Anfrage: Wann wird der Renftplatz vor dem Kulturzentrum ANKER neu gestaltet?

Anfrage zur Beantwortung durch die Verwaltung in der Ratsversammlung am 24. August 2016

Am 3. August 2016 sollten der Neubau des soziokulturellen Zentrums ANKER und das dortige Kneipengebäude der Öffentlichkeit übergeben werden. Doch aufgrund offensichtlicher Bauverzögerungen verschiebt sich der vollständige Zugang. Auch die Umsetzung der platzartigen Gestaltung der Renftstraße vor dem ANKER wurde noch  nicht in Angriff genommen, obwohl der Stadtrat dazu entsprechende Grundsatz-Beschlüsse längst gefasst hat; insbesondere das seitens der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Entwicklungskonzept „Magistralenentwicklung Georg-Schumann-Straße“. Dieses wurde vom Stadtrat im Februar 2012 bestätigt, nachdem zuvor auch eine Bewohner- und Akteursbeteiligung stattgefunden hat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wann wird dem Stadtrat der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Gestaltung des neuen öffentlichen Renftplatzes zur Beschlussfassung vorgelegt?

  2. Wann soll nach der Umgestaltung des Huygensplatzes und des Möckernschen Marktes in den Jahren 2013 und 2014 der Renftplatz im Rahmen des integrierten Entwicklungskonzeptes gestaltet werden, nachdem diese Maßnahme bereits 2015 hätte erfolgen sollen?

  3. Wann ist verlässlich davon auszugehen, dass die offensichtlich noch weiteren Baumaßnahmen am Gebäudekomplex ANKER aber auch in Bezug auf das Werner-Heisenberg-Gymnasiums abgeschlossen werden, denn der Vorplatz wird derzeit als Baustelleneinrichtung genutzt? Wie stellen sich die Bauverzögerungen im Einzelnen dar?

  4. Laut Konzept soll der Renftplatz als sog. multifunktionaler und öffentlicher Stadtplatz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, umgestaltet werden. Hier wurden bereits eine Tischtennisplatte, eine Streetball- und eine Skateranlage aufgestellt. Welche Umgestaltungsmaßnahmen sind im Weiteren auch in Bezug auf die dort im Umfeld gelegene Sporthalle Möckern und das Werner-Heisenberg-Gymnasium geplant, um ausreichend Freiraum speziell für den Ortsteil Möckern vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt, des Zuzugs und der sozialen Teilhabe vorzuhalten und zu garantieren?

  5. Wurden für die Gestaltung des multifunktionalen öffentlichen Stadtplatzes bereits Städtebaufördermittel bewilligt und für die Planung ausgegeben? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe? Welche finanzielle Folgen hätte die Stadt zu tragen, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung nicht erfüllt werden?

Antwort der Verwaltung:

zur Frage 1:
Die Vorlage mit dem Baubeschluss wird gerade erarbeitet und geht im September 2016 zunächst ins verwaltungsinterne Verfahren. Eine Beschlussfassung im Stadtrat ist aufgrund der in der Hauptsatzung vorgegebenen Wertgrenzen (< 1 Mio. EUR, Beschlussfassung in der DB OBM) nicht erforderlich. Der Stadtrat erhält die Vorlage nach Beschlussfassung in der DB OBM als Information im IV. Quartal zur Kenntnis.

Aufgrund von Diskussionsbedarf innerhalb der Verwaltung zur Schulhoffläche kam es zu Verzögerungen in der Einreichung des Baubeschlusses. Für dieses Pilotprojekt ist ein Lösungsvorschlag zu finden, der gestalterisch Sicherheitsaspekte der Schule erfüllt und eine Öffnung für den Stadtteil fördertechnisch relevant ermöglicht.
Der Bau- und Finanzierungsbeschluss wurde erstmals im November 2012 erarbeitet und im Verwaltungsgang gestoppt. Aufgrund der beim ANKER festgestellten Bauschäden konnte die ursprünglich vorgesehene Realisierung des Platzes 2015 nicht vollzogen werden. Anfang Mai 2016 wurde der Baubeschluss kostenseitig überarbeitet, da er eine individuelle bauliche Anpassung an den Vorplatz zum ANKER vorgenommen werden musste.

