Anfrage: Wann kommt endlich das Programm zur Förderung privater, steckerfertiger (Balkon-)Photovoltaik-Anlagen?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 18. Januar 2023

Mit dem Doppelhaushalt 2021/22 wurde ein Förderprogramm zur Errichtung von Balkonsolargeräten beauftragt, welches bis heute, knapp zwei Jahre nach Beschlussfassung noch immer nicht zur Verfügung steht. Der Beschluss damals lautete:

Die Stadt Leipzig stellt 2022 1 Mio. EUR zusätzlich zur Verfügung, um die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zu unterstützen. Die Mittel sollen wie folgt aufgeteilt werden:
1. 500.000 EUR werden für Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dachflächen und Dachflächen kommunaler Unternehmen bereitgestellt. Die Umsetzung soll den Stadtwerken Leipzig gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH obliegen.Darüber hinaus ist insbesondere die kommunale Wohnungsbaugesellschaft LWB einzubinden.
2. 500.000 EUR werden gemäß einer zu erarbeitenden Fachförderrichtlinie zur Förderung privater, steckerfertiger (Balkon-)Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung gestellt. Die Fördermittel sollen vor allem Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung gestellt werden. Denkbarer Nachweis wäre ein Leipzig Pass.
3. Nicht abgerufene Mittel zur Förderung privaten PV-Anlagen werden am Ende des Haushaltsjahres als zusätzliche Mittel in den Fördertopf für PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen und Dachflächen kommunaler Unternehmen übertragen.
4. Im ersten Quartal 2023 erfolgt eine Evaluation beider Programme.

 

Vor einem Jahr, im Februar 2022, fragte unsere Fraktion bereits nach den Gründen für die Verzögerung und nach der weiteren Planung (siehe VII-F-06748). Die Antwort damals lautete, dass die Förderrichtlinie zur Förderung privater, steckerfertiger Solaranlagen derzeit erarbeitet würde, dies aber aufgrund des zu erwartenden personellen Aufwandes zur Ausreichung der Fördermittel und der damit einhergehenden Suche nach Lösungsmöglichkeiten in Verzug geraten sei. Ziel sei es, dass die Fachförderrichtlinie im ersten Quartal 2022 verwaltungsintern fertig gestellt wird, sodass unter Beachtung des weiteren Prozesses eine anschließende Fördermittelbeantragung möglich ist. Die Stadt Leipzig plane dabei die Kooperation mit einer wissenschaftlichen Projektarbeit, um über die Fördermöglichkeiten zu informieren.
Obwohl ein weiteres Jahr ins Land gegangen ist, ist weiterhin keine Förderrichtlinie beschlossen. Interessierte Bürger*innen warten seit dem Ratsbeschluss vor zwei Jahren auf Vollzug, um eine entsprechende Förderung in Anspruch nehmen zu können und sich ein Balkonsolargerät anzuschaffen, um so einen aktiven Beitrag zur preiswerten Energieerzeugung und zum Klimaschutz zu leisten. Das Unverständis, dass es offenbar nicht gelingt, ein Förderprogramm in Gang zu setzen, was in zahlreichen anderen deutschen Kommunen seit Jahren erfolgreich läuft, ist dabei groß. Das Vertrauen in Politik und Verwaltung ist im Laufe dieses Prozesses leider nicht gewachsen.

 

Wir fragen an:

