Anfrage: Was tut die Stadt für den Solar-Ausbau in Leipzig?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 18. Januar 2023

Mit dem Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 hat sich Leipzig ambitionierte Ziele gesetzt. Von vielen Initiativen wird gleichwohl bemängelt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energie nicht schnell genug vorankommt. Nach wie vor gibt es ein riesiges Potential auf versiegelten Flächen, seien es Dächer, Fassaden, Parkplätze oder Verkehrsräume.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

1. Welche bereits versiegelten Flächen hat die Stadt Leipzig ggf. in der Planung, um diese mit PV-Modulen/Solarthermie zu versehen? Von welchen weiteren, nicht kommunalen Flächen mit einer solchen Planung hat die Stadt Kenntnis?
2. Welche Schritte unternimmt die Stadt, um die Anzahl an Solaranlagen in der Stadt zu erhöhen?
3. Viele Leipziger Kleingärtner*innen berichten von Schwierigkeiten mit ihren Vereinsvorständen, kleine Solarmodule an ihren Lauben anbringen zu dürfen. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, auf die Möglichkeit der Installation privater PV-Module auch in Kleingartenanlagen hinzuwirken?
4. Im Mai 2022 hat der Stadtrat einen Solar-Booster für bestehende Gewerbeflächen beschlossen (VII-A-06781). Im Rahmen dessen sollte bis zum 3. Quartal 2022 ein Beratungs- und Unterstützungskonzept für privatwirtschaftliche Liegenschaften entwickelt werden.

a) Wie ist der Stand der Umsetzung dazu?

b) Gab es bereits Initiativen und Gespräche mit Wohnungsbauunternehmen und Hauseigentümer*innen zur Förderung von Solaranlagen?

5. Laut Beschluss zum Antrag VII-A-02703-NF-01 von Oktober 2021 soll die Stadt ab 2022 1 bis 1,5 MWp jährlich Photovoltaik zubauen. Im Rahmen des Beschlusses soll die Stadt auch das Gesamtpotential für den Ausbau von Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften ausweisen. Laut Antwort zur Anfrage VII-F-07395 hat die Stadt das Gesamtpotential noch nicht ermittelt.

a)      Wie ist hierzu inzwischen der Stand?

b)      Gibt es bereits eine systematische Prüfung der kommunalen Gebäude auf die baulichen Voraussetzungen von Solaranlagen, wie Statik, Verschattung, Eignung und Größe der Dachflächen bzw. wann ist mit der Potentialerstellung als Voraussetzung für die Zielplanung zu rechnen?

c)      Wann kommt der in VII-A-02703-NF-01 beschlossene Bericht zu Ausbauzielen und Umsetzungsstand zur PV-Installation auf kommunalen Dächern?

Antwort vom 7. Februar 2023

Gegenstand der Stadtratsanfrage ist die Unterstützung der Stadtverwaltung beim Ausbau der Solarenergie in Leipzig in verschiedenen Handlungsbereichen. Dabei werden diverse Potenziale, wie Kleingärten, Gewerbe- und Verkehrsflächenflächen sowie kommunale Dachflächen adressiert und der betreffende Umsetzungsstand entsprechender Stadtratsbeschlüsse wird abgefragt.

  1. Welche bereits versiegelten Flächen hat die Stadt Leipzig ggf. in der Planung, um diese mit PV-Modulen/Solarthermie zu versehen? Von welchen weiteren, nicht kommunalen Flächen mit einer solchen Planung hat die Stadt Kenntnis?

Zur Frage Teil 1: Die Stadt Leipzig wird auf Dachflächen kommunaler Gebäude zusammen mit der LKE GmbH weitere Solaranlagen errichten (Verweis auf Antwort zur Frage 5). Eine Nutzung von versiegelten Flächen in Form von Parkflächen (z. B. Parkflächen auf kommunalen Liegenschaften für die dortigen Mitarbeitenden, Besucher und Dienstfahrzeuge oder Parkplatzflächen zur öffentlichen Nutzung, wie P+R-Plätze) u. ä. ist bisher nicht in Planung. Dies ist aber grundsätzlich möglich, wenn die unterschiedlichen Anforderungen (u. a. Mindesthöhe (bei Bussen/LKW), Begrünung, Beleuchtung, Feuerwehr, bauaufsichtliche Zulassung) in Übereinstimmung gebracht werden können. Eine Überdachung insbesondere dauerhaft bei der Stadt Leipzig angesiedelter P+R-Flächen mit PV-Anlagen wird deshalb grundsätzlich und ausdrücklich begrüßt und befürwortet. 

