Anfrage: Was wird aus dem Schlobachshof?
Anfrage zur mündlichen Beantwortung in der Ratsversammlung am 13. März 2019
Sachverhalt:
Der Schlobachshof in der nördlichen Burgaue war als ehemaliger Reiterhof mit Gastronomie ein beliebtes Ausflugsziel insbesondere von Leipziger Familien im Norden Leipzigs und wechselte Ende 2016 in das Eigentum der Stadt Leipzig.
Bekannt ist, dass das Gelände für ökologische Ausgleichsmaßnahmen von Firmen genutzt werden soll. Da das Areal seit jeher im Überschwemmungsgebiet der Luppe liegt, ist u. U. mit weiteren Hochwasserschäden (wie in den Jahren 2011 und 2013) auch zukünftig zu rechnen. Ein Problem sind in diesem Zusammenhang eine Anzahl von Gebäuden die ohne hinreichende Baugenehmigung im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald, dem Europäischen Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald, dem Flora-Fauna Habitat Leipziger Auensystem und dem Überschwemmungsgebiet errichtet wurden.
Bei unserer letzten Anfrage zum Thema wurde für Ende 2017 ein naturschutzgerechtes Nutzungskonzept angekündigt, sowie Aussagen wie mit den teils denkmalgeschützten Gebäuden umgegangen und Verbesserungen für den ökologischen Naturhaushalt im Areal des Leipziger Auwalds erreicht werden können. “Dieses Konzept soll unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen unter anderem beinhalten: Vermessung des Grundstücks, Gutachten für die Gebäudesubstanz, Abrisskosten, Kosten für die Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude, Kosten für den Hochwasserschutz, Erarbeitung von mehreren Nutzungsvorschlägen, Erarbeitung der Folgekosteneinnahmen entsprechend Nutzungsvorschlag, Durchführung eines sogenannten Quickchecks zur Ermittlung der verschiedenen Nutzungsentwicklungsvorschläge in der Öffentlichkeit sowie innerhalb der Stadtverwaltung.“ (Antwort zur Anfrage VI-F-04171)
Wir fragen an:
- Wann wird die Stadtverwaltung der Öffentlichkeit das Nutzungskonzept für das Areal Schlobachshof mit Berücksichtigung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und der Wiederherstellung von Auwaldbiotopen vorstellen?
- Bestehen weiterhin Zwischennutzungen der Gebäude? Wenn ja, welche Bedeutung oder Einfluss haben diese auf das Nutzungskonzept?
- Wie will die Stadt Leipzig mit den ohne Baugenehmigung errichteten Gebäuden verfahren?
- Soll das Gelände mitsamt (einem Teil) der Gebäude weiter für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben, wenn ja, wie und in welchem Umfang?
Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 13. März 2019
Bürgermeister Rosenthal: Herr Jung! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Für die im Rahmen der Erarbeitung des Nutzungs- und Entwicklungskonzepts vorgeschlagene Nachnutzung wurde im Oktober 2018 eine Bauvoranfrage gestellt. Dabei handelt es sich um Nutzungen unter anderem als Aueninformationszentrum, als Bildungs- und Begegnungshof oder als Wanderrastplatz. Alle Nutzungen müssen der FFH-Gebietskulisse entsprechen und sich mit dem denkmalgeschützten Gebäude auseinandersetzen. Sobald die Ergebnisse der Bauvoranfrage vorliegen, werden diese in das Konzept eingearbeitet.
Zur zweiten Frage. Einige Gebäude werden noch zu Wohnzwecken genutzt. Einen Einfluss auf das Nutzungs- und Entwicklungskonzept haben die bestehenden Nutzungen jedoch nicht, da diese vor Umsetzung des Nutzungs- und Entwicklungskonzepts beendet werden können.
Zur dritten Frage. Aktuell wird durch die Stadtverwaltung der rechtliche Status des Gebäudebestandes geprüft und auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen entschieden. - Das hängt natürlich davon ab, welche Nutzung es am Ende gibt. Sollte es ein Wanderrastplatz sein, bleibt natürlich von den baulichen Höhen nicht mehr viel übrig.
Zur vierten Frage. Alle der im Rahmen der Bauvoranfrage zu prüfenden Varianten, bei denen ein Gebäudebestand erhalten bleibt, berücksichtigen eine öffentliche Nutzung.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Wir haben die Frage ja nicht ohne Grund gestellt. In verschiedenen nichtöffentlichen Ausschüssen - so viel kann man ja sagen - wurde darüber schon debattiert und wurden viele interessante Informationen gegeben. Von daher wollten wir mit unserer Anfrage auch die Öffentlichkeit in Kenntnis setzen. Leider fielen die Antworten etwas kurz aus. Von daher die Nachfrage: Inwieweit ist es möglich, dass die Stadtverwaltung im Rahmen einer weitergehenden Verlautbarung die etwaigen Pläne vorstellt? Uns erreichen viele Anfragen dazu, wie es dort weitergeht. Es wäre gut, die Öffentlichkeit etwas umfänglicher in die Über-legungen der Stadtverwaltung miteinzubeziehen.
Bürgermeister Rosenthal: Das ist nachvollziehbar; das haben wir auch immer zugesagt. Ich möchte allerdings erst rechtlich sicher sein, was geht. Die Öffentlichkeit über mögliche Nutzungen zu informieren, die gegebenenfalls von uns doch nicht realisiert werden können, scheint mir nicht angebracht. Sobald wir den Baustatus ergründet haben, wird es eine Information der Öffentlichkeit geben.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Können Sie sagen, wann ungefähr damit zu rechnen ist, damit wir das an die interessierten Bürger weitergeben können? Wenn ich sie schon vertrösten muss, würde ich ihnen gern ein Datum nennen.
Bürgermeister Rosenthal: Es wäre fahrlässig, wenn ich Ihnen jetzt ein Datum nennen würde.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Schaffen Sie das noch dieses Jahr?
Bürgermeister Rosenthal: Ja.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Gut. Das reicht mir schon.
Bürgermeister Rosenthal: Ende des Jahres ist okay. Das schaffen wir.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Immerhin.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Rosenthal.