Anfrage: Wann kommt das Nachbarschaftsprojekt Ostwache?
Anfrage vom 28. Februar 2018 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. März
Im Januar 2017 hat der Stadtrat den „Masterplan Parkbogen Ost“ beschlossen. In diesem Zusammenhang hat sich die Ratsversammlung des Weiteren dafür ausgesprochen, dass die Stadtverwaltung die notwendigen Voraussetzungen zumindest für eine Zwischennutzung der ehemaligen Feuerwache Ost durch die IG Ostwache schaffen soll. Vorbehaltlich der Klärung mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung soll außerdem eine langfristige Lösung für das Objekt im Sinne des Konzeptes der IG Ostwache geschaffen werden.
Im Frühjahr 2017 ist aus der IG Ostwache ein eingetragener gemeinnütziger Verein, nämlich der Ostwache e. V. geworden. Zwischen Branddirektion und dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) wurden im letzten Jahr erste Gespräche zur Möglichkeit einer Zwischennutzung geführt. Konkret geht es um das Gebäude der ehemaligen Tischlerei und einen Teilbereich des Hauptgebäudes.
Der Verein erhält immer wieder vielfältige Anfragen mit Nutzer*inneninteresse. Diese Anfragen müssen allerdings negativ beantwortet werden, weil es noch nicht zum Abschluss einer bzw. von Nutzungsvereinbarung(en) gekommen ist.
Viele im Verein ehrenamtlich engagierte Menschen, lokale Akteure und die Nachbarschaft würden gerne im Sinne des gemeinsam erarbeiteten Nutzungskonzeptes weitere Schritte zur Etablierung des geplanten „Nachbarschaftszentrums“ leidenschaftlich und motiviert angehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
- Welche Pläne verfolgt die Branddirektion aktuell mit der Liegenschaft? Wann ist vorgesehen, dass die Branddirektion den Standort zur eigenen Nutzung aufgibt und die Gebäude vollständig leer gezogen werden?
- Wann kann davon ausgegangen werden, dass zwischen Branddirektion und dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung zumindest in Bezug auf das Gebäude der ehemaligen Tischlerei ein erster Zwischennutzungsvertrag unterzeichnet wird? Welche Schritte bis zur Vertragsunterzeichnung und Nutzung durch den Verein sind noch notwendig?
- Wann ist mit der Unterzeichnung des ggf. zweiten Nutzungsvertrages in Bezug auf einen Teilbereich des Hauptgebäudes zu rechnen? Welche Umbaumaßnahmen sind hierfür ggf. noch erforderlich? Wann sollen diese Umbaumaßnahmen ausgeführt werden? Welche weiteren Schritte sind darüber hinaus bis zur Vertragsunterzeichnung und Nutzung durch den Verein noch notwendig?
Antwort der Verwaltung:
Bürgermeisterin Dubrau antwortet.
Zur Frage 1.
Die Branddirektion plant, das Objekt der ehemaligen Feuerwache Ost mit Fertigstellung des zweiten und dritten Bauabschnitts des Feuerwehrtechnischen und Ausbildungszentrums in der Gerhard-Ellrodt-Straße aufzugeben. Avisiert ist spätestens das Jahresende 2018.
Zur Frage 2.
Der Zwischennutzungsvertrag zwischen der Branddirektion und dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung ist bereits unterzeichnet. Um eine sichere Erschließung der ehemaligen Tischlerei zu gewährleisten, ist der Einbau einer Tür an der Außenwand notwendig. Die Ausschreibung und Vergabe zum Einbau
dieser Tür wird derzeit vom Amt für Gebäudemanagement und der Branddirektion vorbereitet und zeitnah umgesetzt.
Zur Frage 3.
Der zweite vorgesehene Nutzungsabschnitt liegt im Hauptgebäude. Damit es unabhängig vom Gesamtgebäude genutzt werden kann, sind umfängliche Planungen der Baumaßnahmen notwendig, wie zum Beispiel die Beachtung des Brandschutzes und die Überprüfung des Bestandsschutzes. Voraussetzung dafür sind die Erstellung eines Nutzungskonzepts, die Umbauplanung und eine Finanzierungsplanung. Das Amt für Stadterneuerung kann das über Fördermittel, wenn die Eigenanteile des Haushalts abgesichert sind, unterstützen. Es wird zurzeit geprüft,
ob eine zweite Zwischennutzung wirtschaftlich ist oder ob man gleich die Gesamtnutzung des Hauptgebäudes anstreben sollte. Das würde auch den zukünftigen Nutzern langfristig Sicherheit geben. Gleichfalls ist eine langfristige Nutzung Voraussetzung für einen nachhaltigen Fördermitteleinsatz.