Anfrage: Wo steht Leipzig auf dem Weg zur Klimaneutralität?
Anfrage vom 8. Mai 2025 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. Mai 2025
Mit der Vorlage VII-DS-06102 beschloss der Stadtrat im Oktober 2022 das Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) 2030. Mit diesem Programm unterstreicht die Stadt ihre Verantwortung im Rahmen des menschengemachten Klimawandels und erarbeitet Maßnahmen, um einen angemessenen Beitrag zum 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten. Ziel ist es, Leipzig bis 2040 klimaneutral zu machen im Sinne des Restbudgetansatzes, wonach Klimaneutralität als Brutto-Emissionswert (ohne Kompensationseinflüsse) von 0,25 Tonnen CO2-Äquivalente pro Einwohner*in definiert wird. Als Zwischenziel hat sich die Stadt Leipzig bis zum Jahr 2030 das Ziel der Senkung der Treibhausgas-Emissionen auf 1,90 Tonnen CO2-Äquivalente pro Einwohner*in gesetzt. Der letzte erschienene Bericht zu den Leipziger Klimadaten ist der Abschlussbericht Europäische Energie- und Klimaschutzkommune von 2019/2020 mit Daten aus dem Jahr 2018. Demnach stand Leipzig 2018 bei einer Pro-Kopf-Emission von 5,77 Tonnen CO2-Äquivalenten, Ziel bis 2020 waren 4,26 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Einwohner*in. Wie sehr die seitdem ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen greifen, wissen wir nicht. Das Klimamonitoring ist aber unglaublich wichtig, um die Wirksamkeit der Maßnahmen einzuschätzen und gegebenenfalls nachzusteuern.
Im EKSP wurden sieben Handlungsfelder mit dazugehörigen Maßnahmen formuliert. Zudem werden zweijährige Umsetzungsprogramme, zuletzt das Umsetzungsprogramm 2023/24, vorgelegt, die sich am städtischen Doppelhaushalt orientieren.
Im Zwischenbericht vom 27.01.2025 wird ein Bericht zum Umsetzungsprogramm 2023/24 angekündigt, das Umsetzungsprogramm 2025/26 sollte dem Stadtrat im 1. Quartal 2025 vorgelegt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
- Ist die Auswertung der Maßnahmenumsetzung des Umsetzungsprogrammes 2023/24 abgeschlossen und wann wird der diesbezügliche Bericht (inkl. der Rohdaten) erscheinen?
- Wann wird das Umsetzungsprogramm zum EKSP für 2025/26 dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt?
- Wie schätzt die Stadtverwaltung den Umsetzungsstand des Energie- und Klimaschutzprogramms ein? Befinden wir uns auf dem Pfad zum o.g. Zwischenziel bis 2030? Wenn ja, woran macht die Stadtverwaltung das fest? Wenn nein, wie will man nachjustieren (siehe Beschlusspunkt 5)?
- In welcher Form hat sich der Oberbürgermeister seit dem Beschluss zum EKSP für Klimaschutzpolitik auf Landes- und Bundesebene sowie für den kommunalen Handlungsspielraum beim Klimaschutz eingesetzt (siehe Beschlusspunkte 7 und 9)?