Anfrage: Verkehrserziehung durch die Verkehrswacht in Leipzig

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 5. Juli 2023

In der vierten Klasse absolvieren die Kinder ein zweitägiges Fahrradsicherheitstraining, das die praktischen und theoretischen Kenntnisse für eine sichere Teilnahme am Verkehr erhöhen soll. In letzter Zeit gab es Beschwerden an der Durchführungspraxis von Seiten der Eltern.

Dazu unsere Fragen:

  1. Wie viele Kinder haben in den letzten fünf Jahren pro Jahr an dem Training teilgenommen?
  2. Wie viele Kinder haben die Prüfung nicht bestanden?
  3. Sind besondere Auffälligkeiten bekannt, die häufiger dazu führen, die Prüfung nicht zu bestehen?
  4. Welche Möglichkeiten zum Zusatztraining und Nachholen der Prüfung gibt es und wie werden die Eltern darüber informiert?
  5. Welche Form der qualitativen Evaluation gab es bisher und/oder ist geplant?
  6. Welche pädagogisch-didaktischen Weiterbildungen durchlaufen die ausführenden Polizist*innen?
  7. Wie haben sich die Fördermittel entsprechend der Personalausstattung und sächlich seit 1990 entwickelt?

Antwort zur Ratsversammlung vom 15. September 2023

  1.  Wie viele Kinder haben in den letzten fünf Jahren pro Jahr an dem Training teilgenommen?

Bei der Verkehrserziehung handelt es sich nicht um ein Fahrradsicherheitstraining, sondern um eine Radverkehrsausbildung, in der die Grund- und Förderschüler durch einen theoretischen und einen praktischen Teil auf das verkehrssichere Fahrradfahren vorbereitet werden sollen. Die Ausbildung ist im Lehrplan verankert und wird durch die gemeinsame Verwaltungsvorschrift (VwV Radverkehrsausbildung) des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) geregelt. Die VwV Radverkehrsausbildung weist den an der Ausbildung beteiligten Akteuren ihre Verantwortlichkeiten zu.

Unter Berücksichtigung der für das Erfassungssystem vorgegebenen Löschfrist können für den Zuständigkeitsbereich der PD Leipzig (Kreisfreie Stadt Leipzig, Landkreise Nordsachsen und Leipzig) folgende Zahlen benannt werden:

Jahr

Anzahl der Klassen

Anzahl der teilnehmenden Schüler

2018-2020

keine Zahlen vorhanden, Löschfrist

2021*

76

1.271

2022

347

6.699

2023 (bis 18.07.2023)

222

4.134

* Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Radfahrausbildung nur bedingt stattfinden.

Das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig, erfragt jährlich in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion die Anzahl der der Klassen, welche an der Radfahrausbildung teilnehmen. Den möglichen Belegungsplan erstellt die Polizeidirektion.

 

  1.      Wie viele Kinder haben die Prüfung nicht bestanden?

Der Praxisteil umfasst zwei Tage und beinhaltet Übungen und eine Abschlusskontrollfahrt. Alle Teilnehmer erhalten einen Fahrradpass als Teilnahmenachweis. Der Fahrradpass ist nicht als Ergebnis einer bestandenen Radfahrprüfung zu sehen. Schülerinnen und Schüler, welche die Mindestanforderungen an die Radfahrausbildung nicht erfüllen, erhalten einen Elternbrief, welcher die Gründe sowie Hinweise zum Üben enthält. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Theorieteil nicht absolviert wurde, Schüler oder Schülerinnen das sichere Radfahren nicht beherrschen, die zu beachtenden Verkehrsregeln wiederholt missachten oder durch auffälliges Verhalten Mitschüler von der Ausbildung wiederholt ablenken.

Jahr

Bedingungen nicht erfüllt

2018-2020

keine Zahlen vorhanden

2021*

138

2022

740

2023

456

* Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Radfahrausbildung nur bedingt stattfinden.

