Anfrage: Zwischenbilanz zur Gründach-Förderrichtlinie der Stadt Leipzig
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 09. Februar 2022
Wir fragten bereits im Juni 2021 nach einer ersten Bilanz zur Gründach-Förderrichtlinie an und bekamen hierzu einen ersten Sachstand zur Antragsituation geschildert. Zudem kritisierten wir in der Anfrage die schleppende Öffentlichkeitsarbeit, die mittlerweile Schwung aufgenommen hat. Nunmehr ist das Jahr 2021 vorbei und es scheint Zeit, eine weitere Zwischenbilanz zum Förderprogramm zu ziehen, um im Hinblick auf den nächsten Doppelhaushalt 2023/24 die weiteren Schritte vorzubereiten.
Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit findet derzeit im Stadtbild eine Plakatkampagne der Stadt Leipzig auf, die auch auf das Gründach-Förderprogramm hinweist und mit dem Spruch „Den Klimawandel gemeinsam gestalten“ wirbt.
Zu beiden Sachverhalten fragen wir wie folgt an:
- Wie viele Anträge wurden 2021 und zum Beginn des Jahres 2022 in welcher Höhe entgegengenommen und wie stellen sich die Bearbeitungs- und Abrechnungsstände dar? (bitte tabellarisch aufschlüsseln)
- Wie stellt sich die Nachfrage in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dar?
- Wie viele Gründächer wurden im vergangenen Jahr schätzungsweise durch die Förderrichtlinie realisiert und welche Prognose gibt die Verwaltung angesichts der nunmehr ausgeweiteten Öffentlichkeitsarbeit für dieses Jahr aus?
- In welchem Umfang wurden mit Photovoltaik bzw. Solarthermie kombinierte Gründächer beantragt bzw. bewilligt und in welchem Umfang wurden Gründächer beantragt bzw. bewilligt, die über eine extensive Dachbegrünung hinausgehen?
- Ist denkbar, den Bereich der Förderfähigkeit räumlich auszuweiten und das gesamte Stadtgebiet auszuweiten, sofern der ökologische Effekt ebenso gegeben ist?
- Welche Fördermittel plant die Verwaltung für den kommenden Doppelhaushalt einzustellen?
- Wer hat die Kampagne und den widersprüchlichen Spruch „Den Klimawandel gemeinsam gestalten“ entwickelt und was soll damit ausgedrückt werden?
Antwort vom 07. Februar 2022
1. Wie viele Anträge wurden 2021 und zum Beginn des Jahres 2022 in welcher Höhe entgegengenommen und wie stellen sich die Bearbeitungs- und Abrechnungsstände dar? (bitte tabellarisch aufschlüsseln)
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2020 |
2021 |
2022 |
Gesamt |
Gestellte Anträge
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6 |
15 |
2 |
23 |
Genehmigte Anträge (in Euro)
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5 |
13 |
2 Projekte genehmigungsfähig, Verfahren aber noch nicht abgeschlossen |
18 + 2 (noch im Verfahren) |
Ausgereichte Fördermittel (in Euro)
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93.464 |
87.490 |
(Beantragt: 52.945) |
180.954 233.899 (mit beantr. Projekten) |
Fläche (in m2)
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1.314
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1.602 |
(Beantragt: 921) |
2.675 3.596 (mit beantr. Projekten) |
2. Wie stellt sich die Nachfrage in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dar?
In den vergangenen zwei Jahren wurde jeweils knapp ein Fünftel der zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen.
3. Wie viele Gründächer wurden im vergangenen Jahr schätzungsweise durch die Förderrichtlinie realisiert und welche Prognose gibt die Verwaltung angesichts der nunmehr ausgeweiteten Öffentlichkeitsarbeit für dieses Jahr aus?
In 2021 wurden 13 Gründächer genehmigt bzw. realisiert.
Schon seit Förderauftakt wurde per Pressemitteilung, im Amtsblatt und durch Flyer, die an verschiedenen Stellen ausgelegt wurden, wie z. B. UIZ, Bürgerbüros, Bauberatungsbüro, Baumärkte auf die Fördermöglichkeit aufmerksam gemacht.
