Anfrage: Zukünftige Absicherung der Schulbibliotheken (Anfrage 1242)
Anfrage vom 2. April 2015:
Derzeit gibt es 41 Schulbibliotheken und 28 Leseräumen in Schulen in Leipzig.
Seit dem Wegfall des Programms Bürgerarbeit haben die Schulleitungen und Schul-Fördervereine Ersatzlösungen für die Besetzung der Bibliotheken in Schulen gefunden, die im Vollzug aber teilweise erhebliche neue Schwierigkeiten mit sich bringen. So mussten zum Beispiel Öffnungszeiten eingeschränkt werden.
Die neuen Verträge erlauben teilweise keine Ausleihe von Büchern, sodass Bücher nur in den schulischen Räumen gelesen werden dürfen. Dies führt im Ergebnis schon jetzt im Vergleich zum Vorjahr zum Rückgang der Nutzungen.
Der Weg zur Nutzung der allgemeinen Bibliothek führt oftmals über gute Erfahrungen in der Schulbibliothek. Obwohl die Lesekompetenz in den Bibliotheken und Leseräumen in den Schulen, egal welchen Schultyps, effektiv und nachgewiesener Maßen gefördert wird, ist das Land Sachsen bisher nicht bereit, eine finanzielle Verantwortung für das Personal der Bibliotheken zu übernehmen.
Die Stadt Leipzig hat erklärt Schulbibliotheken zu fördern, aber auch, dass die Personalkosten, die zur Umsetzung des Bildungsauftrags entstehen, eindeutig in die Verantwortung des Freistaates fallen.
Vorlesestunden, selbstständiges Recherchieren, aber auch das Lesen von Büchern und Zeitschriften nach Lust und Laune in der Freizeit, sind der Weg zum Erwerb von notwendigen Fähigkeiten für einen Schulabschluss. Da in Leipzigs Schulen an die 15 % der Kinder/Jugendlichen keinen Schulabschluss schaffen, ist neben der beschriebenen Verantwortung der Behörden und Schulen auch die Wirtschaft gefragt, die ein Interesse an einem bestens vorbereiteten Nachwuchs haben sollte.
Wir fragen an:
- Welche finanziellen Aufwendungen hat die Stadt Leipzig für Personal in Schulbibliotheken in 2013, 2014 getragen? Was ist für 2015 und 2016 eingeplant?
- Ist die Stadt Leipzig oder sind Schulen aktiv dabei, Firmen, zum Beispiel im Umfeld der Schule, zur Absicherung von Schulbibliothekskosten zu gewinnen? Mit welchem Ergebnis?
- Gibt es Verträge/Kooperationsvereinbarungen oder Vertragsentwürfe der Schulen mit der Wirtschaft zur Absicherung der Personalaufwendungen oder für die Leistung von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Mitarbeiter*innen?
- Wie setzt sich die Stadt Leipzig gegenüber Freistaat und Bundesregierung zur Klärung einer abgesicherten Finanzierung von Personalkosten für Schulbibliotheken ein?
Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 15. April 2015:
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian antwortet, im Jahr 2013 habe die Stadt Leipzig Ausgaben von insgesamt 148.159 Euro und im Jahr 291 4 Ausgaben von Insgesamt 190.218 Euro für Personal in Schulbibliotheken und Leseräumen getragen. Für 2015 seien Ausgaben in Höhe von 292.039 Euro und für 2016 in Höhe von 225.444 Euro geplant.
Seit 2012 hätten mit den Wirtschaftsjunioren Leipzig e. V. jährlich 6.500 aktuelle Medien über eine Medienspende der Verlage für die Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume eingeworben werden können. Ein Vertreter
der Wirtschaftsjunioren Leipzig e. V. sei seit 2015 Mitglied im Beirat der Leipziger Schulbibliotheken. Im Mai 2015
sei ein Gespräch zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und den Wirtschaftsjunioren Leipzig geplant, in dem über die Situation der Leipziger Schulbibliotheken informiert werden solle und bei dem weitere
Unterstützungsmöglichkeiten von Unternehmen des Verbundes ausgelotet würden. Aktivitäten von Schulen in diese
Richtung seien nicht bekannt.
Die Frage 3 wird von Bürgermeister Prof. Dr. Fabian verneint. Im Jahr 2013 seien vom Amt für Jugend, Familie und
Bildung Gespräche mit Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu dieser Thematik geführt wor-
den, um eine verbindlichere Verankerung der Schulbibliotheken und Leseräume im Schulbetrieb zu erreichen. Durch das SMK seien jedo ch keine Unterstützungsmöglichkeiten gesehen worden. Der Beirat der Leipziger
Schulbibliotheken habe 2014 eine Argumentation zur Beantwortung der Frage erarbeitet, warum das Thema
Schulbibliotheken in das Schulgesetz des Freistaates Sachsen aufgenommen werden sollte, die Eingang in die Diskussion zur jetzt anstehenden Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes erhalten soll. Die Leiter in der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle vertrete die Stadt Leipzig in der Kommission „Bibliothek und Schule“ des
Deutschen Bibliotheksverbandes e. V. Um Schulbibliotheken bundesweit als schulische Medien und Informationszentren zu etablieren, plane der Deutsche Bibliotheksverband die Organisation und Durchführung eines Expertenworkshops am 22. April in Frankfurt am Main. Ziel sei die Initiierung eine r Frankfurter Erklärung, die gemeinsame Anstrengungen aller Entscheidungsträger in Ländern und Kommunen für die flächendeckende Einrichtung funktionsfähiger Schulbibliotheken fordere.
Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt zu Frage 3 nach, ob Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Wirtschaftsunternehmen gegebenenfalls eine Option seien, um über Eltern oder wie auch immer eine stärkere Bindung einzelner Unternehmen zu den Schulen zu erreichen. Stadtrat Schmidt weist darauf hin, dass es nach Auslaufen des Programms Bürgerarbeit die Förderung von Arbeitsverhältnissen über da s Jobcenter gebe, Bei diesen Arbeitsverhältnissen dürften aber keine Bücher ausgeliehen werden. Die Betreffenden würden über die schulbibliothekarische Arbeitsstelle geschult. Es gebe Bibliothekssoftware, die auch in die Schulbibliotheken Eingang
gefunden habe. Die erforderlichen Voraussetzungen seien also vorhanden, aber die FAV-Arbeitskräfte, die
sich in den Schulbibliotheken aktiv einsetzten, dürfen die Ausleihe nicht vornehmen, weil sie angeblich zu niedrig eingruppiert wären. Stadtrat Schmidt fragt, ob es nicht irgendeiner Weise Möglichkeiten gebe, dort Abhil-
fe zu schaffen. Die gegenwärtige Regelung sei sicherlich nicht zielführend.
Die erste Frage wird von Bürgermeister Prof. Dr. Fabian mit einem klaren Ja beantwortet. Hierzu könne die Verwaltung auch weitere Anregungen geben. Wie bereits erwähnt, kooperiere die Stadt Leipzig sehr intensiv
mit den Wirtschaftsunternehmen. Die Verwaltung werde den Schulen auch empfehlen, mit den lokalen Unternehmen im Umfeld abzuklären, ob da ein Engagement möglich sei.
Was die zweite Frage angehe, so werde er, Fabian, sie mitnehmen und dann im Fachausschuss darüber berichten.