Anfrage: Wie entwickelt sich die Alttextiliensammlung in Leipzig?

Anfrage vom 2. Juni 2016

Die Sammlung von Alttextilien ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz, denn diese erfahren z. B. als Sekundärrohstoffe verschiedene Weiterverwendungsmöglichkeiten. Alttextilien im Hausmüll dagegen belasten die Umwelt.

An 200 Standorten im Stadtgebiet sammelt die Leipziger Stadtreinigung seit 2015 Alttextilien ein. Dieses Geschäft soll der Entlastung der Abfallgebühren der Leipziger Bevölkerung dienen. Geschäftspartner der Stadtreinigung Leipzig für die Sortierung und Verwertung der Alttextilien ist die SOEX Textil-Sortierbetriebsgesellschaft mbH in Wolfen. Gleichwohl die Stadtreinigung über die Alttextiliensammlung auf ihrer Webseite informiert, ergeben sich zum Thema insgesamt Fragen und eine hohe Transparenz ist gewünscht.

Der Fachverband Textilrecycling setzt sich u. a. zum Ziel die Verwendung von Alttextilien als  Secondhand-Ware zu erhöhen und die Geschäfte transparent darzustellen.

Zugleich wurden durch Leipzigerinnen und Leipziger im Jahr 2015 in besonders umfangreichem Maß gebrauchte und neue Textilien für Geflüchtete gespendet. Die Kleiderkammern der Wohl-fahrtsverbände und bei Vereinen werden nach wie vor eine stark nachgefragt. Bisher kann die Nachfrage wohl gedeckt werden. Es erscheint aber möglich, dass Engpässe entstehen könnten, sofern die Spendenbereitschaft direkt an die Kleiderkammern und Sammelstellen für Flüchtlinge nicht im gleichen Maß aufrecht erhalten werden wie bisher. Es wäre dienlich, über die Alttextilsammlung an den 200 Conatinerplätzen einen Weg zu finden, die Kleiderkammern bei ihrer wertvollen sozialen Arbeit zu unterstützen.

Zugleich sollte die Sammlung von gemeinnützigen Träger über eigene Altkleidercontainer im öffentlichen Verkehrsraum weiterhin möglich bleiben, sofern sie eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt Leipzig bekommen haben. Die gemeinnützigen Träger unterscheiden sich in der Verwertung oder Weiterverwendung nicht erkennbar von dem Vorgehen der Stadt, wobei sie ihre jeweiligen gemeinnützigen und karitativen Aufgabenerfüllung mit dem erzielten Erlös aus den Sammlungen unterstützen.

Wir fragen an:

  1. Welchen Erlös hat die Stadtreinigung aus dem Weiterverkauf der Alttextilien im Jahr 2015 erwirtschaftet? Ist das erwünschte Ergebnis erzielt worden?
  2. Ist die Leipziger Stadtreinigung zertifizierter Betrieb im Fachverband Textilrecycling? Wenn nein, warum nicht und wird das Zertifikat angestrebt?
  3. Welche gemeinnützigen Träger haben wie viele Alttextilcontainer im Stadtgebiet aufgestellt?
  4. Wie verteilen sich die Alttextilcontainer der gemeinnützigen Träger im Stadtgebiet? Hat die Stadtverwaltung/die Stadtreinigung darauf Einfluss und nimmt sie diesen wahr?
  5. Besteht weiterhin das Problem illegaler Alttextilcontainer oder illegaler, also nicht genehmigter, Altkleidersammlungen an Haustüren?
  6. Wird die Stadtreinigung das Ziel unterstützen und ein Konzept entwickeln, besonders gut erhaltene Textilien als Second-Hand-Ware den Leipziger Kleiderkammern zur Verfügung zu stellen, damit sie eine sinnvolle Weiterverwendung für bedürftige Menschen hier vor Ort finden?

Die Antwort der Verwaltung:

1. Welchen Erlös hat die Stadtreinigung aus dem Weiterverkauf der Alttextilien im Jahr 2015 erwirtschaftet? Ist das erwünschte Ergebnis erzielt worden?

Am 01.07.2015 wurde mit der Aufstellung der Behälter begonnen. Die Sammlung fand daher in 2015 weniger als 6 Monate statt. Gemäß Vorlage V-DS-3511 Neuorganisation der Alttextil- und Altschuhsammlung in der Stadt Leipzig durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung wurde mit einem jährlichen Erlös vom 356.500 Euro gerechnet.
Für 6 Monate wäre das ein Erlös von rund 178.000 Euro.
Erzielt wurde im Zeitraum bis 31.12.2015 für 507 t Alttextilien ein Erlös von rund 195.000 Euro.

2. Ist die Leipziger Stadtreinigung zertifizierter Betrieb im Fachverband Textilrecycling? Wenn nein, warum nicht und wird das Zertifikat angestrebt?

Im Fachverband Textilrecycling sind die Firmen organisiert, die Textilien verwerten. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung erbringt nur die Sammelleistung, ist kein Verwerter und damit auch nicht Mitglied dieses Verbandes. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung ist jedoch zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.

