Anfrage: Wie weiter mit dem Filmkunsthaus des Cinémathèque Leipzig e.V.? – Nachfrage zur Antwort auf die Anfrage VIII-F-02584
Anfrage vom 27. März 2026
Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem
In der Ratsversammlung am 25.03. lag eine schriftliche Antwort zu unserer Anfrage VIII-F-02584 „Wie weiter mit dem Filmkunsthaus des Cinémathèque Leipzig e.V.?“ vor – allerdings gab es aus zeitlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeit, zur Antwort der Verwaltung nachzufragen. Da die Verwaltung auf einige zentrale Punkte unserer Anfrage in ihrer Antwort nicht einging, möchten wir nun wissen:
- Was waren die konkreten Gründe, weshalb die Umsetzung des Projekts Filmkunsthaus im Kohlrabizirkus nicht weiterverfolgt wurde?
- Für die zuvor geplante Umsetzung des Filmkunsthauses im Löwitz-Quartier lag ein fundierter Entwurf vor. In der Vergangenheit wurde mitgeteilt, dass das Projekt schließlich aufgrund von Baukostensteigerungen nicht an diesem Ort umgesetzt werden konnte. Hat die Verwaltung sich dafür eingesetzt, dass die über die bereitstehenden 8 Mio. hinaus benötigten Mittel von den Fördermittelgebern akquiriert werden können, um das lange geplante Projekt endlich umzusetzen?
- In der Antwort auf unsere Anfrage VIII-F-02584 wurden die Grundstücke bzw. Gebäude genannt, die als potentielle Standorte für das Filmkunsthaus geprüft wurden. Der Auflistung folgend wurden keine Grundstücke des Bundes in Betracht gezogen, die von der Stadtverwaltung jedoch für weitere Zwecke wie Wohnnutzung geprüft worden waren (vgl. VIII-F-01352-AW-01). Weiterhin wurde durch die Verwaltung keine Berücksichtigung des Filmkunsthauses in Konzeptvergaben in Betracht gezogen, wie beispielsweise im aktuellen Fall Kuhturmstraße. Warum wurden weder zum Verkauf stehende Immobilien/Grundstücke des Bundes noch eine Einbringung in Konzeptvergaben der Stadt geprüft?
- Soweit uns bekannt ist, muss der Förderantrag für das Filmkunsthaus bis 31.12.2026 endgültig eingereicht werden und die Frist kann danach definitiv nicht mehr verlängert werden. Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass die seit Jahren gesicherten Fördermittel nicht verfallen?
Antwort vom 29. April 2026
Sachverhalt
In der Ratsversammlung am 25.03. lag eine schriftliche Antwort zu unserer Anfrage VIII-F-02584 „Wie weiter mit dem Filmkunsthaus des Cinémathèque Leipzig e.V.?“ vor – allerdings gab es aus zeitlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeit, zur Antwort der Verwaltung nachzufragen. Da die Verwaltung auf einige zentrale Punkte unserer Anfrage in ihrer Antwort nicht einging, möchten wir nun wissen:
Frage 1: Was waren die konkreten Gründe, weshalb die Umsetzung des Projekts Filmkunsthaus im Kohlrabizirkus nicht weiterverfolgt wurde?
Antwort: Die Umsetzung des Projektes „Filmkunsthaus“ konnte im Kohlrabizirkus aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt werden. Dies insbesondere deshalb, da zum damaligen Zeitpunkt (August 2025) kein bestätigtes Nutzungskonzept für den Kohlrabizirkus insgesamt vorlag. Darüber hinaus wäre der letztlich zur Verfügung stehende Zeitraum nicht ausreichend gewesen, um nach Vorliegen einer zwingend abgeschlossenen Leistungsphase 3 einen Antrag fristgerecht beim Bund (BKM) und dem Freistaat Sachsen einreichen zu können. Der Abschluss der Leistungsphase 3 gemäß den Leistungsbestandteilen der HOAI war durch die LEVG erst für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Hierdurch war es nicht möglich mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf und der notwendigen Gremienbeteiligung die Antragstellung fristgerecht zu ermöglichen.
Weitere Gründe waren ferner, die im Nutzungs- und Betreiberkonzept des Vereins darlegten Fördermittelerwartungen, die eine Erhöhung der institutionellen Förderung und ferner eine Förderung durch das Amt für Jugend und Familie für den Bereich Kulturelle Bildung vorsahen. Beide Fördermittelerwartungen des Trägers konnten und können aktuell nicht bestätigt werden.
Frage 2: Für die zuvor geplante Umsetzung des Filmkunsthauses im Löwitz-Quartier lag ein fundierter Entwurf vor. In der Vergangenheit wurde mitgeteilt, dass das Projekt schließlich aufgrund von Baukostensteigerungen nicht an diesem Ort umgesetzt werden konnte. Hat die Verwaltung sich dafür eingesetzt, dass die über die bereitstehenden 8 Mio. hinaus benötigten Mittel von den Fördermittelgebern akquiriert werden können, um das lange geplante Projekt endlich umzusetzen?