Zur Frage 2:
Der Bau des Renftplatz kann erst nach Fertigstellung des ANKER erfolgen. Bei den Vorhaben Planungen Renftplatz und ANKER gibt es sehr enge zeitliche und technische Abhängigkeiten. Die Entwurfsplanung für die Umgestaltung des Platzes liegt vor. Nach bestätigtem Baubeschluss kann mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Dies wird ca. 3 Monate in Anspruch nehmen. Die Ausschreibung könnte im Januar 2017 beginnen. Ein Baubeginn wäre ab Mai 2017 möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Baubeschluss im September 2016 gefasst wird.

Sollten sich die Termine der Beschlussfassung verzögern, kann nicht gewährleistet werden, dass der Renftplatz mit Fertigstellung des ANKER hergestellt wird. Die Folge wäre, dass es keinen kompletten barrierefreien Zugang und keine gestalteten Außenanlagen zum ANKER gibt. Dann würde der vorhandene desolate Zustand würde nur der neuen Situation angepasst.

Zur Frage 3:
In Abhängigkeit zur Beschlussfassung der 3. Änderung des Baubeschlusses (Mehrbedarf) kann noch kein verlässlicher Fertigstellungstermin zum Stadtteilzentrum Anker benannt werden. Sollte der Mehrbedarf bestätigt werden, kann von einer Fertigstellung des Gesamtkomplexes bis Anfang 2018 ausgegangen werden. Der Baustart zum Saalgebäude ist für Ende Oktober 2016 geplant.

Die Baumaßnahmen im Außenbereich der Heisenberg Schule werden voraussichtlich im Oktober 2016 beendet sein.

Zur Frage 4:
Laut Konzept soll der Renftplatz als sog. multifunktionaler und öffentlicher Stadtplatz für Kinder und Jugendliche, umgestaltet werden. Hier wurden bereits eine Tischtennisplatte, eine Streetball- und eine Skateranlage aufgestellt. Welche Umgestaltungsmaßnahmen sind im Weiteren auch in Bezug auf die dort im Umfeld gelegene Sporthalle Möckern und das Werner – Heisenberg - Gymnasium geplant, um ausreichend Freiraum speziell für den Ortsteil Möckern vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt, des Zuzugs und der sozialen Teilhabe vorzuhalten und zu garantieren?

Mit Umgestaltung der Fläche soll ein Platzraum geschaffen werden. Dieser soll

  • ein schlüssiges Bild zwischen Verkehrs- und Grünflächen vermitteln, indem er an die ursprüngliche Gestaltung eines Angers in Verbindung zwischen Straße und Platz anknüpft
  • eine bedarfsgerechte aktive Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche schaffen (Einordnung eines Fußballfeldes, einer Streetballanlage, eines Kletterfelsens und zweier Tischtennisplatten,)
  • eine öffentliche Nutzung ohne Einzäunung absichern,
  • sicherheitstechnische Aspekte berücksichtigen (z.B. Ballfangzäune, Fallschutz,)
  • den bestehenden Höhenunterschied im Bereich der Böschung mittels Sitzterrassen und Rasenrampen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität ausgleichen
  • zwei Treppenanlagen als direkte Zugänge zum Überwinden der Böschung sowie zusätzliche Baumpflanzungen und die Einordnung von 22 Fahrradbügeln und zwei Papierkörben vom Typ Garage  vorsehen
  • behindertengerechte Belange berücksichtigen (Blindenleitsystem)
  • eine ausreichende Beleuchtung der Platzfläche, als auch der Zugänge zum Gymnasium gewährleisten
  • und einen bedarfsgerechten Vorplatz mit Sitzmöglichkeiten vor den Eingängen der Schule und dem sozio-kulturellen Zentrum „Anker“ zur Verfügung stellen

