Anfrage: Wie weiter mit dem Stadtkonzern?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 15. November 2023

Die Leipziger Gruppe, bestehend aus LVV und ihren Töchtern Leipziger Stadtwerke, Wasserwerke und Verkehrsbetriebe, hat auch in den kommenden Jahren massive Investitionen vor sich. Zu nennen sind hier unter anderem die Herausforderungen der Energie- und Wärmewende mit Investitionen in Strom- und Wärmenetzaus- und -umbau, Investitionen in das Klärwerk Rosenthal und die vielerorts maroden Wasser- und Abwasserleitungen, neue Straßenbahnen und Schienen, die Liegenschaften und die Dekarbonisierung der Busflotte. Die Verschuldung des Stadtkonzerns wird daher absehbar weiter massiv zunehmen, momentan drückt bereits eine Schuldenlast von etwa 1 Mrd. EURO.

Neue rentable bzw. lukrative Geschäftsfelder sind daher zwingend zusätzlich zu erschließen, um auch künftig kreditfinanzierte Investitionen tätigen zu können.

Eines dieser neuen Geschäftsfelder könnte beispielsweise die Beauftragung der LVB mit einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in unserer Stadt sein. Dies würde nicht nur den Zielen der Mobilitätsstrategie entsprechen, sondern auch zusätzliche Einnahmen, vor allem auch auswärtiger Menschen mit Auto, die tagtäglich in die Stadt einfahren und parken wollen, generieren. Weiterhin wäre eine flächendeckende Ausweitung der Ladeinfrastruktur und deren Ausbau als eigenes Geschäftsfeld eine denkbare Maßnahme.

Der Leipziger Corporate Governance Kodex (LCGK), der für alle Leipziger Beteiligungsunternehmen aufgestellt wurde, schreibt in Punkt 8.1.6 vor:

„Die Geschäftsführung entwickelt ausgehend vom Unternehmensgegenstand auf Basis der Eigentümerziele der Stadt Leipzig für das Unternehmen ein strategisches Unternehmenskonzept und legt dieses dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vor. Die Umsetzung des strategischen Unternehmenskonzeptes liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung. Das strategische Unternehmenskonzept ist spätestens nach fünf Jahren oder nach Beschluss neuer Eigentümerziele zu aktualisieren. Über das strategische Unternehmenskonzept und dessen Umsetzungsstand ist der Gesellschaftervertreter im Zusammenhang mit der Vorlage des jeweiligen Jahresabschlusses entsprechend zu informieren.“

Ein Strategisches Unternehmenskonzept für den Stadtkonzern ist öffentlich nicht bekannt, aber zwingend erforderlich, nicht nur hinsichtlich der LCGK-Anforderungen, sondern auch vor dem Hintergrund der anstehenden Investitionen.

Unsere Fraktion hatte im Jahr 2018 bereits beantragt, dem Stadtrat umgehend einen Grundsatzbeschluss zur zukünftigen strategischen und strukturellen Ausrichtung der LVV GmbH und ihrer Tochterunternehmen vorzulegen. Dem wurde dann durch den Oberbürgermeister zuvorgekommen, indem die Geschäftsführer*innen der Tochterunternehmen in Personalunion auch Geschäftsführer*innen der LVV wurden. Diese strukturellen Veränderungen wurden vorgenommen, „um auf die künftigen Herausforderungen noch besser vorbereitet zu sein.“ (Zitat OBM im März 2018)

Wir fragen daher an:

  1. Wann wurde zuletzt eine strategische Unternehmenskonzeption erarbeitet und wann wird die neue Unternehmenskonzeption finalisiert und dem Stadtrat öffentlich vorgestellt?
  2. Warum ist dem Punkt 8.1.6 des LCGK nicht entsprochen worden und welche Konsequenzen erwachsen daraus?
  3. Welche Investitionsbedarfe liegen in der mittel- und in der langfristigen Planung der Leipziger Gruppe und welche Finanzierungsoptionen stehen dafür absehbar zur Verfügung?
  4. Welche rentablen Geschäftsfelder sollen in den nächsten Jahren erschlossen werden, um die Einnahmesituation und den Kreditrahmen der Leipziger Gruppe weiter zu verbessern?
  5. Wie gedenkt der Oberbürgermeister den Stadtrat und sämtliche Aufsichtsräte der Leipziger Gruppe in die weitere Planung unternehmensübergreifend einzubeziehen? Wäre dazu ein gemeinsamer Workshop ein probates Mittel?
  6. Wie schätzen Sie die 2018 vorgenommene Veränderung in der Konzern-Geschäftsführungsstruktur hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Steuerungsverantwortung ein?

