Anfrage: Zugeparkte Radfahrstreifen beim Spinnereirundgang
Anfrage vom 11. Mai 2017 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. Juni 2017
Sachverhalt:
Zum Spinnerei-Rundgang am letzten April-Wochenende war, wie zu jedem Spinnerei-Rundgang, in der Spinnereistraße das bekannte Bild des komplett zugeparkten Radfahrstreifens zu beobachten. Bei der Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters zum Radverkehr im August 2016 wurde als Station der Radtour durch den Leipziger Westen explizit an dieser Stelle auf genau dieses Problem hingewiesen und mögliche Lösungen diskutiert.
Hierzu fragen wir an:
- Wird der zugeparkte Radfahrstreifen als Problem wahrgenommen? Falls ja, warum ist das Ordnungsamt dann nicht auch vor Ort um die Regelungen der Straßenverkehrsordnung durchzusetzen? Falls nein, warum nicht?
- Wird es für den nächsten Rundgang bzw. die nächste Großveranstaltung auf der Spinnerei eine geänderte Verkehrsorganisation geben?
- Wäre es nicht viel sinnvoller, für die Spinnerei-Rundgänge in Zusammenarbeit mit der LVB eine attraktive Nahverkehrsanbindung des Spinnereigeländes anzubieten (auch in Hinblick bzw. als Test für die zukünftige bessere Anbindung, spätestens mit dem Naturkundemuseum) anstatt Parkverstöße zu tolerieren und damit die Verkehrssicherheit von Radfahrenden zu gefährden?
Antwort in der Ratsversammlung am 21. Juni 2017
Bürgermeister Rosenthal:
Zur Frage 1. In der Spinnereistraße gab es im Jahr 2017, aktueller Stand, 75 Anzeigen wegen Parkens auf dem Radweg. Diese Anzeigen wurden und werden in der Zentralen Bußgeldbehörde bearbeitet. Die Spinnereistraße wird regelmäßig in Verkehrsüberwachungsmaßnahmen des ruhenden Verkehrs einbezogen. Festzustellen ist für alle Beteiligten: Ja, das Parken auf dem Radweg, Ver-kehrszeichen 237, ist generell verboten. Insofern bedarf es aus Sicht der Verwaltung keiner gesonderten verkehrsrechtlichen Regelungen in diesem Straßenabschnitt. Außerhalb der Sonderveranstaltungen wird die Spinnereistraße von Montag bis Freitag von 7.00 bis 22.00 Uhr sowie am Sonnabend von 7.00 bis 17.30 Uhr durch die Kolleginnen und Kollegen des ruhenden Verkehrs kontrolliert.
In Vorbereitung der heutigen Beantwortung dieser Anfrage habe ich noch einmal meine Antwort zur Anfrage der Grünen hinsichtlich der zugeparkten Geh- und Radwege bei Großveranstaltungen im Stadtgebiet herausgesucht, da ich mir vorstellen kann, dass Sie insbesondere mit den Abschleppvorgängen Schwierigkeiten haben. Ich wiederhole sie noch einmal, weil das auch für die Spinnereistraße gilt.
Die Abwägungsprozesse zur Beurteilung abschleppwürdiger Parkvorgänge basieren, zumindest in der Stadt Leipzig, auf den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und den Erkenntnissen der Rechtsprechung. Jeder Fall muss tatsächlich einzeln bewertet werden. Insofern gehört bei der Anordnung einer Abschleppmaßnahme dazu, dass es sich um eine nachhaltige Verbesserung einer lokalen Verkehrssituation handeln muss.
Dadurch, dass Radfahrer auf die Straße ausweichen dürfen und müssen für den Fall, dass der Radweg verstellt ist, ist die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht behindert. Man kann im Einzelfall, wenn eine über das Maß hinausgehende Behinderung vorliegt, eine Abschleppmaßnahme anordnen. Hier muss man wiederum berücksichtigen - das betrifft auch den Straßenabschnitt Spinnereistraße, dass ein Abschleppvorgang in der Regel 15 bis 20 Minuten dauert und die gesamte Verkehrsführung an dieser Stelle während dieser Zeit quasi zusammenbricht. Das führt in der Regel dazu, dass nur durch das Parken auf Radwegen sich die Kolleginnen und Kollegen des ruhenden Verkehrs noch nicht veranlasst sehen, Abschleppmaßnahmen anzuordnen. - Ich weiß, da sind wir uns nicht einig.
