Anfrage: Zeltunterbringung für Asylbewerber*innen – Wie geht es weiter?

Anfrage vom 29. Februar 2024 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 13. März 2024

Seit Frühjahr 2023 bringt die Stadt Leipzig aufgrund erreichter Platzkapazitäten in den vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften wieder Geflüchtete in Zelten unter. Zum 31.12.2023 mussten über 850 Personen in Zelten, Containern oder anderen Notunterkünften leben. Viele von ihnen müssen über Monate dort ausharren, bevor ein Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung steht – denn ein großer Teil der Bewohner*innen der Gemeinschaftsunterkünfte verbleibt zwei Jahre oder sogar länger in den Unterkünften, weil sie keinen eigenen, bezahlbaren Wohnraum finden. Die Stadt Leipzig hat in den vergangenen Monaten bereits verschiedene Objekte zur Ausweitung der Unterbringungskapazitäten angemietet, deren Plätze jedoch bisher nicht ausreichen.

Aus diesem Grund fragen wir an:

  1. Wie plant die Stadtverwaltung unter den gegebenen Rahmenbedingungen, das Konzept zur dezentralen Unterbringung zeitnah umzusetzen?
  2. Welche Objekte sind für das Wohnen für Geflüchtete vorgesehen?
  3. Wie ist der Stand der Planung zu den geplanten Unterkünften in der Diezmannstraße sowie der Martinshöhe in Großwiederitzsch?
  4. Welche städtischen Flächen kommen für eine Wohnbebauung in Clusterbauweise zur Einrichtung des Wohnens für soziale Bedarfe in Frage?

 

Antwort der Stadtverwaltung vom 12. März 2024

1. Wie plant die Stadtverwaltung unter den gegebenen Rahmenbedingungen, das Konzept zur dezentralen Unterbringung zeitnah umzusetzen?

In Leipzig kommt der dezentralen Unterbringung von Geflüchteten eine besondere Bedeutung zu. Dezentrale Unterbringung soll gefördert und ausgebaut werden. Der Begriff „dezentrale Unterbringung“ beschreibt dabei je nach Kontext unterschiedliche Dinge.

Zum einen ist mit „dezentral“ eine Verteilung von Gemeinschaftsunterkünften über das gesamte Stadtgebiet gemeint. Eine Konzentration von Unterkünften in einzelnen Stadtteilen soll vermieden werden.

Die Angebote zur Unterbringung von Geflüchteten sind über die Stadt verteilt. Im Rahmen von Standortprüfungen werden sozialräumliche Aspekte regelmäßig berücksichtigt. Allerdings gelingt es aufgrund des knappen Angebotes an verfügbaren Flächen/Objekten nicht, eine gleichmäßige Verteilung über das gesamte Stadtgebiet zu erreichen. Daher sollen künftige Ausschreibungen darauf ausgerichtet werden, vorrangig Objekte in Stadtteilen mit vergleichsweise geringer Anzahl an Platzkapazitäten zu binden.

Zum anderen wird als „dezentral“ eine Unterbringung in einer Wohnung jenseits von Gemeinschaftsunterkünften verstanden. Diese Art der Unterbringung ermöglicht den Menschen ein hohes Maß an Normalität, unterstützt die Integration in die Stadtgesellschaft und ist vergleichsweise kostengünstig. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer, in der Regel selbstgewählten, Wohnung gemeint.

Am 31.12.2023 lebten von den insgesamt 3.620 Personen, die Ende Dezember Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, 33% (1.185 Personen) in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft.

Die Stadt Leipzig sucht fortlaufend nach Wohnungen für Geflüchtete. Aktuell stehen in Leipzig jedoch nicht ausreichend bedarfsgerechte bzw. kostenangemessene Wohnungen gemäß der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ zur Verfügung.

2. Welche Objekte sind für das Wohnen für Geflüchtete vorgesehen?

Die Stadtverwaltung informiert regelmäßig im Rahmen der Sachstandsvorlagen zur Unterbringung von Geflüchteten über die geplanten Objekte, für die ein Beschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vorliegt.

