Anfrage: Wächst Leipzig nachhaltig mit einer nachhaltigkeitsorientierten Ansiedlungspolitik?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 15. März 2022

Die vom Club of Rome bereits 1972 festgestellten Grenzen des Wachstums spüren wir deutlich bspw. in den Folgen der Klimakrise und zunehmenden Naturkatastrophen. Neben steigenden Energie- und Materialpreisen durch Internalisierung von Umweltkosten (bspw. CO2-Bepreisung) rückt der zunehmende Verbrauch beschränkt verfügbarer bzw. nicht erneuerbarer Ressourcen in den Blick. Der Europäische Grüne Deal fordert und fördert den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft, die bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt und ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt. Eine nachhaltige Wirtschaftsförderung bzw. Ansiedlungspolitik muss darauf ausgerichtet sein und eine ganzheitliche Wirtschaftsweise für eine nachhaltige Entwicklung der Region zum Grundprinzip erklären.

Im Leipziger Kontext äußern sich die Grundprinzipien a) im zentralen Ziel des INSEKs, „Leipzig wachst nachhaltig“, b) dem Grundsatzbeschluss zum Klimanotstand mit Sektorzielen und dem Klimaneutralitätspfad des Energie- und Klimaschutzprogramms (EKSP 2030) und c) dem Beschluss zur Sicherung von Beschaffungsvorgängen, der Neuordnung von Lieferketten, der Stärkung regionaler Lieferketten und der lokalen Konzentration von Fertigungsketten (siehe VII-A-01391-ÄA-03 Pkt. 3). Zudem gilt das Prinzip Innenentwicklung vor Außenentwicklung, das bisher vor allem die Ausweisung von Wohnbebauung in den Blick nimmt. Dabei werden Gewerbenutzungen insbesondere bei größeren städtebaulichen Entwicklungsvorhaben zwar mit einbezogen. Zugleich wurden und werden in erheblichem Umfang Neuversiegelungen insbesondere für produzierendes Gewerbe vorgenommen. Im Sinne einer strategischen Ansiedlungspolitik, die auch die Themen nachhaltige Entwicklung und Flächenverbrauch in den Blick nimmt, ist eine Bestandsaufnahme im Sinne der folgenden Fragen notwendig.

Wir fragen daher:

  1. Nach welchen Kriterien werden städtische Gewerbeflächen derzeit vergeben? Welche Rolle spielt neben der ökonomischen Nachhaltigkeit, auch die soziale und ökologische Nachhaltigkeit? Inwieweit haben diese Kriterien Einfluss auf die Vergabe bzw. Entwicklung der Gewerbeflächen in privater Hand?
  2. Welche nachhaltigen Kriterien legt der städtische Dienstleister Invest Region Leipzig GmbH bei seiner Vermarktungs- und Vernetzungsarbeit an? Inwieweit besteht Austausch zwischen der Invest Region Leipzig GmbH, dem Forum Nachhaltiges Leipzig und anderen Akteur*innen, die sich für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft in Leipzig einsetzen?
  3. Inwieweit werden gewerbegebietbezogene Konzepte erarbeitet, um industrielle Symbiosen beim Ressourcenmanagement (Bereitstellung/Einkauf, Nutzung und Entsorgung von Materialien, Wasser und Energie) und Wissensmanagement zu schaffen? Inwieweit werden gewerbegebiet- und gemeindeübergreifende Konzepte in Zusammenarbeit mit Kommunen und Landkreisen der Metropolregion Mitteldeutschland (bspw. dem Wirtschaftsstandort Schkeuditz) erarbeitet, um Symbiosen im Ressourcen- und Wissensmanagement zu schaffen?
  4. Inwiefern wird (neben der Entwicklung von Gebieten im Außenbereich vorrangig für Industrie) die gezielte Innenentwicklung von Gewerbegebieten oder -komplexen im Kontext von Quartiersentwicklungen vorangetrieben? Was sind die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Entwicklung von Gewerbegebieten im Außenbereich und Innenbereich?
  5. Welchen Stellenwert hat die Förderung regionaler Wertschöpfung und kooperativer Wirtschaftsformen, die beispielsweise im Konzept der Wirtschaftsförderung 4.0 (vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH) aufgegriffen sind?