  1. Warum ist es auch zwei Jahre nach Beschluss nach wie vor nicht gelungen, das Programm zur Förderung privater, steckerfertiger (Balkon-)Photovoltaik-Anlagen an den Start zu bringen?
  2. Was wurde und wird verwaltungsintern dafür getan, den Prozess endlich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und wie ist der konkrete Zeitplan zum Start des Förderprogrammes?
  3. Laut Beschluss des Solar-Boosters für bestehende Gewerbeflächen (VII-A-06781) sollte geprüft werden, ob Mittel aus Beschlusspunkt 1 des oben genannten Haushaltsbeschlusses zur Finanzierung des Beratungs- und Unterstützungskonzept für die Installation von Solaranlagen auf bestehenden privatwirtschaftlichen Liegenschaften bzw. Gewerbeflächen umgeschichtet werden können. Wie wurden diese 500.000 EUR letztlich verwendet? Bei einer Nutzung durch die Stadtwerke bzw. LKE für PV-Anlagen auf kommunalen Dächern bitte tabellarisch und projektgenau inkl. Örtlichkeit, Leistung, Kosten, Fertigstellung aufschlüsseln.
  4. Wurden gemäß des Ratsbeschlusses die nicht abgerufenen Mittel zur Förderung privater PV-Anlagen als zusätzliche Mittel im potenziellen Fördertopf für PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen und Dachflächen kommunaler Unternehmen bzw. zur Nutzung für das Beratungskonzepts aus dem Solar-Booster-Beschluss übertragen und stehen somit im Haushalt 2023/24 zusätzlich zu dem ohnehin fortgeschriebenen Haushaltsansatz zur Verfügung?

Antwort vom 16. Januar 2023

1) Warum ist es auch zwei Jahre nach Beschluss nach wie vor nicht gelungen, das Programm zur Förderung privater, steckerfertiger (Balkon-)Photovoltaik-Anlagen an den Start zu bringen?

2) Was wurde und wird verwaltungsintern dafür getan, den Prozess endlich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und wie ist der konkrete Zeitplan zum Start des Förderprogrammes?

Die Antwort zu Frage 1 und 2 erfolgt aus sachlichen Erwägungen gemeinsam.  

Die Ausreichung von Fördermitteln in Höhe von insgesamt 500.000 € für private Balkon-PV-Anlagen mit einer maximalen Förderquote von ca. 400 € für zwei Module pro Haushalt erfordert die Erstellung einer Förderrichtlinie, die Entwicklung eines Fördermittelmanagementverfahrens und die Abwicklung von mindestens 1.250 Bewilligungsverfahren p. a., die zudem einen verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, eine unbürokratische Abwicklung und einen niedrigschwelligen Fördermittelzugang voraussetzen. Dies muss im Sinne der Prioritätensetzung mit den zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten im federführenden Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz (RNK) bewältigt werden.

Der Schwerpunkt des RNK lag in den vergangenen zwei Jahren auf der Umsetzung des Sofortmaßnahmenprogramms 2020 bis 2022, der Entwicklung und Beschlussfassung des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 sowie des Umsetzungsprogramms 2023/2024 und der Erstellung des kommunalen Wärmeplans.

Nichtsdestotrotz hat das federführende Referat hat eine Förderrichtlinie erstellt und rechtlich prüfen lassen.

Zudem wurden erste Schritte zur Entwicklung eines Fördermittelmanagementverfahrens geprüft. Die Ergebnisse haben aufgezeigt, dass zur Realisierung einer solidarischen und unbürokratischen Förderung von privaten Balkon-PV-Anlagen grundlegende Bereitstellungs- und Bearbeitungskapazitäten für eine erfolgreiche Fördermittelabwicklung notwendig sind. Dies reicht von Ausschreibung/Nutzung einer Daten-Software für die niedrigschwellige Antragstellung über die Prüfung aller eingegangenen Anträge, ggf. der Nachforderung von fehlenden Unterlagen, der Ausreichung der Mittel bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise und Erstellung einer Informationskampagne zur Förderung.

Da im Rahmen des Förderprogramms keine fachliche Beratung von Seiten der Verwaltung geleistet werden kann, wird eine Zusammenarbeit mit externen Fachexperten für eine kompetente Beratung bei anstehenden Fachfragen wie auch für eine rechtssichere Installation und Inbetriebnahme der Anlagen notwendig und ist momentan in finaler Abstimmung.

Um dem Stadtratsanliegen der solidarischen und unbürokratischen Förderung und Umsetzung Rechnung zu tragen, ist es das Ziel der Verwaltung, die Abwicklung des Förderprogramms in Verbindung mit der fachlichen Beratung aus einer Hand durch einen externen Dritten realisieren zu lassen. Das Verfahren hierzu ist gerade in der rechtlichen Prüfung. Mit dem externen Dritten sind die notwendigen vertraglichen Voraussetzungen vorabgestimmt. Nach Bestätigung des Verfahrens kann die notwendige Vorlage dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ziel ist die Beschlussfassung im 2. Quartal 2023 – vor Genehmigung des Doppelhaushalts 2023/2024.