Mit Stand 29.02.2024 befanden sich folgende Objekte in Planung:

Adresse

Art der Unterkunft

Kapazität

Diezmannstraße 12 a (Planungsbeschluss)

-

-

Friederikenstraße 37 (Erweiterung)

Gemeinschaftsunterkunft

96

Hohentichelnstraße 20, Unterbringungsbereich 1

Notunterkunft

300

Hohentichelnstraße 20, Unterbringungsbereich 2

Notunterkunft

300

Karl-Heine-Straße 43 – 45

Gemeinschaftsunterkunft

60

Leipziger Straße 83

Gemeinschaftsunterkunft

40

Leuckartstraße 5

Gewährleistungswohnung

15

Martinshöhe, Flurstück 65/111 (Planungsbeschluss)

-

-

Toskastraße 2

Gemeinschaftsunterkunft

60

Ostheimstraße

Gemeinschaftsunterkunft

30

Summe

 

901

3. Wie ist der Stand der Planung zu den geplanten Unterkünften in der Diezmannstraße sowie der Martinshöhe in Großwiederitzsch?

Der Planungsbeschluss für die Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem Gelände Diezmannstraße 12a (VII-DS-08211) wurde am 31.05.2023 mit folgender Zeitschiene durch den Stadtrat gefasst:

Klärung des Artenschutzes,
Planung und Vorlage Baubeschluss:.......................bis Ende 2024

Baubeginn:..........................................ab Anfang 2026

Fertigstellung:.........................................bis Ende 2027

Zwischenzeitlich konnten die artenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen gutachterlich geklärt und geeignete Auslagerungsgrundstücke gefunden werden. Damit besteht für das Vorhaben hinreichend Umsetzungssicherheit. Aktuell laufen die Ausschreibungen der Planungsleistungen. Die weitere Umsetzung erfolgt entlang der Beschlusslage des Planungsbeschlusses.

Der Planungsbeschluss für die Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete in der Martinshöhe (VII-DS-08326) wurde am 19.04.2023 mit folgender Zeitschiene durch den Stadtrat gefasst:

Beauftragung Planungsbüro:...............................bis Mai 2024

Planung und Baubeschluss:...............................bis Juni 2025

Vergabe / Beauftragung Generalunternehmer:.................bis Juli 2026

Baufertigstellung (geplant):................................bis Juli 2028

Das notwendige Vergabeverfahren für die Objektplanung wurde Ende 2023 begonnen. Die Auftragsvergabe für die Planungsleistungen soll im Juni 2024 erfolgen. Mit den konkreten Planungen des Vorhabens soll im Juli 2024 begonnen werden. Nach dem Baubeschluss soll ein Generalunternehmer beauftragt werden. Die ursprünglich geplante Zeitschiene wurde überarbeitet, sodass eine Baufertigstellung bereits Ende 2027 erreicht werden kann.

4. Welche städtischen Flächen kommen für eine Wohnbebauung in Clusterbauweise zur Einrichtung des Wohnens für soziale Bedarfe in Frage?

Eine serielle oder modulare Wohnbebauung für soziale Bedarfe ist grundsätzlich auf allen kommunalen Wohnbauflächen gemäß Flächennutzungsplan mit einer Größe ab 1.000 m² möglich. Jede potenzielle Wohnbaufläche muss allerdings einer Einzelfallprüfung, z. B. hinsichtlich bauordnungs-, umwelt-, arten- und immissionsschutzrechtlicher Belange, unterzogen werden. Darüber hinaus stellt die Bauträgerschaft aktuell eine zusätzliche Herausforderung dar.

Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) prüft derzeit die Machbarkeit zweier Projekte in modularer Bauweise, die zur Unterbringung von Geflüchteten durch die Stadt Leipzig angemietet werden sollen.

Begleitend wird aktuell der private Anbietermarkt für vergleichbare Wohnbaulösungen sondiert.

 

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