Anfrage: Wo bleibt das Förderprogramm für Schallschutzfenster?
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 09. Februar 2022
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.01.2019 zum Doppelhaushalt 2019/20 beschlossen, dass die Stadt ein kommunales Programm zur Förderung von Haus- und Wohnungseigentümern zum Einbau von schallgeschützten Fenstern in Bestandsgebäuden, die an besonders lärmintensiven Verkehrsstraßen liegen, auflegt. Dieses Programm sollte ab 2020 mit 200.000 € p.a. ausgestattet werden. Zur Umsetzung dieses Programmes wurde zudem eine Stelle eingerichtet und entsprechende Personalaufwendungen im Doppelhaushalt berücksichtigt. Nunmehr sind drei Jahre vergangen. Die Förderrichtlinie wurde dem Stadtrat bislang nicht vorgelegt, im Fördermittelfinder der Stadt Leipzig findet sich zu einem solch beauftragten Förderprogramm keine Spur.
Lediglich der Entwurf des Lärmaktionsplans thematisiert in aller Kürze in seiner 2. Fortschreibung das besagte Förderprogramm. Auf Seite 31 steht dazu folgender Passus:
4.2 Konzepte und Programme mit hoher Relevanz für den Lärmschutz
4.2.1 Kommunales Förderprogramm zur Lärmminderung
Die jährliche Finanzierung in Höhe von 200.000 € wurde von der Ratsversammlung bereits beschlossen. Nach derzeitigem Stand werden die Haushaltsmittel im Doppel-Haushalt 2023/2024 bereitgestellt. Mit dem Förderprogramm soll Eigentümerinnen und Eigentümern der Einbau von Schallschutzfenstern in Bestandsgebäuden ermöglicht werden. Die Erarbeitung der Förderrichtlinie soll ab 2021 erfolgen.
Bereits im November 2019 fragte unsere Fraktion nach dem Stand der Erarbeitung und Umsetzung des Ratsbeschlusses. Damals, immerhin auch schon 27 Monate her, wurde uns mitgeteilt, dass die Stelle besetzt und die Förderrichtlinie in Erarbeitung sei. Es müssten Bezüge zur Lärmkartierung 2017 und vor allem zur Lärmaktionsplanung hergestellt werden. Aus damaliger Sicht wurde gemutmaßt, dass die Vorlage Ende II. Quartal 2020 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werde und man daher einschätze, dass eine realistische Antragsfrist für eine aktive Förderung der 30.09.2019 sei.
Dieses Förderprogramm hätte das Potenzial, nicht nur an besonders stark frequentierten Straßen und Knotenpunkten den wohnhaften Menschen mehr Ruhe zu verschaffen, sondern gleichfalls eine klimatische Wirkung zu erzielen, indem wesentlich bessere Wärmedämmwirkungen erzielt werden könnten, sofern alte Fenster dafür ausgebaut würden. Vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes stellt sich dann doch die Frage, warum dieses Programm nicht längst als aktive Maßnahme vorangebracht und umgesetzt wurde.
Drei Jahre nach Beschlussfassung fragen wir daher wieder einmal an:
- Warum wurde die Förderrichtlinie bislang nicht dem Stadtrat vorgelegt?
- Welche Haushaltsmittel standen in 2021 und stehen in diesem Jahr für diesen Zweck zur Verfügung?
- Kann wenigstens noch vor Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2023/24 mit der Beratung und Beschlussfassung der Förderrichtlinie gerechnet werden und was wird dafür getan, den Prozess aktiv voranzubringen?
- Welchen jährlichen Fördermittelbedarf wird die Verwaltung für den kommenden Doppelhaushalt anlegen?
Antwort vom 07. Februar 2022
1. Warum wurde die Förderrichtlinie bislang nicht dem Stadtrat vorgelegt?
Die für die Umsetzung des Schallschutzfensterprogrammes seitens des Stadtrates vorgesehenen 200.000 € p. a. wurden in den Doppelhaushalt 2021/2022 nicht eingestellt. Wegen des infolgedessen fehlenden unmittelbaren Bedarfes an einer Richtlinie wurde im Rahmen der Priorisierung von Aufgaben die Erarbeitung bis zum Jahr 2022 zurückgestellt.
2. Welche Haushaltsmittel standen in 2021 und stehen in diesem Jahr für diesen Zweck zur Verfügung?
Für die Förderung von Maßnahmen standen in 2021 keine Mittel zur Verfügung und werden auch in diesem Jahr nicht zur Verfügung stehen. Für die Erarbeitung der Förderrichtlinie sind keine Haushaltsmittel notwendig, da dies durch die Verwaltung erfolgt.
3. Kann wenigstens noch vor Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2023/24 mit der Beratung und Beschlussfassung der Förderrichtlinie gerechnet werden und was wird dafür getan, den Prozess aktiv voranzubringen?
Die Förderrichtlinie wird in diesem Jahr zum Beschluss geführt, so dass sie zum möglichen Beginn der Förderung im Jahr 2023 vorliegt. Sollten die für die Förderung benötigten Mittel nicht in den Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt werden, könnte es sein, dass die Erarbeitung der Förderrichtlinie zu Gunsten der Erledigung dringenderer Aufgaben erneut zurückgestellt werden muss.
4. Welchen jährlichen Fördermittelbedarf wird die Verwaltung für den kommenden Doppelhaushalt anlegen?
Dies wird Gegenstand der verwaltungsinternen Haushaltsberatungen sein.
In der Methodik zur Haushaltsaufstellung 2023/2024 werden die Haushaltsansätze fortgeschrieben. Neuanmeldungen sind unter Beachtung des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung im Einzelfall möglich.