Antwort vom 15. März 2022

  1. Nach welchen Kriterien werden städtische Gewerbeflächen derzeit vergeben? Welche Rolle spielt neben der ökonomischen Nachhaltigkeit, auch die soziale und

ökologische Nachhaltigkeit?

 

Die Stadt Leipzig orientiert sich bei der Vergabe von Grundstücken vorrangig an den Zielen und der Strategie des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) sowie dem Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) und richtet sich nach folgenden Orientierungswerten und Grundsätzen:

 

  • Fokus auf Ansiedlung und Unternehmenserweiterungen die der Ergänzung und Erweiterung der vorhandenen Wertschöpfungskette vor allem in den Bereichen:
    • Industrie,
    • innovations- und zukunftsfähige Technologien sowie
    • clusterunterstützende Zukunftsbranchen
  • mind. 25-30 qualifizierte Arbeitsplätze pro ha Grundstücksfläche
  • Etablierung hochwertiger sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze,
  • Vergabe von Gewerbeflächen an Unternehmen, die ausbilden und perspektivisch weitere Arbeitsplätze schaffen.

 

Mit der Vergabe von Grundstücken soll ein hoher Mehrwert für den Wirtschaftsstandort generiert werden. Grundstücke werden nur an Unternehmen vergeben, wenn diese eine konkrete und nachvollziehbare Nutzung der Fläche darstellen können und eine kurzfristige Investitionsverpflichtung zur Vermeidung von Grundstücksspekulation abgeben. Die Unternehmen werden vorab durch das Amt für Wirtschaftsförderung auf Seriosität geprüft. Im Falle der Vergabe an einen Projektentwickler müssen fortführende Informationen zum jeweiligen Nutzer und rechtverbindliche Zusagen, z. B. Mietvertrag o. ä., vorliegen. Unternehmen müssen, neben den oben aufgezählten Kriterien, eine überbetriebliche und wenn möglich überregionale Wirkung durch entsprechende Wirtschaftsbeziehungen aufzeigen.  

 

Des Weiteren werden derzeit Grundstücksvergaben an den Mittelstand und im Rahmen der strukturprägenden Ansiedlung vorrangig im Erbbaurecht vergeben. Sollte aus betriebsnotwendiger Erweiterung, Errichtung von Spezialimmobilien oder aufgrund der Finanzierungsart kein Erbbaurecht zu verhandeln sein, werden in Ausnahmefällen auch Grundstücke verkauft.

 

Auch die architektonische Qualität der Kubatoren und Fassadengestaltung, flächeneffiziente und nachhaltige Bauweise sowie Maßnahmen zur Einhaltung von Klimazielen (z. B. Photovoltaikanlagen in Kombination mit Dachbegrünung, CO2-neutraler Betrieb des Unternehmens, Begrünung der Außenfassaden, Nutzung erneuerbarer Energien, etc.) werden bei der Vergabe betrachtet. Gleichzeitig wird mit potentiellen Investoren auch die Reduzierung von Flächenversiegelung und die Möglichkeit der Stapelung von Nutzungen diskutiert und geprüft. Interessierte Unternehmen müssen ebenfalls deren Energie- und Entwässerungskonzept entsprechend nachweisen und ausführen.  

 

Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, die Entstehung von E-Ladeinfrastruktur, Stellplatznachweise sowie die Lieferverkehrsorganisation fließen als gewichtete Prüfungskriterien in notwendige Mobilitätskonzepte ein, die ein potentieller Grundstücksnutzer im Rahmen seiner Entwicklung mit darstellen muss.

 

Perspektivische projektbezogene Grundstücksausschreibungen für großflächige Gewerbeflächen werden mit ihrer Zielstellung und den Kriterien der Vergabe im Rahmen einer Erstvorlage dem Rat vorgestellt. Diese dient neben der Information auch zur Vorabstimmung weiterer Auswahlkriterien, bevor das Verfahren veröffentlicht wird und die Beteiligung potentieller Projektpartner startet.  

 

Die Stadt setzt bei potentiellen Ausschreibungen zur Vergabe kommunaler Liegenschaften zunehmend auf die Bewertung des Nutzungskonzepts und der Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen. Im Rahmen dieser Vergabe werden die eben genannten Kriterien als Mindestmaß gefordert und hinsichtlich der Realisierbarkeit gewertet.

 

Erfüllt ein Unternehmen mit einem innovativen Konzept die Kriterien, vergibt die Stadt auch potentielle Grundstücke an zukunftsfähige Nutzungen in Form der Direktvergabe.

