Anfrage: Wie weiter beim Kino der Jugend?

Anfrage vom 11. Juni 2026

Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem

Trotz des großen Engagements der IG Fortuna und zahlreicher Ratsinitiativen bleiben verwaltungsseitig entscheidende Schritte für die Entwicklung des Kino der Jugend bis heute aus. Ein Abschluss der Konzeptvergabe und des Erbbaupachtvertrags steht nach wie vor aus. Für eine denkmalpflegerische Ertüchtigung stehen Mittel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bereit, die bis Ende des Jahres ausgegeben werden müssen. Eine weitere Perspektive eröffnet sich durch die Zusammenarbeit des Kino der Jugend und der Cinemathèque zur Realisierung des Filmkunsthauses am Standort. Auch hier stehen Fördermittel des Bundes in Millionenhöhe bereit, die jedoch bis Jahresende beantragt werden müssen. Für die Beantragung müssen laut Informationen der Verwaltung bereits Planungen bis zur Leistungsphase 3 sowie ein tragfähiges Nutzungs- und Betreiberkonzept vorliegen. Trotz der langen Laufzeit des Projekts Filmkunsthaus konnte bisher verwaltungsseitig keine Finanzierung dieser Planungsleistungen organisiert werden.

Daher stellen sich folgende Fragen zum Umsetzungsstand:

  1. In welchem Umfang und mit welcher Förderquote stehen BKM-Fördermittel für das Kino der Jugend bereit?
  2. Liegen alle fachlichen Voraussetzungen zum Abruf und zur Umsetzung der BKM-Fördermittel vor und wann erfolgt eine Freigabe der Eigenmittel?
  3. Unterstützt die Verwaltung grundsätzlich die gemeinsame Realisierung von Kino der Jugend und Filmkunsthaus am Standort und wie werden die entsprechenden Konzepte beurteilt?
  4. In welchem Umfang und mit welcher Förderquote stehen Bundesmittel zur Realisierung des Filmkunsthauses bereit und in welchem Umfang sind Mittel für die nötigen Planungsleistungen notwendig, um diese zu beantragen?
  5. Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass die Planungsleistungen zur Beantragung des Projekts finanziert werden müssen, wurde dies im Haushalt berücksichtigt und welche konkreten Gespräche haben seitdem mit wem stattgefunden?
  6. Wer hat mit welcher Begründung entschieden, ob vor dem Hintergrund der jahrelangen Laufzeit und grundsätzlicher Ratsbeschlüsse zur Befürwortung des Projekts Filmkunsthaus die Finanzierung der Planungsleistungen durch die Verwaltung bewilligt werden kann oder als Neumaßnahme einzustufen ist und zu welcher Einschätzung kommen dabei die Fachdezernate sowie die Landesdirektion?
  7. Wie wurde und wird seitens der Stadtverwaltung sichergestellt, dass die notwendigen Planungsleistungen zur Beantragung von Fördermitteln für das Filmkunsthaus am Standort des Kinos der Jugend erfolgen können, um eine rechtzeitige Beantragung von Fördermitteln zu gewährleisten?
  8. In welchem Status der Erarbeitung ist der anvisierte Erbpachtvertrag für das Kino der Jugend und wann ist mit einem Abschluss der Konzeptvergabe zu rechnen?
  9. Welche Maßnahmen seitens der Stadt sind geplant, um den Erfolg des Projektes und den Abfluss der Bundesmittel zu sichern?

 

Antwort vom 30. Juni 2026

Frage 1: In welchem Umfang und mit welcher Förderquote stehen BKM-Fördermittel für das Kino der Jugend bereit?

Es ist in diesem Fall zu unterscheiden in BKM-Fördermittel mit einer Förderung aus Denkmalmitteln, die für denkmalpflegerische Maßnahmen am Standort ehem. „Kino der Jugend“ eingesetzt werden sollen und avisierten BKM-Fördermitteln im Rahmen des „Investitionsprojekt: Internationale Festivallandschaft Freie Szene Leipzig“ (IFL).

Für das Projekt „Kino der Jugend“ stehen aktuell Fördermittel aus dem Bundesprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Bereich Denkmalschutz zur Verfügung.

Für die denkmalpflegerische Sicherung exponierter Bauteile des „Kinos der Jugend“ stehen Fördermittel aus dem BKM-Denkmalprogramm in Höhe von rund 400.000 € zur Verfügung. Die Förderung erfolgt dabei im Rahmen einer Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von 80 %, sodass ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 80.000 Euro durch die Stadt aufzubringen ist. Die Förderung konzentriert sich derzeit insbesondere auf die Sicherung und Restaurierung der Malereien im Saal (Wände und Rabitzdecke), der Fortuna-Figur an der Fassade, der historischen Türanlagen sowie der Decke im Foyer.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist per Zuwendungsbescheid an den Förderzeitraum gebunden und muss bis spätestens 31.12.2026 abgeschlossen und abgerechnet werden.

