Anfrage: Wo steht Leipzig bei der Mehrwegangebotspflicht?

Anfrage von Nicole Schreyer-Krieg vom 13. März 2026

Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem

Seit 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht für Getränke und Speisen zum Sofortverzehr. Somit müssen Letztvertreiber*innen von Lebensmitteln Mehrwegalternativen zu Einwegverpackungen aus Kunststoff anbieten. Kleinere Betriebe mit nicht mehr 80 m2 Verkaufsfläche und gleichzeitig nicht mehr als 5 Beschäftigten können die Mehrwegangebotspflicht erfüllen, indem sie von Kund*innen selbst mitgebrachte Gefäße akzeptieren. Verbraucher*innen müssen deutlich sichtbar über die jeweilige Regelung informiert werden und es dürfen keine Mehrkosten oder Nachteile für die Nutzung von Mehrwegverpackungen oder eigenen Gefäßen entstehen. Umweltverbände weisen bereits auf eine mangelhafte Umsetzung hin. 

Aktuell schlägt die Verwaltung mit ihrer Vorlage VIII-Ifo-01304-NF-01 Mehrwegoffensive mit der Wirtschaft statt Verpackungssteuer vor, Betriebe, die dieser Mehrwegangebotspflicht nicht nachkommen, kostenlos mit Mehrwegbechern auszustatten. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

1. Wie schätzt die Stadt die bisherige Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht in Leipzig ein (bitte differenzieren nach Restaurants/Cafés, Supermärkten, Lieferdiensten, Cateringanbietern, Kantinen, sowie nach Angebot von Mehrwegbehältern oder Annahme mitgebrachter Behählter)?

2. Das Amt für Umweltschutz ist in Leipzig für Kontrollen zuständig.

2.a) Wie wird die Einhaltung des Verpackungsgesetzes in Leipzig sichergestellt?

2.b) Wie viele Mahnungen wurden seit der Einführung der Verpackungssteuer ausgesprochen, wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden seitdem zur Anzeige gebracht?

2.c) Wie gestaltet sich die personelle Situation im Amt für Umweltschutz bzgl. der Kontrollen?

3. Wie erklärt die Stadt Leipzig, dass Betriebe, die den gesetzlichen Anforderungen der Mehrwegangebotspflicht bisher nicht nachkommen, und damit womöglich Ordnungswidrigkeiten nach § 36 Abs. 1 Nummer 28 Verpackungsgesetz begehen, nun mit öffentlichem Geld gefördert werden sollen?

4. Mit der Initiative “Allerlei to go” der Stadtreinigung Leipzig und des BUND Leipzig gibt es bereits ein auf Freiwilligkeit basierendes Mehrwegkonzept, das die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht unterstützt. Wie viele Unternehmen haben das Angebot bisher wahrgenommen? Wie schätzt die Stadt den bisherigen Erfolg mit Blick auf die Müllreduktion ein? Welches Potenzial ist aus Sicht der Stadtverwaltung von weiteren freiwilligen Initiativen noch zu erwarten?

Antwort vom 23. März 2026

1. Wie schätzt die Stadt die bisherige Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht in Leipzig ein (bitte differenzieren nach Restaurants/Cafés, Supermärkten, Lieferdiensten, Cateringanbietern, Kantinen, sowie nach Angebot von Mehrwegbehältern oder Annahme mitgebrachter Behälter)?

Durch das Amt für Umweltschutz (AfU) wurde das Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht zum 01.01.2023 durch eine entsprechende Schwerpunktsetzung der behördlichen Tätigkeit begleitet. So fanden allein im Jahr 2023 88 Kontrollen statt. Diese dienten insbesondere dem Ziel der Aufklärung über die neuen gesetzlichen Regelungen und umfassten hauptsächlich Restaurants / Imbisse und Supermärkte. Die Kontrollen wurden an Hotspots wie bspw. dem Hauptbahnhof und in Einkaufszentren sowie in der Innenstadt (Markt) durchgeführt. In den Folgejahren wurden die entsprechenden Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz im Rahmen der Kontrollen des Stadtordnungsdienstes (StOD) und z.T. der Gewerbebehörde mit abgeprüft und festgestellte Verstöße an das AfU weitergeleitet und durch dieses einzelfallbezogen geprüft und ggf. verfolgt.