Die Platzgestaltung leistet einen wesentlichen Beitrag für die soziale Entwicklung des Stadtraums und zur Imageverbesserung, da hierdurch dringend erforderliche Flächen für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.
Im Zuge des Baubeschlusses ist zu entscheiden, dass die gesamten Vorflächen als öffentliche Flächen gestaltet werden. In diesem Fall kann eine 2/3 Förderung zur Anwendung kommen. Sofern abweichend entschieden wird, dass eine Teilfläche (geschlossen) weiterhin ausschließlich als Schulhof genutzt wird, müsste das gesondert als neue Fördermaßnahme beantragt werden. Andernfalls müsste eine solche Fläche wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Um den Bedürfnissen des Schulbetriebes (Aufsichtspflicht in den Pausen) auch bei einem öffentlichen Charakter der Gesamtfläche gerecht zu werden, wird derzeit an gestalterischen Lösungen zur Optimierung der Planung gearbeitet.

Angesichts des steigenden Bedarfs in der wachsenden Stadt können die Flächen nicht mehr ausschließlich vom Gymnasium genutzt werden. Die bisher vom ANKER e.V. genutzten Flächen (Basketballanlage, eine Tischtennisplatte und seit Juli 2012 eine Skateranlage) waren bisher bereits als öffentliche Sportflächen gut integriert.
Der Umgestaltungsbereich innerhalb seiner Abgrenzung mit einer Fläche von 4.140 m² (davon sind bisher 1.790 m² der Schule zugeordnet)  stellt eine wichtige Schnittstelle im öffentlichen Raum der Georg-Schumann-Straße dar.
Aufgrund der Flächengröße des Ortsteils, die nur 4,8 km² für 13.435 Einwohner beträgt, können bedarfsgerechte Freiraumbewegungs-flächen für Kinder und Jugendliche innerhalb des Ortsteils nicht ausreichend gesichert werden.

Im Ortsteil Möckern besteht seit 2014 ein hohes Defizit an Bewegungs- und Freizeitflächen für 1089 Schüler, 129 Kinder, die noch keine Schulkinder sind, 270 Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren und 993 junge Erwachsene zwischen 18 – 25 Jahren. In Möckern sind seit 2014 Segregationserscheinungen zu beobachten. Der Anteil von Haushalten mit niedrigen Einkommen steigt, besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche. Daraus entsteht ein zunehmender Bedarf an Einrichtungen und Möglichkeiten, den negativen Folgen dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Deshalb ist es ein Planungsziel, die im Stadtteil zur Verfügung stehenden vorhandenen Flächen zur Sicherung der sozialen Teilhabe öffentlich und multifunktional zu nutzen.

Bei der Planung der Platzfläche wurde die multifunktionale Nutzung für mehrere Altersgruppen berücksichtigt und der Stadtteilbedarf mit den Akteuren vor Ort abgestimmt. Aufgrund der nicht zu unterschätzenden Segregationstendenzen in der Bevölkerungsstruktur ist es wichtig, zukünftig niedrigschwellige Freiraumangebote weiterzuentwickelt bzw. zu ergänzen.

Mit der Umgestaltungsmaßnahme soll es erstmals gelingen, kulturelle, soziale und bildungsrelevante Angebote zu sichern und auszubauen bzw. zu verknüpfen und an kleinräumige Bedarfe anzupassen. Aufgrund des vorhandenen Umfeldes (Gymnasium und ANKER) kann durch die Schaffung dieser Aktionsfläche ein wesentlicher Beitrag zur Aktivierung und zum Aufbau sozialer Netzwerke geleistet werden.