Ohne Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils besteht das Risiko, dass die bereits bewilligten Bundesmittel nicht in Anspruch genommen werden können und verfallen.

Zur Umsetzung des „Investitionsprojektes: Internationale Festivallandschaft Freie Szene Leipzig“ haben der Bund (BKM) und der Freistaat Sachsen (SMWKT) Fördermittel i. d. H. v. jeweils 10,5 Mio. EUR in Aussicht gestellt. Der Eigenanteil der Stadt Leipzig war gemäß Grundsatzbeschluss mit 2,1 Mio. Euro veranschlagt.

Verantwortlich für die Beantragung der Fördermittel im Rahmen der IFL sind, wie in der Beantwortung zur Anfrage VIII-F-02584 ebenfalls dargestellt, die jeweiligen Träger. Die Stadt Leipzig begleitet diesen Prozess fortlaufend und unterstützt die Träger größtmöglich.

Frage 2: Liegen alle fachlichen Voraussetzungen zum Abruf und zur Umsetzung der BKM-Fördermittel vor und wann erfolgt eine Freigabe der Eigenmittel?

BKM-Mittel/Denkmalmittel Invest

Die zugrunde liegende Planung wurde im Mai 2026 überarbeitet und angepasst.

Für den Abruf und die Umsetzung der Fördermittel ist noch die haushaltsrechtliche Einordnung der aktualisierten Planung erforderlich. Im Rahmen dessen wird ebenfalls über die Bereitstellung und die Freigabe der benötigten Eigenmittel entschieden.

BKM-Mittel für IFL-Maßnahme

Grundlage für die Beantragung der Fördermittel des Bundes und des Landes im Rahmen der IFL ist die Einreichung eines vollständigen und prüffähigen Antrages nach RZBau bis spätestens 31.12.2026 mit einer abgeschlossenen Leistungsphase 3 gemäß den Leistungsbestandteilen der HOAI. Aktuell wurde der Antrag noch nicht eingereicht.

Da es sich bei dem neu gefundenen Standort um eine städtische Liegenschaft handelt, muss demzufolge auch ein Baubeschluss für die Maßnahme erstellt werden. Hier sind die Gesamtkoten der Maßnahme anzusetzen, weshalb eine Beschlussfassung im Stadtrat erforderlich ist. Erst nach diesem Beschluss sind die Mittel verfügbar und können für die Planung zur Verfügung gestellt werden. Demzufolge könnte erst nach Planungsbeschluss die Mittel bereitgestellt werden, damit die Planungsleistungen beauftragt werden können. Eine entsprechende Beschlussvorlage konnte noch nicht erstellt werden, da die hierzu erforderlichen Unterlagen erst im Juni d. J. seitens der Vereine vorlagen und das Ergebnis des Fördermittelgesprächs mit Bund und Land vom 23.06.2026 einfließen soll. Siehe zu diesem die Beantwortung der Frage Nr. 4.

Frage 3: Unterstützt die Verwaltung grundsätzlich die gemeinsame Realisierung von Kino der Jugend und Filmkunsthaus am Standort und wie werden die entsprechenden Konzepte beurteilt?

Die Stadt Leipzig hat den Cinémathèque Leipzig e. V. seit vielen Jahren bei der Standortsuche, der Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes für das Filmkunsthaus umfänglich und ämterübergreifend unterstützt und begleitet diesen Prozess weiterhin.

Im März dieses Jahres wurde die Stadtverwaltung darüber informiert, dass der Cinémathèque Leipzig e. V. und der Fortuna – Kino der Jugend e. V. eine gemeinsame Standortentwicklung auf dem Gelände des ehemaligen „Kino der Jugend“ in der Eisenbahnstr. 162, 04315 Leipzig, avisieren. Im Rahmen der Standortprüfung für das Filmkunsthaus wurde dieser im Zeitraum 2019/20 bereits einmal in Betracht gezogen, seitens des Trägers aber nicht weiterverfolgt.

Beide Träger haben nun ihre Absicht bekundet, eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) zu gründen, die als Träger und Entwicklungsgesellschaft für die Liegenschaft fungieren soll.

Die Stadtverwaltung unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen der Vereine, ihre Vorhaben am Standort gemeinsam zu entwickeln und umzusetzen. In einer gemeinsamen Realisierung werden erhebliche Synergieeffekte gesehen, insbesondere hinsichtlich der kulturellen Nutzung, des Betriebs sowie der langfristigen Sicherung des Standorts. Aus Sicht der Verwaltung sollte dabei die Sanierung und nachhaltige Sicherung des historischen Bestandsgebäudes im Vordergrund stehen.

