Anfrage zur Zukunftsentwicklung des Areals der ehem. Schwimmhalle Südwest in der Arthur-Nagel-Straße

Anfrage vom 2. November 2016 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 17. November

In der Ratsversammlung im April 2011 fragte unsere Fraktion nach der Situation um die rechtliche Klärung der Eigentumsfrage des Grundstückes, den Bemühungen des Rechtsamtes sowie nach der Planung für die Umgestaltung/Aufwertung des Grundstückes für den Fall, dass das Grundstück zum Eigentum der Stadt Leipzig wird.
Bürgermeister Rosenthal legte damals dar, die angefragte Grünfläche nördlich der Arthur-Nagel-Straße sei in die Flurstücke 1738 und 1739 gegliedert für die die Alteigentümer Rückübertragungsansprüche gestellt hatten und dass das diesbezügliche Verfahren nicht abgeschlossen sein. Die eigentumsrechtliche Frage sei somit ungeklärt.
Vorige Woche berichtete die LVZ auf Nachfrage eines Bürgers, dass diese eigentumsrechtliche Klärung durch das zuständige Verwaltungsgericht mittlerweile zugunsten der Stadt erfolgt sei.

Wir fragen daher an:

  1. Wurde tatsächlich eine abschließende eigentumsrechtliche Entscheidung zu den genannten Flurstücke getroffen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
  2. Wie gedenkt die Verwaltung in den kommenden Jahren mit den beiden Flurstücken umzugehen? Wie und wann werden die Pläne zur Umgestaltung/Aufwertung des Flurstückes 1738 umgesetzt?
  3. Welche zeitlichen und inhaltlichen Planungen gibt es für die ehemalige, mittlerweilte entkernte und stark von Vandalismus in Mitleidenschaft gezogene Schwimmhalle Südwest?
  4. Sind zu den o.g. Fragestellungen Mittel im Doppelhaushalt 2017/18 vorgesehen?


Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 17. November 2016

Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Zur Frage 1. Dem am 07.08.2015 angefragten Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen liegen laut Antwort vom 13.08.2015 keine dahin gehenden vermögensrechtlichen Anträge auf Rückübertragung vor. Eine Einsichtnahme beim Bundesamt am 15.11.2016 - also ganz aktuell - brachte das gleiche Ergebnis. Eine entlastende Bescheidung erfolgt in solchen Fällen jedoch leider nicht. Das heißt: Im Unterschied zu einem endgültigen Bescheid muss bei einer Investition im Sinne ihrer Absicherung erneut angefragt werden.

Zur Frage 2. Das Flurstück 1739 der Gemarkung Großzschocher mit dem aufstehenden Schwimmhallengebäude wird als Standort für eine Schulsporthalle benötigt. Es gab zwischenzeitlich Interesse von dritter Seite für eine Lernschwimmhalle. Das Flurstück 1738 ist eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz und soll als solche erhalten bleiben. Im Rahmen der aktuellen Haushaltsdiskussion sind Anträge für die finanzielle Absicherung der beabsichtigten
deutlichen Aufwertung gestellt. Der Zeitrahmen der Umsetzung hängt vom Beschlussinhalt zum Haushalt ab.

Die Fragen 3 und 4 beantworte ich zusammen. Eine Terminabstimmung des möglichen Baubeginns für die Schulsporthalle kann noch nicht genannt werden. Eine Vorlage des AJuFaBi befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die dann notwendige Übertragung an das zuständige Amt ist derzeit noch nicht möglich.

Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Albrecht, die benachbarte 120. Grundschule hat ja eine Turnhalle. Wie wird damit in der Planung zukünftig umgegangen? Es werden dort sicherlich nicht zwei Turnhallen gebraucht. Soll dort eine größere Halle gebaut werden, womit die bisher genutzte hinfällig wird? Können Sie dazu noch Aussagen treffen?

Bürgermeister Albrecht: Genau das ist eine der Fragen, die noch im Detail zu klären ist, nämlich ob der Bedarf für zwei ähnliche Gebäude an diesem Standort tatsächlich vorhanden ist oder ob man die Chance nutzt und aus der jetzt zur Verfügung stehenden Halle eine größere Örtlichkeit herstellt? Das ist einer der Punkte, die sich noch in der Abstimmung befinden. Insofern ist die Frage absolut berechtigt.

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