 

Antwort der Verwaltung vom 15. November 2023

Zu Frage 1: Wann wurde zuletzt eine strategische Unternehmenskonzeption erarbeitet und wann wird die neue Unternehmenskonzeption finalisiert und dem Stadtrat öffentlich vorgestellt?

Zu Frage 2: Warum ist dem Punkt 8.1.6 des LCGK nicht entsprochen worden und welche Konsequenzen erwachsen daraus?

Gemäß vorliegend geltenden, einschlägigen Regelungen von § 9 des Gesellschaftsvertrages der LVV mbH, ist ein Strategisches Unternehmenskonzept – entsprechend der korrespondierenden Regelungen im LCGK – spätestens alle 5 Jahre auf seine Aktualität hin zu überprüfen und bei Bedarf angepasst fortzuschreiben. Das bisher noch gültige strategische Unternehmenskonzept wurde 2016 beschlossen und 2019, nach endgültiger erfolgreicher Beendigung der KWL-Prozesse, in Teilen angepasst bzw. konkretisiert. Die Geschäftsführung hatte dem Aufsichtsrat in 2021 den ersten Entwurf einer Fortschreibung vorgelegt. Insbesondere vor dem Hintergrund der zu Pandemiezeiten nicht auch nur annähernd prognostizierbarer Rahmenbedingungen einerseits und dem damaligen absoluten Primat der Sicherstellung der Daseinsvorsorge unter Krisenbedingungen, lagen aus Sicht von Aufsichtsrat und Gesellschaftervertreter zu dieser Zeit keine Voraussetzungen für eine sachgerechte Befassung damit vor. Da das strategische Unternehmenskonzept der LVV auf denen der jeweiligen Tochterunternehmen aufbaut und dafür aus Konzernsicht den Gesamtentwicklungsrahmen unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der L-Gruppe insgesamt setzt, waren auch die Prozesse in den jeweiligen Tochterunternehmen davon umfasst.

Der Gesamtprozess wurde durch einen Fach- und Geschäftsführerausschuss Strategie innerhalb der L-Gruppe gesteuert und moderiert. Im Ergebnis wurde ein erster Vorschlag zur strategischen Ausrichtung in mehreren Aufsichtsratsworkshops und Aufsichtsratsklausuren in 2022 vorgestellt und dort intensiv diskutiert. Dabei wurde die Überarbeitung des strategischen Unternehmenskonzepts im Jahr 2022 sodann durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, die dadurch induzierte Energiekrise und die damit verbundenen elementaren Auswirkungen auf die L-Gruppe überlagert. Erneut stand die Bewältigung von neuen krisenbedingten Herausforderungen im Bereich der Sicherung der Daseinsvorsorge für die Leipziger und Leipzigerinnen unter diesen schwierigsten Bedingungen im Mittelpunkt.

Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschaftervertreter sahen sich letztlich gezwungen, die Befassung zur Fortschreibung des strategischen Unternehmenskonzeptes zunächst im Aufsichtsrat erst nach Bewältigung auch dieser Krisenzeit weiterzuführen und eine entsprechende Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung möglichst dann in 2023 zu fassen. Der diesbezügliche Entwurf wurde nunmehr 2023 in mehreren Aufsichtsratssitzungen erörtert. Die nächste Befassung im Aufsichtsrat dazu, möglichst auch schon mit einer Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung (gemäß § 16 Abs.1 Ziff.7 des Gesellschaftsvertrages) ist noch in 2023 geplant. Die abschließende Beschlussfassung über das strategische Unternehmenskonzept (SUK) liegt gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2 GesV bei der Gesellschafterversammlung, basierend auf einer einschlägigen Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates. Die Eckpunkte des Entwurfes des SUK wurden im Auftrag des Gesellschaftervertreters im Verwaltungsausschuss am 01.11.2023 vorgestellt.

Die jeweiligen, ausschließlich durch exogene Krisen und Schocks verursachten und objektivierbaren Ursachen und Hintergründe für den im vorliegenden Fall einschlägigen Verfahrensstand sind den Mitgliedern der Aufsichtsräte der Unternehmen der L-Gruppe bekannt. Ansatzpunkte für daraus resultierende Konsequenzen sind nicht erkennbar. Aus Gesellschafterperspektive ist jedoch eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates mit einer entsprechenden Empfehlung an den Gesellschaftervertreter noch in 2023 wünschenswert.

 

Zu Frage 3: Welche Investitionsbedarfe liegen in der mittel- und in der langfristigen Planung der Leipziger Gruppe und welche Finanzierungsoptionen stehen dafür absehbar zur Verfügung?