 

Inwieweit haben diese Kriterien Einfluss auf die Vergabe bzw. Entwicklung der Gewerbeflächen in privater Hand?

 

Die Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten wird vorrangig durch die Bauleitplanung beeinflusst und gesteuert. Aktuelle Bebauungspläne und zuletzt gefasste Satzungen greifen hierzu folgende Nachhaltigkeitsaspekte auf:

  • Verstärkung der grünordnerischen Festsetzungen,
  • Pflicht zur Herrichtung von Photovoltaikanlagen und/oder
  • Begrünung von Dach- und Außenflächen.

Diese Vorgaben bieten potentiellen privaten Entwicklern von Gewerbeflächen den wesentlichen Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung. Des Weiteren arbeitet die Stadt intensiv mit den Quartiersentwicklern großflächiger Areale zusammen, um bei gewerblichen Großprojekten ebenfalls auf ökologische Aspekte einzugehen und nachhaltige Bauweisen zu forcieren. Beispielsweise werden Energie- und Mobilitätskonzepte mit den Entwicklern eng abgestimmt und gezielte gewerbliche Nutzungen vermittelt.

 

  1. Welche nachhaltigen Kriterien legt der städtische Dienstleister Invest Region Leipzig GmbH bei seiner Vermarktungs- und Vernetzungsarbeit an? Inwieweit besteht Austausch zwischen der Invest Region Leipzig GmbH, dem Forum Nachhaltiges Leipzig und anderen Akteur*innen, die sich für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft in Leipzig einsetzen?

 

Das Amt für Wirtschaftsförderung arbeitet eng mit der Invest Region Leipzig GmbH (IRL) zusammen und begleitet gemeinsam die Investorenanfragen und –besuche, um die Strategien und Ziele der Stadt Leipzig im Sinne der Ansiedlungspolitik durchzuführen. Das Handeln der IRL richtet sich nach den Grundzielen, die im Gesellschaftervertrag der IRL festgelegt sind.

 

Die IRL legt keine eigenen nachhaltigen Kriterien bei der Vermarktungs- und Vernetzungsarbeit an. Die IRL folgt den Kriterien der Stadt Leipzig bzw. des Landkreises Leipzig. Durch das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Leipzig bzw. durch die Stabsstelle des Landrates wird vorgegeben, welche Flächenangebote den Investoren angeboten werden bzw. wie sie vermarktet werden sollen. Somit wird sichergestellt, dass die städtischen Richtlinien (z.B. Konzeptvergabe oder Arbeitsplätze pro verkaufter Fläche, Nachhaltigkeitskriterien, etc.) eingehalten werden. In der Vermarktung und Netzwerkarbeit werden diese Vorgaben unverändert an die potentiellen Investoren weitergegeben und kommuniziert. Die IRL ist vor diesem Hintergrund nicht mit dem Forum Nachhaltiges Leipzig im Gespräch.

 

  1. Inwieweit werden gewerbegebietbezogene Konzepte erarbeitet, um industrielle Symbiosen beim Ressourcenmanagement (Bereitstellung/Einkauf, Nutzung und Entsorgung von Materialien, Wasser und Energie) und Wissensmanagement zu schaffen?

 

Die Stadt Leipzig schreibt den Stadtentwicklungsplan Wirtschaftsflächen (STEP Wirtschaftsflächen) fort, in dem diverse Gewerbe- und Altindustriestandorte als Schwerpunktgebiete festgelegt und analysiert werden. Gleichzeitig plant die Stadtverwaltung die Vergabe von Potenzialstudien für besondere Schwerpunktgebiete, die unter dem Fokus des Ressourcenmanagements gezielt untersucht werden. Demnächst erfolgt eine Vergabe einer Potentialstudie zum Altindustriestandort Ludwig-Hupfeld-Straße. Zielstellungen hierbei sind:

  • Potenziale für die Entwicklung und Revitalisierung des Standortes zu analysieren,
  • konkrete Handlungsempfehlungen auch unter Nachhaltigkeitsaspekten zur Aktivierung der Flächenpotenziale zu erarbeiten.

Dieses Pilotprojekt wird Mittel in Höhe von 100.000 EUR in Anspruch nehmen. Um konkrete Maßnahmen ableiten und vertiefende Untersuchungen gewährleisten zu können, wurden im Haushaltsplan bereits weitere Mittel geplant.

