Anfrage: weiblich, männlich, divers - Leipzig für Alle
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 15. April 2019:
Seit dem 1.1.2019 sieht das neuen Personenstandsgesetz der Bundesrepublik Deutschland den Geschlechtseintrag „divers“ vor.
Wir fragen an:
- Welche Maßnahmen hat die Stadt Leipzig ergriffen, um dieses Gesetz in Leipzig umzusetzen?
- Wie regelt die Stadt in Zukunft die Ansprache ihrer Bürger*innen, um allen Geschlechtern in öffentlichen Informationen gerecht zu werden?
- In welchem Zeitraum werden die von der Stadt verwendeten Formulare und andere Abfragen, die eine Geschlechtsidentitätsabfrage enthalten, umgestellt?
Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 15. Mai 2019:
Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gab drei Fragen zum Thema „Personenstandsrechtliche Regelungen“.
Zur Frage 1.: Für das Personenstandswesen ist bei der Stadt Leipzig das Standesamt zuständig. Der Geschlechtseintrag „divers“ ist seit Anfang 2019 Bestandteil von mehreren personenstandsrechtlichen Regelungen. Er bildet die dritte Geschlechtsoption neben „weiblich“ und „männlich“ und basiert auf einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung das Recht zugesteht, diese auch als „neutral“ oder „divers“ eintragen zu lassen.
Im Fachverfahren AutiSta wurden bundesweit für die Beurkundung und Entgegennahme von Erklärungen gemäß § 54 Personenstandsgesetz die Formulare geändert. Diese Folgebeurkundung enthält die Änderung der Angaben der Geschlechtszugehörigkeit und gegebenenfalls die Änderung des Vornamens. Zur Umsetzung dieser Norm wurden Handlungsempfehlungen des Bundesinnenministeriums, des Sächsischen Ministeriums des Innern und der Landesdirektion Sachsen herangezogen. Die Formulare, die für das Fachverfahren AutiSta des Standesamtes verwendet werden, sind in geschlechtsneutraler Sprache formuliert. Für die Dienstleistung des Standesamtes im Serviceportal Amt 24 - das ist ja eine von zwei Dienstleistungen, die wir elektronisch anbieten bei der Stadt - wurde ebenfalls eine geschlechtsneutrale Sprache nach § 42 Personenstandsgesetz vorgenommen und übergeben.
Zur Frage 2. Bei der Verwendung von geschlechtergerechter Sprache gilt für uns weiterhin unsere Handreichung aus dem Jahr 2005, in der für die generelle Verwendung von geschlechtergerechter Sprache Festlegungen getroffen wurden. Dieser Leitfaden wird für das Thema „Anrede“ überprüft.
Zur Frage 3: Die Formulare, die Kernfragen des Personenstandswesens betreffen, sind umgestellt oder werden im elektronischen Verfahren noch umgestellt. Hier ist insbesondere der Verlag für das Standesamtswesen, der als Monopolbetreiber für das Verfahren zuständig ist, in der Pflicht. Die Formularumstellung erfolgt schrittweise durch den Verlag für Standesamtswesen. Darauf hat die Stadt Leipzig keinen Einfluss. Das Berücksichtigen des Geschlechtseintrags „divers“ in städtischen Erhebungen und stadteigenen Formularen wird durch eine interne Arbeitsgruppe überprüft. Ein praxistauglicher Lösungsvorschlag wird bis Ende des Jahres vorgelegt, wobei wir uns hier strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten werden.
Ich kann Ihnen zur Kenntnis geben, dass die Zahl der Presseanfragen im Standesamt zum Thema „drittes Geschlecht“ bei weitem die Zahl der Eintragungen eines dritten Geschlechts übersteigt; wir beobachten das natürlich. Jeder, der solch einen Eintrag wünscht, der ihm gesetzlich zusteht, kann diesen natürlich vornehmen lassen. Ich denke, wir werden Ihnen im Laufe des Sommers über erste Fallzahlen aus Leipzig berichten können.