Die Investitionsbedarfe in der mittel- und langfristigen Planung der Leipziger Gruppe umfassen Herausforderungen im Bereich der Energie- und Wärmewende, sowie die Infrastrukturmodernisierung. Sie berücksichtigen insbesondere die diesbezüglich bis dato seitens EU, Bund und Freistaat erlassenen regulatorischen Vorgaben, sowie seitens der Gesellschafterin Stadt diesbezüglich beschlossenen Schwerpunkte. Auf die einschlägigen Ratsbeschlüsse sei verweisen.

Die langfristigen Investitionsbedarfe der Leipziger Gruppe betragen nach aktueller Prognose und unter den derzeit dafür zugrundeliegenden Prämissen bis 2045 insgesamt 10,8 Mrd. EUR. Davon entfallen 5,1 Mrd. EUR auf Energie, 2,5 Mrd. EUR auf Wasser und 3,1 Mio. EUR auf Mobilität. Vereinfacht ab 2025 auf 20 Jahre statisch gerechnet rd. 540 Mio. Euro p.a.

Finanziert sollen die Investitionen zum größten Teil über die Innenfinanzierungskraft des LVV-Konzerns und Fremdkapitalaufnahmen, unter Einhaltung der dafür relevanten, sogenannten Covenants von 4,5, Fördermitteln (v. a. für den ÖPNV) und Kooperationen mit Partnern außerhalb der Bilanz werden. Darüber hinaus hängen Zeitpunkt und Umfang der jeweiligen Umsetzung der Investitionsstrategie nicht unwesentlich wiederum von Zeitpunkt und Umfang etwaiger Gesellschafterbeiträge ab.

Die jahresscheibenkonkrete Umsetzung erfolgt bekanntlich unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der L-Gruppe in Form der jährlich von den jeweiligen Gremien zu beschließenden Wirtschaftsplanungen der L-Gruppe. Die einschlägigen Planungen für 2024 stehen in den nächsten Wochen zur Diskussion und Beschlussfassung an. Der Verwaltungsausschuss wird darüber, wie üblich, vor einem etwaigen Gesellschafterbeschluss vorinformiert. Dies ist aktuell für den 06.12.2023 vorgesehen. Im Zuge dessen werden die jeweiligen Investitionsschwerpunkte auch der Teilkonzerne LVB, Stadtwerke und Wasserwerke mit den damit jeweils verbundenen Finanzvolumina vorgestellt.

Zu Frage 4: Welche rentablen Geschäftsfelder sollen in den nächsten Jahren erschlossen werden, um die Einnahmesituation und den Kreditrahmen der Leipziger Gruppe weiter zu verbessern?

Die Unternehmen der Leipziger Gruppe prüfen im Rahmen ihres originären Auftrages permanent Potentiale zur Erschließung und/oder Ausbau rentabler Geschäftsfelder. Beispielhafte zentrale Investitionsschwerpunkte in den Teilkonzernen sind bekanntlich bei den LVB Maßnahmen i.Z.m. „Netz 24“, bei den Stadtwerken Maßnahmen i.Z.m. der Umsetzung der „Energie- und Wärmewende“, sowie bei den Wasserwerken das Klärwerk Rosental“. Hinzu treten konzernübergreifend Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge durch Stärkung der Krisenresilienz.

Grundsätzlich dabei ist jedoch zu beachten, dass diesbezügliche Optionen vielfach begrenzt sind. Dies gilt insbesondere für regulierte Betätigung, wie z. B. die der Leipziger Wasserwerke. Der Gesellschaftszweck ist für die kommunalen Unternehmen aufgrund der Vorgaben der Sächsischen Gemeindeordnung jeweils eng gefasst. Gemäß § 94a SächsGemO darf die Stadt Leipzig Unternehmen nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben unterhalten und dies allein, wenn der öffentliche Zweck dies rechtfertigt, der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann und das Unternehmen nach Art und Umfang in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht. Bei einem Stadtkonzern müssen sich daher die Geschäftsfelder insbesondere allein aus den Aufgaben der Stadt ergeben.

Werden neue Geschäftsfelder erschlossen, ist zum einen zwingend darauf zu achten, dass diese querverbundsfähig sind, das bedeutet, dass diese Tätigkeiten unmittelbar vorrangig den Zwecken der Versorgung mit elementaren Leistungen der Daseinsvorsorge dienen müssen. Zum anderen darf es sich dabei nicht um Tätigkeiten handeln, welche der Gesellschafterin – der Stadt Leipzig – obliegen und für die im Fremdvergleich mit Dritten unübliche Entgelte geleistet werden. Darüber hinaus sind Restriktionen die sich aus EU- und Kartellrecht ergeben zu beachten.