Zum Stand der Umsetzung lässt sich aus den durchgeführten Kontrollen und den hierbei geführten Informationsgesprächen ableiten, dass die Vorgaben für größere Betriebe leichter umsetzbar sind, kleinere Betriebe sich mit der Umsetzung hingegen schwertun. Dies liegt primär daran, dass die Einführung eines Mehrwegsystems schnell finanziell überfordern kann, da Investitionen für bspw. Spülmaschine und vorzuhaltendes Mehrweggeschirr notwendig sind. Darüber hinaus hat das AfU hat von vielen Verkaufsstellen die Rückmeldung erhalten, dass das Mehrwegangebot vergleichsweise selten durch die Verbraucher angenommen wird.

Auch erschwert das Fehlen eines einheitlichen Systems, in dem die Mehrwegbehälter auch in anderen Restaurants/Imbissen/Supermärkten etc. abgegeben werden können, kleineren Betrieben die Umsetzung. Ein stadtweit gültiges Mehrweg-System könnte womöglich zur Steigerung der Akzeptanz von Mehrweg beitragen.

 

2. Das Amt für Umweltschutz ist in Leipzig für Kontrollen zuständig.

a. Wie wird die Einhaltung des Verpackungsgesetzes in Leipzig sichergestellt?

Seitens des AfU werden in der Regel nur anlassbezogene Kontrollen durchgeführt. StOD und weitere Behörden reichen im Einzelfall Verdachtsmomente zu Verstößen an das AfU weiter. Im Ergebnis wurden durch die zentrale Bußgeldbehörde seit dem Jahr 2024 zwölf Verstöße gegen das Verpackungsgesetz dokumentiert. Eine maschinelle statistische Auswertung nach einzelnen Tatbeständen dieses Gesetzes ist nicht möglich. Für die Zeit davor sind auf Grund des Wechsels des Bearbeitungsprogrammes für Ordnungswidrigkeiten keine Daten mehr auswertbar.

Weiterhin gibt es konkretisierende städtische Vorgaben, bspw. im Marktkonzept des Marktamtes zum Weihnachtsmarkt:

„- ausschließlich umweltfreundliche Verpackungen, kein Einsatz von verbotenen Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern

- Ausschließlicher Einsatz pfandpflichtiger Mehrwegbecher

- Bevorzugter Einsatz von Mehrweggeschirr

- Verbot von Getränkedosen, Plastikbecher, -teller, -schalen und -besteck sowie aus Polystyrol und Aluminiumverbindungen hergestellte Artikel wie Tetraverpackungen für den Imbissbereich.“

Auch unter § 1 Abs. 5 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig 2025/2026 heißt es hierzu:

„Die Stadt trägt zur Erreichung der Ziele einer am Leitbild der Nachhaltigkeit orientierten Abfallbewirtschaftung vorbildhaft bei. Dabei wirkt sie insbesondere auf die Ziele der Abfallvermeidung und der Wiederverwendung von Abfällen hin. Die Ausgabe von Speisen und Getränken durch die Stadt hat grundsätzlich nur in pfandpflichtigen und wiederverwendbaren Behältnissen und mit wiederverwendbaren Bestecken zu erfolgen. Vor einer Neubeschaffung von Mehrweggeschirr und -behältern sind die Nutzung von vorhandenen Mehrwegsystemen innerhalb der Stadt oder Leihmöglichkeiten von externen Dienstleistern zu prüfen. Ist die Verwendung von Mehrwegsystemen im begründeten Einzelfall nicht zumutbar, können ökologisch vorteilhafte und plastikfreie (kompostierbare) Einwegsysteme eingesetzt werden. Die für die Veranstaltung Verantwortlichen haben für die Einhaltung der Satzungsregelungen Sorge zu tragen.“

 

b. Wie viele Mahnungen wurden seit der Einführung der Verpackungssteuer ausgesprochen, wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden seitdem zur Anzeige gebracht?

Da in Leipzig keine Verpackungssteuer eingeführt wurde, sind auch keine diesbezüglichen Mahnungen ausgesprochen bzw. Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht worden.

 

c. Wie gestaltet sich die personelle Situation im Amt für Umweltschutz bzgl. der Kontrollen?

Der Vollzug des Verpackungsgesetzes im Stadtgebiet obliegt dem Amt für Umweltschutz, untere Abfallbehörde.

