Anfrage „Zweckgerechte Verwendung von 115.000 € für Schulsozialarbeit“
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung am 15. Mai 2019
Der Stadtrat hat auf Initiative der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD mit dem Doppelhaushalt 2019/20 die zusätzliche Zurverfügungstellung von 350.000 € in 2019 und 750.000 € in 2020 zum Ausbau der Schulsozialarbeit beschlossen. Im Jugendhilfeausschuss am 29. April wurde entsprechend der Sozialindizierung ein Vorschlag zur Stärkung ausgewählter Standorte und zur Neubesetzung bislang unversorgter Standorte beschlossen. Entsprechend dieses Vorschlages stehen in 2019 Restmittel in Höhe von 91.133,36 € zu Buche, in 2020 in Höhe von 24.547,66 €.
Würde die Verwaltung, wie vonseiten unserer Fraktion im Ausschuss eingefordert, freie Mittel von 2019 in 2020 übertragen, wäre es beispielsweise möglich, mit dem beschlossenen Budget eine weitere bislang mit Schulsozialarbeit unversorgte Schule zu besetzen sowie zwei weitere Standorte personell stundenweise von 80% auf 100% zu stärken.*
Auf einen entsprechenden Prüfauftrag hat die Kämmerei nunmehr mitgeteilt, dass eine Übertragung der Mittel nicht möglich sei, obwohl jedes Haushaltsjahr Mittelübertragungen vom Stadtrat beschlossen werden (bspw. Vorlage - VI-DS-04404 „Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2016“ oder Vorlage - VI-DS-06016 „Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt aus 2017 nach 2018“)
Hierzu fragen wir an:
- Was spricht gegen die Anmeldung der Übertragung freier Haushaltsmittel von 2019 auf 2020, wenn dies mit dem vom Stadtrat klar formulierten Ziel verbunden wäre, die im Doppelhaushalt zur Verfügung gestellten Mittel bestmöglich dem beschlossenen Zweck zukommen zu lassen?
- Können Sie zusichern, dass eine Übertragung von ungebundenen Restmitteln von 2019 in 2020 in der notwendigen Höhe vorgenommen wird, um die zur Verfügung gestellten Mittel bestmöglich dem beschlossenen Zweck zukommen zu lassen?
- Welche Schulstandorte würden bzw. werden entsprechend der Sozialindizierung von einer Mittelübertragung profitieren?
* Nach unserer Rechnung wäre es möglich, eine weitere Schule in 2019 mit Schulsozialarbeit zu bedienen und zwei andere von 0,8 VZÄ auf 1,0 VZÄ aufzustocken, was für zwei halbe Jahre knapp 30T€ entspräche, die Restmittel in Höhe von knapp 60T€ in 2020 überträgt und dort dann diese beiden zusätzlichen Standorte mit 70T€ der dann zur Verfügung stehenden 85T€ weiterfinanziert. Dann wäre der wesentliche Teil der Summe gebunden, 15T€ würden in 2020 in den allgemeinen Haushalt zurückfließen.
Antwort der Verwaltung vom 15. Mai 2019:
Zu 1.) Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2019 können Ansätze für Aufwendungen im Ergebnishaushalt nur übertragen werden, wenn diesen gemäß § 21 Abs. 3 SächsKomHVO zweckgebundene Erträge gegenüberstehen.
Den Aufwendungen für die Schulsozialarbeit stehen insgesamt anteilig Fördermittel entgegen. Jedoch handelt es sich bei der Förderung der Schulsozialarbeit um eine einjährige Förderung, der Fördermittelbescheid wird für den Zeitraum eines Haushaltsjahres erlassen. Durch den Fördermittelgeber wird explizit darauf hingewiesen, dass die Zuwendung befristet vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 und nur in diesem Zeitraum zu verwenden ist.
Die Entscheidung zur Übertragung obliegt der Verwaltung in Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen nach § 6 der Haushaltssatzung 2019. Die Information des Stadtrates über die übertragenen Ansätze aus dem Haushaltjahr 2019 erfolgt bis zum 30.06.2020.
Zu 2.) Diese Zusicherung ist aus den genannten Gründen nicht möglich.
Zu 3.) Bei der Prüfung zur Verausgabung der Mittel zeigte sich, dass bei der Erstkalkulation drei Ausgabepositionen nicht berücksichtigt wurden. Damit reduziert sich die Höhe der Restmittel in 2019 auf 18.633,37 €.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.05.2019 wurde die Aufstockung des Stellenumfangs der Schulsozialarbeit von 0,8 auf 1,0 VzÄ ab dem 01.08.2019 an einer weiteren Förderschule (Albert-Schweitzer-Schule) bestätigt. Damit verbleiben für das Jahr 2019 nunmehr Restmittel in Höhe von 11.290,87 €.
Die aktualisierten Kalkulationen inkl. des o. g. Vorschlages zur Aufstockung der Schulsozialarbeit finden sich der Anlage.