Antwort: Die Ansiedlung des Filmkunsthauses als ein Teil der Konzeption für die Internationale Festivallandschaft Freie Szene Leipzig wurde verwaltungsübergreifend unmittelbar westlich des Hauptbahnhofs (Löwitz-Quartier) angestrebt. Für die geplante Umsetzung des Filmkunsthauses im Löwitz-Quartier lag eine Machbarkeitsstudie (Leistungsphase 1/2) inklusive einer Kostenschätzung vor. Das geplante Grundstück hätte jedoch zuvor durch die Stadt mit Eigenmitteln erworben werden müssen. Vor dem Hintergrund der höheren finanziellen Belastung für den Grundstücksankauf, den erheblichen Unsicherheiten und des zum Teil unkalkulierbaren Kostenrisikos sowie der zum damaligen Zeitpunkt fehlenden Zusage von Fördermitteln konnte nach intensiver verwaltungsübergreifender Prüfung eine Ankaufsentscheidung nicht empfohlen werden und das Projekt "Filmkunsthaus im Löwitz-Quartier" damit nicht weiterverfolgt werden.
Die Verwaltung hat sich stets für die Realisierung des Projektes „Filmkunsthaus“ eingesetzt (siehe hierzu ebenso die Beantwortung des ersten Teils der Anfrage, hier der Betreff „Standortsuche“) und war bzw. ist im Austausch mit den Fördermittelgebenden. Darüber hinaus hat sich die Stadt Leipzig in der Vergangenheit sowie letztmalig in diesem Jahr (März 2026) für eine Verlängerung des Antragszeitraumes eingesetzt, um das Projekt umsetzen zu können. Eine Verlängerung des Verfügungszeitraumes für die Antragstellung wurde wiederholt nicht bestätigt.
Frage 3: In der Antwort auf unsere Anfrage VIII-F-02584 wurden die Grundstücke bzw. Gebäude genannt, die als potentielle Standorte für das Filmkunsthaus geprüft wurden. Der Auflistung folgend wurden keine Grundstücke des Bundes in Betracht gezogen, die von der Stadtverwaltung jedoch für weitere Zwecke wie Wohnnutzung geprüft worden waren (vgl. VIII-F-01352-AW-01). Weiterhin wurde durch die Verwaltung keine Berücksichtigung des Filmkunsthauses in Konzeptvergaben in Betracht gezogen, wie beispielsweise im aktuellen Fall Kuhturmstraße. Warum wurden weder zum Verkauf stehende Immobilien/Grundstücke des Bundes noch eine Einbringung in Konzeptvergaben der Stadt geprüft?
Antwort: Wie dargestellt, wurden für das Teilprojekt „Filmkunsthaus“ mehrere potentielle Standorte einschließlich des zuletzt avisierten Standorts „Kohlrabizirkus“ geprüft und in Betracht gezogen. Die Auswahl eines geeigneten Standortes obliegt dem Träger, um auf diese Weise sicherzustellen, dass der gewählte Standort den konzeptionellen Anforderungen entspricht und eine nachhaltige Umsetzung gewährleistet ist. Die in der Fragestellung angesprochenen Grundstücke des Bundes wurden vom Träger nicht in die Standortsuche einbezogen.
Frage 4: Soweit uns bekannt ist, muss der Förderantrag für das Filmkunsthaus bis 31.12.2026 endgültig eingereicht werden und die Frist kann danach definitiv nicht mehr verlängert werden. Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass die seit Jahren gesicherten Fördermittel nicht verfallen?
Antwort: Dies ist richtig: Durch den Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages wurde im Jahr 2021 für die Internationale Festivallandschaft Freie Szene Leipzig für die Etatisierung für alle parlamentarisch ausgewählten, investiven Vorhaben ein Verfügungszeitraum von fünf Jahren beschlossen. Während dieses Fünfjahreszeitraums ist für das Vorhaben ein vollständiger und prüffähiger Antrag bis spätestens 31.12.2026 vorzulegen. Sollte in diesem Zeitraum kein Antrag gestellt werden, können die beschlossenen Mittel nicht länger eingeplant bzw. nicht mehr bereitgestellt werden. Die Entscheidung darüber obliegt demnach nicht der Stadt Leipzig, sondern dem Fördermittelgeber. Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, hat sich die Stadt für eine Verlängerung des Antragszeitraums eingesetzt.
Verantwortlich für die Beantragung der Fördermittel sind, wie in der Beantwortung zur Anfrage VIII-F-02584 dargestellt, die jeweiligen Träger. Die Stadt Leipzig begleitet diesen Prozess jedoch fortlaufend und unterstützt die Träger weiterhin größtmöglich.