Zur Frage Teil 2: Die Stadt Leipzig wird in der Regel nicht in Kenntnis gesetzt, wenn private Solaranlagen auf Dächern von Wohngebäuden installiert werden, da diese meist genehmigungsfrei sind und nicht unter § 29 Abs. 1 BauGB fallen. Handelt es sich jedoch um Vorhaben in diesem Sinne, dann wird die planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft. Energetische Kriterien werden dabei nicht explizit geprüft. Trotzdem werden projektbezogen Hinweise ausgewertet, die den Solarausbau und Klimaschutz befördern sollen.

Die Stadt Leipzig führt keine Statistik über Bauanträge im Zusammenhang mit Solarenergie. Eine Ausnahme bildet die Denkmalpflege, bei der entsprechende Anträge auf denkmalgeschützten Gebäuden geprüft werden müssen. Im 4. Quartal 2022 gab es in diesem Bereich 40 Anfragen, 15 Anträge und 2 Versagungen. Eine Möglichkeit zur statistischen Erfassung bestimmter Vorhabenmerkmale für alle Bauanträge ist für die Zukunft angedacht, befindet sich derzeit aber noch in der Konzeptphase.

Anträge und Voranfragen für Freiflächensolaranalagen im Außenbereich werden erfasst und gesammelt. Derzeit sind auf anderen versiegelten privaten Flächen als auf Dächern keine Planungen bekannt.

Im Rahmen der Studie Solar-Booster wurden Unternehmen hinsichtlich ihrer Planungen von Photovoltaikanlagen befragt. 69 % der befragten Unternehmen gaben an, eine Solarstromanlage installieren zu wollen. Dabei werden konkrete und weniger konkrete Planungen zusammengefasst. Die Vorhaben beziehen sich meist auf einen Teil des Gebäudebestandes, sofern dieser mehrere Gebäude umfasst.

  1. Welche Schritte unternimmt die Stadt, um die Anzahl an Solaranlagen in der Stadt zu erhöhen?

Zur räumlichen Steuerung der Entwicklung von erneuerbaren Energien befindet sich aktuell ein Flächenkonzept und eine daran anknüpfende Energiekonzeption sowie der kommunale Wärmeplan in Erarbeitung. Die Stadt Leipzig wird anhand dessen die verschiedenen Potenzialflächen für die Entwicklung von Solaranlagen auf Gebäuden und in der Freifläche aufzeigen. Damit wird Energieversorgern und Investoren die Möglichkeit gegeben, entsprechende Projekte zu entwickeln. 

Im Amt für Wirtschaftsförderung wird derzeit der Ratsbeschluss Solar-Booster umgesetzt, der sich mit den Nutzungsmöglichkeiten von Kombinationsflächen für Photovoltaik auf privaten gewerblichen Liegenschaften beschäftigt (Details zur Studie unter Punkt 4.a).

Darüber hinaus empfiehlt die Stadtverwaltung bei Ansiedlungsberatungen die Installation von Solar-Dachflächen. Bei Verpachtung oder Verkauf von kommunalen Grundstücken ist es Bedingung, Investitionen zu tätigen bzw. der Flächen bereitzustellen, sofern keine begründeten technischen Hemmnisse bestehen.

  1. Viele Leipziger Kleingärtner*innen berichten von Schwierigkeiten mit ihren Vereinsvorständen, kleine Solarmodule an ihren Lauben anbringen zu dürfen. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, auf die Möglichkeit der Installation privater PV-Module auch in Kleingartenanlagen hinzuwirken?

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer prüft derzeit die Möglichkeiten der Installation privater PV-Module in Kleingartenanlagen. In Anbetracht des komplexen Sachverhalts sollen in Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen untersucht und geklärt werden.

  1. Im Mai 2022 hat der Stadtrat einen Solar-Booster für bestehende Gewerbeflächen beschlossen (VII-A-06781). Im Rahmen dessen sollte bis zum 3. Quartal 2022 ein Beratungs- und Unterstützungskonzept für privatwirtschaftliche Liegenschaften entwickelt werden.
  1. Wie ist der Stand der Umsetzung dazu?

Der Ratsbeschluss Solar-Booster (VII-A-06781) befindet sich derzeit in der Umsetzung. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung wurden die Ausgangslage und mögliche Potenziale und Hemmnisse für die weitere Verbreitung von Solaranlagen auf gewerblichen Liegenschaften betrachtet. Dazu wurde zum einen auf die Expertise des wissenschaftlichen Auftragnehmers als auch auf die Einschätzungen der befragten Unternehmen zurückgegriffen. Als Ergebnis wurden im Rahmen eines Ergebnisberichtes Handlungsempfehlungen für die Stadt Leipzig herausgearbeitet. Aktuell befinden sich die Handlungsempfehlungen in Prüfung und werden zeitnah über eine Vorlage dem Rat übergeben.