Zur Frage 2. Der Veranstaltungsstelle des Ordnungsamtes ist bekannt, dass jährlich im April der Große Frühjahrsrundgang und im September der Große Herbstrundgang stattfinden. Die Durchführung dieser Veranstaltungen muss dem Ordnungsamt nicht angezeigt werden, da sie bauordnungsrechtlich zulässig sind. Die Veranstaltungen finden großen Anklang; das wissen wir und alle Beteiligten. Insofern wird es nunmehr nochmals seitens der Veranstaltungsstelle des Ordnungsamtes ein Zugehen auf die Abteilung Fließender und ruhender Verkehr geben, um gegebenenfalls hier auch außerhalb der Kontrollzeiten sonnabends von 9.00 bis 17.30 Uhr Kontrollen durch die Kolleginnen und Kollegen des ruhenden Verkehrs vorzunehmen. Das hängt an dieser Stelle aber immer auch ein Stück weit von der Veranstaltungslage in der Gesamtstadt ab.
Darüber hinaus wird die Veranstaltungsstelle des Ordnungsamtes Kontakt mit der Geschäftsleitung der Leipziger Baumwollspinnerei aufnehmen und mit dem Veranstalter die Situation insgesamt noch einmal diskutieren. Wir erwarten, dass auf der Internetpräsenz des Veranstalters insbesondere auf die schwierige verkehrliche Situation vor Ort und die rechtlichen Folgen einer Missachtung der Verkehrsregeln hingewiesen wird.
Zur Frage 3. Das muss ich zurückweisen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass keine Parkverstöße toleriert werden. Der Stadtrat hat im Januar 2016 beschlossen, dass bis zur Eröffnung des neuen Naturkundemuseums im Jahr 2020 in einer Entfernung von maximal 100 Metern eine Haltestelle des ÖPNV eingerichtet werden soll. Derzeit gibt es sie dort nicht. Die LVB arbeitet an Varianten einer Busanbindung. Solange diese Varianten nicht vertieft vorliegen, gibt es keine alternative Lösung. Die Leute müssten dann vom S-Bahn-Haltepunkt oder von wo auch immer dorthin laufen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Das war gerade nicht ersichtlich. - Gehen Sie mit den Ausführungen von Bürgermeister Rosenthal insoweit d’accord, dass Sie ihnen zustimmen? Sie hatten ja in der Presse gesagt: Wir müssen die Bedingungen für den Radverkehr in Leipzig verbessern, um den Radverkehrsanteil zu erhöhen. - Den Ausführungen von Herrn Rosenthal war zu entnehmen, dass generell von einem Abschlep-pen von auf Fahrradwegen parkenden Autos abgesehen wird
Bürgermeister Rosenthal: Das habe ich nicht gesagt.
Oberbürgermeister Jung: Das hat er nicht gesagt.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich korrigiere: nicht generell. - Sie hatten gesagt, das sind Einzelabwägungen. Aber wir haben aufgrund von Antworten zu Anfragen auch schon erfahren, dass von Fahrradwegen so gut wie nie abgeschleppt wird. Das wurde damit begründet - und das haben Sie eben gesagt -, dass die Radfahrer ja auf die Straße ausweichen können - was in dieser Stadt fast immer passiert. Das aber sorgt erstens auch nicht gerade für einen flüssigen Verkehr auf der Straße und ist zweitens gefährlich. Eine Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr in Leipzig sieht anders aus. Von daher die Frage: Herr Oberbürgermeister, sind Sie mit den Aussagen von Bürgermeister Rosenthal einverstanden?
Oberbürgermeister Jung: Zwischen Herrn Rosenthal und mir gibt es da überhaupt keinen Dissens. Man kann von der Situation an Tagen der offenen SpinnereiGalerien nicht ableiten, dass es zu einer Beeinträchtigung des Radverkehrs insgesamt kommt. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wir arbeiten Schritt für Schritt an der Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr. Sie können doch nicht das Thema an diesem Beispiel aufmachen. Das verstehe ich nicht. Tut mir leid, Herr Volger, das ist mir zu hoch.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Wir haben zu einem speziellen Beispiel gefragt, und Herr Bürgermeister Rosenthal hat Bezug nehmend auf unsere Anfrage, die wir vor drei Monaten gestellt haben, noch einmal eine Replik zur Abschleppsituation und der Situation auf den Radwegen generell vorgetragen. Wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie das vielleicht gehört.
