Anfrage: Weitere Mobilitätsstationen in der Könneritzstraße?
Anfrage vom 10. Juni zur Beantwortung am 22. Juni 2016
Im Februar 2015 wurde die Errichtung und der Betrieb von Mobilitätsstationen durch die LVB beschlossen. In der Liste als Anlage zur entsprechenden Vorlage wurde die Errichtung und die Inbetriebnahme von zwei Mobilitätsstationen im Zusammenhang mit der Sanierung der Könneritzstraße in Aussicht gestellt. Die Mobilitätsstationen sind eine Möglichkeit für die Einrichtung von Stellplätzen für Carsharing-Unternehmen im öffentlichen Raum. Da auch das Gutachten zum Parkraumkonzept Leipzig Schleußig zu dem Schluss kommt, das die höchsten Potentiale zur Lösung der Parkprobleme „in einer Änderung des Verkehrsverhaltens der Bewohner vor allem in Hinblick auf die Nutzung alternativer Mobilitätsarten wie Carsharing [...]“ liegen, sind gerade diese Mobilitätsstationen sehr wichtig. Da die Könneritzstraße dieses Jahr fertiggestellt wird, fragen wir an:
1. Werden die Mobilitätsstationen Könneritzstraße/Holbeinstraße und Könneritzstraße/Stieglitzstraße wie geplant in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Sanierung Könneritzstraße errichtet und in Betrieb genommen?
Falls nein:
2. Werden zumindest die baulichen Voraussetzungen für eine baldige Inbetriebnahme geschaffen?
3. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Bedeutung gerade dieser zwei Mobilitätsstationen in Schleußig ein und was wurde unternommen, um Errichtung und Inbetriebnahme zu ermöglichen bzw. warum werden sie nicht in Betrieb genommen?
4. Welche weiteren Maßnahmen werden von der Stadtverwaltung geplant, um Stellplätze im öffentlichen Raum für Carsharing-Unternehmen einzurichten? Warum scheint es z. B. in Berlin soviel einfacher, Parkplätze für Carsharing-Unternehmen vorzuhalten?
Antwort der Verwaltung
Antwort Frage 1 und 2:
Es sind Bauvorbereitungen getroffen worden, damit bei der Errichtung der Mobilitätsstationen nur ein minimaler Eingriff in die derzeit neu gestalteten Flächen erfolgen muss. Von Seiten der LVB wird aktuell jedoch keine finanzielle Möglichkeit gesehen, das Netz der Mobilitätsstationen um diese beiden Anlagen zu erweitern. Hier sind zeitnah neue Gespräche zur Fortführung des Netzausbaus der Mobilitätsstationen notwendig.
Antwort zur Frage 3:
Die Ergänzung der Mobilitätsstationen um diese beiden Anlagen ist sehr gut geeignet, um weitere multi- und intermodale Angebote zu platzieren, insbesondere, da in Schleußig durch die hohe Wohndichte und begrenzten öffentlichen Raum ein besonderer Bedarf alternativer Angebote zum privaten Pkw besteht. Durch das Auseinanderfallen des Fertigstellungszeitpunktes der Baumaßnahme Könneritzstraße und des Abrechnungszeitpunktes der Fördermittel für die bisher errichteten Mobilitätsstationen, konnten diese beiden Stationen leider nicht mit im Bewilligungszeitrum errichtet werden. Die Stadtverwaltung setzt sich jedoch dafür ein, dass eine Erweiterung des Netzes erfolgt.
Antwort zur Frage 4:
Berlin hat als Stadtstaat die Hoheit über das eigene, hier maßgebliches Straßengesetz. Im Gegensatz zum Sächsischen Straßengesetz ist in Berlin die Teileinziehung einer gewidmeten Straße nicht nur möglich, wenn die Widmung nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkt wird, sondern auch, wenn sie auf bestimmte Benutzerkreise beschränkt wird. Der große Unterschied liegt im Wort Benutzerkreise. Damit ist, wie übrigens z.B. auch in Thüringen, eine Ausweisung für Carsharing möglich.
Diese Möglichkeit in Verbindung mit einem Senats-Erlass zur Beschilderung, eröffnet in Berlin deutlich bessere Möglichkeiten. Eine entsprechende Änderung des Straßengesetzes in Sachsen – welche auch der Koalitionsvereinbarung der sächsischen Regierungsparteien in diesem Punkt entsprechen würde – würde die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen mit Hilfe der Teileinziehung der öffentlichen Straße rechtlich sicherstellen und auch Leipzig in die Lage versetzen, hier progressiver vorzugehen als bisher.