Durch die Unterstützung der Akteure vor Ort können zusätzliche Synergieeffekte entstehen und soziale Konfliktpunkte durch die Kontrolle ausgeschlossen werden. Insbesondere betrifft das die offene Kinder- und Jugendarbeit des ANKER. Mit Abschluss der Baumaßnahmen wird dieser zukünftig noch mehr Initiativen und Vereinen Platz bieten und seine offene Kinder- und Jugendarbeit erweitern. Die Fläche des Renftplatz ist für den ANKER von besonderer Bedeutung, da auf der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche der Bedarf im Außenanlagenbereich nicht abgedeckt werden kann. Der ANKER verfügt über einen 460 m² großen Garten, der als abgetrennter Spielplatz für kleinere Kinder hergerichtet ist. Aufgrund des vorgegebenen eng bebauten Grundstücksrahmens, in dem der Neubau untergebracht werden musste, hat der ANKER nur einen geringen gebäudebezogenen Flächenzuwachs. In dem neu errichteten Gebäudeteil -  Wolffstr. 2 werden deshalb 7  Räume multifunktional hergerichtet, so dass diese aufgrund der begrenzten Kapazität als Projekträume und Büro- und Vereinsräume multifunktional nutzbar sind. Der noch herzurichtende Saal wird nach der Sanierung wieder als Versammlungs- und Kulturstätte genutzt.  In der hinteren Bebauung Wolffstr. 4 (ehemaliger Neubau)  befinden sich 5 Projekträume für die Kinder- und Jugendarbeit. Der offene Freizeittreff für die Kinder- und Jugendarbeit war und ist aus Platzgründen im Keller des Gebäudes Wolffstr. 4 untergebracht. Das entsprechende neue Raumnutzungspotential nach der Sanierung  beträgt ca. 82 m². Die Räumlichkeiten können nur von ca. 20 – 30 Jugendlichen genutzt werden, da in diesen Räumen noch niedrigschwellige Angebote untergebracht werden müssen.   Nach Auswertung des Ortsteilkataloges 2015 ergibt sich bis Ende 2014 folgender Bedarf im Stadtteil:

  • 270 Einwohner in der Altersgruppe zwischen 15 – 18 Jahren,
  • 71 Einwohner unter 25 Jahren, die arbeitslos sind.

Eine Verknüpfung aller Angebote des ANKER für die offene Kinder- und Jugendarbeit ist resultierend aus den unterschiedlichen sozialen Ansprüchen der betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht möglich. So werden z.B. die in der Wolffstr. 4 vorhandenen Projekt- und Kursräume (Foto, Tanz, Töpfern, Medien,…) nicht von allen Jugendlichen  genutzt. Teilweise fehlt das Interesse an einer gruppenbezogenen Projektarbeit. Es ist sinnvoll, die Angebote des ANKER im niedrigschwelligen Bereich zur Bewegung und Ausübung von Sport und Spiel zu ergänzen. Diese Angebote sind für einen Beginn des Heranführens an eine aufbauende Betreuung der Jugendlichen und eine Interessenschulung durch Sozialpädagogen unverzichtbar. Die Jugendsozialarbeit ist auf die Freizeit- und Bewegungsflächen des neu herzustellenden Renftplatz angewiesen, da hier eine gezielte Beschäftigung und damit eine soziale Kontrolle ausgeübt werden kann.

Zu Frage 5:
Es ist vorgesehen, dass Förderprogramm Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Georg-Schumann-Straße (SOP) - dafür in Anspruch zu nehmen. Die Maßnahme ist förderfähig. Der Fördersatz beträgt gemäß Förderrichtlinie 66,67% (Zwei-Drittel-Förderung). Die Gesamtkosten liegen bei 647.522 €, die förderfähigen  Kosten in eben dieser Höhe. Der Anteil Fördermittel beträgt 431.681 €, der Eigenanteil 215.841 €. Wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung nicht erfüllt werden, muss die Stadt die kompletten Kosten selbst tragen. Dabei geht es nicht nur um den o.g. Eigenanteil in Höhe von 431.681 €. Weitere Folgen wären:

Fördermittelrückzahlung zgl. Zinszahlung für Planungsleistungen 2012 und 2014 i. H. v. insgesamt 19.280 €.

Die beauftragten Planungsleistungen im Jahr 2016 müssen aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden.

Da es sich um eine Gebietsförderung handelt, wird bei Nichtrealisierbarkeit der Gebietsförderrahmen für das SOP-Gebiet Georg-Schumann-Straße um 431.681 € gekürzt. Die Maßnahme ist auf Grundlage des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes seit Programmbeginn Bestandteil der Gebietsförderung. Da das Förderprogramm 2019 endet, ist eine Ersatzmaßnahme nicht nachrüstbar.

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