Anfrage: Zuerst eine Wohnung
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. November 2024
Nach 3 Jahren steht das Leipziger Housing-First-Projekt vor seinem Projektende. Die Ergebnisse sind auch im zweiten Zwischenbericht positiv beschrieben, insbesondere das Ziel, Menschen aus bereits 3-jähriger Obdachlosigkeit in eine Wohnung zu vermitteln, wurde übererfüllt. Hervorgehoben wurde auch eine die hohe Verweildauer, fast alle Projektteilnehmer*innen konnten demnach die Wohnung halten. Folgerichtig wurde Housing-First als Angebot der Leipziger Wohnungslosenhilfe im Rat im Februar 2024 mit Start 1.1.2025 entfristet und mit einer erweiterten Kapazität von 50 Wohnungen beschlossen, ab 2026 sollen zudem weitere 15 Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt akquiriert werden.
Wir fragen:
- Wie viele substantielle Anfragen nach einer Wohnung im Kontext von Housing-First liegen vor?
- Wie ist die Erweiterung des Housing-First-Angebotes (weitere 25 Wohnungen) zeitlich geplant?
- Welcher Träger ist mit der Aufgabe betraut (nach der europaweiten Ausschreibung)?
- Wie viele Gesuche nach einer Wohnung sind aktuell bei der Abteilung für Wohnungshilfe anhängig?
- Wie viele Wohnberechtigungsscheine sind vergeben? Bitte auch nach Altersgruppen differenzieren.
- Wie ist der Umsetzungstand des Ratsbeschlusses?
- Mit welchem Ergebnis wurden Ihre Gespräche mit Akteuren des Leipziger Wohnungsmarktes zur verbindlichen Wohnungsakquise geführt?
- Wird eine Erweiterung des Angebotes im Housing-First um 15 Plätze in 2026 in nichtstädtischen Wohnungen wahrscheinlich gemacht?
Sind entsprechende zusätzliche Mittel für soziale Betreuung im HH 2026 eingepflegt?
Da im Umsetzungsbericht zum VII-A-08654-NF-02 vom 16.09.2024 nicht dazu informiert wird, fragen wir:
9. Wie geeignet können befristete Bürgschaften nach geeigneten Kriterien für zu definierende junge Mieter*innen als Einzelfallhilfe gewährt werden, um den Zugang zu eigenem Wohnraum zu öffnen?
Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 21. November 2024
1. Wie viele substantielle Anfragen nach einer Wohnung im Kontext von Housing-First liegen vor?
Seit April 2024 wurden 31 Anfragen für Wohnungen gestellt. Diese Anfragen werden im kommenden Jahr im Zuge der Verstetigung und Erweiterung des Projektes „Eigene Wohnung“ soweit möglich Berücksichtigung finden.
2. Wie ist die Erweiterung des Housing-First-Angebotes (weitere 25 Wohnungen) zeitlich geplant?
Mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) ist vereinbart, ab Januar 2025 die ersten fünf Wohnungen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Bis Juni 2025 sollen jeweils fünf weitere Wohnungen pro Monat hinzukommen. Die Erfahrungen aus der Modellphase zeigen, dass manche Personen einen längeren Zeitrahmen benötigten, um eigenen Wohnraum zu beziehen. Insofern soll mit dieser zeitlichen Staffelung den Bedürfnissen der Zielgruppe (obdachlose Personen über 18 Jahre, die vom Wohnungsmarkt besonders ausgeschlossen sind) Rechnung getragen werden.
3. Welcher Träger ist mit der Aufgabe betraut (nach der europaweiten Ausschreibung)?
Das Vergabeverfahren wird erst im Dezember 2024 abgeschlossen. Derzeit ist dazu keine Auskunft möglich.
4. Wie viele Gesuche nach einer Wohnung sind aktuell bei der Abteilung für Wohnungshilfe anhängig?
Zum 07.11.2024 sind 3.849 unversorgte, wohnungssuchende Haushalte im Sachgebiet Wohnraumversorgung erfasst. Diese Zahl umfasst alle Haushalte, die registriert sind, unabhängig von ihrem Status (wohnungssuchend, erteilter oder nicht erteilter Wohnberechtigungsschein).
5. Wie viele Wohnberechtigungsscheine sind vergeben? Bitte auch nach Altersgruppen differenzieren.
Zum Stand 07.11.2024 sind 3.172 Wohnberechtigungsscheine erteilt, bei denen noch keine Überlassung in eine Wohnung erfolgte. Darunter sind 679 Wohnberechtigungsscheine an Haushalte erteilt, deren Haushaltsvorstand das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Weiterhin sind darunter 235 Wohnberechtigungsscheine an Haushalte erteilt wurden, deren Haushaltsvorstand mindestens das 65. Lebensjahr vollendet hat.
6. Wie ist der Umsetzungstand des Ratsbeschlusses?
Der Umsetzungsbericht zum Ratsbeschluss VII-DS-09221 Verstetigung und Erweiterung des Housing-First-Ansatzes um 25 Plätze "Eigene Wohnung" in Leipzig ab 2025 wird im Januar 2025 den Gremien vorgelegt. Bis dahin wird auf die Beantwortung der Fragen 1. bis 3. verwiesen.
7. Mit welchem Ergebnis wurden Ihre Gespräche mit Akteuren des Leipziger Wohnungsmarktes zur verbindlichen Wohnungsakquise geführt?
Im Mai 2024 wurden zahlreiche Großvermieter, z.B. Wohnungsgenossenschaft UNITAS eG, Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt e.G., Wohnungsgenossenschaft „Lipsia" eG, Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eG, Wohnungsgenossenschaft Transport eG Leipzig und Vonovia SE durch die Amtsleitung des Sozialamtes angeschrieben mit der Bitte um Unterstützung bei der Umsetzung des Konzepts. Es erfolgten bislang keine Rückmeldungen. Durch die Projektkoordinatorin werden regelmäßig Anfragen an Vermieter gestellt, bislang ebenfalls ohne Ergebnis.
8. Wird eine Erweiterung des Angebotes im Housing-First um 15 Plätze in 2026 in nichtstädtischen Wohnungen wahrscheinlich gemacht?
Die Erweiterung des Hilfeansatzes hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit von geeigneten Wohnraum ab. Die Bereitschaft, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wird kontinuierlich auch bei anderen Eigentümerinnen und Eigentümern erfragt.
9. Sind entsprechende zusätzliche Mittel für soziale Betreuung im HH 2026 eingepflegt?
In der Haushaltsplanung der Stadt Leipzig sind 600.000 € für das Jahr 2025 und 605.000 € für das Jahr 2026 eingeplant.
10. Wie geeignet können befristete Bürgschaften nach geeigneten Kriterien für zu definierende junge Mieter*innen als Einzelfallhilfe gewährt werden, um den Zugang zu eigenem Wohnraum zu öffnen?
Es fehlt die gesetzliche Grundlage für eine solche Leistung im Sozialhilfebereich und sie widerspricht sowohl dem Subsidiaritätsprinzip als auch der Zweckbindung der Sozialhilfemittel. Zudem würde ein erheblicher Verwaltungsaufwand und erhebliche finanzielle Risiken entstehen, während gleichzeitig Alternativen in der Jugendhilfe und im Bereich des SGB II geprüft werden können.