Die derzeit als Lagerhalle genutzten Flächen auf dem Gelände des „Kino der Jugend“ stehen nach aktuellem Stand mittelfristig nicht für eine kulturelle Nachnutzung zur Verfügung. Hintergrund ist, dass das Mobilitäts- und Tiefbauamt weiterhin einen betrieblichen Bedarf zur Unterbringung von Material und Infrastruktur auf dem Gelände benötigt. Eine vollständige Freilenkung der Flächen kann aus genannten Gründen nicht erfolgen.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der fachlichen Bauberatung mehrere wesentliche Herausforderungen für eine bauliche Umsetzung einer möglichen Nutzung durch die Cinémathèque in diesem Bereich identifiziert. Hierzu zählen insbesondere:

• bestehende Überbauungsproblematiken mit angrenzenden Privatgrundstücken,

• Anforderungen an Brandschutz und Rettungswege,

• die Herstellung notwendiger Stellplätze,

• sowie bauliche und funktionale Anforderungen an eine mögliche Verbindung mit dem Bestandsgebäude.

Vor diesem Hintergrund wird die bauliche Realisierung einer eigenständigen Nutzung der Lagerhalle durch die Cinémathèque derzeit als anspruchsvoll und mit erheblichen planerischen, rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden eingeschätzt.

Aus Sicht der Verwaltung sollte daher der Fokus beider Vereine vorrangig auf die Entwicklung und Sanierung des ehemaligen „Kino der Jugend“ gelegt werden. Ziel sollte es sein, das Bestandsgebäude in seiner denkmalgeschützten Struktur multifunktional weiterzuentwickeln und so räumliche sowie inhaltliche Synergien für beide Nutzungen zu schaffen. Durch eine flexible und gemeinschaftliche Nutzung des Gebäudes könnten sowohl wirtschaftliche als auch bauliche Ressourcen gebündelt und der langfristige Betrieb des Standortes insgesamt besser abgesichert werden.

In den vergangenen Monaten haben zahlreiche Abstimmungstermine mit dem Kulturamt sowie weiteren beteiligten Fachämtern stattgefunden. Das Vorhaben sowie die vorgelegten Konzepte wurden fortlaufend fachlich begleitet. Darüber hinaus wurde frühzeitig eine Abstimmung (23.06.2026) mit Bund und Land initiiert. Der nächste Termin mit den Trägern ist für den 01.07.2026 geplant.

Frage 4: In welchem Umfang und mit welcher Förderquote stehen Bundesmittel zur Realisierung des Filmkunsthauses bereit und in welchem Umfang sind Mittel für die nötigen Planungsleistungen notwendig, um diese zu beantragen?

Im Haushalt für das Jahr 2026 konnten keine Mittel berücksichtigt werden, da der ursprünglich avisierte Standort Kohlrabizirkus nicht erfolgreich realisiert werden konnte und somit die Haushaltsplanung angepasst wurde. Die neuen Überlegungen der Vereine sind im März 2026 an die Stadt Leipzig herangetragen worden.

Am 23.06.2026 fand mit den beiden Vereinen und den Fördermittelgebern Bund und Land eine Projektvorstellung statt. Hinsichtlich der Fördermöglichkeiten des Bundes ist mitzuteilen, dass unter Berücksichtigung des Förderanteils BKM von 10.500.000 Euro abzüglich der Bescheide für die Projekte Schau30 und Haus der Festivals im Rahmen der Internationalen Festivallandschaft Freie Szene rechnerisch Fördermittel in Höhe von 3.050.000 € zur Verfügung stehen. Eine Berücksichtigung dieser Mittel im Haushalt kann erst nach der fristgerechten Antragstellung (bis zum 31.12.2026) erfolgen. Eine verbindliche Erklärung kann dazu mit Stand heute von BKM nicht gegeben werden.

Im Fördermittelgespräch teilte das Land (SMWKT) mit, dass für den Doppelhaushalt 2027/2028 für das Projekt „Filmkunsthaus“ keine Mittel eingestellt werden konnten. Ob ab 2029 Mittel in den Landeshaushalt eingestellt werden können, konnte nicht bestätigt werden. Die Fördermittelgeber machten deutlich, dass für die Umsetzung der Maßnahme die Gesamtfinanzierung gesichert sein muss. Aktuell ergibt sich aufgrund der im Fördergespräch gegebenen Informationen eine Deckungslücke. Zudem muss nun geklärt werden, wie BKM mit der Bereitstellung seiner Fördermittel umgeht, vor dem Hintergrund der angeführten Aussage des SMWKT.

