Anfrage: Veröffentlichung von Rohdaten in städtischen Berichten als Open Data
Anfrage vom 8. Mai 2025 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. Mai 2025
Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem
Im April veröffentlichte die Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde ihren Jahresbericht 2024. Der Bericht ist online als PDF-Dokument abrufbar und informiert die Öffentlichkeit darüber, wie viele Führerscheine im vergangenen Jahr umgetauscht wurden, wie sich der Kraftfahrzeugbestand in Leipzig entwickelt hat und welche Behördengänge inzwischen komplett digital erledigt werden können. In der Pressemitteilung der Stadt Leipzig wird konstatiert: „Leipzig hat 2024 als erste Kommune Sachsens im vergangenen Jahr den digitalen Antrag für den ersten Führerschein erfolgreich eingeführt. In den nächsten Jahren sollen weitere Dienstleistungen folgen und damit der digitale Service weiter ausgebaut werden.“
Diese Digitalisierungsbestrebungen begrüßen wir sehr. Dennoch müssen wir zeitgleich feststellen, dass mit dem Behördenjahresbericht erneut ein Bericht vorgelegt wurde, wo die entsprechenden Rohdaten nicht im ODP-L (Open-Data-Portal Leipzig) zur Verfügung stehen. Dies steht im Widerspruch zum klar formulierten Beschluss des Oberbürgermeisters vom 06.09.2022 unter der Nummer VII-DS-07325, in dem im Beschlusspunkt 2 festgelegt wurde:
„Die zuständigen Organisationseinheiten stellen Daten, die Tabellen, Abbildungen und Diagrammen öffentlich zugänglicher städtischer Berichte sowie datenbasierter Webanwendungen zu Grunde liegen und die grundsätzlich für eine Veröffentlichung als Open Data geeignet sind, proaktiv in maschinenlesbarer Form in das ODP-L ein. Städtische Berichte und Webanwendungen, sind solche, die auf www.leipzig.de veröffentlicht sind. Dies gilt für alle Berichte und Webanwendungen, die ab dem 01.01.2023 veröffentlicht werden.“
Daher fragen wir:
- Ist eine Veröffentlichung der Rohdaten zum Bericht der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde im ODP-L vorgesehen?
- Falls nein, welche Gründe liegen gegen eine Veröffentlichung vor?
- Falls ja, für welche konkreten Rohdaten ist eine Veröffentlichung vorgesehen?
- Welche städtischen Berichte und datenbasierte Webanwendungen wurden seit dem 01.01.2023 auf leipzig.de veröffentlicht? Von welchen der Berichte wurden die Rohdaten im ODP-L hinterlegt? Wir bitten um eine tabellarische Aufführung.
Antwort vom 20. Mai 2025
Grundsätzliches:
Gemäß der Vorlage VII-DS-07325 sind seit dem 01.01.2023 alle öffentlichen Daten der Stadtverwaltung über das Open-Data-Portal Leipzig (ODP-L) verfügbar zu machen. Die Ämter und Referate der Stadt Leipzig sind dabei dafür verantwortlich, alle Daten, die ihren Berichten oder Webanwendungen zu Grunde liegen, proaktiv und eigenständig in maschinenlesbarer Form in das Open-Data-Portal einzustellen.
Für diesen Zweck haben die datenführenden Ämter und Referate unter Federführung des Amtes für Statistik und Wahlen jeweils einen oder mehrere verantwortliche Datenredakteure benannt. Diese sind für die Festlegung relevanter Datensätze, die Zusammenstellung der Metadaten und das Einpflegen der Datensätze in das ODP-L zuständig.
Zur Unterstützung der Datenredakteure hat das Amt für Statistik und Wahlen im Intranet einen umfangreichen Informationsbereich aufgesetzt, der unter anderem eine Handreichung für die Datenveröffentlichung, einen Leitfaden für qualitativ hochwertige Daten und Metadaten sowie eine FAQ-Seite umfasst. Damit sind die Datenredakteure grundsätzlich befähigt, Daten selbständig in das ODP-L aufzunehmen.
Das Amt für Statistik und Wahlen koordiniert die Open-Data-Prozesse in der Stadtverwaltung, leistet Fachberatung hinsichtlich der Datenveröffentlichung und steuert die funktionale und technische Weiterentwicklung des ODP-L.
zu 1.: Ist eine Veröffentlichung der Rohdaten zum Bericht der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde im ODP-L vorgesehen?
Gemäß der Vorlage VII-DS-07325 ist die Veröffentlichung für alle Daten, auch Rohdaten oder Mikrodaten, vorgesehen, deren Veröffentlichung keine datenschutzrechtlichen, sicherheitsrelevanten oder urheberrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Entsprechend ist die Veröffentlichung der Rohdaten zum Bericht der KfZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde auf dem Open Data Portal der Stadt Leipzig vorgesehen. Sie erfolgt in Hoheit des datenführenden Fachamtes. Das Amt für Statistik und Wahlen unterstützt den Prozess im Bedarfsfall daten- und informationstechnisch.
zu 2.: Falls nein, welche Gründe liegen gegen eine Veröffentlichung vor?
Siehe Frage 1: Die Veröffentlichung wird umgesetzt.
zu 3.: Falls ja, für welche konkreten Rohdaten ist eine Veröffentlichung vorgesehen?
Sämtliches im Bericht enthaltenes Zahlenmaterial zu relevanten Verwaltungsvorgängen wird Bereitgestellt und im ODP-L veröffentlicht.
zu 4.: Welche städtischen Berichte und datenbasierte Webanwendungen wurden seit dem 01.01.2023 auf leipzig.de veröffentlicht? Von welchen der Berichte wurden die Rohdaten im ODP-L hinterlegt? Wir bitten um eine tabellarische Aufführung.
Berichte und datenbasierte Webanwendungen werden in Verantwortung der herausgebenden Ämter und Referate auf leipzig.de veröffentlicht. Aufgrund des nur kurzen für die Beantwortung eingeräumten Zeitraums war diesbezüglich keine umfassende Ämterabfrage möglich, stattdessen hat das Referat Kommunikation eine Auflistung zusammengestellt, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Die Zusammenstellung mit Vermerk, welche Daten auf dem Open Data Portal eingestellt sind, kann der Übersichtstabelle in der Anlage entnommen werden. Die Zusammenstellung umfasst zum einen, abgeschlossene Berichte im PDF-Format, die seit 2023 auf leipzig.de veröffentlicht worden sind, zum anderen Dashboards und Filterlisten, die derzeit in leipzig.de integriert sind, wobei die Veröffentlichung auch bereits vor 2023 erfolgt sein kann.
Die Dashboards werden vom Amt für Geoinformation auf leipzig.de bereitgestellt und speisen zum Teil auch Daten direkt auf leipzig.de ein. Die den Filterlisten zugrundeliegenden Daten werden teils manuell vom zuständigen Fachamt oder vom Referat Kommunikation redaktionell gepflegt, teils automatisiert importiert.
Wichtig: für die Bereitstellung von Daten auf dem ODP-L gilt grundsätzlich, dass Rohdaten und insbesondere personenbezogene Mikrodaten nur veröffentlicht werden können, sofern der Veröffentlichung keine datenschutzrechtlichen, sicherheitsrelevanten oder urheberrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Hinweis zur Anlage: Die Anlage kann auf Nachfrage [bei der Stadtverwaltung] als Excel-Datei zugänglich gemacht werden.