Anfrage: Wann werden Leipzigs Badegewässer sicherer?
Anfrage vom 11. Juni 2026
Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem
Auf Initiative der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD wurde die Verwaltung bereits 2020 beauftragt, durch geeignete Maßnahmen die Sicherheit für Badende an Leipziger Gewässern zu erhöhen. Vor zwei Jahren beschloss der Rat mit der Vorlage VII-DS-08629 “Erhöhung der Sicherheit an Leipziger Gewässern” schließlich ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Sicherheit an Leipzigs Seen für Badende. So sollte insbesondere zu Beginn der Saison 2026 eine Wasserrettungsstation am Cospudener See errichtet werden, eine dauerhafte Personalstelle für die Bearbeitung des Themas geschaffen und zusätzliche Maßnahmen für die anderen Gewässer geplant sind. Zu Beginn der Saison 2026 ist der Umsetzungsstand von Interesse.
Wir fragen deshalb an:
- Welcher konkrete Standort am Nordufer des Cospudener Sees wurde nach welchen Kriterien für die Wasserrettungsstation ausgewählt?
- Wann ist mit dem Baubeginn und Inbetriebnahme der Wasserrettungsstation zu rechnen?
- Wann, mit welchen Kriterien ist eine Ausschreibung des Betriebs der Wasserrettungsstation erfolgt oder geplant und falls erfolgt, mit welchem Ergebnis?
- Wurde eine Übergangslösung bis zur Errichtung der Wasserrettungsstation organisiert, wenn ja, wie sieht diese aus, wenn nein, warum nicht?
- Für welche der sich aus dem Ratsbeschluss ergebenden Maßnahmen ist eine Finanzierung im städtischen Haushalt sichergestellt?
- Sofern keine vollständige Finanzierung für Errichtung und Betrieb der Wasserrettungsstation aus dem städtischen Haushalt erfolgt, ist eine alternative Finanzierung z.B. im Rahmen von bestehenden oder geplanten Pachtverträgen für gastronomische oder andere Nutzungen geplant?
- Welche konkreten Maßnahmen (z. B. Warnschilder, Rettungsringe, Beleuchtung) wurden für die Erhöhung der Sicherheit an den sieben begutachteten Gewässern umgesetzt oder sind geplant (bitte Maßnahmen je Gewässer darstellen)?
- Wann wurde die dauerhafte Personalstelle (1,0 VzÄ) im Amt für Stadtgrün und Gewässer geschaffen, seit wann ist sie besetzt und welche konkreten Aufgaben nimmt diese wahr?
- Welche Handlungsempfehlungen und möglichen, geplanten oder umgesetzten Maßnahmen ergeben sich aus dem Monitoring der Wasserrettung sowie der rechtlichen Begutachtung der rund 100 weiteren Standgewässer?
Antwort vom 30. Juni 2026
- Welcher konkrete Standort am Nordufer des Cospudener Sees wurde nach welchen Kriterien für die Wasserrettungsstation ausgewählt?
Bislang erfolgte keine Standortfestlegung.
- Wann ist mit dem Baubeginn und Inbetriebnahme der Wasserrettungsstation zu rechnen?
Gegenwärtig können weder Baubeginn noch Inbetriebnahme terminiert werden.
- Wann, mit welchen Kriterien ist eine Ausschreibung des Betriebs der Wasserrettungsstation erfolgt oder geplant und falls erfolgt, mit welchem Ergebnis?
Siehe hierzu die Antwort auf Frage 2.
- Wurde eine Übergangslösung bis zur Errichtung der Wasserrettungsstation organisiert, wenn ja, wie sieht diese aus, wenn nein, warum nicht?
Nach Rücksprache mit möglichen Leistungserbringern ist eine Übergangslösung weder kurzfristig (keine Verfügbarkeit ehrenamtlicher Rettungsschwimmer) noch ohne die notwendige Infrastruktur realisierbar.
- Für welche der sich aus dem Ratsbeschluss ergebenden Maßnahmen ist eine Finanzierung im städtischen Haushalt sichergestellt?
Finanzhaushalt:
Vorlage: VII-DS-08629 – Beschlusspunkte 4 und 8
Die Einordnung der 500.000 EUR für die Errichtung der Wasserrettungsstation (Beschlusspunkt 4, 350.000 EUR) sowie für die Maßnahmen an den anderen Gewässern (Beschlusspunkt 8, 150.000 EUR) im Finanzhaushalt erfolgte nach der Betrachtung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung abweichend zur Beschlussvorlage wie folgt:
2026: 200.000 EUR
2027: 300.000 EUR
Nach umfassender Beratung mit der Landesdirektion Sachsen konnten im Juni 2026 zunächst 100.000 EUR der für 2026 vorgesehenen Mittel freigegeben werden. Die Freigabe erfolgte, da es sich bei den Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherung an den anderen Gewässern um Maßnahmen der Gefahrenabwehr und damit um Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung nach Anlage 1 VwV Kommunale Haushaltswirtschaft handelt.