Oberbürgermeister Jung: Das habe ich.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Von daher war meine Nachfrage, ob Sie damit d’accord gehen, dass es zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr beiträgt, wenn von Radwegen weiterhin nicht abgeschleppt wird, sondern dort parkende Autos nur ein Knöllchen bekommen und dadurch der Autoverkehr auf den Straßen wie auch der Radverkehr, der nicht auf dem Radweg fahren kann, behindert wird. Es trägt unserer Meinung nach nicht zu einer Verbesserung der Radverkehrsbedingungen in Leipzig noch zur Sicherheit für den Radverkehr noch zur Sicherheit für den Automobilverkehr auf der Straße bei, wenn die Radfahrer permanent in den Autoverkehr ausweichen müssen.
Stadtrat Weber (SPD): Ich wollte auch noch einmal zu diesem Punkt nachhaken. Herr Pellmann hatte dazu auch immer wieder angefragt und nachgefragt und die Situation vor Ort beklagt; das wissen Sie.
Herr Rosenthal, Ihre Ausführungen zur Frage 2 helfen mir persönlich eher wenig, um mir wirklich eine Vorstellung davon machen zu können. Sie hatten gerade ausgeführt, dass Sie nicht in Kenntnis gesetzt werden, wann der Spinnereirundgang stattfindet. Soweit ich weiß, wird das frühzeitig genug angekündigt; das kann man wissen. Meine Bitte ist, zu prüfen, ob man hier schon im Vorfeld verkehrsrechtliche Anordnungen durchführen kann. Man weiß ja inzwischen, dass dort auch Leute hinkommen, die ihre Autos, wenn nicht anders möglich, auch auf Radfahrstreifen abstellen. Wäre es beispielsweise möglich, für diesen Zeitraum Tempo 30 anzuordnen? Damit würde man auf die Situation, wie sie sich dort darstellt, entsprechend reagieren.
Ansonsten könnten wir immer wieder nur Nachfragen dazu stellen. Das ist, glaube ich, zu wenig. Ich verspüre auch nicht wirklich einen Veränderungswillen vonseiten des Dezernats III an der Stelle.
Bürgermeister Rosenthal: Für die verkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30 bin ich nicht zuständig; das muss ich klar sagen. Ich weise auch zurück, dass ich das nicht anordnen will. Darüber hinaus: Veranstalter ist die Spinnerei. Wenn der Veranstalter merkt, dass in seinem Umfeld - es gibt dort vier Straßen - alles zugeparkt ist, dann liegt es, wie bei anderen Veranstaltern auch, in seiner Verantwortung, an dieser Stelle verkehrsrechtliche Anordnungen bei der Stadt Leipzig zu beantragen. Er kann sich mit der Veranstaltungsstelle dazu intensivst ins Benehmen setzen.
Was Sie erwarten, ist, dass wir für den Veranstalter eine Dienstleistung übernehmen. Das ist aber nicht in erster Linie unsere Aufgabe, sondern der Veranstalter hat auf die Stadtverwaltung zuzugehen. Wir lösen jetzt seine Verkehrsprobleme. Insofern habe ich deutlich gemacht, dass wir jetzt auf den Veranstalter zugehen und ihm sagen werden: Er muss auf seiner Internetseite kommunizieren, wie man zum Spinnereigelände kommt, und zwar am besten ohne Fahrzeug. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass das erste Priorität hat. Wenn die Besucher in der Regel ohne Fahrzeug dort hinkommen - siehe Sportforum -, wird es auch keine Probleme für den Radverkehr geben.
Stadtrat Weber (SPD): Ich möchte den Herrn Oberbürgermeister zitieren, der eben angemahnt hat, sachlich miteinander umzugehen. Sie, Herr Rosenthal, sind für die Beantwortung dieser Anfrage zuständig.
Bürgermeister Rosenthal: Das habe ich gemacht.
Stadtrat Weber (SPD): Deswegen spreche ich jetzt mit Ihnen und nicht mit Frau Dubrau, und deswegen stelle ich jetzt die Frage
Bürgermeister Rosenthal: Sie haben gesagt, Sie vermissen beim Dezernat III den Willen, an der Stelle die Verantwortung zu übernehmen. Darauf habe ich reagiert. Die nehme ich wahr.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, dann Herr Pellmann.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Rosenthal, Sie sind in Ihrer Beantwortung noch einmal auf das Thema „Parken auf Radwegen“ eingegangen und haben aus der Antwort auf eine frühere Anfrage zitiert. Dabei ging es auch um das Abschleppverhalten. Dazu meine Frage: Das Parken auf Radwegen ist genauso widerrechtlich wie das Parken auf einer Straße oder das Parken auf den Gleisen der LVB. Wäre das Abschleppverhalten anders, wenn das Fahrzeug auf den Gleisen der LVB oder mitten auf der Straße stehen würde? Wenn die LVB beispielsweise anzeigen würde, dass die Straßenbahn nicht fahren kann, weil auf den Gleisen ein Auto parkt, würde das Abschleppen dann genauso gehandhabt wie beim Parken auf Radwegen oder würde das anders gehandhabt? Wie verhält sich das mit der Gleichbehandlung?
