Anfrage: Wie weiter mit dem Filmkunsthaus des Cinémathèque Leipzig e.V.?
Anfrage vom 12. März 2026
Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem
Bereits seit ca. 14 Jahren ist das Zentrum für Filmkunst und Medienbildung (Arbeitstitel: Filmkunsthaus) geplant. Im Filmkunsthaus sollen durch ein kuratiertes Filmprogramm, experimentelle Formate und neue Medien künstlerische und gesellschaftliche Debatten gebündelt, vorangetrieben und dabei eigene Akzente gesetzt werden. Der Trägerverein Cinémathèque Leipzig e.V. möchte einen interaktiven, lebendigen Kulturort schaffen, der über Leipzig und die Region hinaus strahlt. Seit den Anfängen des Projekts im Jahr 2012 ist der Verein gemeinsam mit Unterstützer*innen und Partner*innen auf der Suche nach einem geeigneten Standort im Stadtgebiet. 2014 wurde sogar die “Skala” (Gebäude Gottschedstraße 16) vor dem Verkauf gerettet. Als Standorte im Gespräch waren u.a. der Kopfbau des ehemaligen Zollkomplexes im Löwitz-Quartier und der Kohlrabizirkus. Die vom Cinémathèque Leipzig e.V. im Jahr 2019 akquirierten Fördermittel des Bundes sowie vom Land Sachsen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro wurden auf Vorschlag der Verwaltung auf mehrere Projekte aufgeteilt. Die zusätzlich begünstigten Projekte wie die Schaubühne Lindenfels und das Haus der Festivals konnten bereits eine fortschreitende Projektrealisierung verzeichnen, während für das Ursprungsprojekt Filmkunsthaus nach wie vor kein Standort feststeht. Unsere Fraktion hatte dazu zuletzt im Juni 2024 (VII-F-10489) nachgefragt. In 2024 hat sich der Stadtrat mit Beschluss der 1. Änderung zum Planungsbeschluss "Haus der Festivals" erneut zur Realisierung des Projekts Filmkunsthaus und Bereitstellung der entsprechenden Mittel bekannt. In der Antwort auf unsere Anfrage VII-F-10489 wurde seitens der Verwaltung bestätigt, dass für das Filmkunsthaus 8 Mio. Euro im Gesamtprojekt reserviert bleiben. Ebenso wurde mitgeteilt, dass bereits z.B. die avisierte Projektumsetzung im Löwitz-Quartier abgebrochen werden musste, weil das Projekt aufgrund von Kostensteigerungen wirtschaftlich nicht mehr darstellbar war.
Aus diesem Grund fragen wir:
- Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass das Projekt Filmkunsthaus, für welches ursprünglich die 21 Mio. Euro Fördermittel von Bund und Land eingeworben wurden, trotz der Aufteilung der Fördermittel im Lichte aktueller Baupreissteigerungen umgesetzt werden kann?
- Wie ist der Stand der Prüfung des Kohlrabizirkus als Standort für das Filmkunsthaus?
- Wie ist der sonstige Stand der Standortsuche – welche weiteren Standorte wurden/werden aktuell geprüft?
- Welche Spielstätten stehen der Cinémathèque aktuell zur Verfügung?
- Wird die Kooperation der Cinémathèque mit der nato im nun sanierten Zustand aufrechterhalten?
Antwort vom 23. März 2026
Frage 1: Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass das Projekt Filmkunsthaus, für welches ursprünglich die 21 Mio. Euro Fördermittel von Bund und Land eingeworben wurden, trotz der Aufteilung der Fördermittel im Lichte aktueller Baupreissteigerungen umgesetzt werden kann?
Antwort: Der Stadtrat bekannte sich mit der der Vorlage VII-DS-06403-NF-01 zur Unterstützung der Leipziger Festivallandschaft und fasste den Grundsatzbeschluss „Investitionsprojekt: Internationale Festivallandschaft Freie Szene Leipzig“.
Die nachfolgenden Maßnahmen waren bzw. sind Teil des Investitionsprojektes:
Projekt und Träger:
Schau30 (Schaubühne Lindenfels gAG)
Haus der Festivals (Stadt Leipzig)
naTo (Kultur- und Kommunikationszentrum naTo e.V.)
Filmkunsthaus (Cinémathèque Leipzig e.V.)
Zur Umsetzung des „Investitionsprojektes: Internationale Festivallandschaft Freie Szene Leipzig“ (IFL) haben der Bund (BKM) und der Freistaat Sachsen (SMWKT) Fördermittel i. d. H. v. jeweils 10,5 Mio. EUR in Aussicht gestellt. Der Eigenanteil der Stadt Leipzig war gemäß Grundsatzbeschluss mit 2,1 Mio. Euro veranschlagt.