Durch die aktuelle Plakatkampagne mittels City-Light-Postern, die im November und Januar gezeigt wurde, wird eine moderate Erhöhung der Antragstellungen erwartet.
Zeitnah sollen durch eine Anpassung der Förderrichtlinie das Antragsverfahren erleichtert und die Fördersätze erhöht werden, was zu einer Steigerung der Attraktivität des Förderprogramms und in Folge zu mehr Anträgen führen dürfte.
4. In welchem Umfang wurden mit Photovoltaik bzw. Solarthermie kombinierte Gründächer beantragt bzw. bewilligt und in welchem Umfang wurden Gründächer beantragt bzw. bewilligt, die über eine extensive Dachbegrünung hinausgehen?
Es wurden für zwei Gründächer Förderungen beantragt, die eine Kombination mit Photovoltaik vorsehen. Einer dieser Anträge wurde jedoch wieder zurückgezogen.
Ein Projekt, für das ein Antrag bewilligt wurde, geht über die extensive Begrünung hinaus und sieht in Teilen eine intensive Begrünung des Daches vor.
5. Ist es denkbar, den Bereich der Förderfähigkeit räumlich auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten, sofern der ökologische Effekt ebenso gegeben ist?
Die Förderung wird bereits jetzt im gesamten Stadtgebiet gewährt, soweit die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die aus stadtklimatischer Sicht problematischen Bereiche wurden aus der Stadtklimaanalyse Leipzig 2019 abgeleitet. Sie werden als 50 %-Fördergebiete (Klimasanierungsbereich) bzw. 25 %-Fördergebiete (Ergänzungsbereich) bezeichnet. Alle übrigen Gebiete, die nicht in dem Klimasanierungs- oder Ergänzungsbereich liegen werden mit 10% gefördert.
Wie unter 3 bereits dargelegt, ist zu überlegen die Förderung im Klimasanierungsbereich und im Ergänzungsbereich zu erhöhen.
6. Welche Fördermittel plant die Verwaltung für den kommenden Doppelhaushalt einzustellen?
Entsprechend der Bindung, die sich aus dem Ratsbeschlusses VI-HP-07236 ergibt, werden für die Jahre 2023 und 2024 jeweils Mittel in Höhe von 500.000 € eingestellt.
7. Wer hat die Kampagne und den widersprüchlichen Spruch „Den Klimawandel gemeinsam gestalten“ entwickelt und was soll damit ausgedrückt werden?
Plakat und Spruch wurden im Amt für Umweltschutz entwickelt. Mit dem Spruch sollten auf der einen Seite Bürgerinnen und Bürger, denen die Förderung bereits ein Begriff ist, zur Nutzung der Förderung animiert werden. Auf der anderen Seite sollte erreicht werden, dass die Förderung von weiteren Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen wird.
Um im Sinne des ersten Zieles eine möglichst große Anzahl von Menschen zu erreichen war es notwendig auf den fachlich sicherlich besser passenderen Begriff Klima(wandel)anpassung zu Gunsten des geläufigeren Begriffes Klimawandel zu verzichten. Mit der Formulierung des gemeinsamen Gestaltens sollte den Bürgerinnen und Bürgern ins Bewusstsein gerufen werden, dass sie sich aktiv gegen den Klimawandel einsetzen können und auch sollen. Dabei wurde impliziert, dass sie gemeinsam mit anderen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Stadt für eine gute Sache unterwegs sind. Es sollte ein Wir-Gefühl erzeugt werden, ähnlich wie beim berühmt gewordenen Kanzlerinnensatz „Wir schaffen das“.
Was die Wahrnehmung eines Sachverhaltes betrifft, so ist bekannt, dass dies am besten mit einer provokanten Aussage gelingt. Durch die Verwendung einer tatsächlichen oder vermeintlichen begrifflichen Ungenauigkeit konnten wir erreichen, dass die Förderung auf einer halben Seite der LVZ thematisiert wurde. Dies war mit der konventionellen Pressearbeit zu Beginn der Förderung nicht gelungen.