Anfrage: Wie sieht es aktuell mit der Grünflächenversorgung in Leipzig aus?

Anfrage vom 22. Juni zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 23. August 2017

Leipzig wächst seit einigen Jahren sehr stark, was zu einer regen Bautätigkeit im gesamten Stadtgebiet geführt hat. Damit verbunden nimmt demnach auch die Flächenkonkurrenz in unserer Stadt immer mehr zu.

Zahlreiche Grünflächen, Hecken, Büsche und Bäume müssen neuen Bauvorhaben weichen. Dabei sind gerade diese für unsere Stadt elementar wichtig – als Lebensraum für die Leipziger und Leipzigerinnen, aber auch für die Biodiversität und das Stadtklima.

Nach der Recherche einer Berliner Tageszeitung liegt Leipzig mit nur etwa 42 % Vegetationsfläche auf Platz 78 von 79 verglichenen Großstädten Deutschlands.
Als Richtwert zur Grünflächenversorgung wird ein Bedarf an 13 m² uneingeschränkt nutzbarer Grünfläche pro Einwohner/in angegeben. Davon fallen 6 m² auf wohnungsnahe und 7 m² auf siedlungsnahe Flächen, die jeweils innerhalb von Grünflächen von mindestens 1 ha bzw. 5 ha Flächengröße liegen sollen. Die Stadt Leipzig hat laut aktuellem Landschaftsplan von 2013 eine im Bundesvergleich nur durchschnittliche Versorgung mit uneingeschränkt nutzbarem öffentlichen Grün (15,9 m²/EW).  Auch die aktuell vorliegende Informationsvorlage DS 02442 „Freiraumstrategie“ bezieht sich auf diesen Wert.

Deshalb fragen wir:

1. Wie steht es um die Grünflächenversorgung in Leipzig?

  •  Wie haben sich die Zahlen zur durchschnittlichen Versorgung mit uneingeschränkt nutzbarem öffentlichen Grün seit der letzten Veröffentlichung des Landschaftsplanes der Stadt Leipzig verändert und wie stellen sich diese Zahlen in einem bundesweiten Vergleich dar?
  •  Wie hat sich der Versorgungsgrad mit privatem und öffentlichen Grün auf Stadtbezirks- und Ortsteilebene in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (stadtbezirks- und ortsteilgenau schriftliche Beantwortung)

2. Wie gestaltet sich die Sicherung von Grünzügen?

  • Wie viel Prozent der Grünzugflächen ist als geschützter Landschaftsbestandteil, wie viel als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen?
  • Wie viel Prozent der Grünzugflächen sind im Flächennutzungsplan ausgewiesen? Und wie viel Prozent der Grünzugfläche sind im Besitz der Stadt Leipzig?
  • Wie viel Prozent der Grünzugflächen ist durch Bebauungspläne mit Grünordnungsplan geschützt?

3. Für welche dieser Flächen bestehen konkrete Bebauungsabsichten nach § 34 BauGB, § 35 BauG und im Rahmen einer Bebauungsplanung? (schriftliche Beantwortung)

 

 

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