  1. Gab es bereits Initiativen und Gespräche mit Wohnungsbauunternehmen und Hauseigentümer*innen zur Förderung von Solaranlagen?

Das Projekt Solar-Booster fokussiert sich derzeit auf Kombinationsflächen bei Unternehmen. Im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchungen wurde eine Befragung unter Immobilieneigentümern (Unternehmen und Immobilienunternehmen) durchgeführt. Die dort erhaltenen Antworten sind ebenfalls in die Studienergebnisse eingeflossen.

Aus den Antworten der befragten sonstigen Unternehmen und Immobilien-unternehmen geht insgesamt hervor, dass das Interesse an gewerblicher Solar-energienutzung grundsätzlich vorhanden ist, aber Hemmnisse zum Beispiel bei Personalkapazitäten in den Unternehmen bestehen.

  1. Laut Beschluss zum Antrag VII-A-02703-NF-01 von Oktober 2021 soll die Stadt ab 2022 1 bis 1,5 MWp jährlich Photovoltaik zubauen. Im Rahmen des Beschlusses soll die Stadt auch das Gesamtpotential für den Ausbau von Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften ausweisen. Laut Antwort zur Anfrage VII-F-07395 hat die Stadt das Gesamtpotential noch nicht ermittelt.
  1. Wie ist hierzu inzwischen der Stand?

Im Jahr 2022 wurden 3 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 78,52 kWp fertiggestellt (2021: 3 Anlagen mit insgesamt 299,865 kWp), die allesamt im Bereich der Neubauprojekte liegen. Geplant war zudem die Fertigstellung von 22 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.123,60 kWp durch Nachrüstung des vorhandenen Gebäudebestandes. Der Anlagenbau dieser noch nicht fertiggestellten Anlagen läuft aktuell. Aufgrund von Lieferproblemen und personellen Ausfällen kam es seitens der Anlagenerrichter zu Verzögerungen. Ebenso hat die statische Prüfung aufgrund einer hohen Nachfrage bei Statikern länger als geplant gedauert. Ein Statiknachweis durch einen Statiker ist für jede Anlage erforderlich.

  1. Gibt es bereits eine systematische Prüfung der kommunalen Gebäude auf die baulichen Voraussetzungen von Solaranlagen, wie Statik, Verschattung, Eignung und Größe der Dachflächen bzw. wann ist mit der Potentialerstellung als Voraussetzung für die Zielplanung zu rechnen?

Grundsätzlich wurde der Gesamtbestand der kommunalen Gebäude hinsichtlich des Potentials geprüft. Nach erster Vorauswahl folgte eine detailliertere Analyse von 722 Dächern anhand von 37 Prüfpunkten. Daraus ergaben sich wiederum 335 Dächer, die für eine Detailprüfung mit Vorortbegehungen hinsichtlich Bauzustand, Ausrichtung, Standortsicherheit, etc. geeignet erscheinen. Je Prüfung inkl. Begehung ist mit einem zeitlichen Aufwand von ca. 3 Stunden zu rechnen.

Da die personellen Ressourcen seitens der LKE und des AGM, wie auch die Marktkapazitäten begrenzt sind, mussten und müssen diese Ressourcen für die folgenden notwendigen Leistungen zur Beschleunigung des PV-Ausbaus eingesetzt werden:

- Potentialermittlung inkl. Begehungen

- Planung und Bau der Photovoltaikanlagen

- Berichterstattung

Aus diesem Grund ist eine Detailprüfung mit Vorortbegehungen für alle der 335 grundsätzlich in Frage kommenden Dächer nicht in kurzer Zeit leistbar.

Da sich der bauliche Zustand innerhalb von einigen Jahren ändern kann, (Dachschäden durch Umwelteinflüsse, Alterung) ist eine Bewertung auch nur dann sinnvoll, wenn die Dächer im selben oder folgendem Jahr mit einer Anlage belegt werden können.

Aus den vorgenannten Gründen werden pro Jahr ca. 60 Dächer einer Detailprüfung unterzogen. Damit können für die folgenden 1-2 Jahre ausreichend Dächer für die Zielerreichung von 1.000 bis 1.500 kWp/Jahr bereitgestellt werden. In der Realisierung soll dies einer Zielgröße von ca. 30 Anlagen pro Jahr entsprechen.

  1. Wann kommt der in VII-A-02703-NF-01 beschlossene Bericht zu Ausbauzielen und Umsetzungsstand zur PV-Installation auf kommunalen Dächern?

Der Energiebericht zur den Jahren 2020 und 2021 wurde am 29.09.2022 auf der Internetseite der Stadt Leipzig veröffentlicht. Die nächste Veröffentlichung ist für das 2. Quartal 2023 geplant.

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