Anfrage: Vorlage zum Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements

Anfrage vom 11. Mai 2017 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 17. Mai 2017

Im Juni des Jahres 2015 legt die Stadtverwaltung die Vorlage DS-00794/14 vor, die auch in 1. und 2. Lesung in den verwiesenen Fachausschüssen kontrovers diskutiert wurde und ab Juli 2015 „ruhend“ gestellt war.

Im November 2015 wurde ein interfraktioneller Änderungsantrag (aller Fraktionen, außer der AfD) zu dieser Vorlage gestellt, der im Wesentlichen die Forderungen zu dieser Vorlage präzisierte. Dazu zählte, dass der Oberbürgermeister bis zum 31. Dezember 2015 eine zentrale verwaltungsinterne Verantwortlichkeit für die dezernatsübergreifende Engagementstrategie fixiert. Und, um das Praxiswissen der Akteure sowie fachliche Expertise verbindlich in die Erarbeitung einer Engagementstrategie einzubinden, sollte im I. Quartal 2016 ein Beirat gemäß SächsGemO gebildet werden und bis zum IV. Quartal 2016 sollte dem Stadtrat eine Engagementstrategie im Sinne eines Konzepts mit konkreten Zielen, Terminen und Verantwortlichkeiten vorgelegt werden.

Bisher wurde die Einrichtung einer Servicestelle bei der Freiwilligenagentur (FWL) seit August 2015 (mit befristetem Arbeitsvertrag) realisiert. Eine Neufassung der Vorlage ist bis heute dem Stadtrat nicht vorgelegt worden.

Deshalb fragen wir an:

  1. Was sind die Gründe für die Verzögerungen zur Erarbeitung der Vorlage?
  2. Warum fehlt bis heute, trotz zahlreicher Beteuerungen des OBMs, ein grundlegendes Bekenntnis der Stadt zum Ehrenamt, wie dies auch zukünftig gefördert und nachhaltig unterstützt werden soll?
  3. Warum wurden bisher die Akteure von Politik, Verwaltung sowie die Multiplikatoren des bürgerschaftlichen Engagements für die Erarbeitung der Engagementstrategie nicht einbezogen?
  4. Die Engagementstrategie sollte Eingang in die einzelnen Fachkonzepte des INSEK finden sowie strategisch damit verknüpft werden. Wie soll das jetzt noch gewährleistet werden, da sich die Fachkonzepte bereits in der Erarbeitung befinden?


Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 21. Juni 2017:

Oberbürgermeister Jung:
Zur Frage 1. Ein offenes Wort: Ich habe die Vor-lage ganz zurückgezogen, weil ich mit ihrer Qua-lität nicht zufrieden war. Wir haben im Stadtrat eine lange Diskussion dazu geführt. Es gab eini-ge Ideen, Festlegungen und Überlegungen. Die-se wollte ich gerne aufgreifen. Die Vorlage in der vorgelegten Form entsprach dann jedoch nicht meinen Vorstellungen von einer dem Thema an-gemessenen Vorlage. Deswegen habe ich sie angehalten.

Zur Frage 2. Es fehlt nicht das Grundbekenntnis der Stadt, es fehlt das Grundbekenntnis des Stadtrats. Wir haben kein Bekenntnis des Stadtrats zu einer Würdigung des ehrenamtlichen Engagements, die Bestandteil der Vorlage war, die ich damals eingereicht hatte. Aber ich glaube, wir sind uns alle miteinander einig, wie wichtig uns das Ehrenamt ist und dass wir das Ehrenamt würdigen wollen. Ich zur Person möchte das auch durch Veranstaltungen und verschiedene Initiativen unterstützen.

Zur Frage 3. Durch die Beschlussfassung des Doppelhaushalts 2017/2018 werden wir nunmehr eine Beteiligungseinheit, eine Struktureinheit im neuen Stadtbüro einrichten können. Ich glaube, es gibt neuen Schub, dass wir dort „Leipzig weiter denken“, Stadtbüro und Engagementstrategie zusammenführen und auch eine Stelle einrichten, die der Stadtrat uns für diese Aufgabe genehmigt hat. Insofern bin ich ganz zuversichtlich, dass wir damit die nächste Stufe erreichen kön-nen.

Zur Frage 4. Im Hinblick auf das INSEK machen Sie sich bitte keine Sorgen. Wir wollen nicht mehr in jedem Fachkonzept die Bürgerbeteiligung extra ausweisen, sondern die Bürgerbeteiligung wird zu einem allen Fachkonzepten zugrundeliegenden Gitter. Wenn zum Beispiel Frau Dr. Jennicke den Kulturentwicklungsplan zur Beschlussfassung vorlegt, ist die Bürgerbeteiligung Bestandteil des Kulturentwicklungsplans. Wenn der Kollege Fabian heute den Schulentwicklungsplan vorlegt, ist die Beteiligung vorab breit und umfassend gewesen: in den Schulen, in den Initiativen, in den Stadtbezirksbeiräten etc. Das heißt: Alle Fachkonzepte setzen selbstverständlich bei Bürgerbeteiligung an, auch wenn sie dort nicht extra verankert ist. Aber im künftigen INSEK-Prozess wird dies entsprechend gewürdigt.
So weit meine Antworten auf die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen. - Herr Deissler.

Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Was die Qualität der Vorlage angeht, kann man Ihnen nur zustimmen. Sie hatte nicht die gewünschte Qualität. Sie sagten, Sie haben die Vorlage jetzt ganz zurückgezogen. Erste Frage: Kommt stattdessen etwas anderes?

Zweite Frage: Sie hatten eben verschiedene Bürgermeister in Zusammenhang mit dem INSEK genannt. Das ist genau der Ansatz, den wir auch sehen. Wir denken, gerade weil es verschiedene Bereiche betrifft, müsste das im INSEK aufgenommen werden. Bezüglich des Bürgerbüros und den drei genannten Bereichen würde ich darum bitten, zu beachten: Es gibt sicherlich Berührungspunkte, aber das sind grundverschiedene Aspekte.
Zum bürgerschaftlichen Engagement und der Aufnahme in das INSEK. Sie betonen ja immer: Momentan ist die Situation in Leipzig gut. - Auch dem stimme ich zu, ja. Aber es ist davon auszugehen, dass sich die Dinge in den nächsten Jahren gewaltig ändern werden. Deswegen ist es notwendig, schon heute zu betrachten, welche Stellschrauben dafür eingezogen werden müssen.

Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler, ich bin bei Ihnen. Die Engagementstrategie, die wir dort erarbeiten wollen, wird in eine Vorlage münden müssen. - Das ist die konkrete Antwort auf die Frage 1.
Ich kann Ihnen heute schon so viel sagen - ich hatte das INSEK im Entwurf schon in der ersten Lesung -: Das Zielbild Teil A enthält auf jeden Fall als Akteure der weiteren integrierten Stadtentwicklungskonzeption Bürgerbeteiligung als eine zentrale Größe - wenn Sie so wollen: im äußeren Ring - der Gesamtaktivitäten. Ich werde dazu im Stadtrat in der August-Sitzung ausführlich informieren.

Zurück