Anfrage: Wie steht es um die Leipziger Förderung für Balkonsolargeräte?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 18. September 2024

Leipzig ist eine Mieterstadt – ca. 86% der Menschen hier wohnen zur Miete. Gerade für Mieter*innen sind Balkonsolargeräte oft die einzige direkte Möglichkeit, erneuerbare Energie in ihrem Haushalt zu nutzen und damit ihre Stromkosten zu senken. Nach langem Ringen um die Förderung für die viel gefragten Balkonsolargeräte (Haushaltsantrag 2021/22), wurde im Dezember 2023 endlich ein städtisches Förderprogramm für Balkonsolargeräte vom Stadtrat beschlossen (VII-DS-06736-NF-05-NF-01). Dafür stehen pro Jahr 500.000 € zur Verfügung. In der Neufassung der Förderrichtlinie wurde die Förderung auf Leipzig-Pass-Inhaber*innen beschränkt. In Beschlusspunkt 6 steht jedoch, dass für zum 20. August nicht vollständig abberufene Fördermittel diese Einschränkung aufgehoben wird.Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
  1. Wie ist der aktuelle Stand der Abberufung von Fördermitteln für Balkonsolargeräte? Wie viele Anträge wurden eingereicht, wie viele Anträge und in welcher Gesamtsumme wurden bereits bewilligt?
  2. Welche Öffentlichkeitsarbeit (Beschlusspunkt 3) hat die Stadtverwaltung geleistet, um das Förderprogramm bei potentiellen Zuwendungsempfänger*innen zu bewerben?
  3. Auf https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/satzungen/details/satzung/8-19 findet man die Fachförderrichtlinie ohne die in Beschlusspunkt 4 genannten Änderungen. Wann wird eine dem Beschluss entsprechende Version hochgeladen?
  4. Wie ist der Stand zu Beschlusspunkt 5, die LWB per Gesellschafterweisung zu beauftragen, das Anbringen von Balkonsolargeräten grundsätzlich zu unterstützen und die Mieter*innen in geeigneter Form auf das Bestehen der Sächsischen und Leipziger Förderrichtlinien hinzuweisen? Werden bei Sanierungen und Neubau der LWB Außensteckdosen an Balkonen berücksichtigt?
  5. Falls bis zum 20.08.2024 nicht alle Fördermittel vollständig abgerufen wurden: Wie wird das Entfallen der Leipzig-Pass-Beschränkung umgesetzt und kommuniziert?
  6. Wie viele Interessent*innen an einer städtischen Förderung gab es, deren Anträge aufgrund eines fehlenden Leipzig-Passes keine Förderung gewährt werden konnte? Werden diese Interessent*innen seitens der Stadtverwaltung proaktiv informiert, falls noch Fördermittel nach dem 20.08.2024 zur Verfügung stehen?
  7. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Bekanntheit des Fördermittelprogramms ein? Welche Maßnahmen könnten die Bekanntheit in den Augen der Stadtverwaltung noch erhöhen?
  8. Ist die Fortsetzung des Förderprogrammes in 2025 und 2026 gewährleistet?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung vom 18. September 2024

Im Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung wurde am 27.08.2024 eine Zwischenevaluation zum Thema Fachförderrichtlinie Balkonsolar vorgestellt. Die Präsentation wurde dem Protokoll der Ausschusssitzung angehangen und den Stadträten zur Verfügung gestellt.

Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Abberufung von Fördermitteln für Balkonsolargeräte? Wie viele Anträge wurden eingereicht, wie viele Anträge und in welcher Gesamtsumme wurden bereits bewilligt?

Antwort: Mit Stand zum 11.09.2024 wurden insgesamt 30 Anträge eingereicht, davon sind:

24 Anträge abschließend bearbeitet (1 Woche) und ausgezahlt (nach Rechtsbehelfseingang bis 2 Wochen)

  3 Anträge abgelehnt/ kein Leipzig-Pass vorhanden

  2 Anträge in Bearbeitung/ Eigentümerzustimmung fehlt

  1 Antrag wurde zurückgenommen

Für 11 Anträge liegt bereits ein geprüfter Verwendungsnachweis vor.

Insgesamt wurden 11.282,43 Euro bewilligt.

Frage 2: Welche Öffentlichkeitsarbeit (Beschlusspunkt 3) hat die Stadtverwaltung geleistet, um das Förderprogramm bei potentiellen Zuwendungsempfänger*innen zu bewerben?

Antwort: Mit Bekanntgabe über das elektronische Amtsblatt am 16.03.2024 und in der Druckausgabe am 23.03.2024 trat die Förderrichtlinie in Kraft.              

Die Förderrichtlinie samt Formulare wurde auf der Seite des Fördermittelfinders auf leipzig.de veröffentlicht. Für vertiefende Auskünfte ist diese Seite mit einer Informationsseite auf leipzig.de verlinkt, auf der die wichtigsten Fakten in einem FAQ zusammengestellt sind und die seit dem 17.05.2024 in 6 Sprachen zur Verfügung steht.

Zudem wird auch auf der Themenseite zum Leipzig-Pass auf leipzig.de auf dioe Förderrichtlinie verwiesen, unter der Übersicht zu den Vergünstigungen ist die Information dazu zu finden.

