Anfrage: Wann kommt die Solarthermie in Lausen?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 12. Oktober 2022

Die Stadtwerke Leipzig planen die deutschlandweit größte Solarthermieanlage in Lausen-Grünau, welche mit einer Leistung von 37,5 MW erneuerbare Wärme in das Leipziger Fernwärmenetz einspeisen soll. Der neue Energiestandort ist ebenso Teil des EU-SPARCS-Projekts der Stadt Leipzig. Wie im von der Ratsversammlung am 16. Juni 2022 beschlossenen Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VII-DS-06936) zu lesen, erfordert die Bewilligung von SPARCS-Fördermitteln noch eine abschließende Genehmigung in 2022. Oberbürgermeister Jung hat in seinem Sommerinterview vom 25.07.2022 bekräftigt, dass trotz der schwierigen finanziellen Situation der Ausbau der Erneuerbaren Energien, speziell am Solarthermieprojekt Lausen, festgehalten wird.

Wir fragen daher:

  1. Wird der Satzungsbeschluss zum Energiestandort Lausen rechtzeitig in die Gremien kommen, damit ein Beschluss in der Ratsversammlung noch 2022 möglich ist?
    • Falls ja, können die Stadtwerke Leipzig unmittelbar mit dem Bau der Anlage beginnen?
    • Falls nein, wie wird die Realisierung des Solarthermieprojekts in Lausen finanziell gesichert?
  2. Wann kann laut jetzigem Planungsstand die Solarthermieanlage Lausen ans Netz gehen?
  3. Wie bewertet die Stadt Leipzig die Folgen einer Nicht-Bewilligung der EU-SPARCS-Mittel in Hinblick auf das SPARCS-Projekt selbst als auch in Hinblick auf etwaige weitere EU-Förderung im Projekt „100 klimaneutrale Städte 2030“? Wie schätzt die Stadt Leipzig einen damit verbundenen Image-Verlust für die Stadt ein?

Antwort vom 12. Oktober 2022

1. Wird der Satzungsbeschluss zum Energiestandort Lausen rechtzeitig in die Gremien kommen, damit ein Beschluss in der Ratsversammlung noch 2022 möglich ist?

Ja. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss des B-Planes befindet sich aktuell in der Rechtsprüfung durch das Rechtsamt und wird voraussichtlich nach Bestätigung durch die Dienstberatung des Oberbürgermeisters im November 2022 gemeinsam mit der Vorlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes in die politischen Gremien zur Vorberatung eingebracht. Bei planmäßigen Durchlauf können beide Vorlagen dem Stadtrat in der Dezembersitzung 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Rechtskraft kann der B-Plan jedoch in 2022 nicht mehr erlangen, da die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung der Beschlüsse im Amtsblatt, welches am 17.12.2022 letztmalig im Jahr 2022 erscheint, nicht geschaffen werden können.

  • Falls ja, können die Stadtwerke unmittelbar mit dem Bau der Anlage beginnen? Um mit dem Bau der Anlage beginnen zu können, muss zuvor die Baugenehmigung erteilt werden. Voraussetzung hierfür sind die Beschlüsse zu den beiden unter 1. genannten Vorlagen, da ansonsten die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch nicht bestehen. Für die Erteilung der Baugenehmigung unmittelbar nach Satzungsbeschluss ist es erforderlich, dass durch die Bauherrin vollständige, prüffähige und genehmigungsfähige Bauantragsunterlagen mit einem entsprechenden Vorlauf eingereicht werden, so dass durch das zuständige Amt für Bauordnung und Denkmalpflege das Vorhaben geprüft und nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung im Dezember 2022 genehmigt werden kann.

Der Aufsichtsrat der Leipziger Stadtwerke wird am 22.11.2022 über das weitere Vorgehen informiert. Wird diesem zugestimmt, kann voraussichtlich im 2. Quartal 2023 der Bau der Solarthermieanlage beginnen.