Dies umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:

  • Mehrwegangebotspflicht
  • Einhaltung der Pfandpflicht
  • Rücknahme von bepfandeten Getränkeverpackungen
  • Einhaltung der gesetzlichen Regelungen für Inverkehrbringer oder Hersteller von Verpackungen
  • Kontrolle der Registrierung im Verpackungsregister und der Beteiligung an einem Verpackungssystem

Die im Amt für Umweltschutz hierfür ausschließlich zuständige Stelle (0,75 VZÄ) ist ferner verantwortlich für:

  • den Vollzug der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) und der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV)
  • die abfallrechtliche Marktüberwachung von Einzelhandelsgeschäften, Getränkevertreibern, Verpackungsherstellern, Elektronikmärkten, Kfz-Werkstätten und KfZ-Händlern zwecks Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und Pflichten zur Produktverantwortung sowie für die Einleitung notwendiger Maßnahmen in Bezug auf das Inverkehrbringen unsicherer Produkte auf Grundlage des Batteriegesetzes, Verpackungsgesetzes, Elektrogesetzes und der Altfahrzeugverordnung
  • die Überwachung von Grundstückseigentümern, Verursachern und sonstigen Verpflichteten bei rechtswidrigen Abfallablagerungen sowie die Beschwerde-bearbeitung von rechtswidrigen Abfallablagerungen und -entsorgungen.

Vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten ist in der Regel nur ein anlassbezogenes Tätigwerden möglich.

Dies liegt nicht zuletzt darin begründet, dass die umfangreichen Erweiterungen bzw. Neuerungen im Bereich des Verpackungsgesetzes (ebenso wie die vielen weiteren Erweiterungen bzw. Neuerungen im Abfallrecht) durch den Freistaat Sachsen in den Zuständigkeitsbereich der unteren Abfallbehörden gegeben wurden, ohne hierbei die für den Vollzug dieser weisungsgebundenen Pflichtaufgaben erforderlichen zusätzlichen personellen Kapazitäten zu thematisieren bzw. zu finanzieren.

 

3. Wie erklärt die Stadt Leipzig, dass Betriebe, die den gesetzlichen Anforderungen der Mehrwegangebotspflicht bisher nicht nachkommen, und damit womöglich Ordnungswidrigkeiten nach § 36 Abs. 1 Nummer 28 Verpackungsgesetz begehen, nun mit öffentlichem Geld gefördert werden sollen?

Der Fokus der Leipziger Mehrwegoffensive liegt vor allem darauf, ein einheitliches Leipziger Mehrwegsystem für alle gastronomischen Betriebe, unabhängig von ihrer Betriebsgröße und den Regelungen zur Mehrwegangebotspflicht, anzubieten. Damit soll vor allem für Verbraucher ein leichter zu händelndes Mehrwegsystem für Leipzig gefördert werden, um die Akzeptanz in der Nutzung zu erhöhen. Für die Betriebe soll eine gemeinsame Identifizierung mit dem Standort Leipzig als engagierte Stadt für Mehrweg hergestellt werden, um auch hier die Nutzendenzahlen auch bei kleinen Betrieben deutlich zu erhöhen.

  

4. Mit der Initiative “Allerlei to go” der Stadtreinigung Leipzig und des BUND Leipzig gibt es bereits ein auf Freiwilligkeit basierendes Mehrwegkonzept, das die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht unterstützt. Wie viele Unternehmen haben das Angebot bisher wahrgenommen? Wie schätzt die Stadt den bisherigen Erfolg mit Blick auf die Müllreduktion ein? Welches Potenzial ist aus Sicht der Stadtverwaltung von weiteren freiwilligen Initiativen noch zu erwarten?

Das Allerlei to go-Projekt war vor allem darauf ausgerichtet, eine Informationsgrundlage bei betroffenen (Kleinst-)Betrieben zu schaffen nach der Einführung der Mehrwegangebotspflicht 2023 und dadurch eine gesteigerte Nutzung von Mehrweglösungen im Takeaway-Bereich anzuregen.

Im Projektverlauf von 2023 bis Mitte 2025 wurden insgesamt ca. 150 Betriebe direkt angesprochen oder per Hotline beraten zur Mehrwegangebotspflicht. Dabei wurde sich auf drei Pilotgebiete in der Innenstadt, der Georg-Schumann-Straße und Mockau konzentriert. Außerdem wurde ein Ideenwettbewerb ausgelobt, um Fördergelder an besonders engagierte Betriebe und Vereine zu vergeben.

Ein Nachhalten der direkt durch die Kampagne eingeführten Mehrwegangebote bei den Betrieben hat nicht stattgefunden. Das Projekt konnte viele Hürden sowohl seitens der Betriebe, als auch der Endverbraucher identifizieren, die die Umsetzung von Mehrwegangeboten auf freiwilliger Basis deutlich gemacht haben. Dazu zählen eine geringe Bereitschaft sowohl der Betriebe zur Einführung eines Mehrwegsystems, als auch auf der Kundenseite zur Nutzung solcher Gefäße. Dies wird verstärkt durch wenig Druck durch fehlende Kontrollen bei den Betrieben und dem Fehlen einer einheitlichen (bundesweiten) Kampagne zur Mehrwegangebotspflicht.

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