Anfrage: Wo bleibt der Luftreinhalteplan?

Anfrage vom 10. Januar 2018 zur Beantwortung durch die Verwaltung in der Ratsversammlung am 31. Januar 2018

Die Umweltbelastung durch Feinstaub und Stickoxid ist durch den Dieselskandal und die anstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Fahrverboten in Städten in der öffentlichen Diskussion sehr präsent. In Leipzig ist die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes seit langem überfällig. Gelegentlich werden offenbar Informationen aus dem Fortschreibungsprozess an die Presse gegeben, z. B. berichtete die Presse im September und November 2017 über einzelne Aspekte der Vorlage. Im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren zur Überschreitung der Grenzwerte in der Harkortstraße im April 2017 wurde kommuniziert, dass der Luftreinhalteplan eigentlich fertig wäre, aber aufgrund der Schummeleien bei Dieselfahrzeugen Berechnungen und Messwerte nicht zusammen passen würden. Dennoch wurde die Vorlage für Ende des Jahres 2017 angekündigt.

Auch da nun gemäß Antwort zu Anfrage 4879 zum 1.09.2017 eine Stelle „Luftreinhalteplan“ besetzt wurde, fragen wir an:

  1. Wie ist der Stand der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes? Wann wird, statt immer neuer Presseberichte zu Einzelaspekten, ein Gesamtkonzept vorgelegt?
  2. Wie geht die Verwaltung mit der Problematik um, dass die Berechnungen der Luftschadstoffe und die Messwerte nicht zusammenpassen bzw. nicht zusammenpassen können?
  3. Warum spielt bei der aktuell intensiv geführten Debatte zur Mobilitätspolitik das Thema Feinstaub-/Sickoxidbelastung bzw. Luftreinhaltung so eine geringe Rolle? Wo ist die Stimme des engagierten Umweltbürgermeisters bei der Darstellung des Zusammenhangs von MIV und Feinstaub- und Lärmbelastung?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 31. Januar 2018

Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!
Zur ersten Frage. Der Entwurf des Luftreinhalteplans befindet sich derzeit noch immer im Prozess der Mitzeichnung der Dezernate innerhalb der Stadtverwaltung. Daran schließt sich dann die Behandlung des Planentwurfs in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters an.

Zur zweiten Frage. Presseberichte der Stadtverwaltung zu Einzelmaßnahmen sind nicht bekannt, Anfragen von Medienvertretern sehr wohl. Der Planentwurf wird nach der Beschlussfassung durch die Dienstberatung des Oberbürgermeisters veröffentlicht. Zugleich startet dann die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit am Planentwurf.

Zur dritten Frage. Bei der Planfortschreibung und den in diesem Zusammenhang durchgeführten rechnerischen Prognosen wurden realitätsnahe Annahmen getroffen. Die Berechnungen für Leipzig erfolgen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Diese berücksichtigen insbesondere die bis dato unterschätzten Realemissionen der Diesel-Pkw.

Zur vierten Frage. Grundsätzlich fließt die Luftschadstoffthematik in Leipzig in alle relevanten Konzepte und Pläne ein. Dies betrifft beispielsweise den Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum, das Fachkonzept Nachhaltige Mobilität im Rahmen des INSEK, die Mobilitätsstrategie 2030 und den Nahverkehrsplan. Neben den in den jeweiligen Konzepten und Plänen verankerten Hauptplänen werden Handlungsansätze mitgedacht, die zu einer Lösung der bestehenden Luftschadstoffkonflikte unmittelbar oder mittelbar beitragen. Um die in den zahlreichen Konzepten und Plänen bereits verankerten sowie neu hinzutretenden Zielvorstellungen zu erreichen und darauf aufbauend Maßnahmen umzusetzen, bedarf es allerdings der Prioritätensetzung, was in Konkurrenz zu anderen Belangen nicht immer gelingt.

Zur fünften Frage. Die Thematik Feinstaub im Sachzusammenhang mit dem Kraftfahrzeugverkehr wurde im Dezember letzten Jahres sehr intensiv im Rahmen einer Pressekonferenz behandelt. Bei der gemeinschaftlich mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und dem Leibniz-Institut für Troposphärenforschung veranstalteten Pressekonferenz stand insbesondere die Wirkung der Leipziger Umweltzone im Fokus. Dem Medienecho konnte man sich eigentlich nicht entziehen.

Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe nur eine Frage zu den Berechnungen. Sie haben jetzt gesagt: Es gibt neue Berechnungen, die den realen Ausstoß der Dieselfahrzeuge berücksichtigen. Es wurde also neu gerechnet?

Bürgermeister Rosenthal: Ja.

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