Parallel dazu wird über die Info-Screens in allen Bürgerämtern die Fachförderrichtlinie bekannt gemacht. Hinzu kommt die Kommunikation zur Fachförderrichtlinie im Rahmen von Informationsveranstaltungen durch das Umweltinformationszentrum der Stadt, über die LWB oder das Klimabüro der Verbraucherzentrale.

Seit 01.08.2024 ist zudem die Antragsstellung über Amt24 möglich.

Ein zeitlich begrenztes Angebot der Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen steht zudem bereit.

Frage 3: Auf https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/satzungen/details/satzung/8-19 findet man die Fachförderrichtlinie ohne die in Beschlusspunkt 4 genannten Änderungen. Wann wird eine dem Beschluss entsprechende Version hochgeladen?

Antwort: Der Hinweis wird geprüft und nach Prüfung umgesetzt.

Frage 4: Wie ist der Stand zu Beschlusspunkt 5, die LWB per Gesellschafterweisung zu beauftragen, das Anbringen von Balkonsolargeräten grundsätzlich zu unterstützen und die Mieter*innen in geeigneter Form auf das Bestehen der Sächsischen und Leipziger Förderrichtlinien hinzuweisen? Werden bei Sanierungen und Neubau der LWB Außensteckdosen an Balkonen berücksichtigt?

Antwort: In Umsetzung des Ratsbeschlusses VII-DS-06736-NF-05-NF-01 wurde am 28.04.2024 der Gesellschafterbeschluss 01/2024 gefasst.

Bei den seit Beschlussfassung zur Planung gebrachten Sanierungsmaßnahmen werden Außensteckdosen an Balkonen berücksichtigt und in Umsetzung gebracht, sofern die Elektroinstallation / die technischen Gegebenheiten dies zulassen. Bei Neubaumaßnahmen sind Außensteckdosen an Balkonen Standard.

Seitens der LWB werden die Mieter*innen bzgl. des Anbringens von Balkonsolargeräten unterstützt. Auf Basis von Checklisten mit Angaben zu wesentlichen Fakten u.a. über den geplanten Standort, Himmelsrichtung, die Leistung der geplanten Anlage sowie die Art der geplanten Befestigung erfolgen schriftliche oder telefonische Beratungen der Anfragenden, in denen auch auf das Bestehen Sächsischer und Leipziger Fördermöglichkeiten hingewiesen wird.

Frage 5: Falls bis zum 20.08.2024 nicht alle Fördermittel vollständig abgerufen wurden: Wie wird das Entfallen der Leipzig-Pass-Beschränkung umgesetzt und kommuniziert?

Antwort: Mit Beschlusspunkt 6 beschloss der Stadtrat, „sollten bis zum 20.08. eines Jahres die eingestellten Fördermittel nicht vollständig abgerufen werden, wird die Beschränkung auf Leipzig-Pass-Inhaber*innen aufgehoben. Alle Leipziger*innen mit niedrigen Einkommen können dann eine Förderung von 200 € pro Stecker-Solar-Gerät beantragen.“ Die Verwaltung hat dem Stadtrat im Rahmen des Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung am 27.08.2024 eine Zwischenevaluation und einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag für die Erweiterung nach Satz 2 des Beschlusspunktes 6 vorgelegt, dem der Ausschuss gefolgt ist. Demnach wird in Abstimmung mit dem Sozialamt und dem Amt für Stadtgrün und Gewässer von einer Änderung der bestehenden Zielgruppe von Zuschussberechtigten abgesehen. Vielmehr bleibt eine Förderung von Kleingärten aufgrund gesetzlicher Regelungen und Umsetzungsmöglichkeiten nach aktuellem Stand ausgeschlossen. Zudem wird mit dem Leipzig-Pass bereits die Zielgruppe „Menschen mit niedrigem Einkommen“ in umfänglichem Maße abgedeckt und ermöglicht gleichzeitig eine zielgenaue Nachweisführung.

Frage 6: Wie viele Interessent*innen an einer städtischen Förderung gab es, deren Anträge aufgrund eines fehlenden Leipzig-Passes keine Förderung gewährt werden konnte? Werden diese Interessent*innen seitens der Stadtverwaltung proaktiv informiert, falls noch Fördermittel nach dem 20.08.2024 zur Verfügung stehen?

Antwort: Von den insgesamt 30 eingereichten Anträgen wurden 3 Anträge abgelehnt, da kein Leipzig-Pass vorhanden war. Da sich die Förderbedingungen auch nach dem 20.08.2024 nicht geändert haben, werden diese Interessenten nicht wieder kontaktiert.

Frage 7: Wie schätzt die Stadtverwaltung die Bekanntheit des Fördermittelprogramms ein? Welche Maßnahmen könnten die Bekanntheit in den Augen der Stadtverwaltung noch erhöhen?

Antwort: Es ist vorgesehen, die Bekanntheit des Fördermittelprogramms durch weitere Informationsformate u.a. Beratung im UiZ, Information im Rahmen der sächsischen Energietage, Öko-Fete etc. und im Rahmen von Beratungen durch Multiplikatoren weiter bekannt zu machen.

Frage 8: Ist die Fortsetzung des Förderprogrammes in 2025 und 2026 gewährleistet?

Antwort: Mit der Einbringung des Doppelhaushaltes 2025/2026 wird ein Vorschlag zur Fortsetzung des Förderprogramms in den folgenden beiden Jahren vorgelegt.

Zurück