Anfrage: Wo steht Leipzig auf dem Weg zur Klimaneutralität?

Anfrage vom 8. Mai 2025 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. Mai 2025

Mit der Vorlage VII-DS-06102 beschloss der Stadtrat im Oktober 2022 das Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) 2030. Mit diesem Programm unterstreicht die Stadt ihre Verantwortung im Rahmen des menschengemachten Klimawandels und erarbeitet Maßnahmen, um einen angemessenen Beitrag zum 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten. Ziel ist es, Leipzig bis 2040 klimaneutral zu machen im Sinne des Restbudgetansatzes, wonach Klimaneutralität als Brutto-Emissionswert (ohne Kompensationseinflüsse) von 0,25 Tonnen CO2-Äquivalente pro Einwohner*in definiert wird. Als Zwischenziel hat sich die Stadt Leipzig bis zum Jahr 2030 das Ziel der Senkung der Treibhausgas-Emissionen auf 1,90 Tonnen CO2-Äquivalente pro Einwohner*in gesetzt. Der letzte erschienene Bericht zu den Leipziger Klimadaten ist der Abschlussbericht Europäische Energie- und Klimaschutzkommune von 2019/2020 mit Daten aus dem Jahr 2018. Demnach stand Leipzig 2018 bei einer Pro-Kopf-Emission von 5,77 Tonnen CO2-Äquivalenten, Ziel bis 2020 waren 4,26 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Einwohner*in. Wie sehr die seitdem ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen greifen, wissen wir nicht. Das Klimamonitoring ist aber unglaublich wichtig, um die Wirksamkeit der Maßnahmen einzuschätzen und gegebenenfalls nachzusteuern.

Im EKSP wurden sieben Handlungsfelder mit dazugehörigen Maßnahmen formuliert. Zudem werden zweijährige Umsetzungsprogramme, zuletzt das Umsetzungsprogramm 2023/24, vorgelegt, die sich am städtischen Doppelhaushalt orientieren.

Im Zwischenbericht vom 27.01.2025 wird ein Bericht zum Umsetzungsprogramm 2023/24 angekündigt, das Umsetzungsprogramm 2025/26 sollte dem Stadtrat im 1. Quartal 2025 vorgelegt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Ist die Auswertung der Maßnahmenumsetzung des Umsetzungsprogrammes 2023/24 abgeschlossen und wann wird der diesbezügliche Bericht (inkl. der Rohdaten) erscheinen?
  2. Wann wird das Umsetzungsprogramm zum EKSP für 2025/26 dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt?
  3. Wie schätzt die Stadtverwaltung den Umsetzungsstand des Energie- und Klimaschutzprogramms ein? Befinden wir uns auf dem Pfad zum o.g.  Zwischenziel bis 2030? Wenn ja, woran macht die Stadtverwaltung das fest? Wenn nein, wie will man nachjustieren (siehe Beschlusspunkt 5)?
  4. In welcher Form hat sich der Oberbürgermeister seit dem Beschluss zum EKSP für Klimaschutzpolitik auf Landes- und Bundesebene sowie für den kommunalen Handlungsspielraum beim Klimaschutz eingesetzt (siehe Beschlusspunkte 7 und 9)?

Antwort vom 20. Mai 2025

Das EKSP 2030 wurde im Oktober 2022 vom Stadtrat verabschiedet und beinhaltet neben den Zielvorgaben für eine klimaneutrale Stadtverwaltung bis 2035 sowie der Klimaneutralität für die Gesamtstadt bis 2040, 10 Erfolgsfaktoren anhand derer der Zielstatus gemessen werden soll.

Zur Erreichung der Ziele sind in 7 Handlungsfeldern maßgebliche Maßnahmen in Steckbriefen dargestellt, die in 4 Umsetzungsprogrammen konkretisiert und weiterentwickelt, mit der jeweiligen Doppelhaushaltsplanung finanziell untersetzt, bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden.

1. Ist die Auswertung der Maßnahmenumsetzung des Umsetzungsprogrammes 2023/24 abgeschlossen und wann wird der diesbezügliche Bericht (inkl. der Rohdaten) erscheinen?

Der Arbeitsfortschritt der Umsetzungsprogramme wird mit Hilfe einer Projektmanagement-Software abgebildet. Diese ermöglicht ein kooperatives und interaktives Monitoring der Maßnahmenumsetzung. Grundlage für die Bemessung der Projektfortschritte sind die Handlungsschritte aus den Steckbriefen der Klimaschutzmaßnahmen.

Der Bericht für die Maßnahmenumsetzung des Umsetzungsprogramms 2023/2024 befindet sich derzeit in der redaktionellen und graphischen Finalisierung und wird nach dem verwaltungsinternen Mitzeichnungsverfahren inkl. der städtischen Treibhausgasbilanz 2022 veröffentlicht.

2. Wann wird das Umsetzungsprogramm zum EKSP für 2025/26 dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt?

Das Umsetzungsprogramm 2025/2026 wurde in einem integrierten Prozess zusammen mit den Klimaschutzmanagern und -managerinnen klimarelevanter Ämter und Dezernate erarbeitet und konkretisiert den Maßnahmenkatalog des EKSP 2030 entsprechend der neuesten Entwicklungen. Auf Grundlage der finanziellen Untersetzung der Maßnahmen durch den vom Stadtrat am 12.03.2025 beschlossenen Doppelhaushalt 2025/2026 befindet sich die Vorlage aktuell im verwaltungsinternen Mitzeichnungsverfahren.