Somit steht am Ende auch die Transformation der bestehenden Geschäftsfelder im Mittelpunkt der strategischen Ausrichtung. Diese auch auf lange Sicht, häufig jedoch mit nicht unerheblichen Anlauffinanzierungskosten verbundenen, grundsätzlich rentierlichen Geschäfte im Zusammenhang mit der Energie- und Wärmewende, sowie dem regulierten Geschäft Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, sorgen für eine weiterhin solide Rentabilität mit entsprechenden Effekten für die finanzielle Leistungs- und Investitionsfähigkeit der L-Gruppe. Darüber hinaus ist die unternehmerische effiziente Aufstellung in allen Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge unter Nutzung der digitalen Möglichkeiten und Potentialen der Zusammenarbeit ein zentraler strategischer Schwerpunkt der Konzernstrategie.

Zu Frage 5: Wie gedenkt der Oberbürgermeister den Stadtrat und sämtliche Aufsichtsräte der Leipziger Gruppe in die weitere Planung unternehmensübergreifend einzubeziehen? Wäre dazu ein gemeinsamer Workshop ein probates Mittel?

Die Einbeziehung erfolgte und erfolgt unter Einbeziehung der jeweiligen Akteure und Gremien auf Grundlage der seitens der Ratsversammlung beschlossenen und allen bekannten Rechts- und Verfahrensgrundlagen, wie Unternehmenssatzungen, Zustimmungs- und Informationskatalog für die LVV, sowie konzerninterne Formate, über die die jeweiligen dafür zuständigen Gremien entscheiden. Der konzerninterne Planungsprozess ist hinsichtlich seiner strategischen Komponenten für das SUK der L-Gruppe abgeschlossen.

Der Stadtrat entsendet Vertreter/-innen in die Aufsichtsräte der Leipziger Gruppe. Im Aufsichtsrat wird sodann ausführlich das jeweilige strategische Unternehmenskonzept beraten, bevor es der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung gemäß Gesellschaftsvertrag vorgelegt wird.

Im LVV-Aufsichtsrat erfolgte seit dem Auftakt mit der Aufsichtsratsklausur am 03.03.2022 ein kontinuierlicher Austausch im Gremium. Insgesamt wurden in 4 Klausuren und 3 Aufsichtsratssitzungen über das strategische Unternehmenskonzept und die damit einhergehende 20-jährige Langfristplanung beraten.

Weiterhin wurde und wird regelmäßig in den Aufsichtsräten der Leipziger Stadtwerke, Verkehrsbetriebe und Wasserwerke über die Entwicklung und den Stand der Konzernstrategie informiert. Anregungen wie Hinweise aus diesen fließen sodann in die weitere Erarbeitung des strategischen Unternehmenskonzeptes ein. Hierfür garantiert die Geschäftsführerstruktur mit Personenidentität auf Holding- und Tochterebene. Einen Bedarf für ein darüberhinausgehendes Beteiligungsformat ergibt sich aus dem vorliegend geltenden Rechtsrahmen nicht und wird vor dem Hintergrund bereits gegebener und bewährter umfänglicher Beteiligungs- und Einbindungsformate der Gremien und ihrer Mitglieder nicht gesehen. Über diese Gremien sind die Vertreter des Stadtrates umfassend und in verfahrenskonformer Weise innerhalb der L-Gruppe seit Jahren intensiv einbezogen. Sofern sich im Ergebnis der finalen Befassung des Aufsichtsrates mit dem strategischen Unternehmenskonzept gesellschafter- bzw. stadtratsrelevante Aspekte ergeben, werden die städtischen Gremien natürlich verfahrenskonform einbezogen. Die betrifft insbesondere finanzielle Aspekte, die ggf. über bisherige Beschlusslagen hinausgehen, wie z.B. zusätzliche haushaltsrelevante Gesellschafterbeiträge. Darüber wäre in 2024 gesondert zu entscheiden.

Zu Frage 6: Wie schätzen Sie die 2018 vorgenommene Veränderung in der Konzern-Geschäftsführungsstruktur hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Steuerungsverantwortung ein?

Die Entscheidung hinsichtlich der geänderten Konzern-Geschäftsführungsstruktur erfolgte bekanntlich einvernehmlich durch den LVV-Aufsichtsrat in Abstimmung mit der Gesellschafterin in seiner Sitzung vom 23.03.2018. Diese strukturellen Veränderungen in der Konzern-Geschäftsführungsstruktur wurden zum damaligen Zeitpunkt vorgenommen, um den Herausforderungen der Zukunft besser gewachsen zu sein. Die bisherigen Ergebnisse dieser Umstrukturierung zeigen, dass die erhöhte gemeinsame und verzahnte Steuerungsverantwortung zu einer effektiveren Koordination der Unternehmensaktivitäten und einer verbesserten strategischen Ausrichtung geführt hat.

 

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