Bürgermeister Rosenthal: Auch dies bedarf einer Einzelfallprüfung. Aber bei Behinderung insbesondere des Verkehrs auf der Schiene würden wir anders agieren, ja.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Und wie verhält sich das beim Parken mitten auf der Straße?
Bürgermeister Rosenthal: Wenn der komplette Verkehr behindert würde, ja. Das ist ein anderer Sachverhalt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Rosenthal, ich habe drei Nachfragen. Erste Frage: Sie sprachen von 75 Ordnungswidrigkeitenverfahren in diesem Zusammenhang. Betraf das eine oder beide Veranstaltungen? Für eine Veranstaltung, sei es für die im April oder die im Herbst, erscheint mir diese Zahl ein bisschen niedrig.
Bürgermeister Rosenthal: Vom 1. Januar 2017 bis Stand heute.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Okay. - Zweite Frage: Sie sagten, abgeschleppt werde nur, wenn es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommt. Herr Weber hatte eben kurz aus dem Ausschuss zitiert; aber es ist kein Geheimnis, dass ich das - auch hier öffentlich - immer wieder angefragt habe. - Mir ist seit fünf, sechs Jahren bekannt, dass es an dieser Stelle tatsächlich zu massiven Beeinträchtigungen kommt, und zwar nicht nur für den Radverkehr, sondern auch für den Autoverkehr. Die Situation wird besonders unschön, wenn Feuerwehren und Krankenwagen diesen Bereich passieren müssen. Meine Frage zum Thema Abschleppen: Müssen in der Straße nicht bestimmte Querschnitte eingehalten werden? Zum Teil wird ja nicht nur auf dem Radweg, sondern auch auf dem Fußweg bis in den Straßenraum hinein geparkt, sodass an dieser Stelle zwei entgegenkommende Autos nicht mehr an-einander vorbeifahren können. Wäre das ein Grund, einzugreifen?
Abschließend meine dritte Frage: Ist der Veran-stalter einmal auf die Stadt Leipzig zugekommen und hat verkehrsrechtliche Anordnungen, zum Beispiel Einbahnstraßenregelung, temporäre Einrichtung von Parkflächen einseitig oder irgendetwas anderes in der Art, beantragt? Gab es da bisher Anfragen?
Bürgermeister Rosenthal: Zur zweiten Frage. Es ist so: Die durchgezogene Radverkehrslinie führt dazu, dass auf dem Radweg nicht geparkt werden darf. Das heißt: Wenn kontrolliert wird, erhält derjenige, der das doch tut, ein sogenanntes Knöllchen. Sollte er sich neben diese durchgezogene Linie stellen, wäre zwar die Durchfahrtbreite auf der Spinnereistraße noch gewährleistet; allerdings ist es aufgrund der Markierungen auf der Straße nicht zulässig, sein Fahrzeug an dieser Stelle abzustellen. Für den Fall, dass das Fahrzeug an dieser Stelle steht und auf der gegenüberliegenden Seite auch geparkt wird - das ist ja in der Regel so -, müsste man im Einzelfall entscheiden, ob dadurch der Verkehrsfluss derart beeinträchtigt ist, dass abgeschleppt werden muss.
Ich will aber noch einmal darauf hinweisen, dass auch das Abschleppfahrzeug in dieser Gesamtverkehrssituation an den jeweiligen Standort herangeführt werden muss und dass, wenn es dann vor Ort ist, der Abschleppvorgang 15 bis 20 Minuten dauert. Deshalb sind wir der Auffassung, dass das nicht zu einer Verflüssigung des Verkehrs beiträgt, sondern in diesem Zeitraum eher noch eine Verschärfung eintritt.
Das heißt: Eigentlich müssten alle Beteiligten sehr viel stärker propagieren, sich gar nicht erst mit dem Auto zu diesen beiden Veranstaltungen zu begeben. Das werden wir jetzt mit dem Veranstalter besprechen. Ob bisher miteinander geredet wurde in dem Sinne „der Veranstalter kam auf das Amt zu“, das kann ich heute nicht mit aller Entschiedenheit mit Ja oder Nein beantworten.