3. Wie schätzt die Stadtverwaltung den Umsetzungsstand des EKSP ein? Befinden wir uns auf dem Pfad zum o.g. Zwischenziel bis 2030? Wenn ja, woran macht die Stadtverwaltung das fest? Wenn nein, wie will man nachjustieren?

Der Abgleich mit der Energie- und Treibhausgasbilanz von 2021 zeigt auf, dass im Jahr 2021 5,02 Tonnen CO2-Äquivalente pro Einwohnerin und Einwohner in der Stadt Leipzig ausgestoßen wurden. Um dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem bundesdeutschen Klimaschutzgesetz Rechnung zu tragen, sowie auch die beschlossenen Leipziger Klimaschutzziele einzuhalten, muss bis Ende 2026 der THG-Ausstoß auf 3,05 Tonnen CO2-Äquivalente pro Einwohnerin und Einwohner im Jahr in der Stadt Leipzig reduziert werden. Das bedeutet, 1,97 Tonnen CO2-Äquivalente pro Einwohnerin und Einwohner in der Stadt Leipzig im Vergleich zu 2021 einzusparen, was einer jährlichen Reduktionsrate von ca. 6 % entspricht.

Mit dem Umsetzungsprogramm 2023/2024 konnten viele der Klimaschutzmaßnahmen des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 konkretisiert und mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 finanziell hinterlegt werden. Dies ermöglichte einen direkten Maßnahmenbeginn, sowohl von komplexen, langfristig angelegten Infrastrukturmaßnahmen, als auch konzeptionellen Vorbereitungen oder Maßnahmen mit zentralen Kooperationen. Mit dem Umsetzungsprogramm 2025/2026 werden bereits laufende Komplexmaßnahmen als auch mittel- bis langfristig wirkende Maßnahmen aus den unterschiedlichen Handlungsfeldern fortgeführt und qualifiziert.

Daher liegt der Fertigstellungsgrad des Umsetzungsprogramms 2023/2024 zum Ende des Jahres 2024 bei ca. 60 %. Der Fertigstellungsgrad einer Klimaschutzmaßnahme ergibt sich aus dem Status folgender Handlungsschritte (0 % offen/bereit, 20 % in Arbeit, 100 % erledigt). Der Gesamtfortschritt wird aus dem Fertigstellungsgrad aller Klimaschutz-maßnahmen berechnet und stellt sich für die einzelnen Handlungsfelder wie folgt dar:

Von den umfangreichen 84 Klimaschutzmaßnahmen des Umsetzungsprogramms 2023/2024 befinden sich 58 Maßnahmen in Bearbeitung. Mit zwei Maßnahmen wurde noch nicht begonnen. 24 Maßnahmen konnten bereits abgeschlossen werden. Insgesamt wurden für die Maßnahmen 387 Handlungsschritte definiert. Davon befinden sich 112 in Arbeit. 184 Handlungsschritte konnten bereits abgeschlossen werden und für 91 Handlungsschritte ist die Umsetzung noch offen.

Die kommunalen Hebel zur Umsetzung einer klimaneutralen Stadt liegen in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Die Transformation der Wärmeversorgung, der Ausbau der Erneuerbaren Energien, die energetische Sanierung und die Umsetzung der nachhaltigen Mobilitätsstrategie liegen konsequenterweise weiterhin im Fokus, auch im zweiten Umsetzungsprogramm.

In Anbetracht jedoch der strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen ist abschließend noch nicht absehbar wie sich diese auf die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen des zweiten Umsetzungsprogramms auswirken werden.

4. In welcher Form hat sich der Oberbürgermeister seit dem Beschluss zum EKSP für Klimaschutzpolitik auf Landes- und Bundesebene sowie für den kommunalen Handlungsspielraum beim Klimaschutz eingesetzt?

Der Leipziger Oberbürgermeister hat sich in mehreren Initiativen für eine ambitionierte Klimaschutzpolitik auf Landes- und Bundesebene sowie für die Stärkung des kommunalen Handlungsspielraums eingesetzt, die sich an den verbindlichen Zielvereinbarungen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 orientieren. Neben der Teilnahme an der EU Mission 100 klimaneutrale und smarte Städte bis 2030 hat sich der Leipziger Oberbürgermeister auch im Rahmen von Initiativen zur kommunalen Wärmewende positioniert und in den bundes- sowie landespolitischen Gremien dafür eingesetzt.

Auch hat die Stadt Leipzig mehrfach über den Deutschen Städtetag Forderungen an die Bundespolitik übermittelt, darunter unter anderem:

  • im Positionspapier „Zukunft kommunaler Klimaschutz“ für ein angemessenes CO₂-Preisniveau zur Förderung klimagerechter Handlungsoptionen
  • Erweiterte kommunale Gestaltungsspielräume bei städtebaulichen Planungen
  • Erhöhung der Sanierungsquote im Gebäudebestand durch finanzielle Anreize
  • Vereinfachte planungs- und energierechtlicher Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien
  • Strategische Investitionen in den ÖPNV und die Radverkehrsinfrastruktur

Des Weiteren ist der Beschluss zur klimaneutralen Verwaltung bis 2035 ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsprogramms des Oberbürgermeisters. Dies bildete mit die Grundlage für den Einsatz insbesondere bei der Ausreichung der Mittel des KomEKG, der sogenannten Klimamillionen, für den Bau von Solarcarports auf dem Park & Ride-Platz an der Leipziger Messe mit 1,00 MWp und einer jährlichen Erzeugung von 915.000 kWh lokalen Ökostroms, was einem hervorragenden Beitrag zu den kommunalen PV-Ausbauzielen leistet.

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