Anfrage: Verkehrsführung der Radfahrer auf dem Innenstadtring

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 4. September 2019

Vorbemerkung: Im September hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Beschilderung auf 3/4 des Innenstadtrings, soweit sie die Führung von Fahrrädern betrifft, rechtswidrig ist. Dies betrifft insbesondere die Anordnung der Fahrradwegbenutzungspflicht und das Verbots des Führens von Fahrrädern auf der Fahrbahn.
Das Urteil ist seit Dezember 2018 rechtskräftig. Die Stadt hat dazu erklärt, dass sie das Urteil umsetzen werde. Die Schilder stehen bislang immer noch.

  1. Wann ist mit einer Umsetzung des Urteils und einem Aufheben des rechtswidrigen Zustandes zu rechnen?
  2. Welche Regelungen zur Führung des Fahrradverkehrs entlang des Promenandenrings sollen getroffen werden?
  3. Warum dauert es so lange den Ring in Abschnitte einzuteilen, die einfacher und schwieriger neu aufzuteilen sind und warum gelingt es nicht schneller zumindest auf den weniger verkehrsbelasteten Abschnitten eine Regelung zu finden, die rechtskonform ist und den Radverkehr zulässt?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 4. September 2019

Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass das Oberverwaltungsgericht entschieden hat, dass die Verkehrsführung mit Beschilderung auf weiten Teilen des Rings rechtswidrig ist. Es ist aber nicht möglich und wäre auch unverantwortbar, dort jetzt einfach eine Entschilderung, das heißt: den kompletten Abbau der Schilder, vorzunehmen. Vielmehr sind gemäß den bundesdeutschen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen in Abhängigkeit vom Verkehrsauf-kommen, das an dieser Stelle sehr groß ist, für die sichere Führung des Radverkehrs entsprechende Verkehrsanlagen vorzusehen und die Radverkehrsführung auf drei Vierteln des Rings zu prüfen und zu überarbeiten. Zusätzlich sind für die Führung des Radverkehrs im Straßenraum Anpassungen und Neuberechnungen der Lichtsignalanlagen auf dem gesamten Ring erforderlich.
Da aufgrund der begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen - Sie kennen dieses Thema - nicht der komplette Ring gleichzeitig bearbeitet werden kann, wurde vonseiten des Verkehrs- und Tiefbauamts der Ring in verschiedene, voneinander getrennte Abschnitte geteilt und untersucht.
Im ersten Schritt soll die Radwegbenutzungspflicht im Zuge des Dittrichrings bis Martin-Luther-Ring zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Karl-Tauchnitz-Straße aufgehoben werden. Dafür sind Anpassungen und Neuberechnungen an den Lichtsignalanlagen Dittrichring, Gottschedstraße, Martin-Luther-Ring/Gothaer Straße und Martin-Luther-Ring/Karl-Tauchnitz-Straße erforderlich. Diese Berechnungen sind sehr aufwendig. Diese wurden beauftragt und befinden sich im Moment in der Bearbeitung. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass die Lichtsignalanlagen im März 2020 einschließlich der gesamten erforderlichen Markierungsaufgaben angepasst werden. Die zeitliche Umsetzung der Gesamtlösung ist dagegen nur vor dem Hintergrund des Aufwands, der derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, möglich.

Zur Frage 2. Ich würde jetzt eine Vielzahl von Maßnahmen nennen. Daher frage ich die Fraktion, ob ich Ihnen die Antwort schriftlich geben kann oder hier jetzt vortragen soll. Ich höre, schriftlich. Ein mündlicher Vortrag würde hier wirklich den Rahmen sprengen. Ich schlage vor, dass wir uns die Maßnahmen noch einmal gemeinsam im Stadtentwicklungsausschuss anschauen und wir sie dort im Detail erläutern.

Zur Frage 3. Die Unterteilung des Rings in einfache und schwierige Abschnitte ist nach Bekannt-werden des Gerichtsurteils erfolgt. Ein einfacher Abschnitt ist der zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Karl-Tauchnitz-Straße. Dieser wird, wie eben erläutert, derzeit bearbeitet. Aber auch bei diesem einfachen Abschnitt sind umfangreiche Anpas-sungsmaßnahmen notwendig und erforderlich. Hinzu kommt, dass zum Beispiel für die Lichtsig-nalanlage Martin-Luther-Ring/Karl-Tauchnitz-Straße auch Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan notwendig sind und das Projekt RBL SA3 (?) der LVB gleichzeitig umgesetzt wird. Das heißt: Mehrere Programme müssen hier zur selben Zeit laufen. Die Lichtsignalanlagen in den übrigen Abschnitten sind teilweise ebenfalls Bestandteil dieses Projekts RBL SA der LVB oder werden im Zuge einer Baumaßnahme komplett umgebaut. Alle diese tangierenden Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt sein und in der Planung und Steuerung der Lichtsignalanlagen berücksichtigt werden, damit zum Schluss eine Lichtsignalanlage für den gesamten Ring in Betrieb genommen werden kann, die möglichst allen Ansprüchen und Forderungen genügt. Das ist mit einem ziemlichen Aufwand verbunden.

Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Um es zusammenzufassen: Aber Sie stellen in Aussicht, dass der Radverkehr auf dem ersten, einfachsten Abschnitt ab März 2020 zugelassen ist, wenn alle erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen sind. Meine Frage: Wird an den anderen Abschnitten parallel gearbeitet, oder wird erst danach mit den nächsten Abschnitten begonnen? Bürgermeisterin Dubrau: An den anderen Abschnitten wird parallel gearbeitet. Aber diese werden aufgrund der wesentlich breiteren Abstimmungen mit anderen Partnern sehr viel länger dauern.

Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Okay.

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