  • Falls nein, wie wird die Realisierung des Solarthermieprojektes in Lausen finanziell gesichert? Verwaltung und Stadtwerke Leipzig GmbH gehen vom Beschluss der o.g. Vorlagen und der Bestätigung des weiteren Vorgehens aus.

 

2. Wann kann laut jetzigem Planungsstand die Solarthermieanlage Lausen ans Netz gehen?

Nach aktuellem Planungsstand wird die Solarthermieanlage in zwei nahezu gleichgroße Teilanlagen aufgeteilt. Die Inbetriebnahme von Teilanlage 1 ist frühestens im Juni 2024 vorgesehen, im August 2024 könnte die Anlage dann im vollautomatischen Betrieb laufen. Die Teilanlage 2 könnte frühestens im Februar 2025 in Betrieb gehen, stets vorausgesetzt, dass die geplanten Fördermittel eingeworben werden können.

3. Wie bewertet die Stadt Leipzig die Folgen einer Nicht-Bewilligung der EU-SPARCS-Mittel in Hinblick auf das SPARCS-Projekt selbst als auch im Hinblick auf etwaige weitere EU-Förderung im Projekt „100 klimaneutrale Städte 2030“? Wie schätzt die Stadt Leipzig einen damit verbundenen Image-Verlust für die Stadt ein?

Im Rahmen des SPARCS Projektes war die Fertigstellung der Solarthermieanlage Lausen bis zum 30.09.2023 vorgesehen, um anschließend ein einjähriges Monitoring als verpflichtenden Projektbaustein durchführen zu können. Dies setzt eine Genehmigung bis Ende 2022 voraus (siehe Antwort auf Frage 1)  

Durch eine strategische Entscheidung (Abkehr vom Gaskraftwerk als Teil der Anlage - aufgrund der aktuellen politischen Situation) hat sich bereits eine Verzögerung der Inbetriebnahme der Solarthermieanlage Lausen ergeben (siehe Antwort auf Frage 2). Ein weiterer Verzug der Genehmigung würde zu einer noch weiteren Verzögerung des Gesamtprojekts führen. Dies würde die Projektziele des SPARCS Projektes massiv beeinträchtigen.  

Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Verzögerung wurden bereits erste Gespräche mit den Fördermittelgebern und den Projektpartnern geführt. Ggf. wäre eine kostenneutrale Verlängerung des SPARCS Projektes eine Option (Das Projekt endet zum 30.09.2024.). Diese müsste allerdings durch alle SPARCS Partner akzeptiert werden, da sich für alle europäischen Partner (einschl. privater Unternehmen) die Schlusszahlung des Förderprojektes um ein Jahr verschieben würde. Weitere finanziellen Mittel für eine Weiterbeschäftigung von Projektpersonal für den Zeitraum 10/24-09/25 würden nicht zur Verfügung gestellt werden. Eine abschließende Entscheidung erfolgt erst nach der Sitzung des Aufsichtsrates der Leipziger Stadtwerke im November 2022.

Insgesamt lässt sich noch nicht abschätzen, welche finanziellen Auswirkungen die zeitliche Verzögerung der Fertigstellung der Solarthermie auf die Leipziger Stadtwerke sowie andere Projektpartner haben wird. Ohne die Fertigstellung der Solarthermie kann das Leipziger SPARCS Konsortium keine klimaneutrale Wärmeversorgung für die drei Modellquartiere bilanziell nachweisen und auch insgesamt verzögert sich die Bereitstellung klimaneutraler Fernwärme als wichtiger Baustein in der Energiewende Leipzigs.    

Der Anspruch Leipzigs, als Leuchtturmstadt im Projekt Vorreiterin für andere Städte zu sein, könnte somit nur partiell erreicht werden. Leipzig wurde auch aufgrund dieser Leuchtturm-Funktion für die europäische Initiative „100 klimaneutrale und smarte Städte 2030“ ausgewählt. Ein Imageverlust für die Stadt kann deshalb nicht ausgeschlossen werden.

Zurück