Anfrage: Wie ist der Stand beim Energieberg Leipzig-Seehausen?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. November 2024

Mit der Vorlage VII-DS-02319 wurde am 28.04.2021 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 454 „Energieberg Leipzig-Seehausen“ gefasst. Hierbei geht es um die Planung von Photovoltaik-Anlagen auf den nördlich und südlich am Deponieberg Seehausen angrenzenden Flächen. Die Errichtung von PV-Anlagen auf dem Deponiekörper selbst liegt in der Hand der hierfür gegründeten Westsächsischen Erneuerbare Energien GmbH und Co.KG, eine Gesellschaft der Stadtwerke Leipzig und der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH. Für diese PV-Anlagen soll ein Antrag auf Plangenehmigung durch die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft bei der Landesdirektion Sachsen erfolgen. Von Verwaltungsseite wurde immer wieder betont, dass nur ein stimmiges Gesamtkonzept für Deponiekörper und angrenzende Freiflächen sinnvoll ist.

Zudem wurde im Beschluss des Oberbürgermeisters vom 26.07.2022 (VII-DS-07231-NF-01) gemäß §3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. In welcher Form wird die Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden und wann ist sie geplant?
  2. Hat die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH den Antrag auf Plangenehmigung bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht? Falls ja, gibt es einen Zwischenbericht? Falls nein, wann ist dies geplant?
  3. Wann ist mit dem Bebauungsplan Nr. 454 zu rechnen?

 

Antwort der Stadtverwaltung vom 21. November 2024

1. […] im Beschluss des Oberbürgermeisters vom 26.07.2022 (VII-DS-07231-NF-01) [wurde] gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. In welcher Form wird die Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden und wann ist sie geplant?

Die beschlossene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf fand in der Zeit vom 27.09.2022 bis 04.11.2022 statt. Die Unterrichtung und Anhörung beschränkte sich in dieser frühen Planungsphase auf die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Es fanden in diesem Zeitraum zwei Bürgerveranstaltungen statt – im Ortsteil Seehausen und im Stadtbüro. Zudem wurde der Vorentwurf im Neuen Rathaus ausgestellt und konnten die Planunterlagen im Internet eingesehen werden. Eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan-Entwurf erfolgen.

2. Hat die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH den Antrag auf Plangenehmigung bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht? Falls ja, gibt es einen Zwischenbericht? Falls nein, wann ist dies geplant?

Die WEV, Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH, hat den Antrag auf Plangenehmigung mit Datum vom 15.12.2022 bei der Landesdirektion eingereicht. Zunächst musste das Raumordnerische Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden, der Antrag auf abfallrechtliche Plangenehmigung wurde deshalb „ruhend“ gestellt. Nach Durchführung des Zielabweichungsverfahrens, welches positiv beschieden wird (die Zusicherung nach § 38 VwVfG liegt vor), erfolgt nun die Bearbeitung des Antrages auf Plangenehmigung. Einen „Zwischenbericht“ gibt es nicht.

3. Wann ist mit dem Bebauungsplan Nr. 454 zu rechnen?

Sowohl der Beschluss zur Billigung- und Auslegung des Bebauungsplanes als auch die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung sind im Jahre 2025 geplant. Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist ein Satzungsbeschluss durch die Ratsversammlung frühestens in 2026 zu erwarten.

Zurück