Die Beantragung der Fördermittel des Bundes und des Landes erfolgt nach den Vorgaben der Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau), hierfür sind u.a. Planungen bis zur Leistungsphase 3 sowie ein tragfähiges Nutzungs- und Betreiberkonzept vorzulegen.
Verantwortlich für die Beantragung der Fördermittel sind die vorab angeführten, jeweiligen Träger.
Stand der einzelnen Projekte zum 18.3.2026:
- Schau 30: Antrag wurde bewilligt, Bescheide von BKM und Freistaat liegen vor
- Haus der Festivals: Antrag wurde bewilligt, Bescheide von BKM und Freistaat liegen vor
- naTo abgeschlossene Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahme
Die Stadt Leipzig hat den Cinémathèque Leipzig e. V. entsprechend der Ratsbeschlüsse VI-A-04595-NF-01 (RV 28.02.2018) und VI-HP-07179 (RV 30.01.2019) in den letzten Jahren bei der Standortsuche, der Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes für das Filmkunsthaus umfänglich und ämterübergreifend unterstützt.
Das Teilprojekt „Filmkunsthaus“ konnte trotz umfangreicher planerischer Vorarbeiten und der Prüfung mehrerer potentieller Standorte einschließlich des zuletzt avisierten Standorts „Kohlrabizirkus“ unter den aktuellen Bedingungen nicht so weiterentwickelt werden, dass die Voraussetzung (LP 3) für einen entscheidungsreifen Antrag an die Fördermittelgeber Bund und Land erfüllt werden können.
Die Stadt Leipzig beabsichtigt, den Verein aber weiterhin in seinem Vorhaben zu unterstützen und misst dem Engagement des Vereins hohe Bedeutung bei. Für eine Verlängerung des Antragszeitraumes hat sich die Stadt Leipzig bereits in der Vergangenheit und erneut im laufenden Jahr eingesetzt. Nach aktuellem Stand beläuft die Antragsfrist auf den 31.12.2026.
Wie der Verein der Stadt Leipzig jüngst mitgeteilt hat, befindet er sich in ersten Gesprächen zu einem weiteren Standort bzw. prüft seinerseits Optionen.
Frage 2: Wie ist der Stand der Prüfung des Kohlrabizirkus als Standort für das Filmkunsthaus?
Antwort: Siehe hierzu Antwort zu Frage Nr. 1
Frage 3: Wie ist der sonstige Stand der Standortsuche – welche weiteren Standorte wurden/werden aktuell geprüft?
Antwort: Gemäß den Beschlüssen zur Unterstützung des Filmkunsthauses VI-A-04595-NF-01 (RV 28.02.2018) und VI-HP-07179 (RV 30.01.2019) hat das Kulturamt den Cinémathèque Leipzig e. V. bei der Standortsuche und der Umsetzung eines Konzeptes für das Filmkunsthaus ämterübergreifend unterstützt. Die Standortsuche bzw. -analyse erfolgte in enger Zusammenarbeit und Abstimmung des Kulturamts mit dem Verein sowie mit Dez. VI, dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, dem Amt für Gebäudemanagement, dem Liegenschaftsamt und dem Amt für Wirtschaftsförderung.
Hierbei wurden zahlreiche Optionen intensiv geprüft und betrachtet. Hierunter u.a.:
2013-2016: Gottschedstraße 16
2016-2019: Kultur- und Gewerbegenossenschaft Feinkost (Karl-Liebknecht-Str. 36)
2019/2020: Betrachtung weiterer Standorte durch den Träger sowie auch durch die Stadt Leipzig:
- Einbindung in Entwicklung am Wilhelm-Leuschnerplatz
- Ehm. „Kino der Jugend“
- Stadtbad
- Bayrischer Bahnhof (Music Lab)
- Nochmalige Prüfung Gottschedstraße 16
- Otto-Runki-Platz
- Lene-Voigt-Park
- Egelstraße
- Eisenbahnstraße (Parkplatz zwischen Neustädter Straße und Hermann-Liebmann-Straße)
- Grundstück am Volkshaus (Liegenschaft teilauto)
2019-2023: Löwitzquartier (Hbf Westseite)
Folgende städtische Flächen wurden darüber hinaus betrachtet:
- Matthäikirchhof
- Eisenbahnstraße 66
- Ludwig-Erhard-Straße (Grundstück neben Hausnr. 3)
- Zuletzt Kohlrabizirkus
Frage 4: Welche Spielstätten stehen der Cinémathèque aktuell zur Verfügung?
Antwort: Aktuell stehen der Cinémathèque die Spielstätte in der Karl-Liebknechtstr. 109 und in der naTo, Karl-Liebknechtstr. 46, zur Verfügung.
Frage 5: Wird die Kooperation der Cinémathèque mit der nato im nun sanierten Zustand aufrechterhalten?
Antwort: Nach derzeitigem Kenntnisstand der Verwaltung wird die Kooperation aufrechterhalten.