3) Laut Beschluss des Solar-Boosters für bestehende Gewerbeflächen (VII-A-06781) sollte geprüft werden, ob Mittel aus Beschlusspunkt 1 des oben genannten Haushaltsbeschlusses zur Finanzierung des Beratungs- und Unterstützungskonzept für die Installation von Solaranlagen auf bestehenden privatwirtschaftlichen Liegenschaften bzw. Gewerbeflächen umgeschichtet werden können. Wie wurden diese 500.000 EUR letztlich verwendet? Bei einer Nutzung durch die Stadtwerke bzw. LKE für PV-Anlagen auf kommunalen Dächern bitte tabellarisch und projektgenau inkl. Örtlichkeit, Leistung, Kosten, Fertigstellung aufschlüsseln.

Für die Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen wurden 500.000 € zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang fanden für die bauliche Ertüchtigung kommunaler Dachflächen umfangreiche Vorarbeiten an zehn Objekten in Kooperation mit der Leipziger Kommunale Energieeffizienzgesellschaft (LKE) statt. Weitere 15 kommunale Objekte werden in 2023 für die Installation von Dach-PV-Anlagen vorbereitet.

Hierfür wurde im Jahr 2022 99.000 € an das Amt für Gebäudemanagement, zum Hemmnisabbau an Dächern in Vorbereitung der PV-Planung, umgewidmet. Dabei handelt es sich um die benannten zehn Objekte, bei denen eine Anpassung der Dachstiege notwendig ist, um die Dächer und die darauf zukünftig befindlichen Anlagen sicher begehen zu können.

Für das Jahr 2023 sind zum jetzigen Zeitpunkt bei weiteren 15 benannten Objekten Anpassungen an den Dachausstiegen geplant. Es werden weitere 151.000 € an Mitteln umgewidmet.

Des Weiteren wird gegenwärtig bei Dächern, für die eine ungünstige wirtschaftliche Prognose bei einem angestrebten Maximalausbau der Fläche vorliegt, eine Anschubfinanzierung 2023 in Höhe von 105.000 € für die LKE geprüft. In diesem Fall soll vermieden werden, dass bei zu erwartender zukünftiger geänderter Gesetzeslage im Bereich des Energiemanagements, Dächer ein weiteres Mal beplant und ausgebaut werden müssen, um das Gesamtpotential der Dachflächen zu erschließen. Dies würde in der aktuellen Situation dazu führen, dass die Kosten für Planung und Installation auf Grund des doppelten Aufwands deutlich steigen und auch die Leistungsausbauziele nicht erreicht werden. Dabei handelt es sich um Gebäude mit einem geringen Eigenverbrauch und dem zufolge einem hohen Anteil an eingespeister Leistung, welche auf Grund der Einspeisevorgaben dazu führen, dass diese Anlagen bei Vollbelegung der Dachflächen zu einem schlechteren objektspezifischen Strompreis führen. Davon sind aktuell sieben Projekte betroffen.

4) Wurden, gemäß Ratsbeschluss, die nicht abgerufenen Mittel zur Förderung privater PV-Anlagen als zusätzliche Mittel im potenziellen Fördertopf für PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen und Dachflächen kommunaler Unternehmen bzw. zur Nutzung für das Beratungskonzepts aus dem Solar-Booster-Beschluss übertragen und stehen somit im Haushalt 2023/24 zusätzlich zu dem ohnehin fortgeschriebenen Haushaltsansatz zur Verfügung?

Die sich aus der Antwort zu Frage 3 ergebenden restlichen nicht verausgabten Mittel stehen im Doppelhaushalt 2023/2024 nicht zusätzlich zur Verfügung.

 

Erfreulicherweise konnte die Umsetzungs- und Potenzialstudie für den Solar-Booster erfolgreich abgeschlossen werden, sodass ein gewerbliches Beratungs- und Unterstützungsangebot im Jahr 2023 starten kann.

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