtverwaltung lediglich als Übergangsschritt zu verstehen. Sie schafft keine echte Systemintegration, sondern adressiert bestehende Zuständigkeitskonflikte zwischen SGB VIII und SGB IX nur unzureichend. Vielmehr entstehen zusätzliche Schnittstellen und Doppelstrukturen, die den Reformdruck mindern und die Zielsetzung „Hilfen aus einer Hand“ konterkarieren können.

Zudem ist die Regelung derzeit befristet: § 10b SGB VIII tritt nach aktueller Gesetzeslage zum 01.01.2028 außer Kraft. Die unklare künftige Rechtslage erschwert Kommunen eine langfristige Planung und Investition in das Instrument.

zu 4.) Inwiefern geht die Stadt Leipzig in eigener Verantwortung Wege, um die Schnittstellen der Eingliederungshilfe im SGB VIII und IX zu harmonisieren?

Unabhängig von der Diskussion um die Verfahrenslots/-innen hat die Stadt Leipzig strukturelle Ansätze entwickelt, um die Schnittstellen zwischen Jugendhilfe (SGB VIII) und Eingliederungshilfe (SGB IX) zu verbessern. Dies liegt auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig, um Anträge durch die entsprechende Fachabteilung bearbeitet zu wissen.

Eine regelrechte Harmonisierung von Schnittstellen durch die Stadt Leipzig ist dabei aufgrund der zwei Bundesgesetze mit unterschiedlichen Grundlagen zum jeweils leistungsberechtigten Personenkreis nicht möglich.

Im Mittelpunkt der Verbesserung der Schnittstellenarbeit stehen insbesondere:

  • Projekt „Begleitete assistierte Elternschaft in Verbindung mit SGB VIII“
    • Eine gemeinsame Initiative des Jugendamtes, des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen und des Sozialamtes der Stadt Leipzig.
    • Ziel ist es, systemübergreifend Unterstützung für Eltern mit Behinderung zu entwickeln, die bislang zwischen den Rechtskreisen „durchfallen“.
  • Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendamt und Sozialamt
    • Diese soll verbindliche Verfahren und Verantwortlichkeiten regeln, insbesondere bei komplexen Konstellationen zwischen Leistungen der Teilhabe und Hilfen zur Erziehung. Unabhängig davon befinden sich beide Ämter in einem regelmäßigen Austausch zu konkreten Einzelfallkonstellationen.
  • Stärkung der Beratungskompetenz im Allgemeinen Sozialen Dienst
    • Gezielte Schulungen sollen sicherstellen, dass Fachkräfte stärker als bislang befähigt werden, barrierefreie und diskriminierungsfreie Beratung für Familien mit Behinderung anzubieten.
    • Ziel ist eine bessere Orientierung der Familien und eine Verringerung systembedingter Barrieren.

Mit diesen Maßnahmen verfolgt die Stadt Leipzig einen pragmatischen, systemübergreifenden Ansatz, der strukturelle Hürden zwischen den Sozialleistungssystemen abbauen soll – unabhängig von bundespolitischen Übergangsinstrumenten wie dem Verfahrenslotsen.

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