Für die Beantragung der IFL-Fördermittel sind Unterlagen gemäß RZBau einzureichen, worunter insbesondere auch die Planung des Vorhabens bis zur Leistungsphase 3 (LPH 3) fällt. Die für diese Planungsleistungen anfallenden Kosten sind zunächst durch die Träger vorzufinanzieren. Eine nachträgliche Anerkennung dieser Kosten als förderfähig ist möglich, sofern das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen ordnungsgemäß und im Einklang mit dem geltenden Vergaberecht durchgeführt wurde. Aufgrund der geplanten Baukosten über 8 Mio.€ Brutto ist eine EU-weite Ausschreibung aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte, auch der Planungsleistungen, notwendig. Es ist davon auszugehen, dass die Fördermittelgebenden die Planungskosten als nicht förderfähig einstufen, sofern ein Verstoß gegen vergaberechtliche Vorgaben festgestellt wird. Die Einhaltung und vollständige Dokumentation eines vergaberechtskonformen Verfahrens ist als zwingende Voraussetzung für die Zuwendungsfähigkeit der betreffenden Ausgaben zu erachten.

Frage 5: Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass die Planungsleistungen zur Beantragung des Projekts finanziert werden müssen, wurde dies im Haushalt berücksichtigt und welche konkreten Gespräche haben seitdem mit wem stattgefunden?

Mittel zur Umsetzung der Planung von Baumaßnahmen müssen immer berücksichtigt werden (s. Antwort zu Frage 4)

Frage 6: Wer hat mit welcher Begründung entschieden, ob vor dem Hintergrund der jahrelangen Laufzeit und grundsätzlicher Ratsbeschlüsse zur Befürwortung des Projekts Filmkunsthaus die Finanzierung der Planungsleistungen durch die Verwaltung bewilligt werden kann oder als Neumaßnahme einzustufen ist und zu welcher Einschätzung kommen dabei die Fachdezernate sowie die Landesdirektion?

Die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushaltes 2025/2026 konnte nur durch Inanspruchnahme des Erlasses des SMI vom 21. Juli 2025 erreicht werden. Die Zulässigkeit notwendiger Kreditaufnahmen für Investitionen standen somit unter dem Vorbehalt der Prüfung der Einzelmaßnahmen durch die Landesdirektion Sachsen. Bis zur abschließenden Genehmigung erfolgte zur haushaltswirtschaftlichen Steuerung ein Moratorium für investive Neumaßnahmen.

Demnach waren Baumaßnahmen als neue Maßnahmen im haushaltsrechtlichen Sinne einzustufen, sofern zum maßgeblichen Stichtag kein Baubeginn erfolgt ist. Für das Vorhaben Filmkunsthaus lag in diesem Zusammenhang noch nicht einmal die Entwurfsplanung (gemäß Leistungsphase 3 HOAI) vor, da auch der konkrete Standort noch vakant war. Diese Bewertung erfolgte unabhängig von vorangegangenen vorbereitenden Planungen, um die haushaltsrechtliche Steuerbarkeit sicherzustellen und eine Priorisierung bereits konkretisierter Vorhaben zu gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund wurde das Vorhaben „Filmkunsthaus“ als neue investive Maßnahme eingestuft, da zum Zeitpunkt der maßgeblichen Haushaltsentscheidung kein hinreichend fortgeschrittener Planungsstand vorlag. Nochmals sei darauf verwiesen, dass der Standort ehem „Kino der Jugend“ erst seit März des Jahres Gegenstand der Gespräche ist.

Eine Ausnahme der Kriterien des Investitionsmoratoriums war nicht gegeben. Die Entscheidung wurde im verwaltungsübergreifenden Konsens getroffen.

Frage 7: Wie wurde und wird seitens der Stadtverwaltung sichergestellt, dass die notwendigen Planungsleistungen zur Beantragung von Fördermitteln für das Filmkunsthaus am Standort des Kinos der Jugend erfolgen können, um eine rechtzeitige Beantragung von Fördermitteln zu gewährleisten?

Damit die Stadtverwaltung Leipzig die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der Planung bereitstellen kann, ist zunächst die Erstellung einer Beschlussvorlage notwendig. Über das Verwaltungsverfahren wurden die Träger in Kenntnis gesetzt und gebeten alternative Finanzierungsoptionen zu prüfen, da eine Bereitstellung der Mittel und in der Folge die Beauftragung der Planungsleistungen erst nach erfolgter Beschlussfassung möglich ist.

Frage 8: In welchem Status der Erarbeitung ist der anvisierte Erbpachtvertrag für das Kino der Jugend und wann ist mit einem Abschluss der Konzeptvergabe zu rechnen?

Die Verhandlungen zum Erbbaurechtsvertrag werden weiterhin geführt und sind noch nicht abgeschlossen. Ein konkreter Zeitpunkt für den Abschluss der Konzeptvergabe kann derzeit noch nicht benannt werden.

Frage 9: Welche Maßnahmen seitens der Stadt sind geplant, um den Erfolg des Projektes und den Abfluss der Bundesmittel zu sichern?

Siehe in diesem Zusammenhang die Antwort zu Frage Nr. 3.

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