Anfrage: Wie weiter nach 2015 mit dem Projekt Familienhebammen in Leipzig?(Anfrage 1444)

Anfrage vom 20. Mai 2015

Seit 2013 gibt es mit dem Beschluss des Stadtrats vom 18.12.2012 auch in Leipzig die Familienhebammen. Sie arbeiten in und mit Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf schon in der Schwangerschaft bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes bei gesundheitlichen und sozialen Belangen zur Umsetzung des Kinderschutzgesetzes zusammen.

In Leipzig wurden beim Gesundheitsamt 5 Vollzeitstellen eingerichtet, auf denen 7 Mitarbeiterinnen arbeiten. Die Familienhebammen werden tätig bei:

  • mit Unsicherheit dem Kind gegenüber bzw. bei deutlichen Zeichen der Überforderung,
  • mit frühgeborenen Kindern,
  • mit chronisch kranken Kindern,
  • ohne soziale Einbindung,
  • mit eigener Behinderung (körperlich, geistig),
  • mit eigener chronischer Erkrankung,
  • unter 18 Jahren,
  • mit Gewalterfahrung körperlicher und seelischer Art,
  • mit sozialer Benachteiligung.

Sie übernehmen eine Brückenfunktion zwischen

  • unterstützungsbedürftigen Schwangeren bzw. jungen Familien
  • und bestehenden Hilfs- und Behandlungsangeboten.
  • Familienhebammen arbeiten aufsuchend.
  • Sie sind mit eng mit dem bestehenden Hilfesystem vernetzt.“1

Diese Präsentation beinhaltet den Projektstand zum Oktober 2013 und benennt die Fallzahl nach 10 Monaten Projektlaufzeit bei 51 Betreuungen.
Die Förderung des Bundesministeriums für Familien, Frauen, Senioren und Jugend für die Personalkosten des "Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen" ist vorgesehen bis Ende 2015.
Wir fragen an:

  1. Wird das Projekt „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ in Leipzig evaluiert? Wenn ja, liegen dazu Ergebnisse vor? Wie hat sich die Nachfrage im Jahr 2014 bis heute entwickelt?
  2. Bitte schätzen Sie fachlich kurz ein: Hat sich das Projekt beim Kinderschutz im ersten Lebensjahr bewährt und wie begründen Sie Ihre Einschätzung?
  3. Wurde eine Weiterführung der Projektförderung seitens des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend angekündigt? Oder, wenn nicht: Welche Lösungen bereitet die Stadtverwaltung Leipzig alternativ bei einem Auslaufen der Projektförderung für „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ vor?

1 entnommen der Präsentation des Leipziger Gesundheitsamtes: 12._NKW_Praesentation_Familienhebammen.pdf

Antwort der Verwaltung vom 17.6.2015

 

1. Wird das Projekt „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ in Leipzig evaluiert? Wenn ja, liegen dazu Ergebnisse vor? Wie hat sich die Nachfrage im Jahr 2014 bis heute entwickelt?

Antwort:
Das Projekt „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ wird evaluiert. Es gibt zwei Evaluationen, eine bundesweite und eine Auswertung der Stadt Leipzig. Die Ergebnisse der bundesweiten Dokumentation und Evaluation werden von der Koordinierungsstelle des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen erstellt und fließen in zwei Berichte ein. Bis zum 31.12.2015 erarbeiten Bund und Länder einen Abschlussbericht, der dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird. In Kooperation mit dem Gesundheitsamt wird das Projekt zudem durch die Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg mit einer quantitativen Studie im Rahmen einer Masterarbeit evaluiert. Die Ergebnisse werden im November dieses Jahres vorliegen. Weitere qualitative Erhebungen erfolgen durch das Gesundheitsamt selbst. Ergebnisse hierzu werden ebenso im November vorliegen. Seit Januar 2014 wurden 272 Anfragen an die Koordinierungsstelle Bundeskinderschutzgesetz/Familienhebammen gerichtet. Gegenwärtig werden 100 Familien unterstützt, gesundheitsfördernd angeleitet und an weitere Netzwerkpartner vermittelt. Seit Projektbeginn im Juli 2013 wurden die Familienhebammen kontinuierlich durch die Netzwerkpartner wie auch durch die Familien selbst angefragt. Im ersten Halbjahr 2014 waren es 81 Anfragen, im zweiten Halbjahr 71 Anfragen. In diesem Jahr gab es bislang 71 Anfragen. Das Projekt ist nach zwei Jahren gut etabliert. Aufgrund der steigenden Geburtenzahlen und der erweiterten Unterstützungsmöglichkeit seit Dezember 2014 bis zum dritten Geburtstag des Kindes ist da[ von auszugehen, dass die Anfragen an das Projekt weiter zunehmen werden.

 

2. Bitte schätzen Sie fachlich kurz ein: Hat sich das Projekt beim Kinderschutz im ersten Lebensjahr bewährt und wie begründen Sie Ihre Einschätzung?

Antwort:
Um eine verlässliche Aussage treffen zu können, müssen die Ergebnisse der Evaluationen abgewartet werden. Aus Sicht der Netzwerkpartner ist die Arbeit der Familienhebammen ein wichtiger Baustein des „Leipziger Netzwerkes für Kinderschutz und Frühe Hilfen“. Durch die aufsuchende Arbeit der Familienhebammen werden Familien in herausfordernden Situationen erreicht und entlastet. Das Angebot ist niederschwellig, zeitlich flexibel und kann Hilfen bedarfsorientiert und einzelfallbezogen erbringen. Die Einbindung verschiedener Berufsprofessionen wie Hebammen, Familienpfleger, Gesundheitspfleger und Kinderkrankenpfleger ermöglicht eine gute Betreuung zu verschiedenen Problemlagen. Die Erweiterung des Betreuungszeitraums bis zum dritten Geburtstag ermöglicht bei Bedarf eine längerfristige Begleitung von Familien und wichtige Meilensteine der Entwicklung von Kleinkindern und die damit verbundenen Herausforderungen können beachtet werden.

3. Wurde eine Weiterführung der Projektförderung seitens des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend angekündigt? Oder, wenn nicht: Welche Lösungen bereitet die Stadtverwaltung Leipzig alternativ bei einem Auslaufen der Projektförderung für „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ vor?

 

Antwort:
Mit der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 wurde ein möglichst frühzeitiges, koordiniertes und multiprofessionelles Angebot mit Blick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter festgeschrieben (vgl. Art 1 §3 KKG). Ebenso wurde eine Bundesförderung in Höhe von jährlich 51 Millionen Euro festgelegt. Die Ausgestaltung der Bundesinitiative und des Fonds wird in Verwaltungsvereinbarungen geregelt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit den Ländern schließt. Im März hat die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden den vom Bund vorgelegten Eckpunkten für die Ausgestaltung des Fonds Frühe Hilfen zugestimmt. Danach sollen die bisherigen Förderschwerpunkte Netzwerke, Familienhebammen, Ehrenamt, sonstige Maßnahmen und Landeskoordinierungsstelle beibehalten werden. Auf dieser Grundlage wird derzeit ein Entwurf einer Bund-Länder-Vereinbarung erarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass der Finanzanteil für den Freistaat Sachsen in der Größenordnung von 2015 bleiben wird.

 

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