  1. Sind besondere Auffälligkeiten bekannt, die häufiger dazu führen, die Prüfung nicht zu bestehen?

Gründe dafür, dass die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, sind:

  •    fehlende motorische Fähigkeiten das Rad sicher zu führen, z.B. kein einhändiges Fahren
  •    Unsicherheiten beim Anfahren, Anhalten, Verhalten an Engstellen, Abbiegen
  •    fehlendes theoretisches Wissen (Verkehrsregeln)
  •    Teilnahme an nur einem der beiden Tage durch z.B. Erkrankung
  •    Ausschluss aus der Radfahrausbildung durch störendes Verhalten

Die Eltern erhalten mit dem Elternbrief die Empfehlung, die benannten Dinge zu üben und das Kind vorerst nicht allein im Straßenverkehr fahren zu lassen.

  1. Welche Möglichkeiten zum Zusatztraining und Nachholen der Prüfung gibt es und wie werden die Eltern darüber informiert?

Die Polizeidirektion Leipzig gibt mit Übersendung der Terminplanung für die Radfahrausbildung an das Landesamt für Schule und Bildung auch eine Elterninformation heraus, die den Schulen über das Schulportal zur Verfügung gestellt wird. Neben wichtigen Informationen zum Ablauf der Ausbildung, u.a. auch die Aufforderung vorab das Radfahren mit den Kindern zu üben, werden die Eltern auf die Nachschulungstermine hingewiesen. Ein weiterer Hinweis zu diesen, in den Sommer- und Herbstferien angebotenen Terminen, ist auch im Elternbrief vermerkt. Somit besteht die Möglichkeit, nach dem Üben zu Hause das Können auf dem Verkehrsübungsplatz erneut unter Beweis zu stellen. Die angebotenen Termine und auch die Möglichkeiten „Sondertermine“ in den Ferien zu vereinbaren, werden nur wenig wahrgenommen. Im Schnitt nehmen zwischen 0 und 10 Kinder das Angebot wahr.

  1.      Welche Form der qualitativen Evaluation gab es bisher und/oder ist geplant?

Das in der Radfahrausbildung vermittelte Wissen und Können (Theorie und Praxis) stellt die Mindestanforderungen dar, um allein im Straßenverkehr fahren zu können. Die Umsetzung durch die Polizei ist landesweit gleich und wird von der Zentralstelle Prävention des Landeskriminalamtes Sachsen fachlich begleitet. In jährlich stattfindenden Beratungen tauschen sich die durchführenden Polizisten über Inhalt und Umsetzung aus. Aufgrund der einfach gestalteten Wissens- und Praxisvermittlung sowie den leicht verständlichen Unterrichtsmaterialien war eine Evaluation bislang nicht erforderlich. Im Austausch mit den vor Ort anwesenden Lehrern und den Schulleitungen werden individuell zu beachtende Besonderheiten zu den jeweiligen teilnehmenden Klassen bzw. Schulen besprochen, um das bestmöglichste Ergebnis erzielen zu können.

  1. Welche pädagogisch-didaktischen Weiterbildungen durchlaufen die ausführenden Polizist*innen?

Die VwV Radfahrausbildung sieht den Einsatz „besonders geschulter Polizeivollzugsbeamter“ vor. Durch das polizeieigene Fortbildungszentrum werden die Polizisten im Rahmen einer Fortbildung „Praktische Radfahrausbildung bei Schülern in Grund- und Förderschulen“ auf die Ausbildung vorbereitet. Neben dem zu vermittelnden Grundlagenwissen wird in dem mehrtägigen Lehrgang auch die Methodik besprochen sowie Spezialwissen zum sonderpädagogischen Förderbedarf nähergebracht. Zudem besteht die Möglichkeit, an einer im Länderverbund angebotenen Fortbildungsreihe zum Thema „Verkehrspädagogik“ teilzunehmen.

  1. Wie haben sich die Fördermittel entsprechend der Personalausstattung und sächlich seit 1990 entwickelt?

Im besagten Zeitraum wurden keine Radverkehrsplätze mit Fördermitteln gebaut.

Zur Sicherstellung der praktischen Radfahrausbildung in den dritten und vierten Klassen der Grund- und Förderschulen in der Stadt Leipzig stellt die Ralf Rangnick Stiftung der Polizeidirektion Leipzig zwei mobile Jugendverkehrsschulen zur Verfügung. Hierfür erstattet die Stadt Leipzig der Ralf Rangnick Stiftung für Aufwendungen, die bei dem Betrieb, dem Einsatz und der Unterhaltung der Fahrzeuge und des Inventars entstehen 5.000 € pro Schuljahr.

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