Zusätzliche Potenzialstudien für weitere Schwerpunktgebiete sind geplant.

 

Inwieweit werden gewerbegebiet- und gemeindeübergreifende Konzepte in Zusammenarbeit mit Kommunen und Landkreisen der Metropolregion Mitteldeutschland (bspw. dem Wirtschaftsstandort Schkeuditz) erarbeitet, um

Symbiosen im Ressourcen- und Wissensmanagement zu schaffen?

 

Begleitet durch die Innovationsregion und Metropolregion Mitteldeutschland erfolgt eine enge kommunale Zusammenarbeit zur Entwicklung der Region. Anhand gemeinschaftlicher Untersuchungen und Analysen entwickelt die Innovationsregion neue Strategien und erarbeitet überregionale Projekte. Die Stadt Leipzig arbeitet aktiv in verschiedenen überregionalen Projektgruppen mit. Im Rahmen des Strukturwandels im Mitteldeutschen Braunkohlereviers, sind verschiedenen Studien entstanden. Im vergangenen Jahr wurde mit der Potenzialstudie „Industrie- und Gewerbeflächen im Mitteldeutschen Revier“ zukünftige Flächenbedarfe und Handlungsempfehlungen zur Entwicklung von Gewerbestandorten analysiert. Weitere Bedarfsuntersuchungen, Machbarkeitsanalysen und regionalwirtschaftliche Studien in den Handlungsfeldern Wertschöpfung und Innovation, Ressourcen, Energie, Mobilität und Logistik, Sozioökonomische Perspektiven sowie Tourismus und Kulturwerden gerade abgeschlossen und zusammengefasst.

 

Die Stadt Leipzig verfolgt einen regelmäßigen Austausch sowie projektbezogene Zusammenarbeit mit den angrenzenden Nachbarkommunen und Landkreisen, wie z. B. zur Entwicklung im Nordraum.

Zur Entwicklung großflächiger neuer Gewerbe- und Industriestandorte stimmt sich die Stadtverwaltung mit den umliegenden Nachbargemeinden ab und erarbeitet gemeinsame Konzepte, wie beispielsweise bei der Erarbeitung des Bebauungsplans Radefelder Allee West zur Entwicklung eines großflächigen Industrieareals in der Nähe des Flughafens. Dabei werden Mobilitäts-, Verkehrs- und Energiekonzepte erarbeiten und mit den anliegenden Gemeinden, Organisationen und Versorgern abgestimmt.

 

Verschiedene Fachämter begleiten in regelmäßig stattfindenden Projektgruppen überregionale Untersuchungen und verfolgen eine regionale Zusammenarbeit zu unterschiedlichen Fachthemen.

 

  1. Inwiefern wird (neben der Entwicklung von Gebieten im Außenbereich vorrangig für Industrie) die gezielte Innenentwicklung von Gewerbegebieten oder -komplexen im Kontext von Quartiersentwicklungen vorangetrieben? Was sind die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Entwicklung von Gewerbegebieten im Außenbereich und Innenbereich?

 

Für eine nachhaltige Gewerbegebietsentwicklung gilt für die Stadt Leipzig das Prinzip Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Wobei innere Bestandsgebiete für gewisse Branchen wie z.B. Medien- und Kreativwirtschaft gute Rahmenbedingungen bieten, während sich andere Branchen, wie z.B. Automotive und Logistik, nur bedingt in Bestandsgebiete integrieren lassen und stattdessen gute verkehrliche Anbindungen (24/7) in Autobahnnähe, ein störunempfindliches Umfeld usw. benötigen.

Die Rahmenbedingungen zur Reaktivierung brachgefallener Wirtschaftsflächen im urbanen Kontext in den vergangenen Jahren haben sich sukzessive verbessert. Grund hierfür ist die prosperierende Entwicklung des Oberzentrums Leipzig im Allgemeinen sowie des Megatrends zur urbanen Produktion und dem damit verbundenen Bedeutungsgewinn wohnortnaher Produktionsstätten und Kleinserienproduktionen. Diese Entwicklungschancen werden von der Stadtverwaltung im Rahmen der Ansiedlungspolitik sowie der Weiterentwicklung von Gewerbegebieten gezielt ergriffen.