3. Welche gemeinnützigen Träger haben wie viele Alttextilcontainer im Stadtgebiet aufgestellt?

Zuarbeit Dez. VI (VTA):
Sondernutzungserlaubnisse vom Verkehrs- und Tiefbauamt wurden für folgende Organisationen erteilt:

Heilsarmee 9 Standorte in Ost, Volkssolidarität 38 in Nord, Johanniter 38 in NO/N/NW/W, Malteser 34 in N/NW und Deutsches Rotes Kreuz 38 Süd.

4. Wie verteilen sich die Alttextilcontainer der gemeinnützigen Träger im Stadtgebiet? Hat die Stadtverwaltung/die Stadtreinigung darauf Einfluss und nimmt sie diesen wahr?

Zuarbeit Dez. VI (VTA):
Die Verteilung ist in Frage 3 benannt.
Im Rahmen der Antragstellung wurden durch das Verkehrs- und Tiefbauamt vor Erteilung der Sondernutzung die jeweiligen Standorte geprüft und genehmigt.

5. Besteht weiterhin das Problem illegaler Alttextilcontainer oder illegaler, also nicht genehmigter, Altkleidersammlungen an Haustüren?

Zuarbeit Dez. VI (VTA):
Unerlaubte Aufstellungen sind dem Verkehrs- und Tiefbauamt derzeit nicht bekannt.

Hinweis des Eigenbetriebes Stadtreinigung:
Die Haussammlung über Körbe ist in der Regel nicht illegal. Die Sammlung ist eine abfallrechtlich erlaubnisfreie Tätigkeit. Da es sich um nichtgefährliche Abfälle aus privaten  Haushalten handelt, ist nur die Anzeige gemäß § 18 KrWG bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) erforderlich. Fast ausschließlich haben die Firmen die Sammlung bei der Landesdirektion angezeigt.
Regelmäßig werden von der Landesdirektion dazu Stellungnahmen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (hier der Eigenbetrieb Stadtreinigung) angefordert.

Vom Eigenbetrieb Stadtreinigung wird in jedem Fall das bereits bestehende Sammelsystem dargelegt und eine Untersagung der Sammlung verlangt.
Bisher wurde eine angezeigte Sammlung nach derzeitiger Kenntnis von der LDS noch nie untersagt.

6. Wird die Stadtreinigung das Ziel unterstützen und ein Konzept entwickeln, besonders gut erhaltene Textilien als Second-Hand-Ware den Leipziger Kleiderkammern zur Verfügung zu stellen, damit sie eine sinnvolle Weiterverwendung für bedürftige Menschen hier vor Ort finden?

Diese Unterstützung ist aus folgendem Grund nicht möglich:

Der Eigenbetrieb Stadtreinigung sammelt über die städtischen Container eine Mischfraktion, die sowohl tragbare oder neue Ware als auch Lumpen und Stoffreste enthält.
Nach dieser Zusammensetzung richtet sich auch der erzielte Ertrag.
Die Verwertung dieser Sammelware wurde europaweit ausgeschrieben.

Unabhängig davon, dass bei der Leerung der Behälter vor Ort keine Vorsortierung vorgenommen werden kann, wäre bei Entnahme der tragbaren Kleidung eine wesentliche Randbedingung der Ausschreibung nicht mehr eingehalten. Das widerspricht dem Vergaberecht.

Abweichend von den Festlegungen der Vorlage V-DS-3511 Neuorganisation der Alttextil- und Altschuhsammlung in der Stadt Leipzig durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung erhielten die Gemeinnützigen Sammler vom VTA nicht nur eine Sondernutzungserlaubnis für 50 Behälter, sondern wie in Frage 3 dargestellt 157.
Diese Behälter dienen - anders als die kommunalen Behälter - nicht der Alttextilsammlung, sondern der Sammlung von tragbarer Kleidung. Es ist seit jeher eine Kernaufgabe der Gemeinnützigen, Kleiderkammern zu betreiben.
Sie haben daher auch ein System aufgebaut, um zu entsprechenden Kleiderspenden zu gelangen.
Aufgrund der Art und Weise der städtischen Alttextilsammlung ist es nicht möglich, hier noch weiter unterstützend zu wirken.

Die Hilfe der Kommune besteht darin, eine Vielzahl von Behältern zur Sammlung von Kleiderspenden zuzulassen und am Bürgertelefon „Abfall“ auf die Kleiderkammern hinzuweisen.
Wie von den Fragestellern selbst beschrieben, ist dem Eigenbetrieb Stadtreinigung bisher nichts von Engpässen bei Kleiderspenden bekannt.
Im Gegenteil: Im Auftrag der Betreiber der Annahmestelle in Leutzsch entsorgte der Eigenbetrieb Stadtreinigung in 2015 eine Menge von rund 10 t nicht benötigter bzw. nicht verwendbarer Kleiderspenden.

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