Anfrage: Verstöße gegen die Umweltzone

Anfrage vom 19. Juli 2017

Die Stickstoffdioxidbelastung wird hauptsächlich durch den Kfz-Verkehr verursacht. Der Umweltindikatorenbericht der Stadt Leipzig zeigt, dass die Stickstoffdioxidemissionen in Leipzig zwar über Jahre rückläufig waren, seit 2015 aber wieder stiegen und über dem Grenzwert von 40 μg/m3 pro Jahr liegen. Das Umweltqualitätsziel von 20 μg/m3 wurde bis heute nicht erreicht.

Der Jahresmittelwert für krebserregenden Ruß überschreitet durchgehend den Grenzwert. Auch hier ist das Umweltqualitätsziel in Höhe von 0,8 μg/m3 nicht erreicht. Auch die Feinstaubbelastungen sind zwar sinkend, jedoch konnte das Umweltqualitätsziel von kleiner als 50 μg/m3 nicht erreicht werden.

Nicht zuletzt der Diesel-Abgasskandal hat die Debatte um zusätzliche Möglichkeiten für die Kommune, durch restriktive Maßnahmen für eine bessere Luft zu sorgen, befeuert.

Für Herbst wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwartet, wonach, je nach Urteilsspruch, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, ggf. auch bereits nach geltender Rechtslage, möglich sind.

In Leipzig wurde trotz Umweltzone in 2016 der Grenzwert für die Belastung durch Stickstofffdioxid an den Stationen Mitte und Lützner Straße überschritten. Gegen Dieselautos, deren tatsächliche Abgaswerte die gesetzlichen Vorgaben deutlich überschreiten, hat die Kommune keine Handhabe. Aber auch wenn die Kommune sicherlich hier neue Möglichkeiten braucht, helfen diese auch nur, wenn ihre Einhaltung kontrolliert wird.

Daher fragen wir zu den bestehenden Regelungen an:

  1. Wie wird die Einhaltung der geltenden Umweltzone kontrolliert und würde eine Intensivierung der Kontrollen einen positiven Einfluss auf die Luftschadstoffbelastung haben?

  2. Wie viele Verstöße gegen die Umweltzone wurden in 2015 und 2016 geahndet und wie hoch war die Gesamtsumme an Bußgeld, welches in diesen Jahren durch die Ahndung von Verstößen gegen die Bestimmungen der Umweltzone eingenommen wurde?

  3. Welche generellen Konsequenzen zieht die Stadt Leipzig aus dem „Dieselgate“ der deutschen Automobilindustrie und welche konkreten Maßnahmen schlussfolgert sie hieraus für die Leipziger Verkehrspolitik mit Blick auf die Gesundheit der Leipzigerinnen und Leipziger? Wie beurteilt die Stadtverwaltung Fahrverbote für (bestimmte) Diesel- Fahrzeuge vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Belastung in Leipzig durch Stickstoffdioxid?

  4. Welche Maßnahmen des Luftreinhalteplans wird die Stadt Leipzig noch in diesem Jahr 2017 umsetzen, um ihrer Schutzpflicht gegenüber den Leipzigerinnen und Leipzigern ausreichend nachzukommen?


Antwort der Verwaltung:

zu 1. 
Die Einhaltung des Einfahrtverbotes in die Umweltzone Leipzig wird im Rahmen der werktäglichen Verkehrskontrollen durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten sowie durch den Polizeivollzugsdienst kontrolliert. Anders als in anderen Städten sind die kommunalen Verkehrsüberwachungskräfte für das gesamte Stadtgebiet zuständig, sodass eine flächendeckende Kontrolle der Umweltzone gewährleistet ist. Eine Intensivierung der Kontrollen hätte nach Einschätzung der Stadtverwaltung keinen wesentlichen Einfluss auf die Luftbelastung. Die Deutsche Umwelthilfe recherchiert regelmäßig die Kontrollintensität in den deutschen Städten mit Umweltzonen. Die Stadt Leipzig wurde in dem im Jahr 2015 veröffentlichten Bericht mit der maximalen Punktzahl bewertet und bekam die "Grüne Karte" als Indiz für eine effektive Überwachung der Umweltzone.

zu 2:
Für die Jahre 2015 und 2016 können folgende Fallzahlen benannt werden

 

Zeitraum

 

01.01.    – 31.12.2015

01.01.    – 31.12.2016

Anzeigen insgesamt

5.923

7.183

darunter

 

 

Bußgeldbescheide

2.866

3.650

Kostenbescheide

1.169

2.030

     

Die o. g. Angaben beinhalten alle angezeigten Verstöße gegen das Verkehrsverbot in der Umweltzone, d. h. Feststellungen durch die Kommunale Verkehrsüberwachung, die Polizei oder andere Anzeigeerstatter (einschl. Privatanzeigen). Mehrheitlich erfolgen die Feststellungen im ruhenden Verkehr (am parkenden Fahrzeug). Im Regelfall ist der Verstoß gegen das Verkehrsverbot in der Umweltzone mit einer Geldbuße von 80 € bedroht; im Einzelfall kann entsprechend den konkreten Umständen (z. B. beim vorsätzlichen Handeln) davon abgewichen werden. Eine statistische Erfassung erfolgt lediglich hinsichtlich der Fallzahl, nicht aber in Bezug auf die daraus resultierenden Einnahmen.

zu 3:
Die Stadt Leipzig sieht sich in der aktuellen Dieselproblematik in ihrer Ausrichtung bestärkt, eine nachhaltige und intelligente Mobilität in Leipzig zu fördern. Ein Schwerpunkt der städtischen Handlungsstrategie liegt auf der Stärkung des Umweltverbundes. Dazu bedarf es eines leistungsfähigen Verkehrsmanagements, einer weiteren Verbesserung der Angebotsqualität des Rad- und Fußverkehrs sowie des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). In Leipzig wird der Grenzwert für das Jahresmittel der Konzentration an Stickstoffdioxid stellenweise überschritten, die Luftbelastung selbst ist allerdings deutlich geringer als in anderen bundesdeutschen Städten. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, durch anderweitige Maßnahmen im Bereich der Verkehrsorganisation und des Verkehrsmanagements kurzfristig eine Minderung der Luftschadstoffbelastung insbesondere an den Hotspots der Belastung zu erzielen. 

zu 4:
Der Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig wird derzeit fortgeschrieben. Die in der Entwurfsfassung enthaltenen Maßnahmen befinden sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans 2009 gelten vollumfänglich und sind bei Geeignetheit in Umsetzung. Eine keinen größeren Vorlauf erfordernde in diesem Jahr bereits umgesetzte Maßnahme betrifft das Durchfahrverbot für LKW > 3,5 Tonnen in der Harkortstraße. Aufgrund der festgestellten Spitzenbelastung in dieser Straße ist der Gesundheitsschutz der Anwohner dort besonders dringlich.

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