Ergebnishaushalt:
Vorlage: VII-DS-08629 – Beschlusspunkt 5
Die 210.000 EUR stehen in 2026 zur Verfügung.
Vorlage: VII-HP-08798-VSP-01 (zu A 0039/ 23/24):
Die beschlossenen 50.000 EUR wurden erstmals 2025 in den Haushalt eingestellt, jedoch im Rahmen der Konsolidierung gesperrt.
In 2026 stehen die Mittel zur Verfügung, es wurden jedoch stattdessen Mittel in Höhe von 50.000 EUR im Budget „Ausbau und Unterhaltung Gewässer 2. Ordnung“ gekürzt (siehe auch Vorlage VIII-DS-00877-DS-03).
- Sofern keine vollständige Finanzierung für Errichtung und Betrieb der Wasserrettungsstation aus dem städtischen Haushalt erfolgt, ist eine alternative Finanzierung z.B. im Rahmen von bestehenden oder geplanten Pachtverträgen für gastronomische oder andere Nutzungen geplant?
Ab dem 01.05.2030 sind die Flächen am Nordufer des Cospudener neu zu verpachten. Gegenwärtig wird geprüft, inwieweit im Rahmen der Neuverpachtung Errichtung sowie Betreibung einer Wasserrettungsstation dem Pächter auferlegt werden können.
- Welche konkreten Maßnahmen (z. B. Warnschilder, Rettungsringe, Beleuchtung) wurden für die Erhöhung der Sicherheit an den sieben begutachteten Gewässern umgesetzt oder sind geplant (bitte Maßnahmen je Gewässer darstellen)?
Auf Grundlage der in 2026 verfügbaren Mitteln (siehe 5.) wurden folgende Maßnahmen umgesetzt oder sind zur Umsetzung geplant:
Am Auensee wurde bereits Beschilderung mit Bezugnahme auf den Badeverkehr errichtet. An allen anderen Gewässern ist die Umsetzung entsprechender Beschilderung in 2026 geplant.
Am Lindenauer Hafen bzw. an der Verbindung vom Lindenauer Hafen zum Karl-Heine-Kanal sollen zudem weitere Ausstiegsmöglichkeiten sowie Haltestangensystem zwischen diesen Ausstiegsstellen errichtet werden.
Ebenso sollen alle Gewässer mit Rettungsringen sowie mit ggf. weiteren Rettungsmitteln und ggf. mit weiterer Beschilderung ausgestattet werden.
- Wann wurde die dauerhafte Personalstelle (1,0 VzÄ) im Amt für Stadtgrün und Gewässer geschaffen, seit wann ist sie besetzt und welche konkreten Aufgaben nimmt diese wahr?
Die Stelle befindet sich seit dem 01.07.2024 im Stellenplan und wurde zum 01.08.2025 besetzt. Dem Stelleninhaber obliegen alle Aufgaben, die sich aus folgendem allgemeinen Arbeitsziel ergeben: „Strategische Entwicklung, Konzeption, Koordinierung, planerische und bauliche Umsetzung, Bewirtschaftung und Evaluierung des Gesamtvorhabens „Erhöhung der Sicherheit an Leipziger Gewässern“ sowie Übertragung in die Gebietskulisse des Leipziger Neuseenlandes“.
- Welche Handlungsempfehlungen und möglichen, geplanten oder umgesetzten Maßnahmen ergeben sich aus dem Monitoring der Wasserrettung sowie der rechtlichen Begutachtung der rund 100 weiteren Standgewässer?
Ein Monitoring der Wasserrettung konnte bislang nicht durchgeführt werden.
Kulkwitzer See:
Da die Stelle zur Erhöhung der Sicherheit an Leipziger Gewässern erst im August 2025, und damit am Ende der Badesaison, besetzt werden konnte, konnte noch kein Monitoring durchgeführt werden. Das Monitoring soll ab 2027 beginnen.
Cospudener See:
Die Durchführung eines Monitorings ist erst nach Errichtung einer Wasserrettungsstation angedacht.
Die rechtliche Begutachtung der rund 100 sonstigen Gewässer soll, gemäß Beschluss, erst 2027 beginnen.