Anfrage: Wie weiter mit dem Filmkunsthaus des Cinémathèque Leipzig e.V.? – Nachfrage zur Antwort auf die Anfrage VIII-F-02584

Anfrage vom 27. März 2026

Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem

In der Ratsversammlung am 25.03. lag eine schriftliche Antwort zu unserer Anfrage VIII-F-02584 „Wie weiter mit dem Filmkunsthaus des Cinémathèque Leipzig e.V.?“ vor – allerdings gab es aus zeitlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeit, zur Antwort der Verwaltung nachzufragen. Da die Verwaltung auf einige zentrale Punkte unserer Anfrage in ihrer Antwort nicht einging, möchten wir nun wissen:

  1. Was waren die konkreten Gründe, weshalb die Umsetzung des Projekts Filmkunsthaus im Kohlrabizirkus nicht weiterverfolgt wurde?
  2. Für die zuvor geplante Umsetzung des Filmkunsthauses im Löwitz-Quartier lag ein fundierter Entwurf vor. In der Vergangenheit wurde mitgeteilt, dass das Projekt schließlich aufgrund von Baukostensteigerungen nicht an diesem Ort umgesetzt werden konnte. Hat die Verwaltung sich dafür eingesetzt, dass die über die bereitstehenden 8 Mio. hinaus benötigten Mittel von den Fördermittelgebern akquiriert werden können, um das lange geplante Projekt endlich umzusetzen?
  3. In der Antwort auf unsere Anfrage VIII-F-02584 wurden die Grundstücke bzw. Gebäude genannt, die als potentielle Standorte für das Filmkunsthaus geprüft wurden. Der Auflistung folgend wurden keine Grundstücke des Bundes in Betracht gezogen, die von der Stadtverwaltung jedoch für weitere Zwecke wie Wohnnutzung geprüft worden waren (vgl. VIII-F-01352-AW-01). Weiterhin wurde durch die Verwaltung keine Berücksichtigung des Filmkunsthauses in Konzeptvergaben in Betracht gezogen, wie beispielsweise im aktuellen Fall Kuhturmstraße. Warum wurden weder zum Verkauf stehende Immobilien/Grundstücke des Bundes noch eine Einbringung in Konzeptvergaben der Stadt geprüft?
  4. Soweit uns bekannt ist, muss der Förderantrag für das Filmkunsthaus bis 31.12.2026 endgültig eingereicht werden und die Frist kann danach definitiv nicht mehr verlängert werden. Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass die seit Jahren gesicherten Fördermittel nicht verfallen?

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