Anfrage: Windkraftpotential in Leipzig

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 15. März 2022

Derzeit wird die Sächsische Bauordnung novelliert. Dem Entwurf vom 18. Januar 2022 ist zu entnehmen, dass der Abstand neuer Windkraftanlagen 1.000 Meter zur Wohnbebauung (ab fünf Wohngebäuden) betragen soll, wobei auch eine Unterschreitung dieses Abstands möglich ist, sofern die betreffenden Gemeinden und Ortschaften zustimmen. Zudem sollen bis zum Inkrafttreten der Novellierung durch eine landesrechtliche Experimentierklausel auch außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten Windkraftanlagen errichtet werden können.

Vor dem Hintergrund dieser neuen rechtlichen Entwicklung und dem dringenden Ausbaubedarf an erneuerbaren Energien auch im Stadtgebiet Leipzig fragen wir an:

  1. Welches Ausbaupotential für neue Windkraftanlagen ergibt sich für die Stadt Leipzig jeweils mit und ohne Abweichung von der Abstandsregel (Anzahl Anlagen, Leistung, Energieertrag)?
  2. Welches Potential durch Repowering besteht im Leipziger Stadtgebiet jeweils mit und ohne Abweichung von der Abstandsregel (Anzahl Anlagen, Leistung, Energieertrag)?
  3. Welches zusätzliche Potential zu 1 besteht für neue Windkraftanlagen jeweils mit und ohne Abweichung von der Abstandsregel außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten?
  4. Die neue Bundesregierung plant zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie vorzusehen. Inwieweit wird der Regionalplan Westsachsen neue Flächen für Windkraft [im Leipziger Stadtgebiet] berücksichtigen?
  5. Welche Möglichkeiten sehen die Stadtwerke Leipzig, abgeschriebene Windkraftanlagen in ihr Portfolio zu übernehmen, wenn sich ein Weiterbetrieb für bisherige Betreiber*innen betriebswirtschaftlich nicht lohnt?

Antwort vom 14. März 2022

Zu 1. Welches Ausbaupotenzial für neue Windkraftanlagen ergibt sich in der Stadt Leipzig jeweils mit und ohne Abweichung von der Abstandsregel (Anzahl Anlagen, Leistung, Energieertrag)?

 

Rechtliche Grundlage für die Genehmigung weiterer Windkraftanlagen (WKA) im Stadtgebiet von Leipzig ist der § 35 BauGB. Demzufolge sind WKA zulässig, sofern nicht die Ziele des Flächennutzungsplanes (FNP) oder der Raumordnung, hier der Regionalplan Leipzig-Westsachsen, entgegenstehen. Der Regionalplan nutzt für die Festlegung von Potenzialgebieten die Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten. Diese sollen in die Flächennutzungspläne der Kommunen übernommen werden. Derzeit weist der Regionalplan für Leipzig ein Vorrang- und Eignungsgebiet aus. Dieses umfasst die bereits bestehenden 4 WKA im Bereich Knautnaundorf. Das Vorrang- und Eignungsgebiet ist auch im FNP als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Windkraftnutzung“ dargestellt.

 

Aufgrund der Verabschiedung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2021 enthielt der Genehmigungsbescheid zum aktuellen Regionalplan (in Kraft getreten am 16.12.2021) den Auftrag, die diesbezüglichen Bestandteile des Regionalplans fortzuschreiben. Der dafür erforderliche Prozess ist für die nächsten Jahre geplant und wurde mit Aufstellungsbeschluss in der Verbandsversammlung vom 03.12.2021 beschlossen.

 

In diesem Zusammenhang wird perspektivisch das Potenzial für weitere Vorrang- und Eignungsgebiete für WKA, auch unter Berücksichtigung der neuen Abstandsregelungen, im Stadtgebiet von Leipzig im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes untersucht werden. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine genaueren Angaben zur Anzahl der Anlagen, Leistung und Energieertrag gemacht werden. Dies hängt auch davon ab, wie die Sächsische Bauordnung, insbesondere auch die angekündigte Experimentierklausel, letztendlich ausgestaltet und wie die Stadt Leipzig sich zur Abweichung von der Abstandsregel positionieren wird. Angesichts der aktuellen geopolitischen Entwicklung sind zudem bundesgesetzliche Vorgaben zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien zu erwarten, welche ebenfalls zu berücksichtigen sein werden, derzeit aber in ihrer Ausgestaltung noch nicht abschätzbar sind.

 

Zu 2. Welches Potenzial durch Repowering besteht im Leipziger Stadtgebiet jeweils mit und ohne Abweichung von der Abstandsregel (Anzahl Anlagen, Leistung, Energieertrag)?

 

Derzeit gibt es 10 WKA im Stadtgebiet von Leipzig im Stadtbezirk Südwest. Für diese Anlagen besteht ein theoretisches Potenzial für Repowering. Weitere 4 Anlagen befinden sich auf dem Betriebsgelände des BMW-Werkes. Die Zulässigkeit des Repowering muss im Rahmen der erforderlichen Antragsverfahren, auch unter Berücksichtigung der Abweichung von den Abstandsregeln, geklärt werden.

 

Zu 3. Welches zusätzliche Potenzial zu 1 besteht für neue WKA im Stadtgebiet jeweils mit und ohne Abweichung von der Abstandsregel außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten?

 

Siehe Antwort auf Frage 1

 

Zu 4. Die neue Bundesregierung plant zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie vorzusehen. Inwieweit wird der RPL neue Flächen im Leipziger Stadtgebiet vorsehen?

 

Siehe Antwort auf Frage 1

 

Zu 5. Welche Möglichkeiten sehen die LSW, abgeschriebene Anlagen in ihr Portfolio aufzunehmen, wenn sich ein Weiterbetrieb für bisherige Betreiber wirtschaftlich nicht lohnt?

 

Gegenwärtig sehen die Leipziger Stadtwerke kein relevantes Potential, dass abgeschriebene WKA aus wirtschaftlichen Gründen stillgelegt werden. Die deutlich gestiegenen Strompreise ermöglichen fast immer einen wirtschaftlichen Betrieb. Falls ein Anlagenbetreiber eine Anlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt stilllegt, hat dies i.d.R. technische Hintergründe oder ertragsseitige Gründe, d.h. Windkraftanlagen der ersten Generationen, die sehr geringe Erträge erwirtschaften aufgrund geringer Anlagenleitung, Rotorblattlängen, Turmhöhen und Vollbenutzungsstunden. Die Gründe würden voraussichtlich auch für die Leipziger Stadtwerke keinen Betrieb solcher Anlagen sinnvoll ermöglichen. Sofern genehmigungsrechtlich unter den heutigen Rahmenbedingungen möglich, wäre der beste Weg, alte WKA durch neue, deutlich leistungsfähigere zu ersetzen (Repowering).

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