Derzeit wird durch die Stadtverwaltung. u. a. die Vergabe einer Potenzialstudie für den Altindustriestandort Ludwig-Hupfeld-Straße auf den Weg gebracht (siehe auch Fragestellung 3).

Ergänzend wird die gewerblich-industrielle Nutzung von Flächenpotenzialen in Bestandsgebieten durch bauleitplanerische Instrumente flankiert. So werden beispielsweise durch Bauleitplanung große Gewerbeflächenareale im Stadtteil Plagwitz vor dem Eindringen von gewerbegebietsfremden Nutzungen wie z.B. Wohnen geschützt. Dies dient auch der Sicherung des Gebietscharakters und der Bestandsbetriebe sowie der Verminderung von Bodenpreisspannungen, welche eine gewerblich-industrielle Entwicklung erschweren würden.

Bei der derzeitigen Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes (STEP) Wirtschaftsflächen (ehem. STEP Gewerbliche Bauflächen) wird ein besonderer Fokus auf die Bestandsgebiete der Inneren Stadt gelegt. In diesem Zusammenhang wird die Wirtschaftsflächenkulisse in verschiedene Standorttypen unterteilt und mit differenzierten Entwicklungszielstellungen verknüpft. Die Varianz der Standorttypen reicht dabei von modernen Standorten (z.B. im Leipziger Nordraum), welche großmaßstäbliche Standorte mit überwiegend modernen Gebäuden darstellen, bis hin zu urbanen Standorten im inneren Stadtgebiet mit hoher baulicher Verdichtung und einer Prägung der städtebaulichen Struktur durch historische z.T. denkmalgeschützter Bebauung. Unterschiede in der Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten werden durch ihre vorhandenen und zukünftigen Nutzungen, aber auch durch bestehende Restriktionen geprägt. Auch hierzu wird der STEP Wirtschaftsflächen detailliertere Aussagen treffen.

 

  1. Welchen Stellenwert hat die Förderung regionaler Wertschöpfung und kooperativer Wirtschaftsformen, die beispielsweise im Konzept der Wirtschaftsförderung 4.0 (vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH) aufgegriffen sind?

 

Ein Schwerpunkt des Amtes für Wirtschaftsförderung ist das Thema Nachhaltiges Wirtschaften. Entsprechende Kapazitäten und Kompetenzen werden im Amt aktuell ausgebaut. Im Rahmen des Mittelstandsförderprogramms besteht eine höhere Förderquote, wenn die eingereichten Projekte bestimmte soziale und ökologische Kriterien erfüllen. Bei der Festlegung des konkreten Fördersatzes (Standortbonus) würdigt das Amt für Wirtschaftsförderung positive Wirkungen des Projektes auf den Wirtschaftsstandort Leipzig im Hinblick auf:

  • ökologische Nachhaltigkeit mit dem Ziel der Steigerung der Ressourceneffizienz (plus 20 %-Punkte max.),
  • die soziale Nachhaltigkeit durch die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen (plus 20 %-Punkte max.),
  • regionale Beschaffung / Auftragsvergabe / Zusammenarbeit (plus 10 %-Punkte max.),
  • die Stärkung der Leipziger Cluster (plus 10 %-Punkte max.).

 

Das Mittelstandsförderprogramm ist offen für kooperative Wirtschaftsformen. Kooperation an sich wird spezifisch in Projekten und Clustern gefördert.

Darüber hinaus unterstützt das Amt für Wirtschaftsförderung neue Business Modelle für Sharing Konzepte und arbeitet eng mit lokalen Acceleratoren, wie z. B. dem Social Hub, dem Impact Hub und dem SpinLab zusammen.

Die Wirtschaftsförderung erarbeitet verschiedene Maßnahmen, die unter anderem im EKSP verankert sind, darunter:

  • H2-Stadt
  • Lastenradförderung
  • E-Bike-Ladestation
  • Kaufhaus der Zukunft
  • Traglast PV-Gründächer
  • Ausbau erneuerbarer Energien für Leipziger Wirtschaft
  • Teilnahme an Klimainnovation Challenges
  • Kreislaufwirtschaft stärken „Wir kaufen hier“ – Kampagne
  • Gründungsinitiativen unterstützen auch im Bereich Klimaentwicklung
  • faire Beschaffung
  • faire und nachhaltige Großveranstaltungen – Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen

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