Anfrage: Wie weiter am Hotel Astoria?

Anfrage zur mündlichen Beantwortung in der Ratsversammlung am 14. Oktober 2020

Zunächst sei betont, dass es erfreulich ist, dass sich für das rennomierte Hotel Astoria ein Investor gefunden hat, der das Ziel der grundlegenden Sanierung und Wiedereröffnung verfolgt. Die Sanierung wurde jedoch bekanntermaßen durch eine Klage des benachbarten Best-Western Hotels unterbrochen.

Nach dem aus der Klage resultierenden zwischenzeitlichen Baustopp am Hotel Astoria, der durch die Verwaltung am 12. Juni aufgehoben wurde, wurde eine neue Baugenehmigung ausgestellt. Der Investor, Vivion, hatte daraufhin im Juni öffentlich verlautbart, die Arbeiten zügig wieder aufnehmen zu wollen.

Gegenüber der Presse betonte der Investor im September, dass er die neu erteilte Baugenehmigung derzeit prüfe, um anschließend ggf. Neuausschreibungen der Bauleistungen vorzunehmen.

Seit mittlerweile sieben Monaten herrscht Stille auf der Baustelle, ein Neustart der Arbeiten sind zumindest optisch nicht erkennbar, aber wünschenswert.

Wir fragen an:

  1. Wurden seitens der Stadtverwaltung alle Voraussetzungen geschaffen, die eine Wiederaufnahme der Sanierungsarbeiten durch den Investors möglich machen würden?
  2. Welche Gründe sind der Stadt Leipzig bekannt, die zum anhaltenden Baustopp der Sanierungsarbeiten durch den Investor führen?
  3. Welche grundlegenden Veränderungen wurden durch die neue Baugenehmigung beschieden?
  4. Wie wird der weitere Zeitplan durch Verwaltung und Investor eingeschätzt?
  5. Wie wird in der Zwischenzeit gesichert, dass der entkernte Bereich standfest ist und keine Gefahren vom Objekt ausgehen?
  6. Wie unterstützt die Verwaltung die zeitnahe Wiederaufnahme der Bauarbeiten?

 

Antwort in der Ratsversammlung am 14. Oktober 2020

Bürgermeister Dienberg: Ich komme zur Anfrage von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wie es am Hotel Astoria weitergeht.

Erste Frage: Wurden seitens der Stadtverwaltung alle Voraussetzungen geschaffen, die eine Wiederaufnahme der Sanierungsarbeiten durch den Investor möglich machen würden? - Die Antwort dazu lautet: Ja, insbesondere wurde am 11.06.2020 eine neue Baugenehmigung erteilt, die zur sofortigen Wiederaufnahme der Bauarbeiten berechtigt. Die Baugenehmigung - ich sage es noch einmal - datiert aus dem Monat Juni dieses Jahres.

Die zweite Frage: Welche Gründe sind der Stadt Leipzig bekannt, die zum anhaltenden Baustopp der Sanierungsarbeiten durch den Investor führen? - Die Antwort: Der Bauherr hat der Stadt keine Gründe mitgeteilt, weshalb er von der Baugenehmigung keinen Gebrauch macht und die Bautätigkeit nicht (wieder-)aufnimmt.

Die dritte Frage: Welche grundlegenden Veränderungen wurden durch die neue Baugenehmigung beschieden? - Dazu folgende Antwort: Die neue Genehmigung sieht den Erhalt der gesamten Gebäudeseite an der Kurt-Schumacher-Straße vor. Bislang sollte nur die denkmalgeschützte Straßenfassade erhalten werden. Die Einfahrt zur Tiefgarage erfolgt, anstatt von der Kurt-Schumacher-Straße, jetzt von der Gerberstraße aus. Zudem wurde mit einer überarbeiteten Schallimmissionsprognose auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zur alten Baugenehmigung reagiert.

Die Frage vier: Wie wird der weitere Zeitplan durch Verwaltung und Investor eingeschätzt? - Die Antwort dazu: Der Zeitplan ist der Verwaltung nicht bekannt.

Frage fünf: Wie wird in der Zwischenzeit gesichert, dass der entkernte Bereich standfest ist und keine Gefahren vom Objekt ausgehen? - Die Antwort dazu: Die Baustelle wird regelmäßig durch Statiker unseres Amtes kontrolliert. Von ihrer gehen aktuell keine Gefahren aus.

Zu Frage sechs: Wie unterstützt die Verwaltung die zeitnahe Wiederaufnahme der Bauarbeiten? - Dazu folgende Antwort: Der neue Eigentümer des benachbarten Hotels „Best Western" hat Widerspruch gegen die neue Baugenehmigung eingelegt, der jedoch keine aufschiebende Wirkung hat. Der Bauherr kann also von seiner Baugenehmigung Gebrauch machen. Dennoch hat das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege sowohl dem Bauherrn als auch den alten und neuen Nachbarn mehrfach angeboten, etwaige nachbarschaftliche Themen des öffentlichen Baurechts in einem gemeinsamen Gespräch zu erörtern und - bestenfalls - natürlich auch zu klären. Diese Angebote stehen. Diese Angebote wurden beidseitig positiv auch zur Kenntnis genommen, aber bislang wurde kein konkreter Termin angestrebt. Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege bemüht sich weiterhin um eine entsprechende Koordinierung.
So viel zu dieser Anfrage.

Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. Nachfragen dazu? - Herr Schmidt, bitte.

Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Können Sie vielleicht zur letzten Frage sagen, wogegen sich der neue Widerspruch richtet?

Bürgermeister Dienberg: Das kann ich leider nicht sagen, weil das dem Datenschutz unterliegt.

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