Anfrage: Wie weiter mit dem Schlobachshof?

Anfrage vom 11. Mai 2017 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. Juni 2017

Sachverhalt:
 
Der Schlobachshof in der nördlichen Burgaue war ein ehemaliger Reiterhof mit Gastronomie im Norden Leipzigs und wechselte Ende 2016 in das Eigentum der Stadt Leipzig. Für 1,06 Mio. Euro wurde das 14 Hektar große Areal mit 32 Gebäuden vom Liegenschaftsamt der Stadt bei einem zweiten Termin im November 2016 im Amtsgericht Leipzig im Zwangsversteigerungsverfahren ersteigert.

Die hauptsächliche Begründung der Stadt war, dass sie Gelände für ökologische Ausgleichsmaßnahmen von Firmen benötigt und dies eine sinnvolle Ergänzung und Alternative wäre. Hauptaugenmerk gilt dem Umstand, dass das Areal seit jeher im Überschwemmungsgebiet der Luppe liegt. Entsprechend des Hochwasserschutzkonzeptes des Freistaates Sachsen ist mit Hochwasserschäden wie in den Jahren 2011 und 2013 auch zukünftig zu rechnen und das Gelände wird als Überschwemmungsgebiet von der Stadt genutzt. Mit Blick auf künftige Hochwasserereignisse und insbesondere die Wiederherstellung von Auwaldbiotopen sind daher auch Veränderungen am Gebäudebestand nicht auszuschließen, zumal eine Anzahl von Gebäuden ohne hinreichende Baugenehmigung errichtet wurden.

Der betreffende Gelände- und Gebäudekomplex befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald, dem Europäischen Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald, dem Flora-Fauna Habitat Leipziger Auensystem und dem Überschwemmungsgebiet (§ 72, WHG, § 100 SächsWG).

Nach den letzten Äußerungen der Stadtverwaltung sollte nach einer Bestandsaufnahme mit den zuständigen Forst-, Naturschutz-, Abfall- und Bodenschutzbehörden sowie dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ein naturschutzgerechtes Konzept erarbeitet werden, wie mit den teils denkmalgeschützten Gebäuden umgegangen und Verbesserungen für den ökologischen Naturhaushalt im Areal des Leipziger Auwalds erreicht werden können.


Wir fragen daher:

  1. Wird mittlerweile ein ämterübergreifendes Konzept unter dem Aspekt der von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und der Wiederherstellung von Auwaldbiotopen für das Areal Schlobachshof erarbeitet, wie lautet dazu der Arbeitsauftrag, welche Ämter und externen Akteure sind daran beteiligt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  2. Bestehen derzeit Zwischennutzungen der Gebäude?
    Wenn ja:
    a) Welche und für welchen Zeitraum?
    b) Wer koordiniert diese Zwischennutzungen?
    c) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen die Zwischennutzungen?
    d) Welche Einnahmen werden aus den Zwischennutzungen generiert?
    e) Wie sind die Zwischennutzungen mit dem Sachverhalt, dass das Gelände als Überschwemmungsgebiet genutzt werden soll, vereinbar?
  3. Soll das Gelände mitsamt (einem Teil) der Gebäude weiter für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben, wenn ja wie und in welchem Umfang?


Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 21. Juni 2017

Bürgermeister Rosenthal:
Zur ersten Frage. Im April wurde durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer der Auftrag zur Erarbeitung eines Nutzungs- und Entwicklungskonzepts an ein Freiraum- und Landschaftsplanungsbüro vergeben. Dieses Konzept soll unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen unter anderem beinhalten: Vermessung des Grundstücks, Gutachten für die Gebäudesubstanz, Abrisskosten, Kosten für die Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude, Kosten für den Hochwasserschutz, Erarbeitung von mehreren Nutzungsvorschlägen, Erarbeitung der Folgekosteneinnahmen entsprechend Nutzungsvorschlag, Durchführung eines sogenannten Quickchecks zur Ermittlung der verschiedenen Nutzungsentwicklungsvorschläge in der Öffentlichkeit sowie innerhalb der Stadtverwaltung.

Auf Grundlage der voraussichtlich Ende 2017 vollständig vorliegenden Ergebnisse wird inner-halb der Verwaltung ein Vorschlag für die weitere Nutzung erarbeitet. Daran nehmen neben dem Amt für Stadtgrün und Gewässer als Auftraggeber unter anderen das Amt für Umweltschutz, das Liegenschaftsamt, das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege und das Amt für Geoinformation und Bodenordnung teil.
Gebäude, bei denen die Bestandsaufnahme eine Empfehlung zum sofortigen Abriss ergibt, werden kurzfristig für die Zuordnung als externe Kompensationsmaßnahme vorbereitet.

Zur zweiten Frage. Zurzeit werden die bewohn-baren Gebäude teilweise durch die bisherigen Mieter genutzt. Der weitere Umgang mit den Mietern und gegenwärtigen Nutzern befindet sich in rechtlicher und faktischer Klärung. Dabei werden die umweltrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Belange berücksichtigt.
Zur dritten Frage. Diese Antwort ergibt sich aus dem Konzept.

Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen?   Herr Volger.

Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Wir hatten zur Zwischennutzung gefragt. Da stellt sich für mich schon die Frage: Wie sind die rechtlichen Bedingungen? Sie sagen, das ergibt sich aus dem Konzept. Wir wollten aber wissen: Gibt es vertragsrechtliche Bestandteile, die besagen: Die Leute können dort in den nächsten 10 oder 20 Jahren drinbleiben? Wie verhält sich das? Dass Sie uns ein Nutzungs- und Entwick-lungskonzept vorlegen wollen, ist zwar schön; aber unsere Frage war: In welchem Zeitraum lässt sich ein solches Konzept aufgrund der derzeitigen Zwischennutzung realisieren?

Bürgermeister Rosenthal: Ich hatte zu Frage 2 gesagt: Diese Frage wird derzeit rechtlich und faktisch geklärt. Ich kann Ihnen heute noch nicht sagen, wie verbindlich die Verträge über den Konzepterstellungszeitraum hinaus für uns wirken oder nicht. Das kann ich heute nicht beant-worten.

Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Dann sagen Sie doch gleich, dass Sie unsere Anfrage nicht beantworten können. Dann hätte ich nicht nachfragen müssen.

Bürgermeister Rosenthal: Ich habe Ihnen ja geantwortet, kann Ihnen aber heute nicht sagen

Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ja, okay. Also, Sie wissen es aktuell nicht. - Würden Sie denn, sobald Sie das wissen, uns die Information zukommen lassen?

Bürgermeister Rosenthal: Selbstverständlich. Ich hatte ja gesagt: Bis Ende 2017 liegt das Kon-zept vor. Ich gehe davon aus, dass wir bis dahin insbesondere die rechtlichen Fragen mit den bisherigen Mietern und Nutzern geklärt haben. Die sind heute noch nicht geklärt.

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